Auto Mietgebühr im Privateumgebung.
Wie viel sollte man normalerweise als pro Kilometer Gebühr verlangen wenn man z.b eigenes Auto an Freunden verleiht?
Natürlich wird alles versteuert aber nur zur grob Info, was ist ein normalen Gebühr?
Ich hab so um die 20 cent pro Kilometer gehört oder ist es zu wenig ?
Das Auto ist ein klein Wagon - Renault Clio III 75 PS.
Die Versicherung, Benzin, Kunden Dienst ( abgerechnet je nach Kilometer gefahren ) usw wird natürlich selbst von den Bekannten bezahlt.
Beste Antwort im Thema
Und es gilt doch noch der alte Spruch: Auto und Frau verleiht man nicht.😁😁😁
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Daß du das nicht privat, sondern gewerblich vermieten möchtest, haben wir ja inzwischen verstanden.Zitat:
Original geschrieben von bytespedition
ich möchte gar kein Auto privat vermieten..
Also war dann mein Vorschlag doch der Beste, auf den Seiten für gewerbliche Privatautovermietung würde er genau das bekommen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von bytespedition
Erwartung ist, infos über die rechtliche Sachen usw. die man drum kümmern soll wenn man privat ein Auto vermietet - z.b ob man überhaupt darf !? .. Vielleicht gibt es was wichtiges zu beachten in dem Bereich.
Ganz wesentlich ist, dass Du Deiner Versicherung meldest, dass Du Dein Auto vermietest (als sog. Selbstfahrervermietfahrzeug). Damit steigt zwar der Versicherungsbetrag erheblich, unterlässt Du allerdings diese Angabe, dann könnte es im Schadenfall massive Probleme geben.
Auch der Zulassungsstelle muss gemeldet werden, dass es sich um ein Vermietfahrzeug handelt. Eine Konsequenz hieraus ist, dass die TÜV-Intervalle auf ein Jahr verkürzt werden.
Ansonsten musst Du natürlich ein Gewerbe anmelden und die Einnahmen aus der Vermietung versteuern; allerdings kannst Du die Fahrzeugkosten von der Steuer absetzen.
Weitere Details findest Du hier.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Ganz wesentlich ist, dass Du Deiner Versicherung meldest, dass Du Dein Auto vermietest (als sog. Selbstfahrervermietfahrzeug). Damit steigt zwar der Versicherungsbetrag erheblich, unterlässt Du allerdings diese Angabe, dann könnte es im Schadenfall massive Probleme geben.
Dies ist bei meisten Privat-Vermiet-Zentralen nicht nötig, da das Fahrzeug darüber gemietet wird. Der Vermittler versichert das Fahrzeug.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Auch der Zulassungsstelle muss gemeldet werden, dass es sich um ein Vermietfahrzeug handelt. Eine Konsequenz hieraus ist, dass die TÜV-Intervalle auf ein Jahr verkürzt werden.
Dies ist meines Wissens nach bei o.g. Zentralen nicht notwendig, da die "Miete" als Nutzungsausgleich für das Fahrzeug bezahlt wird. Daher ist es kein Vermietfahrzeug im herkömmlichen Sinne.
Voraussetzung ist meines Wissens nach allerdings, dass das Fahrzeug wirklich überwiegend Privat benutzt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Ansonsten musst Du natürlich ein Gewerbe anmelden und die Einnahmen aus der Vermietung versteuern; allerdings kannst Du die Fahrzeugkosten von der Steuer absetzen.
Auch dies ist meines Wissens nach nicht nötig, solange es sich im Rahmen hält.
Wenn ich meiner Oma den Garten pflege und dafür 10 Euro bekomme ist es auch noch nicht nötig gleich ein Gärtnereigewerbe anzumelden.
... oder meine Playstation für 1 Euro dem Nachbarn ausleihe brauch ich auch nicht gleich einen Gewerbeschein dafür.
Was mir gerade noch einfällt:
Wenn Du das Fahrzeug einem Freund ausleihst und mit ihm die Kosten teilst, so isses nix, was Versicherungstechnisch oder Steuertechnisch relevant ist.
(Du musst nur bei manchen Versicherungen das Jüngste Alter eines Fahrzeugführers benennen.)
Mit der Steuer bekommst Du erst Ärger, wenn du damit einen Gewinn erwirtschaftest, so dass Du damit in den Bereich eines Gewerbemäßigen Betriebes rückst.
Es gibt genug Leute auf die ein Fahrzeug versichert ist, sie aber nicht dieses Fahrzeug fahren.
Beachten musst Du nur, dass wenn ein Unfall passiert Deine Versicherung hoch geht, Du also einen Schaden daraus hast.
