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Auto privat verkaufen - so ok?

Themenstarteram 25. Dezember 2018 um 12:01

Hallo und frohe Weihnachten :)

Ich benötige mein Auto nicht mehr und habe ihn daher letzte Woche bei mobile inseriert. Bei der Höhe des Verkaufspreises (17.000 €) haben sich natürlich nicht viele private Interessenten gemeldet - klar, ich persönlich würde da auch noch 2.000 € drauflegen und lieber zum Händler gehen.

Einer hat sich allerdings gemeldet, der den Wagen tatsächlich abholen möchte.

Ich habe bereits den Ausweis des Käufers um alles fertig zu machen und er schrieb, er habe bei der Bank auch bereits das Geld in bar besorgt.

Donnerstagmittag soll der Verkauf stattfinden. Der Käufer hat eine Anreise von ca. 100 km und lässt sich von einem Bekannten zu mir fahren.

Der Wagen ist derzeit noch angemeldet.

Der Käufer hat angeboten, dass er Kurzzzeitkennzeichen besorgt, diese würde ihn 120 € kosten.

Meine Fragen:

1. Wenn der Käufer KZK mitbringt, muss ich den Wagen aber vorher abmelden, oder? Oder kann ich auch NACH dem Verkauf erst zum Straßenverkehrsamt und ihn dann abmelden?

2. Verkaufe ich den Wagen überhaupt besser angemeldet oder abgemeldet? Für abgemeldet spricht, dass eventuelle Unfälle oder Blitzerknöllchen nicht mehr zu meinen Lasten gehen können. Für angemeldet spricht, dass ich bei einem Absprung des Käufers den Wagen noch fahren kann, ohne alle 5 Tage den (teuren) Umweg mit KZK zu gehen.

3. Ich habe dem Käufer vorgeschlagen, dass wir bei der Probefahrt zu meiner Bank fahren, um das Geld dort einzahlen zu lassen und er anschließend mit dem Wagen direkt nach Hause fahren kann.

Ist diese Vorgehensweise in Ordnung?

4. Kann ich mich noch irgendwie anders dagegen absichern, dass mir nicht das Auto geklaut / Falschgeld angedreht wird..... :D ?

Was sagt ihr allgemein dazu? Sollte ich vorsichtig sein, wenn ein Privatkäufer so viel Geld für ein Auto aus einem Privatverkauf auszugeben bereit ist?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. Dezember 2018 um 13:20

Ich wollte nur kurz berichten, dass alles super geklappt hat. Genau wie nach Plan: Geld war echt und vollzählig. Der Käufer wirkte zuverlässig und will nächste Woche ummelden. Alle wichtigen Stellen hab ich auch schon per Einschreiben informiert. Bin bisher sehr zuversichtlich.

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Hallo.

Erstmal: ich hab zwar schon ca.15-20 Autos/Motorràder privat ge-und verkauft.

Allerdings alle im Niedrigpreisbereich bis max.2000.- DM und auch Euro.

Ich denke am wichtigsten wäre, da der Kaufinteressent mit Begleitung kommt, daß auch Du mindestens 1 Bekannten oder Freundin als Zeugen u. Begleitschutz dabei hast.

Wenn Du es richtig machst, ist m.M.nach der Verkauf mit deinen Kennzeichen , angemeldet kein Problem.

Im Kaufvertrag Übergabe mit Datum und UHRZEIT dokumentieren, Personalausweis Nummer des K. festhalten, Name u.Anschrift sowieso.

Danach bei Versicherung und Zul.stelle den Verkauf melden. So kann nix passieren.

Dein SF Rabatt ist gesichert und Strafzettel gehen dann auf Konto des Käufers.

Du kannst das Auto später nur alleine abmelden, wenn Du die Kennzeichen und den kleinen Fzg.schein hast. Zub Teil 1.

Die glaube ich braucht aber der Käufer dann auch zum Ummelden./Wieder anmelden.

Viel Erfolg

Pkt. 1 ...ja, der Wagen muß abgemeldet werden, da sonst eine unzulässige Doppelzulassung vorliegt und es dadurch Probleme geben kann, wenn mit einem KZK gefahren wird.

