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Auto privat verkaufen - so ok?

Themenstarteram 25. Dezember 2018 um 12:01

Hallo und frohe Weihnachten :)

Ich benötige mein Auto nicht mehr und habe ihn daher letzte Woche bei mobile inseriert. Bei der Höhe des Verkaufspreises (17.000 €) haben sich natürlich nicht viele private Interessenten gemeldet - klar, ich persönlich würde da auch noch 2.000 € drauflegen und lieber zum Händler gehen.

Einer hat sich allerdings gemeldet, der den Wagen tatsächlich abholen möchte.

Ich habe bereits den Ausweis des Käufers um alles fertig zu machen und er schrieb, er habe bei der Bank auch bereits das Geld in bar besorgt.

Donnerstagmittag soll der Verkauf stattfinden. Der Käufer hat eine Anreise von ca. 100 km und lässt sich von einem Bekannten zu mir fahren.

Der Wagen ist derzeit noch angemeldet.

Der Käufer hat angeboten, dass er Kurzzzeitkennzeichen besorgt, diese würde ihn 120 € kosten.

Meine Fragen:

1. Wenn der Käufer KZK mitbringt, muss ich den Wagen aber vorher abmelden, oder? Oder kann ich auch NACH dem Verkauf erst zum Straßenverkehrsamt und ihn dann abmelden?

2. Verkaufe ich den Wagen überhaupt besser angemeldet oder abgemeldet? Für abgemeldet spricht, dass eventuelle Unfälle oder Blitzerknöllchen nicht mehr zu meinen Lasten gehen können. Für angemeldet spricht, dass ich bei einem Absprung des Käufers den Wagen noch fahren kann, ohne alle 5 Tage den (teuren) Umweg mit KZK zu gehen.

3. Ich habe dem Käufer vorgeschlagen, dass wir bei der Probefahrt zu meiner Bank fahren, um das Geld dort einzahlen zu lassen und er anschließend mit dem Wagen direkt nach Hause fahren kann.

Ist diese Vorgehensweise in Ordnung?

4. Kann ich mich noch irgendwie anders dagegen absichern, dass mir nicht das Auto geklaut / Falschgeld angedreht wird..... :D ?

Was sagt ihr allgemein dazu? Sollte ich vorsichtig sein, wenn ein Privatkäufer so viel Geld für ein Auto aus einem Privatverkauf auszugeben bereit ist?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. Dezember 2018 um 13:20

Ich wollte nur kurz berichten, dass alles super geklappt hat. Genau wie nach Plan: Geld war echt und vollzählig. Der Käufer wirkte zuverlässig und will nächste Woche ummelden. Alle wichtigen Stellen hab ich auch schon per Einschreiben informiert. Bin bisher sehr zuversichtlich.

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...warum sollen die Behörden, Versicherer versuchen bei irgendwelchen Leuten, deren Daten nicht gesichert vorliegen und bei denen womöglich nichts zu holen ist Kosten beizutreiben während deine Daten einwandfrei vorliegen und außerdem du das ganze verursacht hast, indem du leichtsinnigerweise & aus Gefälligkeit / Faulheit jemandem umzuverlässigen ein zugelassenes Fahrzeug überlassen hast?

Ist ja nicht so, dass du dazu gezwungen wirst ein angemeldetes Fahrzeug herauszugeben... du kannst ja Vorkehrungen treffen z.B. nur abgemeldetes Fahrzeuge aus der Hand zu geben oder eine entsprechende Kaution zu verlangen, die der Käufer zurücküberwiesen bekommt, wenn das Fahrzeug nachweislich umgemeldet ist oder das Fahrzeug wir in deinem Beisein umgemeldet oder... oder... Möglichkeiten hast du als Verkäufer genügend, nur halt auf die faule Haut legen und alle anderen sollens richten, wenn der Käufer gegen seine Pflichten verstößt und nicht ummeldet, das ist in meinen Augen ein Frechheit und auf die "Kapazitäten der Allgemeinheit" (Kosten/Zeit von Beamten, Versicherungen) bezogen Schmarotzertum, das nicht sein muß.

Ich habe auch schon immerhin 8 PKW angemeldet verkauft.

 

Niemals gab es ein Problem. Wurde immer wie vertraglich vereinbart direkt am nächstmöglichen Tag umgemeldet.

 

Ich denke halt auch, dass es vor allem für die Käufer ein echtes Problem ist, wenn der Wagen nicht zugelassen ist.

Wer kauft schon ein Auto, bei dem man keine Probefahrt machen kann? Ich jedenfalls nicht.

 

Verkaufsfördernd ist dieses "ich melde die Karre ab, mir scheissegal was der Käufer macht" halt auch nicht unbedingt...

Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Dez. 2018 um 13:26:26 Uhr:

Möglichkeiten hast du als Verkäufer genügend, nur halt auf die faule Haut legen und alle anderen sollens richten, wenn der Käufer gegen seine Pflichten verstößt und nicht ummeldet, das ist in meinen Augen ein Frechheit und auf die "Kapazitäten der Allgemeinheit" (Kosten/Zeit von Beamten, Versicherungen) bezogen Schmarotzertum, das nicht sein muß.

