Auto privat verkaufen - so ok?
Hallo und frohe Weihnachten 🙂
Ich benötige mein Auto nicht mehr und habe ihn daher letzte Woche bei mobile inseriert. Bei der Höhe des Verkaufspreises (17.000 €) haben sich natürlich nicht viele private Interessenten gemeldet - klar, ich persönlich würde da auch noch 2.000 € drauflegen und lieber zum Händler gehen.
Einer hat sich allerdings gemeldet, der den Wagen tatsächlich abholen möchte.
Ich habe bereits den Ausweis des Käufers um alles fertig zu machen und er schrieb, er habe bei der Bank auch bereits das Geld in bar besorgt.
Donnerstagmittag soll der Verkauf stattfinden. Der Käufer hat eine Anreise von ca. 100 km und lässt sich von einem Bekannten zu mir fahren.
Der Wagen ist derzeit noch angemeldet.
Der Käufer hat angeboten, dass er Kurzzzeitkennzeichen besorgt, diese würde ihn 120 € kosten.
Meine Fragen:
1. Wenn der Käufer KZK mitbringt, muss ich den Wagen aber vorher abmelden, oder? Oder kann ich auch NACH dem Verkauf erst zum Straßenverkehrsamt und ihn dann abmelden?
2. Verkaufe ich den Wagen überhaupt besser angemeldet oder abgemeldet? Für abgemeldet spricht, dass eventuelle Unfälle oder Blitzerknöllchen nicht mehr zu meinen Lasten gehen können. Für angemeldet spricht, dass ich bei einem Absprung des Käufers den Wagen noch fahren kann, ohne alle 5 Tage den (teuren) Umweg mit KZK zu gehen.
3. Ich habe dem Käufer vorgeschlagen, dass wir bei der Probefahrt zu meiner Bank fahren, um das Geld dort einzahlen zu lassen und er anschließend mit dem Wagen direkt nach Hause fahren kann.
Ist diese Vorgehensweise in Ordnung?
4. Kann ich mich noch irgendwie anders dagegen absichern, dass mir nicht das Auto geklaut / Falschgeld angedreht wird..... 😁 ?
Was sagt ihr allgemein dazu? Sollte ich vorsichtig sein, wenn ein Privatkäufer so viel Geld für ein Auto aus einem Privatverkauf auszugeben bereit ist?
Beste Antwort im Thema
Ich wollte nur kurz berichten, dass alles super geklappt hat. Genau wie nach Plan: Geld war echt und vollzählig. Der Käufer wirkte zuverlässig und will nächste Woche ummelden. Alle wichtigen Stellen hab ich auch schon per Einschreiben informiert. Bin bisher sehr zuversichtlich.
48 Antworten
Und ich bin in München Stadt.
Mann kann Glück haben und mal weniger als 1 Stunde brauchen.
Aber 2 - 3 sind eher wahrscheinlich.
So sieht es in meiner Zulassungsstelle München-Landkreis aus:
https://www.merkur.de/.../...os-und-stundenlanges-warten-10831403.html
Da kann man lesen:
"So ergeht es seit Monaten etlichen Landkreis-Bürgern, die ein Fahrzeug an- oder ummelden wollen: Drei, vier Stunden warten ist normal, manchmal auch fünf."
Meine letzte Anmeldung vor 3 Jahren dauerte allerdings "nur" 2 Stunden, war aber auch schon vor dem Öffnen der Türen am frühen Morgen da.
Wenn ein Autokäufer dann noch jeweils 2 Stunden An- und Abreise zum Verkaufsort einplanen muss, kann man sich die kurzfristige Besorgung von Kurzkennzeichen knicken oder notfalls eine Hotelübernachtung dazu buchen 😁.
Ne Großstadt war halt schon immer etwas Besonderes... München - die Weltstadt mit Herz 😁😁😁
Fazit : Freu Dich daß Du Gast in ländlichen Gefilden bist. 🙂
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Ich wollte nur kurz berichten, dass alles super geklappt hat. Genau wie nach Plan: Geld war echt und vollzählig. Der Käufer wirkte zuverlässig und will nächste Woche ummelden. Alle wichtigen Stellen hab ich auch schon per Einschreiben informiert. Bin bisher sehr zuversichtlich.
