Auto im Ausland anmelden in D fahren

Hallo @ all,

ich weis nicht ob der Tred hier ganz richtig ist, mich würde es interessieren ob ich als ausländischer Mitbürger mein Auto in meinem Heimatland anmelden kann (das geht) und hier in Deutschland fahren???

Schonmal Danke für eure Infos

MMSBII

VERKAUFE IMMER NOCH MEIN A6

Beste Antwort im Thema

Hi,

das haben wir gerne,in allen Länder die (kostengünstigen) Rosinen rauspicke. Es gibt halt nun mal große Unterschiede in den einzelnen Ländern. Im einem land ist das eine billiger dafür was anderes teuer und umgekehrt.

Wer sein Fahrzeug im billigen Ausland anmelden möchte soll doch bitte dorthin ziehen,sich dann aber bitte nicht beschweren wenn er deutlich weniger verdient oder bei etwas anderem als dem Auto draufzahlt.

Gruß Tobias

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Nur so eine Anmerkung meinerseits: Innerhalb der EU ist es AFAIK kein Problem, wenn das Fzg. z. B. auf einen Elternteil in dem Land angemeldet ist, wo der Elternteil wohnt und die Kinder damit jahrelang in anderen EU-Ländern rumfahren. Braucht man halt nur noch passende Verwandtschaft/Freunde im "richtigen" Land. Zumindest bei Fahrzeugen mit dt. Kennzeichen kommt formal der Vorteil dazu, dass solange man nicht in D ist, sich die HU-Kosten spart (wobei ich allerdings im eigenen Interesse eine gute Wartung in einer vertrauenswürdigen Werkstatt empfehlen würde, wenn man nicht einen entspr. Beruf hat und das deswegen selbst kann).
Evtl. kann es noch Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen geben.

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting


Nur so eine Anmerkung meinerseits: Innerhalb der EU ist es AFAIK kein Problem, wenn das Fzg. z. B. auf einen Elternteil in dem Land angemeldet ist, wo der Elternteil wohnt und die Kinder damit jahrelang in anderen EU-Ländern rumfahren. Braucht man halt nur noch passende Verwandtschaft/Freunde im "richtigen" Land. Zumindest bei Fahrzeugen mit dt. Kennzeichen kommt formal der Vorteil dazu, dass solange man nicht in D ist, sich die HU-Kosten spart (wobei ich allerdings im eigenen Interesse eine gute Wartung in einer vertrauenswürdigen Werkstatt empfehlen würde, wenn man nicht einen entspr. Beruf hat und das deswegen selbst kann).
Evtl. kann es noch Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen geben.

notting

Bis auf die HU die im Ausland kaum interessiert, erliegst du hier einem Irrtum. Das kann sehr teuer werden. 😉

Zitat:

Original geschrieben von mattalf



Zitat:

Original geschrieben von notting


Nur so eine Anmerkung meinerseits: Innerhalb der EU ist es AFAIK kein Problem, wenn das Fzg. z. B. auf einen Elternteil in dem Land angemeldet ist, wo der Elternteil wohnt und die Kinder damit jahrelang in anderen EU-Ländern rumfahren. Braucht man halt nur noch passende Verwandtschaft/Freunde im "richtigen" Land. Zumindest bei Fahrzeugen mit dt. Kennzeichen kommt formal der Vorteil dazu, dass solange man nicht in D ist, sich die HU-Kosten spart (wobei ich allerdings im eigenen Interesse eine gute Wartung in einer vertrauenswürdigen Werkstatt empfehlen würde, wenn man nicht einen entspr. Beruf hat und das deswegen selbst kann).
Evtl. kann es noch Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen geben.

notting

Bis auf die HU die im Ausland kaum interessiert, erliegst du hier einem Irrtum. Das kann sehr teuer werden. 😉

Zeig mir bitte die entspr. Stelle z. B. in

http://europa.eu/.../index_de.htm

Wie gesagt, es geht ja um den Fall, dass man mit dem Auto von jemand anderem (mit dessen Einverständnis) unterwegs ist.

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting



Wie gesagt, es geht ja um den Fall, dass man mit dem Auto von jemand anderem (mit dessen Einverständnis) unterwegs ist.

notting

Nur damit wir nicht aneinander vorbei reden. Du wohnst z.b. in Deutschland (fester Wohnsitz) Und faehrst ein in Oesterreich zugelassenes Fahrzeug in Deutschland ohne das der Halter mit drin sitzt. In disem Fall darfst du das Fahrzeug nicht fahren 😉

Reden wir ueber einen solchen Fall? Oder war die Situation eine andere von der du sprichst?

