Auto mit Mängel wie am besten verkaufen?

Guten Abend MT-Community 🙂

Folgendes Dilemma bereitet mir seit einigen Tagen Kopfzerbrechen: Ich möchte mich von meinem Ford Focus Mk.3 trennen.
Mögliche Kandidaten als Nachfolder sind u.a. Golf VII GTD oder 120D LCI, da bin ich mir auch noch nicht ganz schlüssig.
Jedenfalls hat der Focus einige Mängel, die zwar nicht erheblich sind, aber trotzdem ärgerlich: Regelung der Klimaautomatik funktioniert nicht, d.h. Klimatisierung nur auf Minimum/ Maximum möglich, ohne Abstufung. Des weiteren ist auch die Start-Stop-Automatik ohne Funktion, was mich persönlich nicht gestört hat. Zu "guter" Letzt ist das Fahrzeug nicht scheckheftgepflegt - selbstredend habe ich die Anzeige nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, d.h. alle mir bekannten Mängel aufgezählt, mit dem Zusatz "Verkauf bevorzugt an Export bzw. Händler". Diese Mankos wurden auch bei der Preisfindung berücksichtigt, weshalb das Fahrzeug deutlich unter dem "Durchschnittswert" (mobile.de) verkauft wird. Für mich stehen drei Verkaufsoptionen zur Wahl, wobei jede Option Vor- und Nachteile mit sich bringen könnte:

1. Inzahlungnahme bei BMW bzw. VW-Vertragshändler: Zweifelsohne die bequemste Option, kein Kopfzerbrechen bzgl. Abmeldung etc., kein lästiges Basarfeilschen a la "was letzte Preis Kollega?" - jedoch auch ein deutlich geringerer Verkaufserlös. Bei Inzahlungnahme würde ich ca. 15-20% weniger erhalten, als bei einem Privatverkauf (2. und 3.)

2. Verkauf an Exporthändler: Nerviges Klientel, andererseits zahlen die Händler Cash und man sieht sie in den meisten Fällen nie wieder. Preislich wohl irgendwo zwischen Option 1 und 3. Meine größte Sorge hierbei wäre allerdings das Fahrzeug angemeldet Richtung Südosteuropa zu verkaufen - ob die Händler es mit der Abmeldung so genau nehmen?

3. Verkauf an eine Privatperson: Zweifelsohne springt hier der beste Verkaufspreis heraus, allerdings habe ich hierbei ein ungutes Gefühl, gerade weil das Fahrzeug nicht tiptop ist. Klar, die Sachmängelhaftung kann mit einem Standard-Kaufvertrag ausgeschlossen werden, zumal ich den Focus nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben habe. Mit Rechtsstreitigkeiten ins neue Jahr starten möchte ich aber auch nicht unbedingt...

Was sagt ihr? Lieber auf ca. nen Tausender verzichten und den Bock in Zahlung geben? Oder doch lieber inserieren und dafür ein potenziell höheres Risiko in Kauf nehmen?

Freue mich über eure Antworten! 🙂

ViRo93

Edit: Bitte in den Verkaufsthread verschieben, danke! @Mods

Beste Antwort im Thema

Moin,

Sobald der Interessent am Telefon nach Mängeln fragt und du sie verheimlichst - beginnst du den Interessenten zu verarschen. Ist er da, und du sagst sie erst dann - hast du ihn getäuscht und wirst U.U. für die Fahrtkosten Schadensersatzpflichtig - ziemlich blöder Rat. Fragen müssen ehrlich beantwortet werden.

LG Kester

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Vielleicht einfach mal bei einer Werkstatt fragen, was die Beseitigung der Mängel kosten würde?
Der Focus MK3 ist ein durchaus gefragter gebrauchtwagen - aber beim Verkauf an einen Fähnchenhändler verschenkst Du ziemlich sicher viel Geld.
Und bei einem Verkauf über Mobile & Co. würde ich eben NICHT "nur für Export/Gewerbetreibende" wählen! Das sind Autos, die hierzulande nicht mehr oder nur noch mit großem Aufwand auf die Straße dürften. Normale Verkaufsanzeige, aber eben die Mängel unbedingt angeben! Ansonsten wäre das arglistische Täuschung.

Und schon gar nicht würde ich hier Dein Verhandlungslimit durchgeben. Das Inserat hatte ich binnen einer Minute gefunden. Da hätte ich ne gute Verhandlungsposition.

Zitat:

@Railey schrieb am 29. Dezember 2019 um 19:26:10 Uhr:


Und schon gar nicht würde ich hier Dein Verhandlungslimit durchgeben. Das Inserat hatte ich binnen einer Minute gefunden. Da hätte ich ne gute Verhandlungsposition.

Hat der TE dort auch den Unfallschaden erwähnt?