Top! Drücke die Daumen daß auch der letzte Rest gut geht.
Hi!
Aaaaalso, hier die klaren Regeln für einen privaten Autoverkauf ohne unnötigen Ärger, nachdem hier so viel Unfug geschrieben worden ist:
- Auto wird nur abgemeldet übergeben. Keine Diskussion. Für die Abmeldung kann man einen Zulassungsdienst beauftragen. Googeln oder beim nächsten Autohändler nachfragen. Dann muss man sich auch nicht ewig irgendwo anstellen. München ist diesbzgl. berüchtigt, aber bei Weitem nicht mehr so schlimm wie früher.
Eine Abmeldung sollte zur Zeit in 2h möglich sein.
Keineswegs ist es mit einer Zeitangabe im Kaufvertrag getan. Meldet der Käufer nicht um, geht die Rennerei insbes. bei der KfZ-Steuer erst richtig los.
Das Kurzzeitkennzeichen erfordert m.W. die Papiere des Wagens. Einfach welche mitbringen als Käufer, ohne den Brief in der Hand zu haben? Glaube ich nicht. Muss Dir auch egal sein, ist sein Problem.
- In der Annonce ehrliche Angaben und gute Bilder machen.
Mängel direkt erwähnen, sonst ist dem Preisdrücken vor Ort Tür und Tor geöffnet.
- Verkauf nur unter gültigem(!) Gewährleistungsausschluß mit schriftlichem Kaufvertrag auf aktueller Vorlage, z.B. vom ADAC oder von mobile.de. Echte Mängel werden genau beschrieben und schriftlich niedergelgt.
Beide unterschreiben, beide tragen ihre Ausweisdaten ein. Wichtig falls der Wagen geschlachtet und am Straßenrand entsorgt wird. Dann haftest Du für die Entsorgung, wenn Du nicht belegen kannst, wer wann den Wagen gekauft hat.
- Einzahlen des Bargeldes bei der Bank.
- Immer eine zweite Person zur Unterstützung dabei haben.
- Immer mit einem Auflauf von 3 oder mehr Leuten rechnen, die vor Ort das Auto schlecht reden möchten oder gar beschädigen, um den Preis zu drucken.
- Keine Teilzahlungen. Schlüssel und Papiere nur gegen vollständige Zahlung des Kaufpreises übergeben.
- Nach dem Verkauf: keine Nachverhandlungen akzeptieren, wenn Du keine Mängel verschwiegen hast. Die Masche "Du geben 400 Eur zurück oder isch gehen Anwalt" ist heute üblich und muss einen nicht nervös machen, wenn man von seiner Seite aus korrekt gehandelt hat.
Alles andere ist ein Risiko.
Weshalb sollte man dieses eingehen?
Ich habe in meinem leben bislang ca. 200 Autos und Motorräder ge- und verkauft. Zu Anfang war ich immer mal fair und habe Fahrzeuge auch zugelassen übergeben. Das ist heute definitiv vorbei.
Lieber biete ich den Wagen 2.000 Eur billiger einem seriösen Händler an, als mich mit den heutzutage gefühlt 60%b unseriösen Käufern / Kaufinteressenten herumzuärgern und solchen Spinnern auch noch meine private Adresse offenlegen zu müssen.
HC
Das ist Deine Erfahrung und Deine Sicht der Dinge.
Andere haben andere Erfahrungen gemacht und andere Meinungen dazu.
Aber deswegen muss das noch lange kein Unfug sein und was Du da anderen als das einzig und allein richtige Handeln vorpredigst, darfst für Dich gerne machen, am Beispiel des Themas hier siehst Du jedoch dass es durchaus auch anders geht.
(Es sei denn es kommt gegenteiliges von der TE, dann leiste ich gerne Abbitte.)
...strittig scheint ja hauptsächlich der erste Punkt bzgl. der Zulassung zu sein.
Ich würde, wie oben schon mal in einem Beitrag angemerkt neben der ÜBergabe des abgemeldeten Fahrzeugs entsprechende Alternativen anbieten / aushandeln. D.h. gegen eine Anzahlung kann der Käufer die Papiere, etc. vorab bekommen um das Fahrzeug direkt anzumelden um das Fahrzeug anschließend direkt mit seiner neuen Zulassung abzuholen.
