Auto noch auf verstorbene Mutter zugelassen, kein Wohnsitz in DE, wie versichern?

Vielleich kann mir jemand helfen, meine Oma verstarb vor einiger Zeit, Auto erbte meine Mutter. Eine Umtragung hat aber nie stattgefunden. Der Wagen ist 24 Jahre alt, kaum was wert (maximal 800€), aber wir sind ca. 30 Tage im Jahr in Deutschland (leben fest im Ausland) und haben es bei Bekannten untergestellt, die den Wagen hin und wieder auch mal anlassen. Die Versicherung meiner Oma ist sehr teuer (435€ Haftpflicht) für die 2-3 tausend km, die wir jährlich fahren. Wir wollen es aber trotzdem behalten, aber natürlich kosten senken.
Jetzt haben wir aber ein Problem, weder ich, noch meine Mutter haben irgendeinen Nachweis bzgl. Schadensfreiheitsklasse, keinen festen Wohnsitz in Deutschland (nur eine Briefadresse bei Bekannten) da Sie seit mehr als 50 Jahren und ich seit Geburt im Ausland leben. Auf unseren hiesigen Versicherungsverträgen und Bescheiden steht nichts dergleichen, obwohl meine Mutter 45 Jahre ohne Unfall fährt.
Was würdet ihr empfehlen? Bei welcher Versicherung lohnt es sich zu anzurufen (onlineformulare kann ich mangels bestimmter Daten wie Schadensfreiheitsklasse nicht zu Ende bringen)? Die aktuelle Versicherung meint jede Änderung käme teurer...kann das stimmen?

33 Antworten

Zitat:

@benni64 schrieb am 23. Juli 2016 um 23:30:21 Uhr:


Wenn ich es richtig verstanden habe ich musste ein Versicherung die mich in Belgien versichert

Richtig, nur ob die einen Halter in D akzeptieren, kann ich nicht sagen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherungsnehmer und Halter unterschiedlich' überführt.]

Zitat:

@benni64 schrieb am 23. Juli 2016 um 23:30:21 Uhr:


Wenn ich es richtig verstanden habe ich musste ein Versicherung die mich in Belgien versichert

Wenn Du nicht unter das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut fällst, klappt das nur, wenn der deutsche Versicherer in Belgien zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Und wenn er dort eine ausländische Tochter hat, wird diese wiederum keine deutschen Tarife anbieten. Und das hilft Dir wiederum nicht.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherungsnehmer und Halter unterschiedlich' überführt.]

Frag doch einfach bei einer/Deiner Versicherung nach. Erst recht, wenn hier einige genannt wurden. Liest sich so richtig nach Trollen hier!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherungsnehmer und Halter unterschiedlich' überführt.]

Hallo ich habe bis jetzt nur hHUK Versicherung gelesen oder habe ich was verpasst

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherungsnehmer und Halter unterschiedlich' überführt.]

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Dann lies doch nochmal, ob Du was verpasst hast.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherungsnehmer und Halter unterschiedlich' überführt.]

Warum rufst du nicht einfach bei der Versicherung an, bei der es jetzt für 435 EUR versichert ist?! Die werden dir doch die SF-Klasse nennen können.....

Naja, dass das nicht legal ist, ist euch hoffentlich klar. Ohne Wohnsitz in D kann man hier auch kein Fahrzeug zulassen und versichern. Und weiter das Fahrzeug auf eine tote Person laufen lassen, macht es nicht besser...

Wohnsitz ist wo man mahr als 186 Tage im Jahr lebt, eine Meldeadresse haben wir ja (Wagen war dort schon angemeldet, da meine Oma auch noch zu Lebzeiten hier her gezogen war), da bekommen wir unsere Post hin. Umgemeldet soll er ja auch werden, es hat bisher nur zeitlich nie gepasst, da wir meist nur verlängerte Wochenenden in Deutschland sind.

