Auto ohne HU, ohne zulassung zur nächsten Werkstatt?
hallo 🙂
leider musste ich mir berufsbedingt ein auto zulegen. das auto stand bei einem freund auf den hof und wurde dort auch klomplett rep.
nun ja, da es eine private werkstatt is muss ich das auto für die HU ca. 20km weiter in den nächsten ort fahren. um das ganze abzukürzen ^^ tageskennzeichen gibt es nicht mehr für autos ohne HU.
ein bekannter meinte man kann das auto wenn es versichert ist bewegen bis zur nächsten werkstatt/TÜV. stimmt das so? das auto hat keine HU, is nicht angemeldet, hat also keine kennzeichen, nichts. das einzige was ich machen kann es bei der versicherung anmelden (haftpflicht)
kann mir das schwer vorstellen ohne kennzeichen durch die gegen zu fahren.
leider hab ich diesbezüglich nicht so richtig was im netz gefunden. daher würde ich mich freuen wenn mir jemand eine genaue antwort geben kann. 🙂
lg felix
Beste Antwort im Thema
Eigentlich ganz einfach: Du lässt Dir von Deiner Wunschversicherung eine EVB übermitteln. Damit kannst Du bei der Straßenverkehrsbehörde das Fahrzeug zulassen und Dir wird ein Kennzeichen zugeteilt. Die ungestempelten Kennzeichen bringst Du am Fahrzeug an und fährst damit zur HU. Anschließend holst Du Dir bei Der StVB die Plaketten. That's it...
34 Antworten
Ne ohne HU-Nachweis geht nix ( mehr ).
Zitat:
@marc2512 schrieb am 26. Juli 2016 um 16:28:27 Uhr:
Ne ohne HU-Nachweis geht nix ( mehr ).
klar geht es ohne HU..
Zitat:
Hauptuntersuchung
Zukünftig dürfen Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen ohne Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung innerhalb des Zulassungsbezirks nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle gefahren werden; das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.
Absolut was dazugelernt :-)
Zitat:
Eigentlich ganz einfach: Du lässt Dir von Deiner Wunschversicherung eine EVB übermitteln. Damit kannst Du bei der Straßenverkehrsbehörde das Fahrzeug zulassen und Dir wird ein Kennzeichen zugeteilt. Die ungestempelten Kennzeichen bringst Du am Fahrzeug an und fährst damit zur HU.
Selten so einen Unsinn gelesen! Dann würde ein selbstgemaltes Schild aus Pappe ausreichend sein.
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Zitat:
@marc2512 schrieb am 26. Juli 2016 um 17:28:37 Uhr:
Absolut was dazugelernt :-)
deswegen frage ich mich, wieso die zulassungstelle das verweigert 😉
Zitat:
@UliBN schrieb am 26. Juli 2016 um 17:35:05 Uhr:
Zitat:
Eigentlich ganz einfach: Du lässt Dir von Deiner Wunschversicherung eine EVB übermitteln. Damit kannst Du bei der Straßenverkehrsbehörde das Fahrzeug zulassen und Dir wird ein Kennzeichen zugeteilt. Die ungestempelten Kennzeichen bringst Du am Fahrzeug an und fährst damit zur HU.
Selten so einen Unsinn gelesen! Dann würde ein selbstgemaltes Schild aus Pappe ausreichend sein.
@UliBN : kein unsinn, es ist war. Verstehe nicht wieso man, immer sagen muss NEIN das stimmt nicht, obwohl das stimmt. :-D Noch nie eine AKB durchgelesen was 😉?
huk24 akb
Zitat:
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Schutz in der Kfz-Haftpfl icht-, Fahrerschutz- und Autoschutzbriefver-
sicherung
H.3.1
In der Kfz-Haftpfl icht-, Fahrerschutz- und Autoschutzbriefversicherung
besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestem-
pelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzei-
chen oder ein Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug geführt werden muss.
Was sind Zulassungsfahrten?
H.3.2
Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulas-
sungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungs-
bezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks ausgeführt werden.
Das sind Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der
Stempelplakette. Außerdem sind Fahrten zur Durchführung der Hauptun-
tersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung oder Zulassung
versichert, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kenn-
zeichen zugeteilt hat.
Zitat:
@UliBN schrieb am 26. Juli 2016 um 17:35:05 Uhr:
Zitat:
Eigentlich ganz einfach: Du lässt Dir von Deiner Wunschversicherung eine EVB übermitteln. Damit kannst Du bei der Straßenverkehrsbehörde das Fahrzeug zulassen und Dir wird ein Kennzeichen zugeteilt. Die ungestempelten Kennzeichen bringst Du am Fahrzeug an und fährst damit zur HU.
Selten so einen Unsinn gelesen! Dann würde ein selbstgemaltes Schild aus Pappe ausreichend sein.
Der "Unsinn" steht in §10 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Insofern hatte @rrwraith hier durchaus recht, lediglich der Begriff "zulassen" passt in diesem Zusammenhang nicht.
