Auto "ohne" Fahrzeugschein anmelden?
Hallo,
Hab ein Auto gekauft.
Ist der Brief dabei.
Der Schein wurde vom Vorbesitzer verloren. Auto hat neu Tüv.
Anstelle des Fahrzeugsscheines gibt es 2 Blätter, auf denen auch die die Tuningteile eingetragen sind. Müsste ja reichen mit dem Brief zu sammen das Auto anzumelden?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von umitsercancarina
Moin...
Ich habe ein Auto von Privat gekauft, sie hatte das auto vorher schon abgemeldet und mir gegeben.
aber jetzt habe ich den fahrzeugschein verloren und kann es nicht anmelden.
Also..
Ich habe einen kaufvertrag da wo drinne steht das sie mir alles übergeben hatt.
( Fahrzeugschein und Brief)Ich habe einen Kopie von ihr Ausweiss.
was brauche ich noch..
was brauche ich noch hatt da jemad ahnung der mir weiterhelfen kann..
Es kann viel geschrieben werden...Hilfreiches, aber auch verwirrendes Zeug.
Deshalb einfach deine Zulassungsstelle anrufen und die werden dir eine 100%ige Auskunft geben...und das innerhalb von vielleicht 2 Minuten! 🙂
Grüße
18 Antworten
nimm den Kaufvertrag noch mit und wenn noch möglich eine Erklärung dazu vom Besitzer, das Amt sagt dir dann wie es genau läuft.
theoretisch könnte der Besitzer auch vorher noch den Schein beantragen, ein Ersatz-Fz.-Schein geht schnell und kostet nicht viel, hätte dir auch die Gebühren für die neue Zulassungsbescheinigung gespart...
"Fahrzeugschein" kommt eh in den Müll.
Du brauchst den "Brief" um dein Eigentum am Fahrzeug nachzuweisen.
Also Zulassungsbescheinigung Teil I.
Hey..
Ich hab die Zulassungbescheinigung Teil 2 nur hier ??
Also da wo der Besitzer drinsteht.. der Fahrzeugbrief.. dieser weist ja das EIgentum nach..
Der kleine ist ja nur zum mitführen..?
Du hast dich denkichmal verschrieben..
Ich hab dieses Teil:
http://www.wahrheiten.org/blog/wp-content/uploads/2008/12/zulass.jpg
Und dann noch die 2 Din A4 Blätter auf denen die Fahrzeugdaten stehen wie im kleinen Schein.. Also Hubraum, Fahrgestellnummer usw..
Wird es da Probleme beim anmelden geben?
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Du brauchst den "Brief" um dein Eigentum am Fahrzeug nachzuweisen.
Also Zulassungsbescheinigung Teil I.
Zitat:
Original geschrieben von Kawasaki2008heizer
Also da wo der Besitzer drinsteht.. der Fahrzeugbrief.. dieser weist ja das EIgentum nach..
Die Zulassungsbescheinigung Teil I hieß früher Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II entsprechend Fahrzeugbrief. Die Besitzverhältnisse weist keines der beiden Dokumente nach, sondern lediglich die Fahrzeugidentifizierung (Teil I) und Zulassung (Teil II)
Zitat:
Wird es da Probleme beim anmelden geben?
Die werden dich vermutlich fragen, wieso du ein Fahrzeug ohne Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung I erwirbst... kannst aber neu ausstellen lassen, allerdings brauchst du eine (formlose) Verlustanzeige.
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Also bin ich ja somit der Besitzer.. da ich den Breif besitze. Also die Zulassungsbescheinigung Teil 2.. Richtig?
Und auf den anderen 2 Din a4 Blättern steht folgendes:
Karteikartenabschrift zur Vorlage bei Zulassungsbehörde:
Briefnummer , Letztes amtl. Kennzeichen, Letzte Halter. Dann die ganzen Fahrzeug daten .
Leistung, Höchstgeschwindigkeit,Drehzahl,Hubraum usw usw wie im kleinen Schein auch,Dann die eingetragenen Tuningteile. Und die Unterschrift des Landratsamtes.
Gibts damit Probleme ?
Zitat:
Original geschrieben von Kawasaki2008heizer
Also bin ich ja somit der Besitzer.. da ich den Breif besitze. Also die Zulassungsbescheinigung Teil 2.. Richtig?
Hm, nee, allenfalls der Besitzer der Zulassungsbescheinigung Teil 2... 😉
Die beiden Dokumente geben gar keine Auskunft über die Eigentums- und Besitzverhältnisse des Fahrzeugs, auch geht aus ihnen nicht hervor, wer der Fahrzeughalter ist. In der Regel wird jedoch davon ausgegangen, dass derjenige, der über die Unterlagen verfügt, auch Eigentümer und Besitzer des Fahrzeugs ist (Anscheinsbeweis).
Zitat:
Gibts damit Probleme ?
