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Auto ohne Zustimmung repariert ?

Themenstarteram 19. November 2022 um 8:10

Hallo,

nach einem Auffahrunfall habe ich die Werkstatt meines Vertrauens um einen Termin zur Reparatur eines Unfallschadens nach vorherigem Kostenvoranschlag gebeten..

Auto in der Werkstatt abgegeben, dann kam ein Anruf, das der Schaden jetzt schon grob geschätzt bei ca. € 8.000,00 liegen würde und der Mitarbeiter für die Erstellung des KV lieber einen Gutachter dabei hätte … also Gutachter bestellt, der hat sich das ganze angeschaut und dann kam wenige Tage später das Gutachten .. der Gutachter hatte den Wagen in Restwertbörsen eingestellt und auch 3 Kaufangebote im Gutachten vermerkt.. und außerdem vermerkt, das aus wirtschaftlicher Sicht eine Reparatur keinen Hinderungsgrund darstellt… o.k. etwas überlegt und dann dem höchsten Bieter die Annahme des Kaufangebotes mitgeteilt.. soweit so gut .. dann bei der Werkstatt angerufen und mitgeteilt das der Wagen verkauft wird … was dann kam hat mich umgehauen… der Wagen wäre schon fast fertig repariert und kann morgen abgeholt werden… ist dieses Vorgehen der Werkstatt rechtens ??? Kann das Fahrzeug ohne Zustimmung zum Kostenvoranschlag einfach repariert werden ?? Reicht schon die Formulierung „Termin zur Reparatur .. nach vorherigem KV“ bereits als Auftrag ?

 

 

Habt ihr hier evtl Tipps für mich, wie ich jetzt weiter vorgehen sollte ?

 

Danke schon mal vorab

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39 Antworten

Ich sehe auch das Problem bei der Werkstatt. Diese wusste vom Gutachten und somit muss die Werkstatt dieses abwarten. Warum sollte auch vorher repariert werden. Auch haben die Werkstätten das Fachwissen, dass ohne Freigabe nicht repariert wird.

Würde gerne die Eckdaten der Kosten aus dem Gutachten hier lesen.

Ich hatte einen sehr ähnlichen Fall vor einigen Jahren, der schließlich gerichtlich geklärt wurde.

Ich hatte einen Unfall einen Tag bevor ich in Urlaub gefahren bin.

Wagen war Vollkasko versichert, ich bin in meine Werkstatt, wo man sich kennt und habe gefragt ob ich das Auto dort von einem Gutachter der Versicherung begutachten lassen kann. Das ganze war Freitags, noch alles in die Wege geleitet. Ich bin Samstags in den Urlaub geflogen und Montags kam der Gutachter. Schaden um 5.500 Euro kein Totalschaden. Trotzdem hatte ich mich im Urlaub dazu entschieden den Wagen so wie er ist zu verkaufen. Aus dem, Urlaub zurück gekommen ist die Karre repariert und das auch noch schlecht ausgeführt. Haben wollte man dafür 5000 Euro, bar auf die Hand. Habe mich geweigert und dann ging das Tauziehen los. Weil man sich kennt und um des lieben Frieden willens habe ich 3000 Euro gezahlt und gesagt, mehr ist die Reparatur nicht wert. Nach weit über einem Jahr flattert mir eine Klage der Werkstatt ins Haus. Wegen Zahlungsverzug, ich habe beiliegende Rechnung nicht vollständig bezahlt. Die Rechnung habe ich zum ersten mal gesehen (belief sich dann auch auf 5.500 Euro), vorher wollte er die Kohle auf die Hand haben.

Ich meinen Schriftsatz auf dem Amtsgericht eingereicht.

