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Auto Rückgabe Finanzierung (TÜV, Inspektion, Ölwechsel)

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 16:55

Hallo,

wie schaut es eigentlich mit TÜV, Inspektion und Ölwechsel bei Fahrzeugrückgabe aus?

Ich habe eine Autofinanzierung über die VW Bank über 3 Jahre.

Nach 3 Jahren (Neuwagen) ist ja für gewöhnlich der erste TÜV fällig, muss ich den bezahlen oder kann ich das Auto ohne gemachten TÜV zurückgeben?

Gleiches gilt für die erste Inspektion, die nach 30000km oder 3 Jahren fällig ist, muss diese noch von mir bezahlt werden?

Was ist mit gewisser Mehrausstattung (Originalware), die nach Kauf eingebaut wurde, weiß jemand, ob man dafür noch etwas Geld verlangen kann, wenn ja wie viel Prozent?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Gruß Benni

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16 Antworten

Hallo,

die Antwort auf deine ersten Fragen wirst du deinem Vertrag entnehmen können. Ich vermute aber, dass du alles wirst bezahlen müssen.

Und was das nachträglich eingebaute Zubehör angeht: Natürlich kannst du dafür Geld verlangen, aber der Verkäufer deines Autohauses, der den Wagen zurücknimmt, wird dich freundlich anlächeln und dir die Möglichkeit anbieten, das Zubehör entweder spurenfrei wieder auszubauen oder es eben drin zu lassen. Geld wirst du dafür von ihm wohl nicht bekommen. Je nach Zubehör sieht er es u.U. sogar als Verschlechterung des Fahrzeugzustands an und will noch von dir Geld haben!

Vielleicht kannst du das Zubehör aber in der Bucht versteigern oder hier im Markenforum unter "Biete" loswerden?

Gruß Christof

Themenstarteram 6. Februar 2010 um 17:21

Also ich habe gerade nochmal in meinen Vertrag geschaut und finde da keine richtige Antwort.

Im verbrieften Rückgaberecht steht folgendes:

Es ist ein Rückkaufspreis (z.B. 170000€) festgelegt und dass das Auto nicht mehr als 30000km haben darf.

"Es muss sich in einem dem Alter und den Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand befinden, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden....Der Rückkaufswert vermindert sich um einen zustandsbedingten Minderwert. Über den Zustand des Fahrzeugs wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll angefertigt und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet."

Wenn man sich nicht einige kann wird ein Sachverständiger bestellt, Kosten aufgeteilt.

In den Darlehensbedingungen steht folgendes:

"Laufende Verpflichtungen: Der Darlehensnehmer ist verpflichtet das Fahrzeug in einwandfreien Zustand zu halten und notwendige Reperaturen auf seine Kosten sofort ausführen zu lassen." Steuern und Versicherungen bezahlen usw. aber nichts über Wartungsarbeiten oder ähnlichen.

Also kann mir da jemand helfen, der Ahnung hat?

Hallo,

wenn der Tachstand sagt 30.000 km und laut Audi eine Inspektion gemacht werden muß bist du dran mit zahlen hat das Fahrzeug nur 29500 ist Audi dran.

Anbauteile darst du nicht anbringen ausser du hast die Erlaubnis dafür, da das Fahrzeug dir ja nicht gehört du hast es ja nur geliehen du mußt damit pfleglich umgehen

Norbert

Themenstarteram 6. Februar 2010 um 18:07

Aber die Inspektion ist ja auch erst nach 3 Jahren fällig. Wenn ich nun das Auto 1 Tag vorher zurückgebe...

Das gleiche gilt beim Ölwechsel.

Ich habe bei mir im Fahrerinformationsystem eine Informationsanzeige, die mir Tage und Kilometergenau anzeigt, wie lang ich noch fahren darf, von daher kann ich das genau machen.

Oder TÜV ist in 4.2011 fällig, ich gebe das Auto am 18.04.2011 zurück, also hat er ja noch TÜV...

In der Regel ist der TÜV zu machen, wenn die Rückgabe in dem Monat des Ablaufs erfolgt. Wenn das in deinem Vertrag nicht geregelt ist, warum nimmst Du dann nicht einfach mit dem Händler Kontakt auf und besprichst mit ihm die Modalitäten. Sonst gerät das hier nur zur Rateveranstaltung.

Themenstarteram 7. Februar 2010 um 8:24

Der Händler, der das Auto nach dem verbrieften Rückgaberecht zurücknehmen muss, wird natürlich zuerst mal sagen, dass ich alles bezahlen muss, zumindest wenn ich mir dort kein neues Auto kaufen will.

Es hätte ja sein können, dass sich hier Leute rumtreiben, die schonmal das selbe erlebt haben oder Leute, die sich mit der Matiere besser auskennen.

