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Auto gekauft - überweisen?
Guten Tag,
ich habe eine kurze Frage bezüglich dem bezahlen von meinem neuen Auto.
Da ich bereits viel hier im Forum unterwegs war habe ich mitbekommen das die meisten User allergisch auf die Zahlungsart Überweisung reagieren. Die Risiken sind das mögliche Pleite gehen des Autohändlers etc.
Meine Frage ist folgende:
Ich habe bereits alle Autopapier vom Händler erhalten und muss den Wagen nur noch bezahlen (Dieser befindet sich auf dem Gelände vom Autohaus).
Ich würde das Geld gerne per Überweisung versenden, weil ich ungern mit so einer großen Summe Bargeld rumlaufen will.
Was passiert im schlimmsten Fall wenn das Autohaus geht Pleite bevor ich das Auto abholen kann?
Kann ich das Auto trotzdem vom Händler holen da ich bereits alle Unterlagen und den Kaufvertrag habe?
Grüße,
Konstantin68
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@eisblatt schrieb am 29. Juni 2015 um 13:07:47 Uhr:
Ich tätige eine Anzahlung per Überweisung bzw am besten per PayPal...
Wird bestimmt lustig wenn diese Klitsche Paypal mal dein Geld einfriert und dann von dir eine Telefonrechnung, Gasrechnung, etc etc verlangt, um die 30000€ für den Wagen dann nach 6 Monaten freizugeben.
Paypal ist der letzte Dre.... und höchstens in 3. Welt Ländern wie den USA notwendig, da das Bankensystem nicht so ausgereift ist wie in D.
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103 Antworten
Die Wahrscheinlichkeit einer so schnell eintretenden Insolvenz eines Autohauses dieser Größenordnung ist aber sehr gering. Ungefähr so hoch, wie nen Sechser im Lotto zu haben.
Wo ist das Problem, bei jedem guten Autohaus kann man mit Scheckkarte bezahlen. Also Kohle aufs Konto und gut ist es.
MfG aus Bremen
Zitat:
@A346 schrieb am 29. Juni 2015 um 17:41:18 Uhr:
Die Wahrscheinlichkeit einer so schnell eintretenden Insolvenz eines Autohauses dieser Größenordnung ist aber sehr gering. Ungefähr so hoch, wie nen Sechser im Lotto zu haben.
Ich will dem TE keine Angst machen, sondern lediglich auf Dein Posting antworten.
Nach außen hin tritt eine Insolvenz immer plötzlich und ohne Vorankündigung ein. Als die Automag, ein BMW-Händler in München mit über 200 Mitarbeitern, 2009 Insolvenz anmelden musste, kam dies sogar für die Branche überraschend.
Gruß
Der Chaosmanager
Und? Noch mal, wie oft passiert so etwas denn? Ist sicher nicht die Regel...
LG
Udo
Zitat:
@A346 schrieb am 29. Juni 2015 um 18:09:25 Uhr:
Und? Noch mal, wie oft passiert so etwas denn? Ist sicher nicht die Regel...
LG
Udo
Sicher sehr selten, aber wenn es passiert, wird der Kunde davon vorher nichts merken (man sollte also nicht suggerieren, dass man eine Chance hat das zu merken).
Zitat:
@eisblatt schrieb am 29. Juni 2015 um 17:08:51 Uhr:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 29. Juni 2015 um 16:20:10 Uhr:
Eigentümer, der Besitzer ist derjenige welcher die tatsächliche Gewalt über das Auto hat, also der Händler bis zur übergabe.
Das stimmt nicht! Derjenige der den Brief hat, hat auch die "Gewalt" über das KFZ
Quatsch hoch 10 mein Chef hat den Brief und ich habe die tatsächliche Gewalt über das Auto
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 29. Juni 2015 um 18:19:10 Uhr:
Quatsch hoch 10 mein Chef hat den Brief und ich habe die tatsächliche Gewalt über das Auto
Dass manche Leute es immer als "Quatsch" bezeichnen, wenn jemand einen anderen Standpunkt hat ...
Juristisch gesehen hast Du keinesfalls die Verfügungsgewalt über das Auto sondern schon Dein Chef. Das mag zwar faktisch anders sein, wenn Du das Auto mit nach Hause nimmst etc. Aber sofern Du angestellt bist, bist du weisungsgebunden und kannst - ja nach Konstellation des Überlassungsvertrags - nicht uneingeschränkt über das Auto Denes Chefs verfügen.
Gruß
Der Chaosmanager
Lass Dir von Deiner Bank einen "bestätigten Bundesbankscheck" ausstellen ( Kosten ca. 20 €) und du bist alle Sorgen los.
O.
Ich hab damals bei meinem Autokauf auch recht lange überlegt, mich schlußendlich dann aber doch entschieden, das Geld ein paar Tage vor Abholung zu überweisen. Klar, ein gewisses Insolvenzrisiko besteht, aber noch riskanter erschien es mir persönlich, mit dem knapp fünfstelligen Betrag die 400km zum Händler zu reisen...
Bei einer Überweisung ist der Geldtransfer sicher und sie kostet (i.d.R.) kein Geld.