Oder alternativ würde ich das Fahrzeug auch angemeldet mit meiner Zulassung herausgeben, allerdings gegen eine entsprechende Kaution z.B. 500,- oder besser 1.000,- EUR, die der Käufer gem. einer Klausel, die ich in den Kaufvertrag schreiben würde bei mir hinterlegt.
z.B.
Der Käufer bekommt zwecks der Überführung das Fahrzeug mit der Zulassung des Verkäufers ausgehändigt. Er verpflichtet sich das Fahrzug unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 3. Tag nach Übergabe um- oder abzumelden.
Zur Absicherung des Verkäufers / der Absicht das Fahrzeug unverzüglich ab-/umzumelden hinterlegt der Käufer bei Übergabe des Fahrzeugs beim Verkäufer eine Kaution in Höhe von 1.000,- € in bar.
Diese Kaution bekommt der Käufer nach erfolgter Ab-/Ummeldung und Vorlage entsprechender Nachweise, welche die Ab-/Ummeldung bestätigen (Abmeldebescheinigung, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Teil 2) ausgehändigt.
Erfolgt die Ab-/Ummeldung nicht spätestens am 10. Werktag nach Übergabe (lt. Datum Übergabebescheinigung) fällt die Kaution an den Verkäufer und der Käufer hat sämtliche Folgen gem. Ordnungswidrigkeitenrecht / Strafrecht / Kosten und Gebühren zu tragen, welche beispielsweise aus dem Entzug des Versicherungsschutzes (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz § 6 PflVG), einer Fahndung nach dem Fahrzeug, Zwangsabmeldung (Fahren ohne gültige Zulassung) entstehen.
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 30. Dezember 2018 um 07:46:13 Uhr:
Hi!Aaaaalso, hier die klaren Regeln für einen privaten Autoverkauf ohne unnötigen Ärger, nachdem hier so viel Unfug geschrieben worden ist:....
Okay... - und wo steht das?
Ich habe meine Fahrzeuge bis jetzt immer mit dem alten Nummernschildern/Zulassung ausgehändigt bekommen.
6 Autos - 3 Motorrädern...
Klar ist es für den Verkäufer das aller einfachste....
Aber es soll auch "nette Verkäufer" geben!
Eben ich als Käufer würde das Auto wie versprochen und vereinbart abmelden.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 30. Dezember 2018 um 18:06:14 Uhr:
Eben ich als Käufer würde das Auto wie versprochen und vereinbart abmelden.
Aber als Käufer hoffst du dann schon auf das Wohlwollen des Verkäufers!
Ja Deutschland 2018 so geht´s!
Selber ein Sturkopf aber von anderen Nachsicht verlangen...
Wir werden es noch weit bringen!
Ich habe letztens den Wagen meiner Frau auch angemeldet verkauft. Kaufpreis waren 1900€ und die Käufer wirkten seriös.
Die wollten den erstmal Anzahlen ich sollte den abmelden und dann würden die den auf sich anmelden. Der Aufwand musste nicht sein, danach gab es auch keine Probleme.
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 30. Dezember 2018 um 07:46:13 Uhr:
Hi!Aaaaalso, hier die klaren Regeln für einen privaten Autoverkauf ohne unnötigen Ärger, nachdem hier so viel Unfug geschrieben worden ist:
- Auto wird nur abgemeldet übergeben. Keine Diskussion. Für die Abmeldung kann man einen Zulassungsdienst beauftragen. Googeln oder beim nächsten Autohändler nachfragen. Dann muss man sich auch nicht ewig irgendwo anstellen. München ist diesbzgl. berüchtigt, aber bei Weitem nicht mehr so schlimm wie früher.
Eine Abmeldung sollte zur Zeit in 2h möglich sein.Keineswegs ist es mit einer Zeitangabe im Kaufvertrag getan. Meldet der Käufer nicht um, geht die Rennerei insbes. bei der KfZ-Steuer erst richtig los.
Das Kurzzeitkennzeichen erfordert m.W. die Papiere des Wagens. Einfach welche mitbringen als Käufer, ohne den Brief in der Hand zu haben? Glaube ich nicht. Muss Dir auch egal sein, ist sein Problem.- In der Annonce ehrliche Angaben und gute Bilder machen.
