Auto im Ausland anmelden in D fahren
Hallo @ all,
ich weis nicht ob der Tred hier ganz richtig ist, mich würde es interessieren ob ich als ausländischer Mitbürger mein Auto in meinem Heimatland anmelden kann (das geht) und hier in Deutschland fahren???
Schonmal Danke für eure Infos
MMSBII
VERKAUFE IMMER NOCH MEIN A6
Beste Antwort im Thema
Hi,
das haben wir gerne,in allen Länder die (kostengünstigen) Rosinen rauspicke. Es gibt halt nun mal große Unterschiede in den einzelnen Ländern. Im einem land ist das eine billiger dafür was anderes teuer und umgekehrt.
Wer sein Fahrzeug im billigen Ausland anmelden möchte soll doch bitte dorthin ziehen,sich dann aber bitte nicht beschweren wenn er deutlich weniger verdient oder bei etwas anderem als dem Auto draufzahlt.
Gruß Tobias
91 Antworten
Nur so eine Anmerkung meinerseits: Innerhalb der EU ist es AFAIK kein Problem, wenn das Fzg. z. B. auf einen Elternteil in dem Land angemeldet ist, wo der Elternteil wohnt und die Kinder damit jahrelang in anderen EU-Ländern rumfahren. Braucht man halt nur noch passende Verwandtschaft/Freunde im "richtigen" Land. Zumindest bei Fahrzeugen mit dt. Kennzeichen kommt formal der Vorteil dazu, dass solange man nicht in D ist, sich die HU-Kosten spart (wobei ich allerdings im eigenen Interesse eine gute Wartung in einer vertrauenswürdigen Werkstatt empfehlen würde, wenn man nicht einen entspr. Beruf hat und das deswegen selbst kann).
Evtl. kann es noch Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen geben.
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Nur so eine Anmerkung meinerseits: Innerhalb der EU ist es AFAIK kein Problem, wenn das Fzg. z. B. auf einen Elternteil in dem Land angemeldet ist, wo der Elternteil wohnt und die Kinder damit jahrelang in anderen EU-Ländern rumfahren. Braucht man halt nur noch passende Verwandtschaft/Freunde im "richtigen" Land. Zumindest bei Fahrzeugen mit dt. Kennzeichen kommt formal der Vorteil dazu, dass solange man nicht in D ist, sich die HU-Kosten spart (wobei ich allerdings im eigenen Interesse eine gute Wartung in einer vertrauenswürdigen Werkstatt empfehlen würde, wenn man nicht einen entspr. Beruf hat und das deswegen selbst kann).
Evtl. kann es noch Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen geben.notting
Bis auf die HU die im Ausland kaum interessiert, erliegst du hier einem Irrtum. Das kann sehr teuer werden. 😉
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Bis auf die HU die im Ausland kaum interessiert, erliegst du hier einem Irrtum. Das kann sehr teuer werden. 😉Zitat:
Original geschrieben von notting
Nur so eine Anmerkung meinerseits: Innerhalb der EU ist es AFAIK kein Problem, wenn das Fzg. z. B. auf einen Elternteil in dem Land angemeldet ist, wo der Elternteil wohnt und die Kinder damit jahrelang in anderen EU-Ländern rumfahren. Braucht man halt nur noch passende Verwandtschaft/Freunde im "richtigen" Land. Zumindest bei Fahrzeugen mit dt. Kennzeichen kommt formal der Vorteil dazu, dass solange man nicht in D ist, sich die HU-Kosten spart (wobei ich allerdings im eigenen Interesse eine gute Wartung in einer vertrauenswürdigen Werkstatt empfehlen würde, wenn man nicht einen entspr. Beruf hat und das deswegen selbst kann).
Evtl. kann es noch Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen geben.notting
Zeig mir bitte die entspr. Stelle z. B. in
http://europa.eu/.../index_de.htmWie gesagt, es geht ja um den Fall, dass man mit dem Auto von jemand anderem (mit dessen Einverständnis) unterwegs ist.
