Auto gekauft - starken Heckschaden nach Stoßstangendemontage entdeckt - was nun??
Hallo zusammen,
ich habe mir von 6 Wochen einen Chrysler 300m zugelegt. TOP zustand, einziges vermeintliches, aber auch vom VK angegebenes Manko, ein Hagelschaden, den er mit seiner Versicherung abgerechnet hat und dies im Verkaufsgespräch sowie im KV angegeben hat.
Nun habe ich vorgestern eine Anhängerkupplung einbauen lassen wollen, da kam dann der Anruf der Werkstatt, ich solle mal vorbeikommen.
Es stellt sich heraus, dass das Auto einen sehr starken Heckschaden erlitten hat. Der Pralldämpfer ist mittig bis zum Abschlussblech eingedrückt, dieses wiederum verbeult und ragt in den Kofferraum rein, sodass man von Außen den Abdruck des LPG-Tanks im Abschlussblech sieht.
All das ließ sich erst NACH Demontage der Stoßstange sehen, da diese anscheinend einfach neu draufgekommen war und man so den Schaden kaschieren wollte.
Der VK, den ich natürlich direkt per Mail angeschrieben habe, weiß von nichts und sagt, er habe das Auto auch Unfallfrei gekauft und er sein somit ohne Schuld. Es täte ihm leid, aber vielleicht fänden wir ja noch eine Einigung?!?! Er warf mir noch vor, dass er ja nicht wisse, ob der Schaden in den letzten 6 Wochen passiert sei - dies ist eindeutig feststellbar, da der Pralldämpfer und verbogene Teile schon deutlich Rost angesetzt haben und ne Menge Rostdreck aus dem Dämpfer kam.
Er selbst hat das Auto in 05/12 gekauft, ich dann vor ca. 6 Wochen.
Habe ich bei diesem Sachverhalt eine Chance darauf, dass sich der VK an den Reparaturkosten von geschätzten 1500€ beteiligt?
Vielleicht hat ja jemand von euch mal sowas erlebt und kann mir weiterhelfen.
Anbei mal 2 Bilder des Schadens...
Vielen Dank für Antworten.
Jack
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
Der einzige den du haftbar machen kannst ist dein Verkäufer - mit allen anderen hast du keinen Vertrag - und das auch nur wenn er dir die Unfallfreiheit über alle Besitzer hinweg zugesichert hat. (Was du immer noch nicht verraten hast, ob er dies tat oder nicht)
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
Vielleicht verstehst du das ja im neuen Jahr, viel Erfolg beim dahingehenden Versuch.Zitat:
Original geschrieben von LancerD2.0
Dies wird sich dann im Neuem Jahr ...
Der einzige, der hier von den Themen im Versicheurngsforum nichts versteht, dass bist du Dünnbrettbohrer.
Das was du hier reingemalt hast, ist schon seit langem bekannt. Aber hier schwafeln ja alle, ausser dir.
Geht klar.
Für wen hälst du dich hier eigentlich?
Für Graf Koks von der Gasanstalt?
Deine Permanente schlechte Laune und nur negativen Postings hier bei MT nerven ungemein.
Hier kann keiner etwas dafür, dass du jeden Tag den Mülleimer runter bringen musst, also lass deine schlechte Laune an wem anders aus.
77 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von LancerD2.0
Das kann ich ja erst sehen, wenn das Blech wieder rausgezogen ist. Ich schätze aber mal, dass an dem Tank nichts ist, jedenfalls Augenscheinlich. Und undicht ist er auch nicht; obwohl, vielleicht verbrauche ich deshalb 15l auf 100km???😕 Ach nee, isch hab ja V6 mit 3,5l Hubraum 😁😁😁😁
Das kannste vllt. mit dem bloßen Auge gar nicht sehen. Reicht wenn das Blech unterhalb der Streckgrenze mal kurz gedehnt wurde. Ist immernoch ne 8bar-Gasgranate da hinten.
Und n blöder Tank kostet maximal 100€. Multiventil etc. kannst ja alles weiter verwenden... wenn Du da sparst, dann war das bestimmt nicht dein "Traumauto"...