Und da Dein Händler wohl ein größerer Laden und kein "Fähnchenhändler" auf dem Kiesplatz ist, sollte es da doch "eigentlich" kein Probleme geben. :)
Rechtliche und tatsächliche Verfügungsgewalt sind doch total unterschiedliche dinge,deshalb kann man nicht pauschal behaupten daß derjenige wer im besitz des Kfz Briefe ist auch die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat.
Selbst ein Dieb hat die momentane Verfügungsgewalt über das geklaute Auto
Zitat:
@A346 schrieb am 29. Juni 2015 um 18:09:25 Uhr:
Und? Noch mal, wie oft passiert so etwas denn? Ist sicher nicht die Regel...
Die Regel ist eine Insolvenz sicher nicht. Andererseits sind 367 Insolvenzen im Automobilhandel bei rund 7.900 Autohandelsunternehmen in D auch nicht so wenig (Zahlen von 2012).
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 29. Juni 2015 um 18:33:58 Uhr:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 29. Juni 2015 um 18:19:10 Uhr:
Quatsch hoch 10 mein Chef hat den Brief und ich habe die tatsächliche Gewalt über das Auto
Dass manche Leute es immer als "Quatsch" bezeichnen, wenn jemand einen anderen Standpunkt hat ...
Juristisch gesehen hast Du keinesfalls die Verfügungsgewalt über das Auto sondern schon Dein Chef. Das mag zwar faktisch anders sein, wenn Du das Auto mit nach Hause nimmst etc. Aber sofern Du angestellt bist, bist du weisungsgebunden und kannst - ja nach Konstellation des Überlassungsvertrags - nicht uneingeschränkt über das Auto Denes Chefs verfügen.
Gruß
Der Chaosmanager
Ihr redet übrigens massiv aneinander vorbei, weil ihr über Dinge redet, die jedem von euch grade so in den Kram passen und total offtopic sind.
Klärt die Frage, wann der Eigentumsübergang stattfindet und gut ist.
Zu dieser Frage: Ich will mal diejenigen sehen, die meinen allein der Brief macht das, die den Brief nehmen und eine Stunde später ist das Auto geklaut (natürlich bis dahin unversichert). Wer würde da, ohne mit der Wimper zu zucken, seine Seite des Vertrags (Zahlung) leisten?
Da würde ganz schnell erzählt werden, dass der Eigentumsübergang ja erst mit Übergabe des Fahrzeugs erfolgt.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 29. Juni 2015 um 18:52:25 Uhr:
Klärt die Frage, wann der Eigentumsübergang stattfindet und gut ist.
Zu dieser Frage: Ich will mal diejenigen sehen, die meinen allein der Brief macht das, die den Brief nehmen und eine Stunde später ist das Auto geklaut (natürlich bis dahin unversichert). Wer würde da, ohne mit der Wimper zu zucken, seine Seite des Vertrags (Zahlung) leisten?
Da würde ganz schnell erzählt werden, dass der Eigentumsübergang ja erst mit Übergabe des Fahrzeugs erfolgt.
Da hast Du uneingeschränkt recht.
Ich habe lediglich Pfefferstreuer darauf hingewiesen, dass er mit seinem OT-Beitrag nicht ganz richtig lag. Was von mir zugegebenermaßen dann auch OT war.
Aber sind wir nicht alle irgendwann mal OT?
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 29. Juni 2015 um 18:59:13 Uhr:
Ich habe lediglich Pfefferstreuer darauf hingewiesen, dass er mit seinem OT-Beitrag nicht ganz richtig lag. Was von mir zugegebenermaßen dann auch OT war.
Aber sind wir nicht alle irgendwann mal OT?
Klar sind wir alle mal OT und insbesondere wenn die eigentliche Frage schon beantwortet ist, ist das auch ok (ist sie hier nicht wirklich).
Eher nervig war in diesem Fall, dass ihr leider nicht über das gleiche geredet habt.
Und klar, das hat sich entwickelt. Zuerst hat Pfefferstreuer eigentlich vollkommen richtig auf den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz hingewiesen. Das hat er mit einem Wort erklärt, welches justisch sicher nicht eindeutig ist, aber den Zusammenhang schon klar macht. Da wurde dann wieder eingehakt, missverstanden und so lief die Nummer los ... kann man aber sein lassen, denn das führt zu nichts.
Und damit soll auch gut sein.
Zitat:
@iiSS schrieb am 29. Juni 2015 um 16:46:08 Uhr:
Die Übergabe der Papiere konstituiert mMn. ein Besitzmittlungsverhältnis, in dem ergo der Verkäufer/Händler nur Verwahrer ist. Die wirtschaftliche Verfügungsmacht ist ohne Zulassung/Verischerung/pp. außerdem zusätzlich fraglich. Anders der Fall, dass vertraglich der Eigentumsübergang bis zur Zahlung des Kaufpreises gestundet wird - und das kommt sehr häufig vor.
Ich darf mir also kein Auto kaufen und es als Wertanlage in eine Garage stellen? Und was ist mit Sachen, die keine Zulassung benötigen? Fernseher, Handy ... ...
ALs konstruktiver Vorschlag an den Fragesteller:
Leiste doch die Zahlung über ein Notaranderkonto, mit allem PiPaPo. :D :D :D