Ich habe jetzt aber auch mal an die Audi Bank direkt geschrieben...mal schauen was die antworten.

am 7. Februar 2010 um 10:20

Was für ein Sinn hat es nachträglich Sachen einzubauen, wenn du das Auto sowieso abgeben mußt?

Zitat:

Original geschrieben von Benni_LDK

 

In den Darlehensbedingungen steht folgendes:

"Laufende Verpflichtungen: Der Darlehensnehmer ist verpflichtet das Fahrzeug in einwandfreien Zustand zu halten und notwendige Reperaturen auf seine Kosten sofort ausführen zu lassen." Steuern und Versicherungen bezahlen usw. aber nichts über Wartungsarbeiten oder ähnlichen.

 

Also kann mir da jemand helfen, der Ahnung hat?

Es ist schon erstaunlich, dass keine Verpflichtungen zur Durchführung bestehender Wartungs- und Betriebsvorschriften in dem Vertrag vorhanden sind. (Ist das ein Vertrag von Audi?) Wenn keine derartigen Auflagen gemacht wurden, sind m.E. Wartungsarbeiten nicht vom Leasingnehmer zu bezahlen. Ggfs. liegt ja hier auch ein Full-Leasing vor.

Es gilt nur das, was im Vertrag festgehalten wurde und nicht, was ursprünglich gemeint war.

 

Stutzig macht die Bedeutung der Formulierung  "Fahrzeug in einwandfreiem Zustand zu halten".

Üblicherweise bezieht sich dies auf die pflegliche Behandlung des Fahrzeuges. Es könnte sich aber bei sehr großzügiger Auslegung auch auf den technischen Zustand beziehen..  

 

Auf jeden Fall ist die Wartung nicht vom Leasingnehmer durchzuführen, wenn bei Abgabe des Fahrzeuges die Onboard-Diagnose noch nicht die Fälligkeit der Inspektion angezeigt hat. 

Streitig ist m.E. die Durchführung des TÜV, da das Fahrzeug in demselben Monat zurückgegeben wird, in dem der TÜV fällig ist. Dies dürfte aber eine Frage sein, über die man sich schnell einigt. Ob Reparaturen notwendig sind, wird sowieso bei der Fahrzeugabgabe festgestellt, sodass nur über die Kosten der TÜV-Abnahme Unklarheit herrscht.

 

O.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Benni_LDK

Hallo,

wie schaut es eigentlich mit TÜV, Inspektion und Ölwechsel bei Fahrzeugrückgabe aus?

Ich habe eine Autofinanzierung über die VW Bank über 3 Jahre.

 

Nach 3 Jahren (Neuwagen) ist ja für gewöhnlich der erste TÜV fällig, muss ich den bezahlen oder kann ich das Auto ohne gemachten TÜV zurückgeben?

Gleiches gilt für die erste Inspektion, die nach 30000km oder 3 Jahren fällig ist, muss diese noch von mir bezahlt werden?

 

Was ist mit gewisser Mehrausstattung (Originalware), die nach Kauf eingebaut wurde, weiß jemand, ob man dafür noch etwas Geld verlangen kann, wenn ja wie viel Prozent?

 

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

 

Gruß Benni

Hallo,

 

<span id="fck_dom_range_temp_1265546468437_221">Tüv musst Du nicht machen bzw. zahlen. Das Auto hat ja noch Tüv bei der Rückgabe.

Inspektionen sind normalerweise 30000 km oder 2 Jahre. 30000 km oder 3 Jahre wäre mir neu. Ps ich fahre selber Audi und spätestens nach 2 Jahren will er zum KD.

 

Für Mehrausstattung bekommst Du nichts, das Auto muss in dem Zustand zurückgegeben werden wie es ausgeliefert wurde.

 

Von Audi gibt es mit dem Vertrag eine genau Aufstellung was zu zahlen ist oder nicht. Solltest Du beim Kauf den Händler schon weit mit dem Preis gedrückt haben, wird er sich wahrscheinlich das Fahrzeug genauer anschauen. Die beste Lösung ist Du opferst ein Wochenende und reinigst dein Auto richtig innen und außen, baust das Zubehör aus ( verkauf über ebay) und stellst dem Händler ein Topp gepflegtes Auto auf den Hof.</span>

<span id="fck_dom_range_temp_1265546468437_221">Dann sollte alles glatt laufen.

</span>

Themenstarteram 7. Februar 2010 um 18:50

Hallo,

also meine FIS zeigt definitiv noch 436 Tage oder 14600km bis zum nächsten Service an, also waren es am Anfang 3 Jahre oder 30000km.

Aber schön, dass ihr es zumindest genauso seht, dass ich weder TÜV, noch Inspektionen oder Ölwechsel bezahlen muss, solange sie bis zum 18.4.2011 nicht anstehen.

