Auto Kaufvertrag ungültig wegen restlicher Komplettzahlung statt Rate?

Hi zusammen,

folgendes Situation zwischen Käufer und Verkäufer innerhalb der Familie.
Privater Autokauf, der schriftlich im Kaufvertrag festgehalten, mit einem Standardvordruck aus dem Internet. (Mobile/ADAC/etc.)
Das ganze wurde in Raten vereinbart, die auch bisher alle gezahlt wurden, monatlich. Es gibt kein einziges Mal einen Zahlungsverzug. 1/3 der Kaufsumme sind mit der Rate dadurch schon gezahlt worden. Die restlichen 2/3 stehen noch aus und laufen laut Vertrag mit der Rate weiter.

Fahrzeugbrief war beim Käufer, wegen Anmeldung etc. Wurde vergessen, dem Verkäufer wieder in seine Obhut zu geben. Ist natürlich nicht gut und schusselig, aber wegen Zeitmangel und neuem Job.

Jetzt gab es einen Streit und Verkäufer fordert den Fahrzeugbrief, weil er es leit war, zum zweiten Mal zu erinnern. (Verständlich) Daraufhin gab es ne 2-Tagesfrist und der Käufer hat in Reaktion, weil er keinen Stress mehr damit wollte, den restlichen vollständigen Kaufbetrag überwiesen (Die 2/3 die noch offen waren). Nächste Rate wäre erst im folgenden Monat fällig.

Der Verkäufer behauptet nun, das Auto verkaufen zu wollen, da durch die Zahlung der kompletten restlichen Kaufsumme (2/3), die er wieder zurücküberweisen will an den Käufer der Vertrag nichtig sein würde. Weil ja auf Raten vereinbart wurde. Von einer Sonderzahlung oder Abschlussrate steht im Vordruck nichts.

Im Vertrag selber steht "Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers."

Was kann der Käufer nun tun? Er möchte das Auto behalten und ist darauf angewiesen, hatte diverse Kosten schon (Reparaturen, Versicherungen, Wartungen etc.).

Ist der Vertrag nichtig/ungültig, weil die "Ratenzahlung" durch Komplettüberweisung gebrochen wurde? Kann der Verkäufer das Auto verkaufen, obwohl es keinen Zahlungsrückstand gab sobald er den Fahrzeugbrief wieder hat? Und darauf besteht der Vertrag wäre nichtig dadurch?
Kann auf die Ratenzahlung weiter bestanden werden vom Käufer, sobald er seine 2/3 wieder zurückerhält?

41 Antworten

Außer dem Verhalten vom Verkäufer finde ich daran nichts komisch.
Und Nebenkriegsschauplätze wie die Parkplatzgeschichte haben mit dem Allerwelts mobile- oder Adac-Vertrag nichts zu tun

Die Sicht des Verkäufers ist doch belanglos. Dafür gibt es den Kaufvertrag und der beinhaltet eben einen Kaufpreis und Ratenzahlung ohne irgendwelche Bedingungen dazu im Falle der vorzeitigen Rückzahlung. Also gilt das BGB.
Selbst eine eigenartige Nebenabrede kann man vergessen, weil die vor Gericht einkassiert würde.

Um das zu wissen, muss man kein Anwalt sein. Eine kfm. Ausbildung und etwas Lebenserfahrung genügen.

Zitat:

@Bisey schrieb am 9. August 2024 um 09:35:08 Uhr:


@benprettig Anscheinend hast du den KV gelesen. Meinem Post auch nicht richtig gelesen. Applaus. Bei Veträgen die ich nicht selbst gelesen habe, sage ich nichts.

Auch ein Konsumkredit kannst du nicht einfach zurückzahlen, ohne evtl. Vorfälligkeitsentschädigung. Alles gut bei so viel Sachverstand bin ich raus hier. @TE Hoffe die Sache geht so für euch aus, wie ihr euch das vorstellt.

Welche Vorfälligkeitsentschädigung wenn es keinen Zins gibt? In den Standardverträgen von Mobile ist sowas nicht geregelt, die Verträge kann auch jeder einsehen. Das Auto ist bezahlt, gehört damit dem Käufer. Der Verkäufer kann es nicht zurückfordern oder das Geschäft rückabwickeln. So weit kommt's noch. Verträge sind einzuhalten und dort steht, dass das Eigentum nach vollständiger Bezahlung übertragen wird.

Aber sehr schöner Thread. Was bin ich froh, dass ich solche Probleme nicht habe.

Ich denke, dass es bei diesem familieninternen Verkauf eher um familiäre Streitigkeiten geht, die nicht mal zwangsläufig im Autoverkauf liegen müssen.

Bevor hier Anwälte oder sonstwas eingeschaltet werden, sollten sich Käufer und Verkäufer mal in Ruhe zusammensetzen und die Probleme sachlich und unemotinal ausdiskutieren.

Wenn das nicht klappt, kann man immer noch andere Wege beschreiten.

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Ohne die Beteiligten zu kennen, wage ich stark zu bezweifeln dass hier eine sachliche Diskussion überhaupt möglich ist.
Vielleicht höchstens mit einem Mediator, Arzt oder einem RTL-Redakteur.

Da braucht es wohl eher einen Ringrichter.

Sag mal TE, ist das dein Vater, will der dich noch als erwachsene Person erziehen oder was ist da los?

Streit in der Familie kenne ich zu genüge aber son Kindergarten hab ich noch nie mitgemacht.

Ich bin um jede Meinung froh und versuche alles zu beantworten:

Zitat:

@benprettig schrieb am 9. August 2024 um 10:00:01 Uhr:



Und natürlich kann man seit Jahren jeden Konsumkredit vorzeitig zurückzahlen.
Man hat das RECHT den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Wie ich richtig aufgeführt habe...