Alternativ -sind ja nur 100km- könntest Du den PKW auch abmelden (Abstellplatz auf Privatgrund vorhanden?) und dem Käufer gegen Anzahlung einer gewissen Summe -500 oder 1000,- EUR- schon mal die Papiere mitgeben um das Auto auf seinen Namen anzumelden. Anschließend zahlt er bei Abholung den Rest und kann direkt mit seiner Zulassung nach Hause fahren - so machen wir das z.B. häufig, wenn wir bei einem entfernten Händler einen Firmenwagen kaufen. Anzahlung, Papiere kommen per Post, bei der örtlichen Zulassungsstelle anmelden, Kaufpreis überweisen, anschließend hinfahren, Kennzeichen dranstecken und nach Hause fahren.

Pkt. 2 ...unbedingt zusätzlich zum eigentlichen Kaufvertrag ein sogenanntes Übergabeprotokoll ausfüllen. Damit kannst Du den Zeitpunkt der Übergabe nachweisen und sämtliche Blitzer-knöllchen, Unfallschäden, etc. gehen auch wenn mit Deiner Zulassung gefahren würde nicht mehr zu Deinen Lasten.

Dieses Übergabeprotokoll schickt man unverzüglich an die Zulassungsstelle und die Versicherung, damit ist der Verkauf dort angezeigt und Du hast keine Probleme mehr... auch würde ab dem im Protokoll angegebenen Zeitpunkt bei einem Unfall beispielsweise Dein Schadenfreiheitsrabatt nicht mehr beeinträchtigt.

Aus Nachweisgründen würde ich dazu raten das Übergabeprotokoll so schnell wie möglich per Fax oder E-Mail an die Versicherung und Zulassungsstelle zu senden.

Gefahr bei Herausgabe eines noch angemeldeten Fahrzeugs besteht nur, dass der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet und auf Deine Zulassung weiterfährt... da haste dann längere Zeit Streß, den Käufer zur Ummeldung zu bewegen.

Pkt. 3 ...naja, schon mal besser als die Kohlen zu Hause unters Kopfkissen zu packen... aber ein Risiko ists natürlich immer bei solchen Summen... vielleicht schreiben andere zu dem Punkt noch ein paar Anmerkungen

Pkt. 4 ...evtl. noch jemanden -einen Bekannten, Verwandten, Nachbarn,...etc.- als Zeugen dem Ganzen treiben beiwohnen lassen. Jemand ohne verwandschftliche Beziehung wäre als Zeuge am besten.

Da Du die Daten / Kontaktdaten zum Käufer schon zu haben scheinst... vielleicht mal per Google, Telefonbuch, Adressbuch, etc. abklopfen ob da alles sauber ist.

Ggf. würde ich vieleicht mit den Daten mal zur nächsten Polizeidienststelle gehen... allerdings hab ich keine Ahnung, ob die irgendwelche Hinweise sowohl in der einen oder der anderen Richtung rausgeben... aber Versuch macht kluch.

...Pkt. 5 ... Du bist ein privater Verkäufer -> unbedingt die Gewährleistung ausschließend und zwar wasserdicht! Entsprechende Kaufvertragsvorlagen z.B. von ADAC, TÜV, etc. sollten entsprechend vorformuliertes Klauseln enthalten.

Ich weiß nicht ob ich als "Frau" einfach so mit einem Mann inkl. Begleitung ein Geschäft machen würde!

Tatsächlich ist es, dass es immer wieder zu Betrügereien Überfällen Übervorteilungen kommt.

Zum wichtigsten Melde das Auto ab - bevor du es übergibst!

Dann den obengennanten wichtigen Ausschluß von der Gewährleistung.

Geld bei der Sparkasse/ Bank einzahlen (Falschgeld!)

bei 2000Euro noch ein Spaß bei deinen 17KEuro - ohne mich!

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Dezember 2018 um 13:24:37 Uhr:

...Pkt. 5 ... Du bist ein privater Verkäufer -> unbedingt die Gewährleistung ausschließend und zwar wasserdicht! Entsprechende Kaufvertragsvorlagen z.B. von ADAC, TÜV, etc. sollten entsprechend vorformuliertes Klauseln enthalten.

Dem kann ich mich nur anschließen. Am besten den Vordruck des ADAC nehmen, den kann man auch ganz bequem am PC ausfüllen (besser lesbar) und dann ausdrucken und Unterschreiben. Da sind dann nämlich die Meldungen für die Versicherung und die Zulassungsstelle auch gleich ausgefüllt dabei.