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Du weisst schon dass je nach dem wie der Schaden entstanden ist, die Stossstange nicht unbedingt sichtbar beschädigt sein muss. Ich habe mit meinem damals auch rückwärts eine Lampe (aus Beton) umgemäht. An der Stossstange waren nur ein paar Kratzer, die Lampe war platt und wenn man von unten geschaut hat das Blech vom Auto auch.Schau dir mal die Stossstange genau an, vielleicht ist es ja noch die Originale. Die hält viel aus bei den meisten Amis.
Du hast dir aber schon die Fotos angeschaut??? Bei DEM Knall war die Stoßstange zu 100% in der Mitte gerissen oder zumindest vom Lack her defekt - und das war beim besten Willen nicht zu sehen an der, die jetzt dran ist, die ist def. neu dran gekommen. Ich hatte die Stoßstange ja ab, da war absolut nichts zu sehen - der Gutachter sagte selbiges! Die Aufnahmen von der Stoßstange waren ja alle noch intakt, d.h. die zum Schaden gehörige wird genau in der Mitte gebrochen sein.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Ansonsten weisst du ja hoffentlich dass du jetzt keine Reparatur machen lassen darfst und ggf. auf einen oder mehrere Sachverständige warten musst. Wenn der Gegner schlau ist steht dein Auto u.U. bis zu 2 Jahre da und darf nicht bewegt werden.
Danke für diesen sehr hilfreichen Kommentar!😠😠😠
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Das kannste vllt. mit dem bloßen Auge gar nicht sehen. Reicht wenn das Blech unterhalb der Streckgrenze mal kurz gedehnt wurde. Ist immernoch ne 8bar-Gasgranate da hinten.Zitat:
Original geschrieben von LancerD2.0
Das kann ich ja erst sehen, wenn das Blech wieder rausgezogen ist. Ich schätze aber mal, dass an dem Tank nichts ist, jedenfalls Augenscheinlich. Und undicht ist er auch nicht; obwohl, vielleicht verbrauche ich deshalb 15l auf 100km???😕 Ach nee, isch hab ja V6 mit 3,5l Hubraum 😁😁😁😁Und n blöder Tank kostet maximal 100€. Multiventil etc. kannst ja alles weiter verwenden... wenn Du da sparst, dann war das bestimmt nicht dein "Traumauto"...
Du hast nicht unrecht. Ich werde mich nach einem neuen (größeren) umsehen...
Zitat:
Original geschrieben von LancerD2.0
Danke für diesen sehr hilfreichen Kommentar!😠😠😠Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Ansonsten weisst du ja hoffentlich dass du jetzt keine Reparatur machen lassen darfst und ggf. auf einen oder mehrere Sachverständige warten musst. Wenn der Gegner schlau ist steht dein Auto u.U. bis zu 2 Jahre da und darf nicht bewegt werden.
So kann es dir gehen wenn die Gegenseite schlau ist. Dann hast du ein Auto, darfst es nicht nutzen, es entstehen dir Kosten für die die RS nicht aufkommt, irgendwann geht dir das Geld aus oder du verlierst die Geduld. Alles schon mitgemacht, nur dass der Käufer keine RS hatte und der "neue" Schaden strittig war.
Bei der D Justiz ist alles möglich, deshalb ist es sinnvoll im Vorhinein sehr hohe Kosten zu generieren und den Gegener zu "dransalieren" und hoffen dass der dann einen Fehler macht und dann alles vor Gericht zu bringen, dort stehen die Chancen immerhin 50/50 mit "Gerechtigkeit" hat das nicht mehr viel zu tun, da kommt es dann auf den Anwalt und das Bargeld an. Solche Dinge wie Schadensminderungspflicht usw. interessieren praktisch nicht. Sollte der VK wirklich verlieren und die Kosten massiv sein kann es schlimmstenfalls darin enden dass er zahlungsunfähig ist und du dann alles zahlen darfst.