" Normale Verkaufsanzeige, aber eben die Mängel unbedingt angeben! Ansonsten wäre das arglistische Täuschung."

arglistige täuschung ist es nur, wenn du es BEIM VERKAUF gegenüber dem käufer nicht erwähnst. zu (schriftlichen) absicherung schreibst du die (dir bekannten) mängel entsprechend in den kaufvertrag.

iin einer Verkaufsanzeige (inserat) müssen keinerlei mängel oder unfälle erwähnt werden und es ist auch keine arglistige täuschung diese dort zu verschweigen. Zurückhalten sollte man sich dort natürlich mit aussagen wie "voll funktionstüchtig" (denn das darf jemand der einen weiten weg auf sich nimmt dann auch erwarten)

iin der anzeige erwähnst du:
->die hard facts. marke, modell, erstzulassung, gültigkeit von hu/au (es sei denn die ist kurz vor ablauf...), kilometerstand, unfallfreiheit (sofern die karre bei dir in erster hand ist oder du dir 100% sicher bist dass er auch beim vorbesitzer nichts hatte), diverse austattungsdetails, ggf zubehör (winterräder, dachträger),anzahl der besiter/vorbesitzer (sofern die zahl nicht ungewöhnlich hoch ist), sofern du ein scheckheft hast kannst dieses auch erwähnen (selbst dann, wenn es nicht bis zum ende geführt ist)
->und evtl verkaufsförderne umstände wie: nichtraucher, haustierfrei, garagenwagen, privat genutzt kein firmenauto, innen und aussen in sehr schönem zustand (sofern das denn ungefähr zutrifft...sowas liegt natürlich auch immer im auge des betrachters)

den ungefähren händlereinkaufswert des fahrzeugs kannst du über dat.de gebrauchtfahrzeugwerte nachschlagen.beim verkauf von privat kannst für ein mangelfreies fahrzeug dort ca 10% draufrechnen (vor verhandlung vielleicht auch 15%).
beim händler auf dem hof wird das fahrzeug 20-30% teurer rumstehen (und nach verhandlung 10-20% über diesem wert verkauft werden). konkret ist's aber auch immer abhängig von beliebtheit des modells, sonderaustattung (die dat nur bedingt berücksichtigt....man geht einfach von einem durchschnittlich ausgestattem fahrzeug aus...nicht von der nackten und nicht von der vollen hütte)

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Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 29. Dezember 2019 um 19:37:44 Uhr:



Zitat:

@Railey schrieb am 29. Dezember 2019 um 19:26:10 Uhr:


Und schon gar nicht würde ich hier Dein Verhandlungslimit durchgeben. Das Inserat hatte ich binnen einer Minute gefunden. Da hätte ich ne gute Verhandlungsposition.

Hat der TE dort auch den Unfallschaden erwähnt?

Steht unfallfrei, wobei hier im Fred bislang nichts von einem Unfall erwähnt wurde, oder hab ich was verpasst?

Ansonsten steht in der Beschreibung etwa das, was hier schon besprochen wurde.

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 29. Dezember 2019 um 19:37:44 Uhr:



Zitat:

@Railey schrieb am 29. Dezember 2019 um 19:26:10 Uhr:


Und schon gar nicht würde ich hier Dein Verhandlungslimit durchgeben. Das Inserat hatte ich binnen einer Minute gefunden. Da hätte ich ne gute Verhandlungsposition.

Hat der TE dort auch den Unfallschaden erwähnt?

Was für ein Unfallschaden?! 🙄 Ich bitte dich, solche Aussagen nicht einfach haltlos in den Raum zu werfen...

Akute und offensichtliche Mängel sollte man auch schon in der Anzeige erwähnen oder sie eben reparieren lassen. Das tut der TE aber nicht, also ist es sicherlich nicht ganz billig. Die beiden Mängel sollten mMn schon erwähnt werden. Spart Zeit und Nerven. Sowohl dem TE als auch dem Interessenten. Und den Unfallschaden den der TE im anderen Thread erwähnt hat;, hat er hier auch nicht erwähnt.

Lass die Mängel reparieren, wenn Du einen Privatverkauf anstrebst. Sonst in Zahlung geben oder Fähnchenhändler, was preislich egal sein dürfte.

Moin,

Wenn man auf explizite Nachfrage die Mängel nicht nennt, dann täuscht man den Interessenten dazu zum Termin zu erscheinen und die Fahrtkosten auszugeben. Deine Argumente beziehen sich aber auf den eigentlichen Verkauf, das ist ein anderes Thema.

Ich finde es sehr traurig, dass sich gewisse Personen hier ewig darüber auslassen, wie man sich als Käufer vor Beschiss schützen sollte, wie stark man einem Verkäufer Misstrauen soll, aber wenn man selbst der Verkäufer ist genau alles das machen darf und soll, was man SONST als unseriös anprangert. Ich nenne das Doppelmoral. Echt daneben ...

LG Kester

Also alleine aus verkaufstechnischen Gründen würde ich bekannte Mängel immer mit im Inserat angeben.

So biete ich dem Käufer keine Ansatzpunkte für eine Preisverhandlung. Entweder direkt bei der Besichtung oder spätestens beim Kaufvertrag unterzeichen. Außerdem ist es wahrscheinlicher, das der Käufer abspringt, wenn er das feststellt. Oder würdet ihr einen Kaufvertrag kommentarlos unterzeichnen, auf dem bislang nicht angesprochene Dinge auftauchen?

Kurze Rückmeldung meinerseits: Das Fahrzeug wurde beim Händler in Zahlung gegeben 🙂

Jedenfalls Danke für eure Tipps! Euch allen einen guten Rutsch🙂🙂

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