Richtig ist aber auch, dass diese "Vorab-Zuteilung" von Kennzeichen (Kennzeichen meint hier die Buchstaben-Zahlen-Kombination die auf das Kennzeichenschild geprägt wird) nicht jede Zulassungsstelle macht. Die des TE offensichtlich nicht.
Natürlich darf dabei das Kennzeichen nicht auf ein Pappschild gemalt werden, die Vorschriften zur Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen gelten auch für diesen Fall (mit Ausnahme der Vorschriften für die Plaketten natürlich)
Zitat:
@germania47 schrieb am 26. Juli 2016 um 13:28:21 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. Juli 2016 um 13:24:28 Uhr:
Frag auf der Zulassungsstelle nach genau diesem Sachverhalt und ob das KZK da mit entsprechender Einschränkung geht. Warum sollte ein Gutachter, der kleine Werkstätten anfährt, nicht dorthin kommen?Und Du meinst, dass die kleine Werkstatt einen Bremsenprüfstand hat? 🙂
Ach, mich wundert nichts mehr. Der TÜV Süd rollte bereits mit einer mobilen Prüfstelle inkl. Bühe und Bremsenprüfstand durch die Türkei (alles auf einem größeren Pkw-Anhänger). Manch Hobbywerkstatt lässt selbst Profis vor Neid erblassen. Wer weiß das schon. Im Ergebnis ist es auch egal. 🙂
berlin-paul schrieb am 26. Juli 2016 um 23:38:50 Uhr
Ach, mich wundert nichts mehr. Der TÜV Süd rollte bereits mit einer mobilen Prüfstelle inkl. Bühe und Bremsenprüfstand durch die Türkei (alles auf einem größeren Pkw-Anhänger)
mal sehen, wie lange noch Paul
Wenn Onkel Recep Tayyip fertig ist, reiten die bald wieder alle auf Eseln.....
Die Esel fallen wenigsten direkt um wenn sie verschlissen sind 🙂
Aber was da gerade alles so abgeht ... echt gruselig. Da ist die HU-Plakette das kleinste aller Probleme.
So geht's:
EVB von der Versicherung holen
Kennzeichen von der Zulassungsstelle ZUTEILEN lassen (das ist noch keine Zulassung)!!!
Kennzeichen prägen lassen
Ungestempelte Kennzeichen am KFZ anbringen
Damit und der Bestätigung der Versicherung im KFZ das die Haftpflicht mit ungestempelten Kennzeichen vorhanden ist (gemäß dem oben genannten §10 Absatz 4), steht aber auch oft in den Versicherungsbedingungen...
zur HU fahren (möglichst nicht im Kreis sondern gerade aus....)
Mit HU Bescheinigung / Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief) / EVB etc. zur Zulassungsstelle
UND dort dann zulassen...d.h. Plaketten drauf etc.
Fertich...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. Juli 2016 um 23:57:47 Uhr:
Die Esel fallen wenigsten direkt um wenn sie verschlissen sind 🙂Aber was da gerade alles so abgeht ... echt gruselig. Da ist die HU-Plakette das kleinste aller Probleme.
wohl war.........🙁
Zitat:
@hk_do schrieb am 26. Juli 2016 um 23:20:46 Uhr:
Insofern hatte @rrwraith hier durchaus recht, lediglich der Begriff "zulassen" passt in diesem Zusammenhang nicht.
Zitat:
@Gamsbock schrieb am 27. Juli 2016 um 08:33:30 Uhr:
Kennzeichen von der Zulassungsstelle ZUTEILEN lassen (das ist noch keine Zulassung)!!!
Für alle "Korinthenkacker":
Die Zulassung ist ein Prozess in mehreren Schritten. Sie ist erst mit dem Anbringen der Plaketten auf den Kennzeichen abgeschlossen.
Die Bestimmungen §10 (4) kannte ich nicht. Man lernt nie aus.
Ich bin sehr verwundert, dass eine Zulassungsstelle ein Kz ohne anschließendes unmittelbares Anbringen der Stempelplakette vergibt.
Zitat:
@UliBN schrieb am 27. Juli 2016 um 09:43:13 Uhr:
Die Bestimmungen §10 (4) kannte ich nicht. Man lernt nie aus.
Ich bin sehr verwundert, dass eine Zulassungsstelle ein Kz ohne anschließendes unmittelbares Anbringen der Stempelplakette vergibt.
Hi,
auch wenn es im Gesetz steht machen das bei weitem nicht alle Zulassungsstellen. Leider kochen da viele Zulassungsstellen ihr eigenes Süppchen.
ich finde ein KZK in so einem fall eigentlich am besten. Damit ist man relativ flexibel,nach der bestandenen HU kann man es unbeschränkt nutzen und hat somit noch ein paar Tage zeit sein Fahrzeug zuzulassen.
Gruß Tobias