Den Schuh muss man sich als Verkäufer nun wahrlich nicht anziehen. Man hat selbst alles rechtens getan und ist für das Fehlverhalten anderer nicht schuldig. Ein paar schwarze Schafe gibt es immer. Dafür kann man aber die Welt nicht anhalten.

...der Unterschied ist, dass eine Bank das Risiko und die Folgen selbst trägt und den ausgefallenen Kredit unter außerordentliche Abschreibung in der Bilanz verbucht.

Und nichts anderes ist es, wenn der Verkäufer für den Mist den er verbockt hat haftet.

Zitat:

@Bamako schrieb am 26. Dezember 2018 um 13:26:30 Uhr:

Wurde immer wie vertraglich vereinbart direkt am nächstmöglichen Tag umgemeldet.

Auch wenn ich mich zum x-ten Mal wiederhole, aber euer Kaufvertrag bringt euch im Fall der Fälle genau gar nichts. Ein Kaufvertrag regelt den Eigentumsübergang an einer Sache. Die Ummeldung, selbst wenn sie drin steht, ist maximal eine vertragliche Nebenpflicht. Daraus kann man keine Ansprüche ableiten, weder gegenüber der Versicherung, dem Zoll oder der Zulassungsstelle. Wenn es nicht klappt, hat man immer erst die Rennerei.

 

Zitat:

@Bamako schrieb am 26. Dezember 2018 um 13:26:30 Uhr:

Wer kauft schon ein Auto, bei dem man keine Probefahrt machen kann? Ich jedenfalls nicht.

 

Verkaufsfördernd ist dieses "ich melde die Karre ab, mir scheissegal was der Käufer macht" halt auch nicht unbedingt...

Und weiter? Ich würde niemals ein Fahrzeug angemeldet verkaufen. Dann kommen wir halt nicht zusammen, dann kauft es jemand anders, der damit leben kann. Ich bin mir aber klar, dass es vielleicht den Käuferkreis einschränkt, nehme das aber in Kauf, um nachher keine Rennerei zu haben, wenn das ein unzuverlässiger Vollpfostentoni ist...und eine mögliche Probefahrt hat doch nichts damit zu tun, ob ein Fahrzeug abgemeldet übergeben wird. Die Probefahrt ist zeitlich vor der Übergabe angesiedelt.

Du würdest niemals ein FZ angemeldet verkaufen, ich habe es schon x-fach gemacht und es gab nie ein Problem. Man muss sich seine Käufer halt anschauen. Aber den Disput haben wir auch schon xfach geführt.

Im Übrigen hat man natürlich aus der Nicht-Erfüllung vertraglicher Nebenpflichten auch Ansprüche. Man kann sogar eine Strafzahlung vereinbaren oder eine Kaution einbehalten.

Mich würde dann auch interessieren wie es abgelaufen ist am Donnerstag mittag....

Hoffentlich berichtet Sabrina 2012 noch davon. :)

"Hallo.

Erstmal: ich hab zwar schon ca.15-20 Autos/Motorràder privat ge-und verkauft.

Allerdings alle im Niedrigpreisbereich bis max.2000.- DM und auch Euro.

Ich denke am wichtigsten wäre, da der Kaufinteressent mit Begleitung kommt, daß auch Du mindestens 1 Bekannten oder Freundin als Zeugen u. Begleitschutz dabei hast.

Wenn Du es richtig machst, ist m.M.nach der Verkauf mit deinen Kennzeichen , angemeldet kein Problem.

Im Kaufvertrag Übergabe mit Datum und UHRZEIT dokumentieren, Personalausweis Nummer des K. festhalten, Name u.Anschrift sowieso.

"Danach bei Versicherung und Zul.stelle den Verkauf melden. So kann nix passieren

Dein SF Rabatt ist gesichert und Strafzettel gehen dann auf Konto des Käufers."

->meineswissens ist der SF rabatt nicht gesichert. irgendeine versicherung muss ja einspringen und das ist DEINE. du kannst dann (weil du dich rechtlich mit veräußerungsanzeige usw abgesichert hast) den dir entstandenen schaden (hochstufung läßt sich ja irgendwie beziffern) beim fahrzeugkäufer einklagen (viel erfolg.das kann mühsam sein und lange dauern)

->auch bei der zulassungstelle. steuern zahlst erstmal so lange wie die karre angemeldet ist. kannst natürlich irgendwie versuchen dass sie zwangsstillgelegt wird.

auf gut deutsch:

angemeldete übergabe ist immer etwas glückssache. meistens geht es gut. machen solltest es grundsätzlich nur wenn du eine gutes gefühl beim verkäufer hast. schlechtes gefühl bleibt insgesamt halt trotzdem und zwar so llange wie die karre nicht umgemeldet oder abgemdelt ist.