Mängel direkt erwähnen, sonst ist dem Preisdrücken vor Ort Tür und Tor geöffnet.- Verkauf nur unter gültigem(!) Gewährleistungsausschluß mit schriftlichem Kaufvertrag auf aktueller Vorlage, z.B. vom ADAC oder von mobile.de. Echte Mängel werden genau beschrieben und schriftlich niedergelgt.
Beide unterschreiben, beide tragen ihre Ausweisdaten ein. Wichtig falls der Wagen geschlachtet und am Straßenrand entsorgt wird. Dann haftest Du für die Entsorgung, wenn Du nicht belegen kannst, wer wann den Wagen gekauft hat.
- Einzahlen des Bargeldes bei der Bank.
- Immer eine zweite Person zur Unterstützung dabei haben.
- Immer mit einem Auflauf von 3 oder mehr Leuten rechnen, die vor Ort das Auto schlecht reden möchten oder gar beschädigen, um den Preis zu drucken.
- Keine Teilzahlungen. Schlüssel und Papiere nur gegen vollständige Zahlung des Kaufpreises übergeben.
- Nach dem Verkauf: keine Nachverhandlungen akzeptieren, wenn Du keine Mängel verschwiegen hast. Die Masche "Du geben 400 Eur zurück oder isch gehen Anwalt" ist heute üblich und muss einen nicht nervös machen, wenn man von seiner Seite aus korrekt gehandelt hat.
Alles andere ist ein Risiko.
Weshalb sollte man dieses eingehen?Ich habe in meinem leben bislang ca. 200 Autos und Motorräder ge- und verkauft. Zu Anfang war ich immer mal fair und habe Fahrzeuge auch zugelassen übergeben. Das ist heute definitiv vorbei.
Lieber biete ich den Wagen 2.000 Eur billiger einem seriösen Händler an, als mich mit den heutzutage gefühlt 60%b unseriösen Käufern / Kaufinteressenten herumzuärgern und solchen Spinnern auch noch meine private Adresse offenlegen zu müssen.HC
- Das Auto wurde angemeldet übergeben. Wir werden sehen. Ich habe aber die Adresse und weitere Kontaktdaten des Käufers für den Fall der Fälle. Die Zulassungsstelle hat wie erwähnt derzeit wegen der Feiertage geschlossen. Eine Anmeldung am selben Tag oder vorher wäre also gar nicht möglich gewesen.
- Versteht sich von selbst
- Ist auch klar. Der Ausschluss steht allerdings NICHT in dem Kaufvertragsvordruck vom ADAC, den muss man selbst eintragen.
- Auch klar, wurde auch so gemacht
- Wir waren wie erwähnt zu dritt
- Ist nicht passiert
- Logisch
- Wird nicht vorkommen.
Ich weiß nicht ob du den Eingangspost gelesen hast. Das betreffende Auto hat beinah 20.000 € gebracht. Zusätzlich hat der Wagen sogar noch Herstellergarantie. Ausgeschlachtet wird da sehr wahrscheinlich nichts 🙂
Ich finde es ja immer gut, vorsichtig zu sein. Extrem schwarzmalen muss aber dann doch nicht sein.
Hi!
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 30. Dezember 2018 um 13:34:32 Uhr:
Das ist Deine Erfahrung und Deine Sicht der Dinge.
Andere haben andere Erfahrungen gemacht und andere Meinungen dazu.
Aber deswegen muss das noch lange kein Unfug sein und was Du da anderen als das einzig und allein richtige Handeln vorpredigst, darfst für Dich gerne machen, am Beispiel des Themas hier siehst Du jedoch dass es durchaus auch anders geht.(Es sei denn es kommt gegenteiliges von der TE, dann leiste ich gerne Abbitte.)
Natürlich klappt die Übergabe eines zugelassenen Autos auch oft.
Ich schrieb jedoch von dem Risiko, welches ich nur empfehlen kann, zu vermeiden.
Mit "Deine Sicht der Dinge" hat das natürlich auch zu tun. Aber Fakt ist, dass man das Risiko von Kosten für KfZ-Steuer und Versicherung nach dem Verkauf minimiert, indem man das Fahrzeug abgemeldet übergibt.
HC