Auto privat verkauft nun will Käufer es zurück geben

Seat Ibiza 3 (6L)

Hallo,
Ich habe folgendes Problem. Ich habe meinen Ibiza verkauft und mit dem Käufer vereinbart TÜV neu zu machen dies habe ich auch getan. Nun fällt ihm nach einem Tag auf dass die Klimaanlage nicht funktioniert, obwohl sie meiner Meinung nach funktioniert hat. Der Käufer hat bei der Ansicht des Autos die Klima nicht getestet und nur gefragt ob sie funltioniert welches ich nur mündlich bestätigt habe. Nun hat er mir gesagt das er in die Werkstatt möchte und das nachgucken lassen will und wenn sie kaputt ist das Auto zurück geben oder mir das in Rechnung stellen will.
Im Vertrag wurde festgehalten"gekauft wie gesehen, keine Rücknahme und Gewährleistung möglich"
Nun meine Frage: Darf er das Auto zurück geben oder mir die Werkstattkosten in Rechnung stellen? Denn ich seh das nicht ein

Beste Antwort im Thema

Die Schadstoffklasse gibt die Euronorm an und wird durch die Schlüsselnummer eindeutig zugewiesen. Die Schadstoffgruppe berücksichtigt neben der Schadstoffklasse auch den Partikelfilter. Damit ergibt sich: Euro 3 Diesel + DPF = Schadstoffgruppe 4 und somit grüne Plakette, obwohl es bei Euro 3 bleibt.

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Also soweit ich weiß hat das auto dank des filters ne grüne plakette bekommen laut der werkstatt hat der tüv aber in pc die schlüsselnummer eingegeben und laut schlüsselnummer ist der ja auch euro3 die schlüsselnummer berücksichtigt ja nichts. Und in meinem Fahrzeugschein stand das drin dass der dpf nachgerüstet wurde nun will deren zulassungsstelle das aber nicht machen also verlangen die nun das ich deren auto abhole neuen tüv mache und das auto dann für die auf deren namen anmelde und denen wieder bringe. Das ist doch bekloppt. Meiner Meinung nach habe ich doch mit dem ganzen nichts mehr zu tun. Das ist doch nun deren sache und die der zulassungsstelle schließlich habe ich das auto in einwandfreiem zustand übergeben

Und außerdem habe ich durch meine zulassungsstelle eine grüne plakette bekommen

Zitat:

@Vani.ax schrieb am 15. August 2015 um 21:40:13 Uhr:


Also soweit ich weiß hat das auto dank des filters ne grüne plakette bekommen laut der werkstatt hat der tüv aber in pc die schlüsselnummer eingegeben und laut schlüsselnummer ist der ja auch euro3 die schlüsselnummer berücksichtigt ja nichts. Und in meinem Fahrzeugschein stand das drin dass der dpf nachgerüstet wurde ...

Ich trenne den Beitrag einfach mal hier. Ohne Satzzeichen kann man ja eh nicht erkennen, wo der eine Satz aufhört und der nächste anfängt.

Durch die Nachrüstung ändert sich an der Schlüsselnummer nichts. Daher erfolgt ja eine Eintragung im Fahrzeugschein.

Ich weiß jedoch immer noch nicht, was das mit dem TÜV (also der Hauptuntersuchung) zu tun haben soll. Wenn der Partikelfilter richtig eingetragen wurde, dann steht er in den Papieren und daran ändert sich dann auch nichts durch einen Eigentümerwechsel. Vermutlich liegt das Problem beim Straßenverkehrsamt.

Auf der anderen Seite kann man aber auch nachvollziehen, dass der Käufer wohl nicht glücklich ist. Man kauft ein Fahrzeug mit grüner Plakette und bei der Ummeldung stellt sich raus, dass er nur die gelbe bekommt. Leider gibt es auch viele Fälle, wo bei der Plakette massiv betrogen wird.

Zitat:

@Vani.ax schrieb am 15. August 2015 um 21:40:13 Uhr:


Das ist doch nun deren sache und die der zulassungsstelle schließlich habe ich das auto in einwandfreiem zustand übergeben

In deinem ersten Beitrag klang es noch so, als wärst du dir da nicht ganz so sicher: Nun fällt ihm nach einem Tag auf dass die Klimaanlage nicht funktioniert, obwohl sie meiner Meinung nach funktioniert hat.

100% sicher hört sich für mich anders an.

Zitat:

@206driver schrieb am 16. August 2015 um 07:12:22 Uhr:


Ich weiß jedoch immer noch nicht, was das mit dem TÜV (also der Hauptuntersuchung) zu tun haben soll.

Von der Hauptuntersuchung hat ja auch keiner was geschrieben. Beim TÜV kann man zwar die HU durchführen lassen, sich aber auch bescheinigen lassen, ob ein Fahrzeug eine bessere Schadstoffeinstufung erreicht, die dann die Zulassungsstelle eintragen kann.

Was ich nicht verstehe: Kann man denn nicht einfach mal nachsen, welche Schadstoffklasse im Fahrzeugschein eingetragen ist? Dann müsste man doch erkennen können, wo ein Fehler gemacht wurde.

Wenn da natürlich eine Abweichung zum Kaufvertrag ist, dann kann es für den Verkäufer natürlich eng werden. Auch wenn z.B. der Wagen ohne Wissen des Halters eine falsche Umweltplakette hatte, die aber zugesagt wurde.

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Nochmal: An der Schadstoffklasse ändert sich durch die Nachrüstung nichts, nur an der Schadstoffgruppe!