----------

besser weg für dich:

1. kaufvertrag machen (incl gewährleistungsausschluss). nehmt den adac vordruck (zb)

2. gemeinsam mit dem auto zur bank. kohle dort direkt einzahlen lassen (ja das ist vernünftig. und damit dir die karrre incl brief nicht geklaut wird nimm ruhig einen freund mit...egal ob der andere allein oder auch zu zweit ist)

3. fahrt zur zulassungstelle (wer fährt da müßt ihr euch einigen. du als halter und versicherungsnehmer wäre wohl am sinnvollsten. machst sein eigentum dabei kaputt bist natürlich ersatzpflichtig.

4. karre ummelden (wenn käufer in selbigem landkreis wohnhaft) bzw abmelden (wenn käufer von auswärts). er kann dann direkt vor ort auch kurzkennzeichen machen (das geht auf jeder zulassungstelle). kosten werden von seiner versichung bei anschließendem versicherungsvetrag verrrechnet (sprich er hat bei kurzzulassung unterm strich nur die mehrkosten für die beiden blechschilder sowie den verwaltungsakt also amtsgebühren...)

was natürlich auch geht: die karre zu ihm nach hause fahren. schilder abschrauben und abmelden (auf seiner oder deiner zulassungstelle. sicherheitshalber vertraglich vereinbaren dass das fahrzeug nicht bewegt wird --- aber das sollte man ohne gültige kennzeichen sowieso nicht tun) oder direktes ummelden auf seiner zulassungstelle (wäre für ihn der beste weg)

und eben mit bus und bahn heim. oder er fährt dich (mit seinem altem pkw. oder dem eines freundes). 100km ist ja nun keine weltreise.

wenn du angemeldet übergibst:

- veräußerungsanzeige von ihm unterschreiben lassen und DIREKT an kba und die versicherung faxen. übergabeuhrzeit und ort sauber notieren.

- foto vom perso und führerschein machen, vorder und rückseite (um im fall des falles direkt personendaten zu haben).

Die Versicherung geht auf den Käufer über. Der Rabatt ist nicht mehr gefährdet und man haftet auch für keine Beiträge mehr. Die Steuerpflicht geht auch auf den Käufer über, für diese bleibt man aber in der Haftung, notfalls bis zur Zwangsabmeldung. Bußgeldern muss man halt widersprechen.

Themenstarteram 27. Dezember 2018 um 0:19

Hier ist noch mal die TE :)

 

Ich werde beim Kauf natürlich auch in Begleitung sein, mein Bruder und mein Freund sind mit an Bord.

(Gemeinsam) Zur Zulassungsstelle fahren fällt leider raus, da die erst am 2. Januar wieder geöffnet hat. Das Auto vorher abmelden fällt damit auch raus.

Das Auto macht eine Probefahrt zur Bank, anschließend geht es, wenn es kein Falschgeld war, wieder zu mir, wo der Käufer dann den Brief bekommt, und dann vertraue ich darauf, dass er - wie zugesichert - das Auto direkt ummeldet. Natürlich schreibe ich Zulassungsstelle und Versicherung schon umgehend per Einschreiben an und informiere über den Wechsel.

 

Viel mehr kann ich glaube ich nicht machen.

Alles gut!

lass uns hören, wie es gelaufen ist.....

So bist Du jedenfalls schonmal sehr gut vor allen Risiken geschützt.

Als Käufer würde ich mich bedanken, erstmal 3 Stunden mit dem Verkäufer zusammen in der Zul.stelle abzuhängen, dann 100 km heimfahren und Tags drauf in der eigenen Zul.stelle mich wieder paar Stunden aufzuwärmen.

(PS: Dass der SF Rabatt des Verkäufers NICHT in Gefahr ist, habe ich auch so seit 35 Jahren wieder und wieder erfragt,gelesen,gehört.)

Da müsste sich schon was grundlegendes verändert haben, was an mir vorbeigegangen wäre.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 27. Dezember 2018 um 12:43:32 Uhr:

...

Als Käufer würde ich mich bedanken, erstmal 3 Stunden mit dem Verkäufer zusammen in der Zul.stelle abzuhängen,...

Also hier bei uns wartet man, wenn man zur rechten Zeit kommt keine 15 Minuten... letztes Mal, kurz vor 8 da, "Loszettel" Nr. 1 gezogen und um Punkt 8°° Uhr als erster Kunde reinmarschiert. ;)

Und auch in der Nachbarstadt, dort muß ich für meinen Arbeitgeber öfter mal auf die Zulassungsstelle... bin da schon gefürchtet, weil ich immer die Spezialfälle -zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20km/h und Ausnahmegenehmigungen gem. §29 und son Zeugs... :D - mitbringe, mit denen sich die wenigsten Sachbearbeiter auskennen. Da hab ich letztens so um 10°° Uhr rum vielleicht 15-20 Minuten gewartet.

aber garantiert nicht vom 20.12 bis zum 10.1----

Da ist was los!

Ich war ende Oktober um 7:40 nummer 12...

Wenn du in Berlin eine Zettel ziehst dann steht da der Monat drauf wann du wiederkommen sollst

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