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Auto privat gekauft. Nach 30 Minuten fahrt Motorschaden.

Guten Tag,

ich habe am 30.10.2018 ein Audi A3 2.0 TDI 240 000 km.
vom Privatverkäufer gekauft und angemeldet.
Beim abholen nach 30 min. fahrt bin ich stehen geblieben.
Motor sitzt fest. Entweder Zahnriemen oder Ölpumpe defekt.
Der Verkäufer sagt dass mit dem Auto war alles in Ordnung gewesen.
Im Kaufvertrag haben wir nur PRIVAT und unsere Namen geschrieben.
Muss ich das Auto behalten oder kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

MfG Thomas.

Beste Antwort im Thema

Ich bezog mich auf den TE in meinem Beitrag. Dieser scheint nicht an einer weiteren Diskussion bzw. Hilfestellung interessiert. Kein weiterführender Input von ihm, keine Fragen, er will stattdessen nun einen Austauschmotor kaufen. Und nun? Soll er...

Übrigens gehören Beleidigungen und Unterstellungen hier auch nicht hin. Wir haben uns hier lediglich freundlich unterhalten bis du dazukamst.

Danke für deinen wertvollen Beitrag. Die NUB darfst du dann auch gerne mal lesen.

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Das soll ein Vertrag sein ? Steht da überhaupt Wagennummer/Wagentyp drauf ?
Und warum hat keiner einen Mustervertrag vom ADAC heruntergeladen ?

Zitat:

@tomasz2802 schrieb am 7. November 2018 um 11:12:25 Uhr:


Ölwechsel wurde vor kurzem gemacht und ist genug drin aber die Öldruck bleib immer aus. Ich kann mich nicht
erinnern ob die vorher auch immer aus war. Ich habe neue Batterie eingebaut weil der Vorbesitzer dass gesagt hat vielleicht deswegen bleib die aus. Ich bin Landstrecke und 10 km. Autobahn gefahren. Zahnriemen wurde bei 170 000
gemacht.

Du hast also allen Ernstes ein Auto ohne Öldruck gekauft und dir vom Verkäufer einreden lassen, das läge an der schwachen Batterie?
😕

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 7. November 2018 um 11:52:36 Uhr:



Was er nicht kann.

Gruß Metalhead

Davon ist erst mal auszugehen. Aber, wenn das Schadensbild, bzw der Defekt fuer ein spontan auftretenden Fehler spricht und nicht fuer einen schleichender Prozess, koennte das durchaus moeglich sein.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 7. November 2018 um 12:16:42 Uhr:


Hmm, dann wurde die gesetzliche Sachmängelhaftung (ungleich Garantie) nicht ausgeschlossen.
Wie das im Zweifelsfall ein Richter sieht (wird auch mal bei juristischen Laien lockerer ausgelegt) kann man nicht beantworten.

doch wurde sie. Da gibt es irgendwo ein Urteil dazu. Es kommt darauf an, was Käufer und Verkäufer gewollt haben, und da die wenigsten Menschen Garantie und Gewährleistung auseinanderhalten, wird das dann entsprechend ausgelegt.

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 7. November 2018 um 11:52:36 Uhr:



Zitat:

@Scoundrel schrieb am 7. November 2018 um 11:43:32 Uhr:


Oder beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht vorhanden war.


Was er nicht kann. muss

Gruß Metalhead

Fixed that for you 🙂

Stichwort: Privatverkäufer

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 7. November 2018 um 12:29:22 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 7. November 2018 um 11:52:36 Uhr:



Was er nicht kann. muss

Gruß Metalhead

Fixed that for you 🙂

Stichwort: Privatverkäufer

Nix gefixt. Ob Privatverkaeufer oder nicht spielt keine Rolle, wenn die Gewaehrleistung nicht ausgeschlossen wurde.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. November 2018 um 12:29:01 Uhr:


doch wurde sie. Da gibt es irgendwo ein Urteil dazu. Es kommt darauf an, was Käufer und Verkäufer gewollt haben, und da die wenigsten Menschen Garantie und Gewährleistung auseinanderhalten, wird das dann entsprechend ausgelegt.

Der Kaeufer wollte doch hier ganz klar eben nicht, dass die Gewaehrleistung ausgeschlossen wird. 😉

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 7. November 2018 um 12:33:47 Uhr:



Zitat:

@franneck1989 schrieb am 7. November 2018 um 12:29:22 Uhr:


Fixed that for you 🙂

Stichwort: Privatverkäufer

Nix gefixt. Ob Privatverkaeufer oder nicht spielt keine Rolle, wenn die Gewaehrleistung nicht ausgeschlossen wurde.