Ich habs geschafft als mir so was vorgeworfen wurde (allerdings ging es da um 30.000EUR und ich war der Meinung nicht Schuld zu sein), in 8 Monaten 14 Gutachter zu bestellen und hatte am Schluss 14 verschiedene Gutachten und zig Gegengutachten, aber keines mit einer 100% Aussage, und kurz vor dem Revisions-Prozess ging dem Gegner das Geld aus, der durfte dann alles zahlen, für das Geld hätte er sich ein neues Auto kaufen können. Und zur Krönung habe ich noch ein Zivilverfahren u.a. wegen Rufschädigung und falscher Verdächtigung drann gehängt und gewonnen obwohl mein Anwalt sagte das bringe nichts, der war dann selbst überrascht zu was ein Richter fähig ist.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
...
Thema ist hier die zugesicherte Eigenschaft der Unfallfreiheit.
Und wenn der Verkäufer diese zusichert, dann haftet er auch.
...
Hallo,
das ist genau der Punkt, den ich nicht gefunden bzw. überlesen habe.
Soweit ich gelesen habe, hat der Verkäufer einen Hagelschaden, der ihm bekannt war, offenbart.
Wenn er von dem hier thematisierten Unfallschaden keine Kenntnis hatte, dann konnte er den auch nicht offenbaren.
Es kommt auf den genauen Wortlaut im Kaufvertrag an.
Wenn der private Verkäufer hier nicht ausdrücklich auch für die Vorbesitzer die Unfallfreiheit zugesichert hat, dann ist er IMO aus dem Schneider.
Z. B. sieht der ADAC-Musterkaufvertrag eine verbindliche Aussage des Verkäufers hierzu nur für den Zeitraum vor, in dem das Fahrzeug in seinem Besitz war.
Für die übrigen Zeiträume stehen Zusagen unter dem Vorbehalt "soweit ihm bekannt".
Lasse mich aber gerne belehren, wenn ich das falsch sehe.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Es kommt auf den genauen Wortlaut im Kaufvertrag an.
Und genau den enthält der TE dem Thread vor, seit nunmehr 5 Seiten. Statt dessen seitenweise Geschwafel ...
Ansonsten hat der TE für den Vorbesitzer schon sehr gute Vorarbeit gleistet. Immerhin steht fest, dass der Schaden für ihn als Laien ohne Weiteres nicht zu erkennen war und das ihm das Fahrzeug als unfallfrei verkauft wurde.
Und bei 9-jährigem verhagelten Alteisen mit 3 Vorbesitzern und den restlichen Umständen möchte ich den Richter sehen, der den letzten Verkäufer schadensersatzpflichtig stellt wenn nicht ausdrücklich die Unfallfreiheit über alle Halter hinweg zugesichert wurde.
Ausser Spesen ...
... nix gewesen!!!😉
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
Und genau den enthält der TE dem Thread vor, seit nunmehr 5 Seiten. Statt dessen seitenweise Geschwafel ...Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Es kommt auf den genauen Wortlaut im Kaufvertrag an.Ansonsten hat der TE für den Vorbesitzer schon sehr gute Vorarbeit gleistet. Immerhin steht fest, dass der Schaden für ihn als Laien ohne Weiteres nicht zu erkennen war und das ihm das Fahrzeug als unfallfrei verkauft wurde.
Und bei 9-jährigem verhagelten Alteisen mit 3 Vorbesitzern und den restlichen Umständen möchte ich den Richter sehen, der den letzten Verkäufer schadensersatzpflichtig stellt wenn nicht ausdrücklich die Unfallfreiheit über alle Halter hinweg zugesichert wurde.
Ausser Spesen ...
Ach und du schwafelst nicht, oder was????
Wenn du die 5 Seiten aufmerksam verfolgt hättest, wüsstest du inzwischen, dass es vom 1. bis zum 3. Besitzer einwandfrei nachweisbar ist, dass das Auto OHNE Unfallschaden, d.h. UNFALLFREI, verkauft wurde. (Ich habe alle 3 Kaufverträge vorliegen - einzig der vorbenannte Hagelschaden ist vermerkt).