Und da laut TE keine Bedingungen für eine vorzeitige Rückzahlung vereinbart sind und der Downloadvertrag nichts vorsieht, was soll dann wohl gelten? Richtig: Vollständig bezahlt, Vertrag erfüllt.

Danke, bei dieser Info war der Käufer nicht sicher. Es wurde nichts zu den Bedingungen für eine vorzeitige Rückzahlung geschrieben, aber auch nicht extra ausgeschlossen, also BGB und Käufer darf vorzeitig zurückzahlen. Genau heißt es dort nur: Kreditsumme, monatlich, Laufzeit 1 Jahr. Gezahlt wurde alles jetzt <6 Monaten.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 9. August 2024 um 10:05:17 Uhr:


Außer dem Verhalten vom Verkäufer finde ich daran nichts komisch.
Und Nebenkriegsschauplätze wie die Parkplatzgeschichte haben mit dem Allerwelts mobile- oder Adac-Vertrag nichts zu tun

Ja, es hat mit dem Vertrag nichts zu tun. Leider werden die "Nebenkriegsschauplätze" als Vorwand genommen, um auf dem Kaufvertrag sich auszutoben.

@asphyx89 schrieb am 9. August 2024 um 11:10:32 Uhr:

Zitat:

Das Auto ist bezahlt, gehört damit dem Käufer. Der Verkäufer kann es nicht zurückfordern oder das Geschäft rückabwickeln. So weit kommt's noch. Verträge sind einzuhalten und dort steht, dass das Eigentum nach vollständiger Bezahlung übertragen wird.

Aber sehr schöner Thread. Was bin ich froh, dass ich solche Probleme nicht habe.

Ich hätte auch nicht gedacht, das es jemals zu so einem Problem kommt. Mehrere Monate war alles gut und dann jetzt das. Im Vertrag steht selber, das Käufer den Fahrzeugbrief erhalten hat und nichts davon, das er wieder an den Verkäufer muss, bis alles bezahlt ist. Auch wenn darüber geredet wurde, ist es nicht extra notiert worden. Die Drohung der Rückabwicklung ist idiotisch, zumal dies beim Kaufvertrag nicht möglich ist, Zahlungsverzug gab es nie und jetzt ist auch alles gezahlt.

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 9. August 2024 um 12:02:31 Uhr:


Ich denke, dass es bei diesem familieninternen Verkauf eher um familiäre Streitigkeiten geht, die nicht mal zwangsläufig im Autoverkauf liegen müssen.
Bevor hier Anwälte oder sonstwas eingeschaltet werden, sollten sich Käufer und Verkäufer mal in Ruhe zusammensetzen und die Probleme sachlich und unemotinal ausdiskutieren.
Wenn das nicht klappt, kann man immer noch andere Wege beschreiten.

Es gibt leider immer wieder Streitigkeiten mit dieser Person, die nun auf dem Kaufvertrag ausgetragen werden, weil Verkäufer den einzigen Hebel gegen Käufer damit in der Hand hat.

Käufer wünscht ein gemeinsames ausdiskutieren ohne Emotionen und sachlich. Wird jedoch vom Verkäufer erschwert, da er mit keiner Person seit 2 Tagen mehr redet, ignoriert und "sauer" reagiert.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 9. August 2024 um 12:47:33 Uhr:


Sag mal TE, ist das dein Vater, will der dich noch als erwachsene Person erziehen oder was ist da los?
Streit in der Familie kenne ich zu genüge aber son Kindergarten hab ich noch nie mitgemacht.

Nein, es geht um Geschwister. Alle erwachsen, die aber im WG-Stil zusammen wohnen. Denke Verkäufer hat ein Problem den Käufer als "eigenständige" Person zu respektieren, mit eigener Meinung und Entscheidungsgewalt und das Verkäufer nicht über allen steht als Person. Ging das ganze Leben so, ist aber humbug aus Käufer-Sicht. Dachte selbst nicht, das es so einen Kindergarten gibt. Vorher war alles harmonisch und ist dem Käufer weiterhin wichtig, aber irgendwo war wohl der Tropfen, der das Fass zum überlaufen gebracht hat beim Verkäufer.

Und nun wird das ganze auf dem Kaufvertrag ausgefochten. Käufer will die Sache nun schnell und sachlich abwickeln, um sich vom Verkäufer damit zu lösen.

Die Tage werden wir sehen wie es weitergeht, wenn ein Gespräch mal zustande gekommen ist... Sorry das der Inhalt etwas vom Thread-Topic abgewichen ist. Käufer hat niemanden in dem er in dieser Sache fragen kann, deswegen über das Forum hier.

Oh ha, jetzt kommt mir ein Verdacht den ich hier nicht äußern möchte.

Aber ich geb dir einen Rat, löse dich von dem Familienteil. Besser für die Zukunft.

Ansonsten sehe ich vertraglich kein Problem in deinem Vorgehen. Wenn das Geld zurück kommt überweise es noch mal, weise ihn drauf hin das für dich der Fall erledigt ist. Schickt er das Geld zurück wäre das sein Problem und ich würde es aussitzen.

Zitat:

@Lorena3 schrieb am 9. August 2024 um 14:59:13 Uhr:



Die Tage werden wir sehen wie es weitergeht, wenn ein Gespräch mal zustande gekommen ist... Sorry das der Inhalt etwas vom Thread-Topic abgewichen ist. Käufer hat niemanden in dem er in dieser Sache fragen kann, deswegen über das Forum hier.

Da trotz entsprechendem Hinweis erneut ein Beitrag entfernt werden musste, mache ich hier temporär zu.
Wenn es deinerseits Neuigkeiten zu berichten gibt, melde dich bei mir per PN, dann mache ich den Thread wieder auf.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

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