Der Verkäufer ist mittlerweile zu BMW gewechselt, da ich mein Auto noch vor Einführung der Abfragprämie gekauft habe, habe ich noch relativ hohen Rabatt direkt vom Händler, dafür aber nicht Abfragg- oder Umweltprämie oder so bekommen. Ich bin halt der Meinung, dass bald relativ viele junge Gebrauchte auf den Markt sein werden, von Leuten, die die 2500€ einstecken wollten und sich dann doch das Auto nicht leisten konnten, sodass mein Auto weniger Wert sein wird, als der Rückkaufspreis.

Von daher sage ich jeden Cent sparen (3 Jahre hält das Auto schon durch) um mir dann ein neues Auto kaufen zu können.

Bei den Zubehör handelt es sich eben um eine nachträglich bestellte Mittelarmlehne und Dekoreinlagen in Medial Silber, also nichts großes, aber mal schauen was ich mit mache...

Gruß Benni

Darlehensbedingungen
Verbrieftes-Rückgaberecht
am 7. Februar 2010 um 20:35

Zitat:

Original geschrieben von Benni_LDK

 

Von daher sage ich jeden Cent sparen (3 Jahre hält das Auto schon durch) um mir dann ein neues Auto kaufen zu können.

Nen Audi und 3 Jahre Haltbarkeit? neee schau mal auf das Mindesthaltbarkeitsdatum am Bodenblech....

 

Duck und weg:D

Themenstarteram 7. Februar 2010 um 20:45

Ich fühle mich ja noch eher gestärkt durch den Satz im 3. Punkt vom Verbrieften Rückgaberecht, dass:

"Die Rückgabe an die Firma hat spätestens am Tage der Fälligkeit der Schlussrate zu erfolgen."

Also dann gebe ich das zurück wenn "1Tag" im Display angezeigt wird und ich spare mir mehrere Euro...

Zitat:

Original geschrieben von Benni_LDK

Also ich habe gerade nochmal in meinen Vertrag geschaut und finde da keine richtige Antwort.

Im verbrieften Rückgaberecht steht folgendes:

Es ist ein Rückkaufspreis (z.B. 170000€) festgelegt und dass das Auto nicht mehr als 30000km haben darf.

"Es muss sich in einem dem Alter und den Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand befinden, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden....Der Rückkaufswert vermindert sich um einen zustandsbedingten Minderwert. Über den Zustand des Fahrzeugs wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll angefertigt und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet."

Wenn man sich nicht einige kann wird ein Sachverständiger bestellt, Kosten aufgeteilt.

In den Darlehensbedingungen steht folgendes:

"Laufende Verpflichtungen: Der Darlehensnehmer ist verpflichtet das Fahrzeug in einwandfreien Zustand zu halten und notwendige Reperaturen auf seine Kosten sofort ausführen zu lassen." Steuern und Versicherungen bezahlen usw. aber nichts über Wartungsarbeiten oder ähnlichen.

Also kann mir da jemand helfen, der Ahnung hat?

Was versteht man denn unter "normale Verschleißspuren"? Wir haben auch ein Fahrzeug im Kilometerleasing, das Ende des Jahres "fällig" wird. Es hat dann 90000 km auf der Uhr, ist 3 Jahre gelaufen. Natürlich geht es bei dieser Laufleistung nicht ganz ohne Spuren ab, z.b. eine Mini-minibeule in der Tür (Auf Parkplatz durch Einkaufswagen) und einer kleinen Lackbeschädigung am hinteren Stoßfänger. Zählt das als "Normaler Verschleiß" oder muss ich das reparieren lassen? Weiß jemand, wie hier die Rechtssprechung aussieht? Ein Auto 90000 km zu fahren ohne jegliche Spuren ist ja gar nicht möglich.

Themenstarteram 9. Februar 2010 um 22:09

Hm, also meiner Meinung nach sind Beulen schon mehr als Verschleißt. es kann natürlich sein, dass dein Händler die Minibeule großzügig übersieht. Aber wenn er das Auto weiterverkaufen will, so wird er die Beule schon rausmachen oder wer kauft ein 3 Jahre junges Auto mit einer Beule.

Bei leichten Lackbeschädigungen kann man sicherlich etwas mit Smart Repair machen, diese würde ich also nciht so schlimm sehen.

Bei mir ist z.B. auf die Kofferraumladekante nicht mehr im Neuzustand weil diese eben durch den täglichen Einkauf schon ab udn zu mal in mitleidenschaft gezogen wird.

Normaler Verschleiß sollte bei 90000km udn 3 Jahren vielleicht auf kleine Löcher in den Sitzpolstern oder etwas dunklere Stellen am Dachhimmel sein...aber es sollte nicht das halbe Sitzfutter rausquellen oder so.

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