Veräußerungsanzeige auch ausfüllen, die gibts auch beim ADAC auf der Seite. Die ist besonders wichtig wenn man den Wagen abgemeldet übergibt.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 25. Dezember 2018 um 15:12:46 Uhr:

Veräußerungsanzeige auch ausfüllen, die gibts auch beim ADAC auf der Seite. Die ist besonders wichtig wenn man den Wagen abgemeldet übergibt.

Du meinst angemeldet? :)

An die TE: welche Modalitäten du wählst, da kann ich nicht so viel dazu sagen, hängt ja auch davon ab, welche Möglichkeiten du bei dir vor Ort hast. Den einzigen Tip, den ich dir ernsthaft geben will ist, dass du das Fahrzeug abmelden solltest vor Übergabe. Wenn der Käufer ihn nicht ummeldet, hast erstmal DU die Rennerei, egal in welcher Beziehung. Ist natürlich auch die Voraussetzung für den Käufer, die KZK legal anzubringen ;)

Ja natürlich angemeldet, immer die Autokorrektur :rolleyes:

Wenn sie den Wagen am Tag der Übergabe abmeldet, kann der Käufer ohne KZK mit entstempelten Kennzeichen bis 24.00 nach Hause fahren. Die KZK kosten andererseits den Käufer auch nur knapp 50.00€, da die Versicherung angerechnet wird.

Ich würde den Wagen abmelden und anschließend mit KKZ gleich wieder zulassen. Dauert nicht lange und kostet nicht viel, die Kosten übernimmt ohnehin der Käufer. Also brauchst Du noch mit ihm zur Bank fahren und kannst ihm danach das Auto übergeben. Die Zulassung erschlischt nach einer Woche automatisch.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Dezember 2018 um 20:19:18 Uhr:

Wenn sie den Wagen am Tag der Übergabe abmeldet, kann der Käufer ohne KZK mit entstempelten Kennzeichen bis 24.00 nach Hause fahren.

Ich glaube nicht, dass das zulässig ist. Die FZV erlaubt nach der Abmeldung "Rückfahrten", sie erklärt aber leider nicht genauer, wohin die "Rückfahrt" gehen darf, sodass man im Zweifelsfall vom Wohnsitz des Halters ausgehen müsste. Der Käufer kommt hier aber aus 100 km Entfernung, das lässt sich m.E. nicht als "Rückfahrt" auslegen.

Wenn man auf das Kennzeichen an sich keinen Wert legt, ist es wirklich das angenehmste für beide Seiten, das Fahrzeug angemeldet mit dem wirklich wasserdichten ADAC Kaufvertrag samt Veräußerungsanzeige zu verkaufen.

 

Da ist man rechtlich komplett abgesichert und keiner hat Stress und Mehrkosten. Leider hält sich die Mär vom "bloß nicht angemeldet verkaufen" ziemlich hartnäckig.

 

Unterm Strich spart man als Verkäufer sogar noch Zeit und Geld fürs abmelden, da das einfach der Käufer übernimmt.

...das hält sich zu Recht ziemlich hartknäckig.

Einerseits haste den Streß mit den Behörden, andererseits halte ich es für eine Sauerei Leuten von denen man nicht weiß wie zuverlässig sie sind ein zugelassenes Fahrzeug zu überlassen und andere (Versicherung, ZUlassungsstelle, Ordnungsbehörden) anschließend hinter mißbräuchlich verwendeten Zulassungsplaketten, Fahrzeugpapieren, etc. hinterherlaufen zu lassen.

Da werden dann Sachbearbeiter von Versicherungen & Behörden, Mitarbeiter von Ordnungsämtern, Polizisten damit beschäftigt so ein Fahrzeug zwangsweise stillzulegen... unnötigerweise, nur weil man als Halter zu bequem war die Kiste abzumelden und sich als Verkäufer von irgendwelchen zwielichtigen Leuten um den Finger wickeln hat lassen, die anschließend mit unzulässigen Zulassungen quer durch Europa oder noch weiter unterwegs sind.

Meiner Meinung sollten sämtliche Kosten für so eine Ermittlung und Zwangsstillegung dem ehemaligen Halter auferlegt werden, da er der Verursacher davon ist... kann er ja anschließend von seinem Käufer einklagen oder er hätte sich vorab ne Kaution geben lassen können.

