Auto Kaufvertrag ungültig wegen restlicher Komplettzahlung statt Rate?
Hi zusammen,
folgendes Situation zwischen Käufer und Verkäufer innerhalb der Familie.
Privater Autokauf, der schriftlich im Kaufvertrag festgehalten, mit einem Standardvordruck aus dem Internet. (Mobile/ADAC/etc.)
Das ganze wurde in Raten vereinbart, die auch bisher alle gezahlt wurden, monatlich. Es gibt kein einziges Mal einen Zahlungsverzug. 1/3 der Kaufsumme sind mit der Rate dadurch schon gezahlt worden. Die restlichen 2/3 stehen noch aus und laufen laut Vertrag mit der Rate weiter.
Fahrzeugbrief war beim Käufer, wegen Anmeldung etc. Wurde vergessen, dem Verkäufer wieder in seine Obhut zu geben. Ist natürlich nicht gut und schusselig, aber wegen Zeitmangel und neuem Job.
Jetzt gab es einen Streit und Verkäufer fordert den Fahrzeugbrief, weil er es leit war, zum zweiten Mal zu erinnern. (Verständlich) Daraufhin gab es ne 2-Tagesfrist und der Käufer hat in Reaktion, weil er keinen Stress mehr damit wollte, den restlichen vollständigen Kaufbetrag überwiesen (Die 2/3 die noch offen waren). Nächste Rate wäre erst im folgenden Monat fällig.
Der Verkäufer behauptet nun, das Auto verkaufen zu wollen, da durch die Zahlung der kompletten restlichen Kaufsumme (2/3), die er wieder zurücküberweisen will an den Käufer der Vertrag nichtig sein würde. Weil ja auf Raten vereinbart wurde. Von einer Sonderzahlung oder Abschlussrate steht im Vordruck nichts.
Im Vertrag selber steht "Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers."
Was kann der Käufer nun tun? Er möchte das Auto behalten und ist darauf angewiesen, hatte diverse Kosten schon (Reparaturen, Versicherungen, Wartungen etc.).
Ist der Vertrag nichtig/ungültig, weil die "Ratenzahlung" durch Komplettüberweisung gebrochen wurde? Kann der Verkäufer das Auto verkaufen, obwohl es keinen Zahlungsrückstand gab sobald er den Fahrzeugbrief wieder hat? Und darauf besteht der Vertrag wäre nichtig dadurch?
Kann auf die Ratenzahlung weiter bestanden werden vom Käufer, sobald er seine 2/3 wieder zurückerhält?
41 Antworten
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 8. August 2024 um 17:59:58 Uhr:
Wenn du dir total unsicher bist bleibt dir leider nur ein Anwalt.
Darauf wird es hinaus laufen.
Wenn RSV vorhanden, schnellstmöglich zum Anwalt und den das beurteilen lassen.
Vielleicht lässt sich der Verkäufer ja mit einem anwaltlichen Schreiben, wach rütteln.
Wenn nichtmal Zinsen vereinbart sind, dann entsteht durch die vorfällige Zahlung keinerlei Schaden beim Verkäufer. Und dann gibt es noch so ein paar allgemeine Regeln im Zivilrecht, die dem Verkäufer die Annahme des Gesamtbetrages aufzwingen. Und ferner stelle man sich vor, der Verkäufer würde auf die Raten klagen die er schon erhalten hat. Einfach lächerlich.
Kann man nur ganz laut sagen.
Am Anfang wurde gesagt, der Verkäufer will den Wagen anderweitig verkaufen...das geht doch gar nicht.
Der Satz "...bleibt solange Eigentum des Verkäufers..." hat doch nur den Zweck, dass der Käufer den Wagen nicht verkaufen kann, solange noch Schulden beim Verkäufer liegen.
Gruß jaro
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Zitat:
@jaro66 schrieb am 8. August 2024 um 19:04:22 Uhr:
Am Anfang wurde gesagt, der Verkäufer will den Wagen anderweitig verkaufen...das geht doch gar nicht.
Der Satz "...bleibt solange Eigentum des Verkäufers..." hat doch nur den Zweck, dass der Käufer den Wagen nicht verkaufen kann, solange noch Schulden beim Verkäufer liegen.
