Auto gekauft - starken Heckschaden nach Stoßstangendemontage entdeckt - was nun??
Hallo zusammen,
ich habe mir von 6 Wochen einen Chrysler 300m zugelegt. TOP zustand, einziges vermeintliches, aber auch vom VK angegebenes Manko, ein Hagelschaden, den er mit seiner Versicherung abgerechnet hat und dies im Verkaufsgespräch sowie im KV angegeben hat.
Nun habe ich vorgestern eine Anhängerkupplung einbauen lassen wollen, da kam dann der Anruf der Werkstatt, ich solle mal vorbeikommen.
Es stellt sich heraus, dass das Auto einen sehr starken Heckschaden erlitten hat. Der Pralldämpfer ist mittig bis zum Abschlussblech eingedrückt, dieses wiederum verbeult und ragt in den Kofferraum rein, sodass man von Außen den Abdruck des LPG-Tanks im Abschlussblech sieht.
All das ließ sich erst NACH Demontage der Stoßstange sehen, da diese anscheinend einfach neu draufgekommen war und man so den Schaden kaschieren wollte.
Der VK, den ich natürlich direkt per Mail angeschrieben habe, weiß von nichts und sagt, er habe das Auto auch Unfallfrei gekauft und er sein somit ohne Schuld. Es täte ihm leid, aber vielleicht fänden wir ja noch eine Einigung?!?! Er warf mir noch vor, dass er ja nicht wisse, ob der Schaden in den letzten 6 Wochen passiert sei - dies ist eindeutig feststellbar, da der Pralldämpfer und verbogene Teile schon deutlich Rost angesetzt haben und ne Menge Rostdreck aus dem Dämpfer kam.
Er selbst hat das Auto in 05/12 gekauft, ich dann vor ca. 6 Wochen.
Habe ich bei diesem Sachverhalt eine Chance darauf, dass sich der VK an den Reparaturkosten von geschätzten 1500€ beteiligt?
Vielleicht hat ja jemand von euch mal sowas erlebt und kann mir weiterhelfen.
Anbei mal 2 Bilder des Schadens...
Vielen Dank für Antworten.
Jack
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
Der einzige den du haftbar machen kannst ist dein Verkäufer - mit allen anderen hast du keinen Vertrag - und das auch nur wenn er dir die Unfallfreiheit über alle Besitzer hinweg zugesichert hat. (Was du immer noch nicht verraten hast, ob er dies tat oder nicht)
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
Vielleicht verstehst du das ja im neuen Jahr, viel Erfolg beim dahingehenden Versuch.Zitat:
Original geschrieben von LancerD2.0
Dies wird sich dann im Neuem Jahr ...
Der einzige, der hier von den Themen im Versicheurngsforum nichts versteht, dass bist du Dünnbrettbohrer.
Das was du hier reingemalt hast, ist schon seit langem bekannt. Aber hier schwafeln ja alle, ausser dir.
Geht klar.
Für wen hälst du dich hier eigentlich?
Für Graf Koks von der Gasanstalt?
Deine Permanente schlechte Laune und nur negativen Postings hier bei MT nerven ungemein.
Hier kann keiner etwas dafür, dass du jeden Tag den Mülleimer runter bringen musst, also lass deine schlechte Laune an wem anders aus.
77 Antworten
Soooo, ein kleines Update zu diesem Thema, für die, die es interessiert und die, die mitdiskutiert haben:
Meine Rechtsberatung hat heute ein Schreiben an meinen Vorbesitzer geschickt, da dieser scheinbar den Kaufvertrag, den er mit seinem VB geschlossen hat, nachträglich verändert hat (Urkundenfälschung). Meinem VB wurde der Wagen eindeutig und nachweislich als Unfallfahrzeug verkauft (es war KEIN Kreuz an entsprechender Stelle im KV gesetzt) und lt. der Aussage der Rechtsberatung des 1. Besitzers auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Wagen einen Heckschaden hatte.
In meinem KV mit meinem Vorbesitzer IST ein Kreuz gesetzt bei Unfallfreiheit des Fahrzeuges.
Zudem liegt mir der KV des 2. und 3. Besitzers vor, jeweils vom anderen, woraus eindeutig zu erkennen ist, dass an dem KV MEINES VB (Käufer) nachträglich ein Kreuz gemacht wurde bei "Fahrzeug ist Unfallfrei" (andere Farbe des Kugelschreibers deutlich erkennbar), beim KV des Verkäufers jedoch nicht .
Ich würde sagen, in diesem Falle ist die Sache relativ klar, oder? Hier liegt m.E. ein klarer Betrug vor, da mich mein VB wohl doch wissentlich getäuscht hat!
Ich freue mich über weitere Diskussionen.
Gute Nacht.
Jacky
Hallo,
unter diesen Umständen kannst du die gesetzlichen Möglichkeiten des BGB, wie Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises in Anspruch nehmen.
Liebe Grüße
Herbert
Mal sehen wie der Verkäufer nun auf das schreiben reagiert.
Die Sache ist ja eindeutig.
Ich würde dem Herren mal klar machen das ein Rechtsstreit u.U noch teurer wird als wenn er direkt zahlt...
Zumal man hier auch neben der Zivilklage auch Strafanzeige erstatten kann denn das dürfte Betrug sein.
Das ganze wurde ja vorsätzlich so gedreht...