Kautionen werden bei anderen Sachen auch verlangt... z.B. kenne ich das von einer Spedition, wenn da ein Polski, Ruski, etc. einen LKW für die Ausfuhr gekauft hat, dann hat der neben den 50 bis 70.000,- EUR Kaufpreis erstmal auch die MwSt auf den Tisch gelegt. Wiederbekommen hat er die, wenn er die Zollpapiere vorgelegt und damit nachgewiesen hat, dass das Fahrzeug aus Europa draußen ist.

PS: https://search.motortalk.net/search.html?...

Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Dezember 2018 um 11:24:24 Uhr:

...das hält sich zu Recht ziemlich hartknäckig.

Einerseits haste den Streß mit den Behörden, andererseits halte ich es für eine Sauerei Leuten von denen man nicht weiß wie zuverlässig sie sind ein zugelassenes Fahrzeug zu überlassen und andere (Versicherung, ZUlassungsstelle, Ordnungsbehörden) anschließend hinter mißbräuchlich verwendeten Zulassungsplaketten, Fahrzeugpapieren, etc. hinterherlaufen zu lassen.

Da werden dann Sachbearbeiter von Versicherungen & Behörden, Mitarbeiter von Ordnungsämtern, Polizisten damit beschäftigt so ein Fahrzeug zwangsweise stillzulegen... unnötigerweise, nur weil man als Halter zu bequem war die Kiste abzumelden und sich als Verkäufer von irgendwelchen zwielichtigen Leuten um den Finger wickeln hat lassen, die anschließend mit unzulässigen Zulassungen quer durch Europa oder noch weiter unterwegs sind.

Meiner Meinung sollten sämtliche Kosten für so eine Ermittlung und Zwangsstillegung dem ehemaligen Halter auferlegt werden, da er der Verursacher davon ist... kann er ja anschließend von seinem Käufer einklagen oder er hätte sich vorab ne Kaution geben lassen können.

Kautionen werden bei anderen Sachen auch verlangt... z.B. kenne ich das von einer Spedition, wenn da ein Polski, Ruski, etc. einen LKW für die Ausfuhr gekauft hat, dann hat der neben den 50 bis 70.000,- EUR Kaufpreis erstmal auch die MwSt auf den Tisch gelegt. Wiederbekommen hat er die, wenn er die Zollpapiere vorgelegt und damit nachgewiesen hat, dass das Fahrzeug aus Europa draußen ist.

PS: https://search.motortalk.net/search.html?...

Man(Behören,Polizei, Versicherung usw.)könnte auch dem Käufer alle Kosten auf das Auge drücken, er hat ja schließlich nicht den Vertrag erfüllt und ist somit dafür verantwortlich.

Dann wäre auch die Bemühung nach nicht umgemeldet Fahrzeugen zu suchen wesentlich größer.

Oh mann. Das ist wieder so eine Glaubensfrage...

Wenn das im echten Leben wirklich so ein schlimmes Problem wäre, wie es Gast356 hier schildert, wäre das schon lange von den Behörden und Versicherungen entsprechend geändert worden.

Hier werden Einzelfälle einfach pauschal zur Regel erhoben.

Wie anders ist es zu erklären, daß ich bei fast 15 derartigen Verkaufen keine derartigen Probleme hatte?

Bloss Glück gehabt?

Und warum habe ich bei ca. 10, noch angemeldet gekauften Fahrzeugen, daß nicht entsprechend ausgenutzt und bin eben nicht Monatelang auf der fremden Zulassung weitergefahren?

War wohl zu gutmütig und doof oder?

Viel Sparpotential habe ich da liegen lassen... :)

 

Also: Soll jeder machen wie er meint.

Aber die Schwarz-Weiss Malerei ist auch nicht berechtigt.

Beide Vorgehensweisen haben Vor und Nachteile, wie meist alles im Leben.

 

P.S.: im vorliegenden Fall scheint es erst recht unwahrscheinlich, daß jemand der 17 000 hinlegt, und die Bank das Geld akzeptiert, daß also so jemand es dann nötig hat die Kosten für Vers.,Steuer, Ummeldung einzusparen.

Derartige Probleme sollten, wenn dann eher im Niedrigstpreissektor auftreten können.

 

 

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