Aus dem o.g. Grund (Anscheinsbeweis) nicht, da die Zulassungsstelle davon ausgehen kann, dass Du zumindest der Besitzer des Fahrzeugs bist. Um die Bescheinigung Teil 1 neu ausstellen zu lassen, mußt du mittels der eigenhändig unterschriebenen Verlustanzeige beurkunden, dass Du als Eigentümer des Fahrzeugs nicht (mehr) über die Bescheinigung Teil 1 verfügst und deswegen gerne Ersatz haben möchtest. Ohne diese Urkunde könnte und dürfte die Zulassungsstelle logischerweise kein neues Exemplar ausstellen.
Okay Danke.
Weil es wird ja immer gesagt das wer den Brief hat auch der Besitzer ist..
Muss ich den kleinen Fahrzeugschein beantragen oder kann ich das Auto nur mit den Brief(Teil 2 ) und den 2 Dina4 Blättern anmelden?
Falls ich einen Fahrzuegschein beantragen muss, wie lange dauert das und was kostet der Spaß?
Zitat:
Original geschrieben von Kawasaki2008heizer
Weil es wird ja immer gesagt das wer den Brief hat auch der Besitzer ist..
Daher ja "Anscheinsbeweis", d.h. es wird davon ausgegangen, dass dem so ist.
Zitat:
Muss ich den kleinen Fahrzeugschein beantragen oder kann ich das Auto nur mit den Brief(Teil 2 ) und den 2 Dina4 Blättern anmelden?
Falls ich einen Fahrzuegschein beantragen muss, wie lange dauert das und was kostet der Spaß?
Nimm einfach alles mit, was im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf zu tun hat, d.h. neben Kaufvertrag auch den Brief und alle losen Blätter. Die Ausstellung der neuen Bescheinigung Teil 1 sollte sofort vor Ort erledigt werden können, bei uns in Bielefeld kostet der Spass 10,90 EUR.
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
"Fahrzeugschein" kommt eh in den Müll.Du brauchst den "Brief" um dein Eigentum am Fahrzeug nachzuweisen.
Also Zulassungsbescheinigung Teil I.
Falsch.
Der Kaufvertrag ist das Entscheidende.
Jeden Tag werden Tausende Autos ohne Schein und Brief (Neudeutsch: Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2) verkauft.
Ganz legal.
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
"Fahrzeugschein" kommt eh in den Müll.
Doppelt falsch! Den alten Schein sollte man aufheben, da im neuen Schein nicht alle Daten übernommen werden müssen. Insbesondere bei den Hersteller-Bemerkungen findet man Dinge wie Radio-Code & Co. - also den alten Schein bitte aufheben...
Also kann ich das Auto sicher ohne Probleme anmelden ? 😁
Frag lieber 2 mal mehr ^^ Hab keine Lust nacher 2 Stunden umsonst auffer Zulassungstelle zu verbringen 🙁
Moin,
Steht sogar auf den Teilen DRAUF, das Sie die Eigentümerschaft nicht nachweisen. Dafür ist in der Tat der Kaufvertrag das entscheidende.
Wenn du den Schein nicht ausdrücklich entwertet zurückverlangst, wird er in der Tat vernichtet, im Gegensatz zu einem "überfüllten" Brief oder Zulassungsdokument. Dieses wird in der Behörde archiviert.
Und KLAR kannst du das Auto anmelden. Du hättest den Schein ja auch nicht, wenn das Auto abgemeldet an dich übergeben worden wäre... idealerweise hast du noch eine Erklärung des Verkäufers dabei, dass der Schein verloren gegangen und nicht mehr auffindbar ist.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,Steht sogar auf den Teilen DRAUF, das Sie die Eigentümerschaft nicht nachweisen. Dafür ist in der Tat der Kaufvertrag das entscheidende.
Wenn du den Schein nicht ausdrücklich entwertet zurückverlangst, wird er in der Tat vernichtet, im Gegensatz zu einem "überfüllten" Brief oder Zulassungsdokument. Dieses wird in der Behörde archiviert.
Und KLAR kannst du das Auto anmelden. Du hättest den Schein ja auch nicht, wenn das Auto abgemeldet an dich übergeben worden wäre... idealerweise hast du noch eine Erklärung des Verkäufers dabei, dass der Schein verloren gegangen und nicht mehr auffindbar ist.
MFG Kester
Hey.
Der Verkäifer hat in den Kaufvertrag geschrieben , "Fahrzeugschein verloren"
Dürfte im Notfall reichen oder ?
Weil ich denke müsste eig klappen mit den Din A4 Blättern da dort alle Daten draufstehen...
Wenn ich ein Auto kaufe bekomme ich normal beide nuir der kleine Schein Teil 1 ist dann mit einem Stempel ungültig oder?
Moin...
Ich habe ein Auto von Privat gekauft, sie hatte das auto vorher schon abgemeldet und mir gegeben.
aber jetzt habe ich den fahrzeugschein verloren und kann es nicht anmelden.
Also..
Ich habe einen kaufvertrag da wo drinne steht das sie mir alles übergeben hatt.
( Fahrzeugschein und Brief)
Ich habe einen Kopie von ihr Ausweiss.
was brauche ich noch..
was brauche ich noch hatt da jemad ahnung der mir weiterhelfen kann..