Aber es gilt keine Beweislastumkehr, ergo ist der Käufer in der Pflicht den Mangel zu beweisen

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 7. November 2018 um 12:37:21 Uhr:



Der Kaeufer wollte doch hier ganz klar eben nicht, dass die Gewaehrleistung ausgeschlossen wird. 😉

So klar ist es eben nicht. Warum wurde dann in dem ,,Kaufvertrag,, explizit Privatverkauf erwähnt ? Vermutlich glauben beide, dass damit die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wäre. Dem ist nicht so.

Vielleicht sollte mal ne Ablichtung des ,,Kaufvertrages,, gepostet werden. Die persönlichen Angaben kann man ja schwärzen.

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 07. Nov 2018 um 11:59:09 Uhr:


Aber es gilt keine Beweislastumkehr, ergo ist der Käufer in der Pflicht den Mangel zu beweisen

Mea culpa. Da hast du wohl recht und ich was dazugelernt.

Wie noch war denn die Kaufsumme ?

Auch wenn der Käufer im Recht wäre, wie soll er das durchsetzen ?
Angenommen der Verkäufer reagiert nicht, gleich zum Anwalt ?

Danke Schön,

ich glaube ich muss Austauschmotor kaufen.

MfG Thomas.

Zitat:

@tomasz2802 schrieb am 7. November 2018 um 11:12:25 Uhr:


Ölwechsel wurde vor kurzem gemacht und ist genug drin aber die Öldruck bleib immer aus. Ich kann mich nicht
erinnern ob die vorher auch immer aus war. Ich habe neue Batterie eingebaut weil der Vorbesitzer dass gesagt hat vielleicht deswegen bleib die aus. Ich bin Landstrecke und 10 km. Autobahn gefahren. Zahnriemen wurde bei 170 000
gemacht.

Du bist in den 30 Minuten sicher nicht viel mehr als 50 km gefahren. wenn da eine Maschine verreckt, war der Schaden schon vorhanden.
Die Öldrucklampe, die nicht leuchtet, ist ein Indiz (kein Beweis) dafür, dass der Verkäufer dich beschissen hat. Er hat wohl einfach das Kabel vom Öldruckschalter abgezogen. Der Öldruckschalter ist technisch ein Öffner, der bei Erreichen des notwendigen Öldrucks den Stromkreis öffnet - dann geht die Lampe aus. Ansonsten leuchtet sie, und bei stehendem Motor und Zündung Ein muss sie das auch - als Kontrollmöglichkeit dass die Glühlampe noch funktionstüchtig ist. Der Motor ist also mit zuwenig oder gar keinem Öldruck betrieben worden und jetzt Schrott.

Eigentlich wäre die Sachlage relativ klar, aber offenbar habt ihr beiden Spezis weder das Fahrzeug näher identifiziert (Typ, Modell, Farbe, Fahrgestellnummer), noch habt ihr den Tachostand festgehalten. In meinen Augen ist die Angabe "keine Garantie" kein wirksamer Ausschluss der Sachmängelhaftung. Aber du wirst hier widersprüchliche Meinungen dazu hören, und entscheiden würde darüber im Zweifel ein Richter. Und eventuell würden zwei Richter auch unterschiedlich entscheiden, es sei denn, es gibt ein OLG Urteil oder ähnliches dazu.

Wieviel Geld hast du für den Wagen ausgegeben? Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, dann wirfst du eventuell nur schlechtem Geld gutes Geld hinterher. Für ein paar hundert Euro lohnt das Risiko nicht wirklich, in dem Fall sehe das als Lehrgeld.

P.S.: offenbar bist du ziemlich unerfahren, was Autos angeht. Ist nicht schlimm, aber nimm nächstes Mal jemanden mit, der sich WIRKLICH auskennt. Und benutze einen vernünftigen Vordruck für den Kaufvertrag. Die bekommt man überall umsonst.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 7. November 2018 um 12:20:59 Uhr:


Du hast also allen Ernstes ein Auto ohne Öldruck gekauft und dir vom Verkäufer einreden lassen, das läge an der schwachen Batterie?
😕

Er hat sicher gemeint daß die Kontrolleuchte nicht geleuchtet hat (was ja auch so gehört wenn der Motor läuft). Mal gucken ob das Kabel vielleicht ab war und wie es getrennt wurde.

Gruß Metalhead

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 7. November 2018 um 12:29:22 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 7. November 2018 um 11:52:36 Uhr:



Was er nicht kann. muss

Gruß Metalhead

Fixed that for you 🙂

Stichwort: Privatverkäufer

Nur wenn er die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat. Das muß auch der Privatverkäufer. 😉

Gruß Metalhead

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