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Wie gesagt, es geht ja um den Fall, dass man mit dem Auto von jemand anderem (mit dessen Einverständnis) unterwegs ist.notting
Nur damit wir nicht aneinander vorbei reden. Du wohnst z.b. in Deutschland (fester Wohnsitz) Und faehrst ein in Oesterreich zugelassenes Fahrzeug in Deutschland ohne das der Halter mit drin sitzt. In disem Fall darfst du das Fahrzeug nicht fahren 😉
Reden wir ueber einen solchen Fall? Oder war die Situation eine andere von der du sprichst?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Nur damit wir nicht aneinander vorbei reden. Du wohnst z.b. in Deutschland (fester Wohnsitz) Und faehrst ein in Oesterreich zugelassenes Fahrzeug in Deutschland ohne das der Halter mit drin sitzt. In disem Fall darfst du das Fahrzeug nicht fahren 😉Zitat:
Original geschrieben von notting
Wie gesagt, es geht ja um den Fall, dass man mit dem Auto von jemand anderem (mit dessen Einverständnis) unterwegs ist.notting
Reden wir ueber einen solchen Fall? Oder war die Situation eine andere von der du sprichst?
Nochmal: Da steht immer "Ihr Auto". Wie ich oben bereits geschrieben habe, rede ich aber davon, dass man mit dem Auto von jemand anderem in der EU außerhalb des Landes, wo es zugelassen ist, fährt.
notting
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Du wohnst z.b. in Deutschland (fester Wohnsitz) Und faehrst ein in Oesterreich zugelassenes Fahrzeug in Deutschland ohne das der Halter mit drin sitzt. In disem Fall darfst du das Fahrzeug nicht fahren 😉
Reden wir ueber einen solchen Fall? Oder war die Situation eine andere von der du sprichst?
Mit einer Vollmacht vom Halter sehe ich gar kein Problem.
Es wäre dann ein "kostenloser Leihwagen".
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Mit einer Vollmacht vom Halter sehe ich gar kein Problem.Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Du wohnst z.b. in Deutschland (fester Wohnsitz) Und faehrst ein in Oesterreich zugelassenes Fahrzeug in Deutschland ohne das der Halter mit drin sitzt. In disem Fall darfst du das Fahrzeug nicht fahren 😉
Reden wir ueber einen solchen Fall? Oder war die Situation eine andere von der du sprichst?
Es wäre dann ein "kostenloser Leihwagen".
Die Vollmacht kannst verwenden wenn du z.b. mit einem geliehenen Fahrzeug im Ausland Urlaub machst. Solltest du allerdings in dem Land in dem du deinen festen Wohnsitz hast mit dem im Ausland registrierten Fahrzeug erwischt werden, dann nutzt die Vollmacht hoechstens als Klopapier 😉Hier gibt es je nach Land klare fristen wie lange du das Fahrzeug mit Auslaendischem Kennzeichen benutzen darfst.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Die Vollmacht kannst verwenden wenn du z.b. mit einem geliehenen Fahrzeug im Ausland Urlaub machst. Solltest du allerdings in dem Land in dem du deinen festen Wohnsitz hast mit dem im Ausland registrierten Fahrzeug erwischt werden, dann nutzt die Vollmacht hoechstens als Klopapier 😉Hier gibt es je nach Land klare fristen wie lange du das Fahrzeug mit Auslaendischem Kennzeichen benutzen darfst.
Entschuldige ich war auf dem falschen Damfer.
Hab den Startbeitrag noch mal gelesen.
Nach den festgelegten Übergangsfristen ist es ganz klar Steuerhinterziehung.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Entschuldige ich war auf dem falschen Damfer.Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Die Vollmacht kannst verwenden wenn du z.b. mit einem geliehenen Fahrzeug im Ausland Urlaub machst. Solltest du allerdings in dem Land in dem du deinen festen Wohnsitz hast mit dem im Ausland registrierten Fahrzeug erwischt werden, dann nutzt die Vollmacht hoechstens als Klopapier 😉Hier gibt es je nach Land klare fristen wie lange du das Fahrzeug mit Auslaendischem Kennzeichen benutzen darfst.
Hab den Startbeitrag noch mal gelesen.
Nach den festgelegten Übergangsfristen ist es ganz klar Steuerhinterziehung.
In dem Posting von mir, auf das du geantwortet hast, ging's aber eben _nicht_ um's eigene Auto.