Zudem habe ich heute in dem Autohaus angerufen, in dem das Auto dem 1. Halter als Neuwagen mit 0 KM verkauft wurde und der es 8(!) Jahre dort gepflegt und gewartet hat. Denen ist kein Unfallschaden bekannt, IMHO hat entweder der 1. Besitzer auch denen den Schaden "verschwiegen" bzw. war selbst daran Schuld und hat ihn in irgendeiner Werkstatt reparieren lassen, oder es ist doch beim 2. Vorbesitzer passiert. Dies wird sich dann im Neuem Jahr über die Versicherungsgesellschaften herausfinden lassen...
Zitat:
Original geschrieben von LancerD2.0
...dass es vom 1. bis zum 3. Besitzer einwandfrei nachweisbar ist, dass das Auto OHNE Unfallschaden, d.h. UNFALLFREI, verkauft wurde.
Na und ?
Der einzige den du haftbar machen kannst ist dein Verkäufer - mit allen anderen hast du keinen Vertrag - und das auch nur wenn er dir die Unfallfreiheit über alle Besitzer hinweg zugesichert hat. (Was du immer noch nicht verraten hast, ob er dies tat oder nicht)
Zitat:
Original geschrieben von LancerD2.0
Dies wird sich dann im Neuem Jahr ...
Vielleicht verstehst du das ja im neuen Jahr, viel Erfolg beim dahingehenden Versuch.
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
Der einzige den du haftbar machen kannst ist dein Verkäufer - mit allen anderen hast du keinen Vertrag - und das auch nur wenn er dir die Unfallfreiheit über alle Besitzer hinweg zugesichert hat. (Was du immer noch nicht verraten hast, ob er dies tat oder nicht)
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
Vielleicht verstehst du das ja im neuen Jahr, viel Erfolg beim dahingehenden Versuch.Zitat:
Original geschrieben von LancerD2.0
Dies wird sich dann im Neuem Jahr ...
Der einzige, der hier von den Themen im Versicheurngsforum nichts versteht, dass bist du Dünnbrettbohrer.
Das was du hier reingemalt hast, ist schon seit langem bekannt. Aber hier schwafeln ja alle, ausser dir.
Geht klar.
Für wen hälst du dich hier eigentlich?
Für Graf Koks von der Gasanstalt?
Deine Permanente schlechte Laune und nur negativen Postings hier bei MT nerven ungemein.
Hier kann keiner etwas dafür, dass du jeden Tag den Mülleimer runter bringen musst, also lass deine schlechte Laune an wem anders aus.
Themenbezug? Null.
So wie deine letzten 7800 Postings. Beleidigend und mit einer verunfallten Mischung aus Arroganz und unfreiwilliger Komik.
Aber trotzdem, auch dir gute Besserung 2014 !
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
Themenbezug? Null.
So wie deine letzten 7800 Postings. Beleidigend und mit einer verunfallten Mischung aus Arroganz und unfreiwilliger Komik.
Aber trotzdem, auch dir gute Besserung 2014 !
Das schreibt der richtige hier.......😰
Anderen Usern Geschwafel unterstellen zum Thema nichts vernünftiges Scheiben, nur heiße Luft, die Überheblichkeit in Person aber Hauptsache hier rumpupen.
Rutsch gut rein, vielleicht bessert sich ja im nächsten Jahr deine Laune.
Wunder gibt es ja bekanntlich immr wieder.....🙂
Und wenn nicht, dann kannst du mich mal und das Kreuzweise.
Hallo
Ist ganz interessant hier mitzulesen. Würde mich auch freuen wenn der TE dann letztendlich bekannt gibt wie die Sache ausging. Wünsche Allen das Beste fürs Jahr 2014.
Hallo zusammen,
bitte zum Jahreswechsel nicht noch in Streitereien verfallen. Dies braucht's doch nicht.
Viele Grüße
Peter
MT-Moderation
Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden, es wird sich aber noch etwas hinziehen, denke ich...
Erst ab 6.1. kann ich mit meinem Anwalt wieder kommunizieren...
Frohes Neue allerseits!!!!
Grüße,
Jack