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Zitat:

Original geschrieben von mattalf



Zitat:

Original geschrieben von notting



Wie gesagt, es geht ja um den Fall, dass man mit dem Auto von jemand anderem (mit dessen Einverständnis) unterwegs ist.

notting

Nur damit wir nicht aneinander vorbei reden. Du wohnst z.b. in Deutschland (fester Wohnsitz) Und faehrst ein in Oesterreich zugelassenes Fahrzeug in Deutschland ohne das der Halter mit drin sitzt. In disem Fall darfst du das Fahrzeug nicht fahren 😉
Reden wir ueber einen solchen Fall? Oder war die Situation eine andere von der du sprichst?

Nochmal: Da steht immer "Ihr Auto". Wie ich oben bereits geschrieben habe, rede ich aber davon, dass man mit dem Auto von jemand anderem in der EU außerhalb des Landes, wo es zugelassen ist, fährt.

notting

Zitat:

Original geschrieben von mattalf



Du wohnst z.b. in Deutschland (fester Wohnsitz) Und faehrst ein in Oesterreich zugelassenes Fahrzeug in Deutschland ohne das der Halter mit drin sitzt. In disem Fall darfst du das Fahrzeug nicht fahren 😉
Reden wir ueber einen solchen Fall? Oder war die Situation eine andere von der du sprichst?

Mit einer Vollmacht vom Halter sehe ich gar kein Problem.

Es wäre dann ein "kostenloser Leihwagen".

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von mattalf



Du wohnst z.b. in Deutschland (fester Wohnsitz) Und faehrst ein in Oesterreich zugelassenes Fahrzeug in Deutschland ohne das der Halter mit drin sitzt. In disem Fall darfst du das Fahrzeug nicht fahren 😉
Reden wir ueber einen solchen Fall? Oder war die Situation eine andere von der du sprichst?
Mit einer Vollmacht vom Halter sehe ich gar kein Problem.
Es wäre dann ein "kostenloser Leihwagen".

Die Vollmacht kannst verwenden wenn du z.b. mit einem geliehenen Fahrzeug im Ausland Urlaub machst. Solltest du allerdings in dem Land in dem du deinen festen Wohnsitz hast mit dem im Ausland registrierten Fahrzeug erwischt werden, dann nutzt die Vollmacht hoechstens als Klopapier 😉Hier gibt es je nach Land klare fristen wie lange du das Fahrzeug mit Auslaendischem Kennzeichen benutzen darfst.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Die Vollmacht kannst verwenden wenn du z.b. mit einem geliehenen Fahrzeug im Ausland Urlaub machst. Solltest du allerdings in dem Land in dem du deinen festen Wohnsitz hast mit dem im Ausland registrierten Fahrzeug erwischt werden, dann nutzt die Vollmacht hoechstens als Klopapier 😉Hier gibt es je nach Land klare fristen wie lange du das Fahrzeug mit Auslaendischem Kennzeichen benutzen darfst.

Entschuldige ich war auf dem falschen Damfer.

Hab den Startbeitrag noch mal gelesen.

Nach den festgelegten Übergangsfristen ist es ganz klar Steuerhinterziehung.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Die Vollmacht kannst verwenden wenn du z.b. mit einem geliehenen Fahrzeug im Ausland Urlaub machst. Solltest du allerdings in dem Land in dem du deinen festen Wohnsitz hast mit dem im Ausland registrierten Fahrzeug erwischt werden, dann nutzt die Vollmacht hoechstens als Klopapier 😉Hier gibt es je nach Land klare fristen wie lange du das Fahrzeug mit Auslaendischem Kennzeichen benutzen darfst.
Entschuldige ich war auf dem falschen Damfer.
Hab den Startbeitrag noch mal gelesen.
Nach den festgelegten Übergangsfristen ist es ganz klar Steuerhinterziehung.

In dem Posting von mir, auf das du geantwortet hast, ging's aber eben _nicht_ um's eigene Auto.

