Ja also müsste ich keine Einfuhr- bzw. Umsatzsteuer zahlen, denn ich kaufe die Maschine privat und sie ist nicht neu da die Erstzulassung über 6 Monate zurück liegt. Sie besitzt zwar mehr Hubraum aber das ist ja nur ein Faktor der erfüllt ist wenn ich das richtig verstehe?
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 19. März 2018 um 18:04:28 Uhr:
Deutsche Einfuhrumsatzsteuer fällt, wenn der Erwerber kein Unternehmer ist, du die Maschine also
für dich privat kaufst nur an wenn:
sie über 48 ccm hat oder
mehr als 7,2 KW Leistung
und neu ist.
Neu ist die Maschine wenn sie nicht mehr als 6.000 km gelaufen ist oder
die erste Inbetriebnahme weniger als 6 Monate zurückliegt.
Diese Regelung gilt für alle Landfahrzeuge, Pkw, Lkw, Motorrad .....