Also bekommt man laut deiner Vorstellung trotz Nachrüstung eines DPF nur eine Gelbe Plakette oder was meinst du? 🙄

Die Schadstoffklasse gibt die Euronorm an und wird durch die Schlüsselnummer eindeutig zugewiesen. Die Schadstoffgruppe berücksichtigt neben der Schadstoffklasse auch den Partikelfilter. Damit ergibt sich: Euro 3 Diesel + DPF = Schadstoffgruppe 4 und somit grüne Plakette, obwohl es bei Euro 3 bleibt.

Also in meinem Fahrzeugschein war Euro 4 eingetragen und ich hatte selbst in den Papieren einen extra Vermerk zum nachgerüstetem DPF und ich hatte auch keinerlei probleme mit dem ganzen. Deren Problem ist einfach das sie bei der Zulassungsstelle keinen Vermerk dazu bekommen haben. So wie ich nun heraus gefunden habe, haben die keinen Vermerk bekommen weil sie keinerlei Rechnungen dabei hatten.
Jetzt haben die allerdings mir ne Rechnung geschickt und bei ner Werkstatt TÜV neu machen lassen. Habe hier nun ne Rechnung liegen von über 100€ auf meinen Namen, obwohl ich nichts in Auftrag gegeben habe und der Wagen nagelneuen TÜV bekommen hat. Das alles kann einem ziemlich aufn Zeiger gehen, wenn man seines Erachtens das Auto in bestem Zustand übergeben hat.

Wie gesagt: Durch die Nachrüstung eines Partikelfilters ändert sich an der Euronorm nichts. Wenn das Fahrzeug Euro 4 hat, dann bekommt es immer die grüne Plakette, egal ob mit oder ohne Partikelfilter.
Spätestens jetzt würde ich mir an deiner Stelle einen Anwalt nehmen. Egal ob vorher alle Angaben richtig waren (ich will dir da auch nichts unterstellen), aber Maßnahmen im fremden Namen in Auftrag geben ist ne ganz andere Größenordnung und schon eine große Frechheit.

Warum einen Anwalt nehmen? Damit der der Werkstatt klar macht, dass es vom Verkäufer kein Geld gibt, da er ja keine Arbeiten in Auftrag gegeben hat (das würde ich der Werkstatt selber sagen und sonst gar nichts unternehmen) oder um rechtlich gegen den Verkäufer anzugehen, gegen was auch immer?

Was wurde denn jetzt vom TÜV gemacht, doch eine HU? Aber wenn ja, warum? Ich denke, hier geht es um die Umweltplakette, die hat ja mal gar nichts mit der HU zu tun.

Auf dem Bericht steht neuer TÜV, neues Öl usw.. Das hat er alles bekommen als der TÜV gemacht wurde. Ich werde mich später mit denen in Verbindung setzen und mal nachfragen was das soll, ich hätte kein Auto und auch nichts in Auftrag gegeben. Frage mich sowieso welche Werkstatt Aufträge von jemandem annimmt in Namen von einer völlig anderen Person. Meine Werkstatt würde das niemals machen.

Habe eine Frage, heute ruft mich der Käufer von meinem Polo an den er vor 2 Wochen gekauft hatte,und möchte ihn zurück geben,da der Motor sich leicht schüttelt und das Getriebe Geräusche macht. Ich habe ihn gefahren ohne Probleme und hatte auch keine Geräusche vom Getriebe. Hatte ihn Angeboten das Auto auf ein Privatgelände Probezufahren,was er aber nicht wollte,ich hatte noch ein Zeugen dabei.Er hat mir mit dem Anwalt gedroht und wollte morgen zum Gutachter gehen wegen dem Motor. Im Vertrag steht das die Motrkontroll Leuchte an ist er wurde darauf hin auch Hingeweisen. Aja noch dabei ohne Garantie und Rückgabe.Was soll ich jetzt machen? Vielleicht kann mir jemand was dazu Schreiben.

Ich gehe mal davon aus, dass Du im Kaufvertrag die Sachmangelhaftung (Gewährleistung) ausgeschlossen hast. Das sollte auf vorgefertigten Kaufverträgen eigentlich standardmäßig drinstehen. Dann würde ich mir in Deiner Stelle keine Gedanken machen.

Zitat:

@Chieppi schrieb am 27. Oktober 2015 um 17:55:25 Uhr:


Habe eine Frage, heute ruft mich der Käufer von meinem Polo an den er vor 2 Wochen gekauft hatte,und möchte ihn zurück geben,da der Motor sich leicht schüttelt und das Getriebe Geräusche macht. Ich habe ihn gefahren ohne Probleme und hatte auch keine Geräusche vom Getriebe. Hatte ihn Angeboten das Auto auf ein Privatgelände Probezufahren,was er aber nicht wollte,ich hatte noch ein Zeugen dabei.Er hat mir mit dem Anwalt gedroht und wollte morgen zum Gutachter gehen wegen dem Motor. Im Vertrag steht das die Motrkontroll Leuchte an ist er wurde darauf hin auch Hingeweisen. Aja noch dabei ohne Garantie und Rückgabe.Was soll ich jetzt machen? Vielleicht kann mir jemand was dazu Schreiben.

Ich fahre meine Autos bis es nicht mehr geht und schaffe sie zum Schrotti.

Scheiß auf 1000 Euro Restwert. Mit solchen Idioten ärgere ich mich nicht rum.

Das ist zuviel für meine Nerven.

Zahlen paar Kröten und wollen nen Luxusschlitten. Nee diese Nerven spare ich mir.

Idioten gibts manchmal wirklich.

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