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting


In dem Posting von mir, auf das du geantwortet hast, ging's aber eben _nicht_ um's eigene Auto.

notting

Das spielt auch keine Rolle 😉

Zitat:

Original geschrieben von notting


In dem Posting von mir, auf das du geantwortet hast, ging's aber eben _nicht_ um's eigene Auto.

notting

Aber im Startbeitrag

Hier ein Text aus einem anderen Forum:

Leider wurde mir nicht exakt auf diese Fragen geantwortet, ich erhielt aber am 03.12.2009 folgende Email vom Ministerium:

"Unabhängig von der Nationalität des Fahrers dürfen nach deutschem Recht in einem europäischen Mitgliedsstaat zugelassene Fahrzeuge vorübergehend am Verkehr in Deutschland teilnehmen, wenn für sie von der zuständigen Stelle des anderen Mitgliedsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt ist, im Inland kein regelmäßiger Standort begründet wird und sie betriebs- und verkehrssicher sind.

Ein regelmäßiger Standort ist der Ort, an dem das Fahrzeug schwerpunktmäßig ruht und von dem aus es unmittelbar am Straßenverkehr teilnimmt. Wird in Deutschland solch ein regelmäßiger Standort begründet, ist für das Fahrzeug unverzüglich bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde die Zulassung zu beantragen. Örtlich zuständig ist die Zulassungsbehörde des Wohn- bzw. Aufenthaltsortes des Antragstellers. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr."

Überführungsfahrten aus dem Ausland sind somit wohl zulässig (wenn man sich auf Fahrten mit ausländischem Versicherungsschutz einlassen will), weitere Fahrten in Deutschland nur dann, wenn kein regelmäßiger Standort begründet wird (wie auch immer man das auslegen kann).

http://www.spridgets.net/index.php?id=11&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=552&tx_mmforum_pi1[page]=3

Einfach mal lesen, ist interessant

Zitat:

Original geschrieben von mattalf



Zitat:

Original geschrieben von notting


In dem Posting von mir, auf das du geantwortet hast, ging's aber eben _nicht_ um's eigene Auto.

notting

Das spielt auch keine Rolle 😉
Wo steht das?!

Lese gerade ein späteres Posting von dir.

notting

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von notting


In dem Posting von mir, auf das du geantwortet hast, ging's aber eben _nicht_ um's eigene Auto.

notting

Aber im Startbeitrag

Wenn du einen anderen Beitrag zitierst, darf man, wenn du nicht ausdrücklich was anderes schreibst, davon ausgehen, dass sich deine Antwort genau darauf bezieht.

notting

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Hier ein Text aus einem anderen Forum:

Leider wurde mir nicht exakt auf diese Fragen geantwortet, ich erhielt aber am 03.12.2009 folgende Email vom Ministerium:

"Unabhängig von der Nationalität des Fahrers dürfen nach deutschem Recht in einem europäischen Mitgliedsstaat zugelassene Fahrzeuge vorübergehend am Verkehr in Deutschland teilnehmen, wenn für sie von der zuständigen Stelle des anderen Mitgliedsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt ist, im Inland kein regelmäßiger Standort begründet wird und sie betriebs- und verkehrssicher sind.

Ein regelmäßiger Standort ist der Ort, an dem das Fahrzeug schwerpunktmäßig ruht und von dem aus es unmittelbar am Straßenverkehr teilnimmt. Wird in Deutschland solch ein regelmäßiger Standort begründet, ist für das Fahrzeug unverzüglich bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde die Zulassung zu beantragen. Örtlich zuständig ist die Zulassungsbehörde des Wohn- bzw. Aufenthaltsortes des Antragstellers. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr."

Überführungsfahrten aus dem Ausland sind somit wohl zulässig (wenn man sich auf Fahrten mit ausländischem Versicherungsschutz einlassen will), weitere Fahrten in Deutschland nur dann, wenn kein regelmäßiger Standort begründet wird (wie auch immer man das auslegen kann).

http://www.spridgets.net/index.php?id=11&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=552&tx_mmforum_pi1[page]=3

Einfach mal lesen, ist interessant

Würde mich nicht wundern, wenn das EU-Recht widerspricht, denn ich darf ja eigentlich Waren und Dienstleistungen aus jedem EU-Land beziehen, auch wenn der dt. Staat dabei ggf. keine MwSt. etc. kassiert. Und ich habe gerade anderweitig gesehen, dass das bei ausländischen >=12t-ern für den Güterverkehr auch bei >1 Jahr kein Problem ist 😠

notting

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