  • - Es wurde kein Auftrag erteilt
  • - Reparatur nicht fachgerecht ausgeführt
  • - Rechnung überteuert, Teile teurer als die Listenpreise im Gutachten

Im ersten Schritt musste die Werkstatt beweisen, dass ich einen Auftrag erteilt habe, konnte sie natürlich nicht. Damit war jedoch nur die Beweislast geklärt. Was jetzt kam hatte ich bis dahin noch nie gehört. Die Gegenseite verklagte mich nun auf eine Ausgleichszahlung, weil mein Fahrzeug durch die Arbeit der Werkstatt nun einen höheren Wert hat, als vor der Reparatur. Es geht also nicht mehr um die Rechnung, sondern darum das durch zutun der Werkstatt der Wert meines Fahrzeuges erhöht wurde und dieser Mehrwert steht der Werkstatt zu. Ich habe gedacht ich falle vom Stuhl, ist aber tatsächlich so. Stichwort: "Bereicherungsrechtlicher Ausgleichsanspruch"

In der Folge wurde ein vereidigter Sachverständiger vom Gericht beauftragt, der die Reparaturausführung bewerten sollte. Dieser stellte fest, dass das Auto zwar repariert wurde, aber nicht unerhebliche Mängel an der Ausführung und auch nicht alle Leistungen auf der Rechnung erbracht wurden.

Das Gericht lud daraufhin den Sachverständigen vor um zu klären, wie hoch den nun der Wertzuwachs meines Fahrzeuge wäre. Der Sachverständige erklärte um auf die 5.500 Euro Wertzuwachs zu kommen, müssten nicht unerhebliche Nachbesserungen von mindestens 3.000 Euro erbracht werden.

3.000 Euro hatte ich je bereits gezahlt und somit war ich aus der Sache raus.

Die Frage Beauftragung war nur relevant für die Beweispflicht. Die Werkstatt hatte Anspruch auf den bereicherungsrechtlichen Ausgleichsanspruch. Den musste ich nicht Zahlen weil die Reparatur nicht mehr als meine schon 3000 Euro geleistet Zahlung wert war.

Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass sich die Werkstatt über Gebühr bereichern wollte.

(Also wie bei Urlaubern, die plötzlich am Straßenrand liegen bleiben und für Abschleppen & Co. dreifachen Preis zahlen sollen.)

Hier steht "Termin zur Reparatur eines Unfallschadens nach vorherigem Kostenvoranschlag gebeten.. " . Demnach ist ein Reparaturauftrag vergeben worden.

Themenstarteram 7. Dezember 2022 um 17:38

Es hat sich alles geklärt :)

Zitat:

weil die Reparatur nicht mehr als meine schon 3000 Euro geleistet Zahlung wert war.

Und wie viel hast du von der Versicherung bekommen?

Ich denke der TE wird irgendwelche Dokumente, wie auch die Vollmacht mit der Versicherung abzurechnen unterschrieben haben.

Und wie? @ulle1702

Themenstarteram 7. Dezember 2022 um 18:45

Es war ein Fehler der Werkstatt

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 7. Dezember 2022 um 18:39:40 Uhr:

Zitat:

weil die Reparatur nicht mehr als meine schon 3000 Euro geleistet Zahlung wert war.

Und wie viel hast du von der Versicherung bekommen?

Den Betrag aus dem Gutachten habe ich erhalten.

Bei deiner Fragestellung vermute ich das Du der Meinung bis ich hätte dabei etwas gut gemacht.

Wie ich später den Wagen verkauft habe habe ich deutlich mehr aufgrund einer schlechten Reparatur federn gelassen. Zuzüglich 1,5 Jahren Gerichtsverhandlungen und unzähligen Schriftsätzen. Hätte ich noch einen Anwalt beauftragt wäre mich das noch teurer gekommen.

Ich hätte das gerne vermieden, ich wollte das FZ in dem Zustand verkaufen wie es war und nicht zusammengeflickt haben.

In dem Fall gab es nur Verlierer, die Werkstatt die über 1.500 Euro Prozess und Gutachterkosten zahlen musste + Anwaltskosten und ich der sein Auto verhunzt hat was dann nur mit ordentlich Abschlag verkaufbar war.

Mein Rat an alle Leser die vor einem ähnlichen Problem stehen, versucht euch irgendwie zu einigen und die Kuh vom Eis zu bekommen. So hat es ja wohl auch der TE gemacht.

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