Pasha78, Bei der Versicherung anrufen bringt doch nichts, die können mir nur die SF-Klasse der Oma nennen. Das Problem ist wie ich einer Versicherung erklären kann welche ich oder meine Mutter hätten. Hier im Ausland gibts es zwar Nachlass auf unfallfreies Fahren aber kein so geregeltes System wie in Deutschland...ich zahle 280€ für einen CLK 270 cdi Haftpflicht hier, aber auf meinem Versicherungsbescheid ist der im Betrag enthaltene Rabatt wegen unfallfreiem fahren nirgends erwähnt. Meine Mutter zahlt nur 250€ für Ihren Toyota 1.8L, aber leider kann ich damit keinen Rückschluss auf die SF-Klasse treffen...

Aber man kann doch die SF-Klasse der Oma übernehmen. Bei den meisten Versicherungen kann man das beantragen.....

Wenn das Fahrzeug noch auf die Oma zugelassen ist und deren Tod schon länger her ist, wird der Schadenfreiheitsrabatt, egal ob berechtigt oder nicht, ggf. nicht mehr übertragbar sein, was abzuklären wäre.

Wie lange das Auto unter den gegebenen Umständen fahrbereit bleibt ist fraglich.

Auf wen die Zulassung überhaupt erfolgen könnte, würde ich mit der zuständigen Zulassungsstelle klären.

Das vernünftigste wird sein, das Fahrzeug zu verkaufen.

Wie lange ist die Oma denn schon Tod? Weiß dies die Versicherung? Vielleicht kann man es auf eure Bekannten ummelden. Wenn die Oma auch die Oma von euren Bekannten wäre, könnte man denen des SF übertragen.
Dann könnte man auch ein Saisonkennzeichen nehmen, wenn das passen würde.
Wenn alles nicht geht, vielleicht ist die Oma doch nicht Tod und man passt den Vertrag auf den aktuellen Tarif an und setzt die KM auf 3000 im Jahr fest.
Ansonsten könnte sich deine Frau, den SF von der Versicherung bestätigen lassen, vielleicht braucht man ihn ja nochmal. (§5 Abs. 7 Pflichtversicherungsgesetz)

Wenn die tote Oma als nicht tot mal was unterschreiben muss, dann wird's wieder eng.

Kopie der letzten Rechnug anforden im Auftrag der Oma, hier sollte alles draufstehen. Die Tochter der Oma hat doch ein berechtigtes Interesse. Die Tochter macht die Sachen im Auftrag der Oma. Wer hat den den KFZ Brief, wann TÜV, wer macht den, Werkstatt könnte auch Bestätigen das die Mutter das Auto schon lange fährt, im Besitz hat.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 28. November 2016 um 14:46:00 Uhr:


Wie lange ist die Oma denn schon Tod? Weiß dies die Versicherung? Vielleicht kann man es auf eure Bekannten ummelden. Wenn die Oma auch die Oma von euren Bekannten wäre, könnte man denen des SF übertragen.
Dann könnte man auch ein Saisonkennzeichen nehmen, wenn das passen würde.
Wenn alles nicht geht, vielleicht ist die Oma doch nicht Tod und man passt den Vertrag auf den aktuellen Tarif an und setzt die KM auf 3000 im Jahr fest.
Ansonsten könnte sich deine Frau, den SF von der Versicherung bestätigen lassen, vielleicht braucht man ihn ja nochmal. (§5 Abs. 7 Pflichtversicherungsgesetz)

knapp über einem Jahr. Die Versicherung war es die von Änderungen abgeraten hat. Saisonkennzeichen bringt nix. Wir kommen unentschlossen wenn Flüge billig sind 10-12 X im jahr für verlängerte Wochenenden um Freunde und Familie zu besuchen und deutsche Produkte zu kaufen.
übertragung auf Bekannte ist ausgeschlossen, in ein paar Jahren hol ich den Wagen hier her und lass ihn als Ersatzwagen für wenn mal einer in der Familie ausfällt. In Deutschland bekäme ich mit gaaanz viel Glück 800 Euro dafür und dass täte mir in der Seele weh (über 20 jahre alt, aber km-Stand noch 5-stellig).

@Pasha78 Das mit der Übertragung des SF-Rabatts der Oma werd ich mal prüfen

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