Genauso verhält es sich mit Strafzetteln, die Dir übersendet werden - dafür bist erstmal Du als Fahrzeughalter verantwortlich.
Du haftest auch für Mängel, die an dem Fahrzeug sind. Bei abgefahrenen Reifen bekommen daher unter Umständen der Fahrer und der Fahrzeughalter Punkte in Flensburg (Ausnahmen gibt es meines Wissens nach nur wenn es im Rahmen der Familienhilfe um eine Versicherungstechnische Angelegenheit handelt, oder der Fahrer ohne Wissen des Fahrzeughalters das Fahrzeug in den öffentlichen Verkehrsraum bewegt hat).
(Der Fahrer hat vor Fahrantritt den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu überprüfen und der Fahrzeughalter hat dafür zu sorgen, dass sein Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand im öffentlichen Verkehrsraum ist - verstoßen beide dagegen, so können beide Strafe bekommen.)
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Was mir gerade noch einfällt:
Wenn Du das Fahrzeug einem Freund ausleihst und mit ihm die Kosten teilst, so isses nix, was Versicherungstechnisch oder Steuertechnisch relevant ist.
Ich würde Dir wärmstens empfehlen, den Eröffnungsthread nochmals zu lesen. Da ist nicht von EINEM Freund die Rede, sondern der TE spricht im Plural. Auch war nicht von einer Vermietzentrale die Rede.
Es ist einfach fahrlässig, einem Ratsuchenden zu suggerieren, er müsse sich weder um Steuer noch Versicherung kümmern, so wie Du es machst.
Grüße
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Was mir gerade noch einfällt:
Wenn Du das Fahrzeug einem Freund ausleihst und mit ihm die Kosten teilst, so isses nix, was Versicherungstechnisch oder Steuertechnisch relevant ist.
(Du musst nur bei manchen Versicherungen das Jüngste Alter eines Fahrzeugführers benennen.)
vielen Dank für die zahlreiche antworte..
jschie66 hat wieder völlig Recht !!! und nach weitere Auskunft ist für die Versicherung egal wer das Auto fährt. Das einzige was zu beachten ist dass der Alter von dem Fahrer/in soll nicht unter 25 sein !
vielleicht muss ich das Thema noch genauer beschreiben und zwar dass es nicht um mein Auto handelt sondern, ist eine allgemeine Frage. Daher wäre hilfreich wenn DU und DICH form hier verzichtet werden können.
Es geht auch nicht um Auto an die Welt zu vermieten sondern eine einzige Person für ein Jahr oder so.. Ich weiß es nicht "vermieten" hier das richtiges Wort ist, oder sollte man besser ausleihen sagen.
Für das Auto bekommt der Besitzer natürlich eine Vergütung da das Auto die Kilometerleistung verliert.
Endlich die Frage ist ob man für die verlierte Kilometerleistung faire ( kein Business ) Geld verlangen darf? Wenn ja, dann wie viel ist es, in der Regel für ein klein Auto?
Paar Sachen hat sich geklärt und zwar, dass die Versicherung und Zulassungsamt interessieren sich überhaupt nicht wer das Auto fährt und wenn es privat benutzt wird.
Zitat:
Original geschrieben von bytespedition
Es geht auch nicht um Auto an die Welt zu vermieten sondern eine einzige Person für ein Jahr oder so..
Unter dieser Voraussetzung hat natürlich jschie66 recht.
Offenbar habe ich Deinen Eingangsthread somit falsch verstanden, denn ich bin nicht von einer einmaligen Vermietung bzw. Ausleihe ausgegangen.
Dann ist ja alles geklärt.
Gruß
Der Chaosmanager
Zusammengefasst: Person A gibt Person B sein Auto für ein Jahr. Auto ist auf A zugelassen und versichert. Alle Kosten werden an Person B weitergegeben. Person B fährt damit rum. Habe ich bis jetzt richtig verstanden?
Dann folgende Beispielrechnung:
Person A hat das Auto für 20.000€ gekauft.
Person A kann das Auto nach 5 Jahren für z.B. 7.000€ verkaufen.
Macht einen Wertverlust von 13.000€ oder pro Jahr 13.0000/5=2.600€ oder pro Monat 2600€/12=216€
Somit sollte also Person von Person B 216€/Monat verlangen.
Und wenn Person B eine Unfall baut, und Person A hochgestuft wird, dann auch diese Kosten. Und natürlich die Reparaturkosten für den Unfall.
Die Zahlen muss man für sich selbst anpassen.
So geht in etwa die grobe Berechnung. Irgendwelche Zahlen in den Raum zu schmeißen hilft niemanden weiter, weil diese nie für den speziellen Fall passen werden.