Gruß jaro
Das will der Verkäufer eben rückgängig machen, komme was wolle. Deswegen auch seine Sicht, dass der ganze Vertrag nicht mehr gültig ist dadurch, was quatsch ist. Am Anfang Raten, weil mehr nicht drin war, jetzt konnte man alles zahlen, aber "gegen" die Absprache im Vertrag. Er pocht darauf, dass der Käufer keinen Wagen mehr besitzen soll, weil dann auch Parkplatz Streitereien aus dem Weg geräumt werden. Sieht der Käufer natürlich anders, irgendwie muss man auch zur Arbeit kommen und entscheidet dies als Erwachsener selber. Zum oberen Zitat: Der Käufer ist in Gelddingen immer zuverlässig und würde einen Wagen mit Schulden nie verkaufen, k.a was den Verkäufer da reitet. Eigentümer bleibt man auch, wenn der ZUB beim Käufer liegt auf Zeit. Und jetzt wurde auch alles bezahlt, aber es geht wohl ums Prinzip.
Danke für eure Vorschläge und Einschätzungen. Das bringt den Käufer schon sehr weiter, das er dies nicht alleine so sieht. Anwalt wäre der letzte Schritt (Rechtsschutz vorhanden), da es nicht weiter eskalieren soll, wenn es auch durch ein Gespräch gelöst werden kann. Dies soll die Tage stattfinden, vielleicht ist die Sache dann klarer.
Hat der Verkäufer evtl. die Hand gehoben und bekommt regelmäßig sein Konto leergeräumt?
Das wäre irgendwie noch sowas was mir neben irgendwelchen geistigen Einschränkungen oder Machtspielen in den Sinn kommt.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 8. August 2024 um 21:32:51 Uhr:
Hat der Verkäufer evtl. die Hand gehoben und bekommt regelmäßig sein Konto leergeräumt?
Das wäre irgendwie noch sowas was mir neben irgendwelchen geistigen Einschränkungen oder Machtspielen in den Sinn kommt.
Nein überhaupt nicht. Es scheint wirklich auf Machtausübung/Neid hinauszulaufen. Finanzen sind kein Thema, Geld ist vorhanden durch einen Job und es wird nichts leergeräumt. Also die "typischen" Geldsorgen und Probleme damit, spielen hier keine Rolle.
Familie hin oder her - Forderung vom Verkäufer ignorieren und auch den "Brief" nicht mehr herausgeben.
Auf keinen Fall irgendwelche Fahrzeugpapiere zurückgeben!
Der Vertrag ist durch die vollständige Bezahlung erfüllt!
Es gibt keinen Schaden.
Der Verkäufer handelt so irrrational, nicht das er damit demnächst seinen Kamin anfeuern will...
Man stelle sich vor, wie eine Klagebegründung aussehen soll... : Ich habe den kompletten Kaufpreis, möchte das Geld aber dem Käufer zurückgeben und Ratenzahlung...
Alles unschön und es sind Nerven gefragt, aber bloß nicht klein beigeben. Der Ärger wird dann weitergehen. Nicht das der Verkäufer den Wagen dann unrechtsmäßig weiterverkauft oder sonst was passiert. Der ist doch irre.
Das hier ist ein Autoforum, keine Rechtsberatung. Geh zum Anwalt und lass dich/euch beraten.
Und auf die vielen Tipps hier würde ich nicht setzen. Nur weil der komplette Preis bezahlt ist, heißt das nicht das der KV erfüllt oder nichtig ist. Ein Vertrag enthält gewisse Tatbestände die erfüllt sein müssen, u.a. auch unter welchen Bediegungen eine vorzeitige Zahlung des Preises okay ist. Soweit dazu. Alles andere gibt nur unnötig Diskussion und gehört nicht hier her.
Gröhl.
Es ist ein vorgefertigter Kaufvertrag, da gibt es keine Besonderheiten. Kaufpreis, zinslose Ratenzahlung. Raten und Restbetrag wurden bezahlt. Also ist der Vertrag erfüllt.
So ein Vertrag beinhaltet lediglich ein kleines frei beschreibares Feld zur Zahlung.
