Auto geklaut und wiedergefunden

BMW 3er E92

Hallo.

Mir wurde vor ca. sieben Wochen das Auto geklaut. Habe der Versicherung den Verlust gemeldet und es war schon so weit, dass ich das Überweisungsformular unterschrieben habe, damit meine Versicherung den Betrag zurückerstatten kann. Dies war vor drei Tagen. Das Geld ist natürlich noch nicht angekommen...
Der Fall schien also geklärt.

Jedoch vor zwei Tagen erhielt ich einen Brief vom örtlichen Polizeirevier. Ich werde vorgeladen als beschuldigter vorzusprechen. Mir wird unterlaubtes Enfernen vom Unfallort und vortäuschen einer Straftat vorgeworfen...
Will heissen: Der oder die Täter haben mit dem geklauten Auto einen Unfall gebaut und es dann abgestellt. Die Polizei hat dieses jetzt wiedergefunden und denkt, dass ich alles nur erfunden habe, um das Geld zu kassieren.

Zu meiner Frage: Da das Auto ja wieder gefunden wurde, kann man anhand des Steuergerätes oder Navi oder was auch immer herausfinden, wo das Auto war? Und ist es warscheindlich, dass in dem Fahrzeug Spuren gefunden werden? Abgesehen von den Aufbruchsspuren. Speichert das Auto sonst noch irgendwelche Dinge? Z.B. Unfallzeit, Unfallhergang o.ä.?

Und wird man bei einem Grenzübertritt gefilmt bzw. kann man erkennen, wer das Auto gefahren hat? Dies frage ich darum weil ich in der Schweiz wohne und das Auto in Deutschland gefunden wurde. Somit müssen die Täter ja über die Grenze gegangen sein.

Danke schon im Voraus für Antworten.

Liebe Grüsse

Beste Antwort im Thema

So ich lese schon seit Beginn hier mit...

@ TE mach dir nix, das ist halt Motor-Talk!

Will jemand ein Auto verkaufen, ist es zu teuer (selbst wenns seit Jahren der Billigste überhaupt ist). Will jemand ein Auto kaufen, ist es zu teuer, auch wenn alle Vergleichbaren teurer sind. Prinzipiell ist jedes Auto immer zu teuer oder hat zuviel Laufleistung für den Preis 😁
Und wenn der Preis mal passt oder günstig ist, ja nicht kaufen weil da muss was faul sein an dem Auto das geht gar net anders ^^

Wurde Jemandem das Auto zerkratzt oder gestohlen, war er es automatisch selbst und ist ein Versicherungsbetrüger oder einfach selbst Schuld weil er in der falschen Gegend wohnt oder geparkt hat oder warum auch immer... Schuld ist er trotzdem selbst...

Leider bekommt man hier nur noch auf technische Fragen kompetente Hilfe. Ich hoffe dein Fall klärt sich auf, halte uns auf den Laufenden was die Polizei für Beweise vorlegen kann (oder auch nicht kann). Denn wenn sich die Geschichte so ereignet hat wie du beschreibst (wovon ich einfach ausgehe), dann hast du absolut nix zu befürchten, wie bereits gesagt.

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ich bin raus..
lese am WE was es gebracht hat.....

Nimm ne 2. Unterhose zum Wechseln mit 😁

Sie legen dem "Zeugen" (womöglich ZeugIN) das Lichtbild eines nativ pigmentierten mobilen Minderheitsmigranten, einer blonden 21-jährigen Lehramtskandidatin und deines Konterfeis vor. Dieses Vorgehen ist leider keine Erfindung.

Die deutsche Poizei besitzt momentan keine rechtliche Grundlage, deine Identität und Biometrie unter deiner aktiven Mitwirkung einzufordern. Bleib fern und warte auf zwingende rechtsstaatliche Maßnahmen gegen dich als Beschuldigter. Dann, und erst dann, solltest du dich
a) zum Vorgang äußern
b) einen Anwalt einschalten
c) ggf in dessen Beisein erscheinen.

Edith ruft noch, dass a) und b) zeitlich vertauscht gehören

Aber nur mal ganz beiläufig, eine Rechtschutzversicherung tritt grundsätzlich nicht bei Strafsachen ein, weder in Deutschland noch in der Schweiz.

Aber wie jetzt schon mehrfach hier geschrieben wurde - mach erstmal gar nix...

Stimmt so nicht ganz:

Strafrecht: der verkehrsrechtliche Bereich und die Rechtsschutz.