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
In dem Posting von mir, auf das du geantwortet hast, ging's aber eben _nicht_ um's eigene Auto.
notting
Das spielt auch keine Rolle 😉
Zitat:
Original geschrieben von notting
In dem Posting von mir, auf das du geantwortet hast, ging's aber eben _nicht_ um's eigene Auto.notting
Aber im Startbeitrag
Hier ein Text aus einem anderen Forum:
Leider wurde mir nicht exakt auf diese Fragen geantwortet, ich erhielt aber am 03.12.2009 folgende Email vom Ministerium:
"Unabhängig von der Nationalität des Fahrers dürfen nach deutschem Recht in einem europäischen Mitgliedsstaat zugelassene Fahrzeuge vorübergehend am Verkehr in Deutschland teilnehmen, wenn für sie von der zuständigen Stelle des anderen Mitgliedsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt ist, im Inland kein regelmäßiger Standort begründet wird und sie betriebs- und verkehrssicher sind.
Ein regelmäßiger Standort ist der Ort, an dem das Fahrzeug schwerpunktmäßig ruht und von dem aus es unmittelbar am Straßenverkehr teilnimmt. Wird in Deutschland solch ein regelmäßiger Standort begründet, ist für das Fahrzeug unverzüglich bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde die Zulassung zu beantragen. Örtlich zuständig ist die Zulassungsbehörde des Wohn- bzw. Aufenthaltsortes des Antragstellers. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr."
Überführungsfahrten aus dem Ausland sind somit wohl zulässig (wenn man sich auf Fahrten mit ausländischem Versicherungsschutz einlassen will), weitere Fahrten in Deutschland nur dann, wenn kein regelmäßiger Standort begründet wird (wie auch immer man das auslegen kann).
http://www.spridgets.net/index.php?id=11&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=552&tx_mmforum_pi1[page]=3
Einfach mal lesen, ist interessant
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Das spielt auch keine Rolle 😉Zitat:
Original geschrieben von notting
In dem Posting von mir, auf das du geantwortet hast, ging's aber eben _nicht_ um's eigene Auto.
notting
Lese gerade ein späteres Posting von dir.
notting
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Aber im StartbeitragZitat:
Original geschrieben von notting
In dem Posting von mir, auf das du geantwortet hast, ging's aber eben _nicht_ um's eigene Auto.notting
Wenn du einen anderen Beitrag zitierst, darf man, wenn du nicht ausdrücklich was anderes schreibst, davon ausgehen, dass sich deine Antwort genau darauf bezieht.
notting
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Hier ein Text aus einem anderen Forum:Leider wurde mir nicht exakt auf diese Fragen geantwortet, ich erhielt aber am 03.12.2009 folgende Email vom Ministerium:
"Unabhängig von der Nationalität des Fahrers dürfen nach deutschem Recht in einem europäischen Mitgliedsstaat zugelassene Fahrzeuge vorübergehend am Verkehr in Deutschland teilnehmen, wenn für sie von der zuständigen Stelle des anderen Mitgliedsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt ist, im Inland kein regelmäßiger Standort begründet wird und sie betriebs- und verkehrssicher sind.
Ein regelmäßiger Standort ist der Ort, an dem das Fahrzeug schwerpunktmäßig ruht und von dem aus es unmittelbar am Straßenverkehr teilnimmt. Wird in Deutschland solch ein regelmäßiger Standort begründet, ist für das Fahrzeug unverzüglich bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde die Zulassung zu beantragen. Örtlich zuständig ist die Zulassungsbehörde des Wohn- bzw. Aufenthaltsortes des Antragstellers. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr."
Überführungsfahrten aus dem Ausland sind somit wohl zulässig (wenn man sich auf Fahrten mit ausländischem Versicherungsschutz einlassen will), weitere Fahrten in Deutschland nur dann, wenn kein regelmäßiger Standort begründet wird (wie auch immer man das auslegen kann).
http://www.spridgets.net/index.php?id=11&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=552&tx_mmforum_pi1[page]=3
Einfach mal lesen, ist interessant
Würde mich nicht wundern, wenn das EU-Recht widerspricht, denn ich darf ja eigentlich Waren und Dienstleistungen aus jedem EU-Land beziehen, auch wenn der dt. Staat dabei ggf. keine MwSt. etc. kassiert. Und ich habe gerade anderweitig gesehen, dass das bei ausländischen >=12t-ern für den Güterverkehr auch bei >1 Jahr kein Problem ist 😠
notting