Da möchte ich sehen, was der Verkäufer für Bedingungen aufgeführt hat.
Es gibt keine seitenweise AGB, die regeln, was, wenn, wann, warum, dann, ...
Wenn da aufgeführt wäre, eine vorzeitige Bezahlung ist ausgeschlossen, dann könnte man darüber sprechen, ob dieser Passus überhaupt rechtens ist, in Zeiten wo jeder Konsumkredit vorzeitig zurückgezahlt werden darf.
Und zum Anwalt würde ich nicht gehen, da wäre mir meine Zeit und der Schadenverlauf in der RSV zu schade. Kann man machen, falls sich ein Anwalt für den Verkäufer einsetzen sollte...
Zitat:
@Bisey schrieb am 9. August 2024 um 08:41:10 Uhr:
Das hier ist ein Autoforum, keine Rechtsberatung. Geh zum Anwalt und lass dich/euch beraten.Und auf die vielen Tipps hier würde ich nicht setzen. Nur weil der komplette Preis bezahlt ist, heißt das nicht das der KV erfüllt oder nichtig ist. Ein Vertrag enthält gewisse Tatbestände die erfüllt sein müssen, u.a. auch unter welchen Bediegungen eine vorzeitige Zahlung des Preises okay ist. Soweit dazu. Alles andere gibt nur unnötig Diskussion und gehört nicht hier her.
@benprettig Anscheinend hast du den KV gelesen. Meinem Post auch nicht richtig gelesen. Applaus. Bei Veträgen die ich nicht selbst gelesen habe, sage ich nichts.
Auch ein Konsumkredit kannst du nicht einfach zurückzahlen, ohne evtl. Vorfälligkeitsentschädigung. Alles gut bei so viel Sachverstand bin ich raus hier. @TE Hoffe die Sache geht so für euch aus, wie ihr euch das vorstellt.
Zitat TE:
"Er pocht darauf, dass der Käufer keinen Wagen mehr besitzen soll, weil dann auch Parkplatz Streitereien aus dem Weg geräumt werden."
Was ist das denn jetzt für eine zusätzliche Nummer in dieser Geschichte?😕
Nein ich habe das zusammengefasst, was der TE geschrieben hat. Download Vertrag, Ratenzahlung, keine weiteren Bedingungen.
Und natürlich kann man seit Jahren jeden Konsumkredit vorzeitig zurückzahlen. Früher konnten die Banken da willkürlich handeln und immense Vorfälligkeitsentschädigungen aus dem Ärmel schütteln. Ob eine Bank das kostenlos macht, auch das gibt es oder sich an die gesetzliche Regelung §502 BGB hält, ist uninteressant. Es werden max. 1% des Restbetrages fällig.
Man hat das RECHT den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Wie ich richtig aufgeführt habe...
Also warum sollen sich Banken daran halten müssen, aber Privatmenschen/Verwandte nicht?
Und da laut TE keine Bedingungen für eine vorzeitige Rückzahlung vereinbart sind und der Downloadvertrag nichts vorsieht, was soll dann wohl gelten? Richtig: Vollständig bezahlt, Vertrag erfüllt.
Bevor du jetzt wieder ein Haar in der Suppe suchst, nochmal: KONSUMKREDIT, Immobilienkredite haben andere eigene Regeln.
Zitat:
@Bisey schrieb am 9. August 2024 um 09:35:08 Uhr:
@benprettig Anscheinend hast du den KV gelesen. Meinem Post auch nicht richtig gelesen. Applaus. Bei Veträgen die ich nicht selbst gelesen habe, sage ich nichts.Auch ein Konsumkredit kannst du nicht einfach zurückzahlen, ohne evtl. Vorfälligkeitsentschädigung. Alles gut bei so viel Sachverstand bin ich raus hier. @TE Hoffe die Sache geht so für euch aus, wie ihr euch das vorstellt.
@benprettig Vielleicht hast du den Threadverlauf nicht gelesen. Da ist viel komisch. Lass es, ich bleib dabei, hier geht es um Finanzierungsfragen nicht um Rechtsberatung. Da man die Sicht des Verkäufers nicht kennt, kann man doch nichts dazu sagen. Einseitige Beachreibung aus Sicht des Käufers.