Versichert sind häufig Fälle, die im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten stehen, wobei die Rechtsschutzversicherer häufig die Einschränkung machen, dass die Straftat auch fahrlässig begehbar ist (es gibt aber auch die Variante ohne Rücksicht auf die Verschuldensform!) . Erfolgt später eine Verurteilung wegen Vorsatz entfällt der Versicherungsschutz. Von daher nimmt der Anwalt am Anfang meistens von der Versicherung einen Vorschuss. Diesen kann die Rechtsschutzversicherung vom Anwalt später nicht zurückfordern (wenn eben eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat erfolgt) wohl aber vom Versicherungsnehmer (wird aber in der Praxis nicht häufig gemacht). Häufige Straftaten, die “mitversichert sind”, sind:.
Fahren ohne Fahrerlaubnis (man kanns kaum glauben aber auch dies geht fahrlässig)
Kennzeichenmißbrauch
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (häufig auch falsch als “Fahrerflucht bezeichnet”)
gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
Gefährund des Straßenverkehrs
Trunkenheit im Verkehr

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Gut, es gibt solche verklauselten Ausnahmen, wobei es sich bei Verkehrsdelikten meist auch eher um Ordnungswidrigkeiten, weniger um Strafsachen handelt. Entscheidender Punkt ist und bleibt allerdings die Fahrlässigkeit. Bei Delikten, die nur vorsätzlich begangen werden können, verweigert jede Rechtschutz die Kostenübernahme. 😁

Bei einer Anzeige, z. Bsp. wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Vortäuschen einer Straftat (was hier ja gegeben sein soll) und dergleichen tritt eine Rechtschutzversicherung niemals ein. In Sachen "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" hab ich allerdings andere Informationen. Hier macht es zum Beispiel durchaus einen Unterschied, wie der Vorwurf im Einzlenen aussieht. Entfernen vom Unfallort ist ja nicht gleich unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Hier wird die Versicherung Erkundigungen einziehen (deren Anwälte bekommen auch Akteneinsicht) und ihre Deckungszusage davon abhängig machen, ob eine Fahrlässigkeit überhaupt angenommen werden kann.

Aber gut, das ist am Ende ne andere Hausnummer und würde hier sowieso nicht zutreffen. Immerhin geht es beim TE scheinbar um den Vorwurf des Vortäuschens einer Straftat oder dem vorsätzlichen, unerlaubten Entfernen vom Unfallort...

Zitat:

Original geschrieben von casinovi



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



eben deßhalb sollst du ja auch, wie ich dir bereits auf seite 1 schrieb, schleunigst einen anwalt aufsuchen!
Das Problem hierbei ist, dass ich keine Rechtschutzversicherung habe. Diese ist bei uns nicht obligatorisch. Ich bin leider auch kein Mitglied vom TCS.
Daher würde mich ein Anwalt teuer zu stehen kommen lassen...

Darf ich fragen wie lang du schon in der Schweiz lebst? Selbst ich als Einwanderer weiss mittlerweile, eine Rechtsschutzversicherung in der Schweiz sollte jeder haben. Hier wird man schneller verzeigt als man schauen kann. O_o

Zitat:

Original geschrieben von Yoy



Zitat:

Original geschrieben von casinovi


Das Problem hierbei ist, dass ich keine Rechtschutzversicherung habe. Diese ist bei uns nicht obligatorisch. Ich bin leider auch kein Mitglied vom TCS.
Daher würde mich ein Anwalt teuer zu stehen kommen lassen...

Darf ich fragen wie lang du schon in der Schweiz lebst? Selbst ich als Einwanderer weiss mittlerweile, eine Rechtsschutzversicherung in der Schweiz sollte jeder haben. Hier wird man schneller verzeigt als man schauen kann. O_o

Ich weiss, es sollte....

Interessant zu lesen!!!
Ich dachte immer das die Schweizer so friedvoll und harmonisch zusammen leben. ....🙂😁😁😁😛🙄

Zitat:

Original geschrieben von Mosel-Manfred


Ich dachte immer das die Schweizer so friedvoll und harmonisch zusammen leben. ....🙂😁😁😁😛🙄

Nur nach außen hin. Oder wollen die mit ihren Schweizer Messern die Nachbarstaaten einnehmen ? 😁😉

Intern scheinen sie es sich aber ordentlich zu geben....

(Gibts in der Schweiz auch Gartenzwerge wo man gegen den Nachbarn jahrelang prozessieren kann ?)

Zitat:

Original geschrieben von YETI



Zitat:

Original geschrieben von Mosel-Manfred


Ich dachte immer das die Schweizer so friedvoll und harmonisch zusammen leben. ....🙂😁😁😁😛🙄
Nur nach außen hin. Oder wollen die mit ihren Schweizer Messern die Nachbarstaaten einnehmen ? 😁😉
Intern scheinen sie es sich aber ordentlich zu geben....
(Gibts in der Schweiz auch Gartenzwerge wo man gegen den Nachbarn jahrelang prozessieren kann ?)

Es unterscheidet sich dort von unserer Bananenrepublik ca. um 0.0001%...nur dass der Schweizer Spiesser eben "Bünzli" heisst....

Also ich komme hier in der Schweiz auch sehr gut ohne Rechtsschutzversicherung aus.

Aber es stimmt schon, hier ist längst nicht alles friedlich.

@TE
Gibt es hier schon neue Infos?

😉 ....vielleicht hat der TE vorübergehend kein I-net 🙄😰😛

Zitat:

Original geschrieben von Mosel-Manfred


😉 ....vielleicht hat der TE vorübergehend kein I-net 🙄😰😛

Kommt sicher darauf an, wo er gerade seinen SITZ-Platz hat.

Durch die Nachrichten ging letzte Woche, dass in einer SVA (Uchtspringe - Sachsen-Amhalt) sogar Sexualstraftäter Internetanschluss besitzen, um Kinderpornographie-Geschäfte abzuwickeln.

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