Auto gekauft - starken Heckschaden nach Stoßstangendemontage entdeckt - was nun??

Hallo zusammen,

ich habe mir von 6 Wochen einen Chrysler 300m zugelegt. TOP zustand, einziges vermeintliches, aber auch vom VK angegebenes Manko, ein Hagelschaden, den er mit seiner Versicherung abgerechnet hat und dies im Verkaufsgespräch sowie im KV angegeben hat.

Nun habe ich vorgestern eine Anhängerkupplung einbauen lassen wollen, da kam dann der Anruf der Werkstatt, ich solle mal vorbeikommen.

Es stellt sich heraus, dass das Auto einen sehr starken Heckschaden erlitten hat. Der Pralldämpfer ist mittig bis zum Abschlussblech eingedrückt, dieses wiederum verbeult und ragt in den Kofferraum rein, sodass man von Außen den Abdruck des LPG-Tanks im Abschlussblech sieht.

All das ließ sich erst NACH Demontage der Stoßstange sehen, da diese anscheinend einfach neu draufgekommen war und man so den Schaden kaschieren wollte.

Der VK, den ich natürlich direkt per Mail angeschrieben habe, weiß von nichts und sagt, er habe das Auto auch Unfallfrei gekauft und er sein somit ohne Schuld. Es täte ihm leid, aber vielleicht fänden wir ja noch eine Einigung?!?! Er warf mir noch vor, dass er ja nicht wisse, ob der Schaden in den letzten 6 Wochen passiert sei - dies ist eindeutig feststellbar, da der Pralldämpfer und verbogene Teile schon deutlich Rost angesetzt haben und ne Menge Rostdreck aus dem Dämpfer kam.

Er selbst hat das Auto in 05/12 gekauft, ich dann vor ca. 6 Wochen.

Habe ich bei diesem Sachverhalt eine Chance darauf, dass sich der VK an den Reparaturkosten von geschätzten 1500€ beteiligt?

Vielleicht hat ja jemand von euch mal sowas erlebt und kann mir weiterhelfen.

Anbei mal 2 Bilder des Schadens...

Vielen Dank für Antworten.
Jack

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Göölf
Der einzige den du haftbar machen kannst ist dein Verkäufer - mit allen anderen hast du keinen Vertrag - und das auch nur wenn er dir die Unfallfreiheit über alle Besitzer hinweg zugesichert hat. (Was du immer noch nicht verraten hast, ob er dies tat oder nicht)

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Zitat:

Original geschrieben von LancerD2.0
Dies wird sich dann im Neuem Jahr ...

Vielleicht verstehst du das ja im neuen Jahr, viel Erfolg beim dahingehenden Versuch.

Der einzige, der hier von den Themen im Versicheurngsforum nichts versteht, dass bist du Dünnbrettbohrer.

Das was du hier reingemalt hast, ist schon seit langem bekannt. Aber hier schwafeln ja alle, ausser dir.

Geht klar.

Für wen hälst du dich hier eigentlich?

Für Graf Koks von der Gasanstalt?

Deine Permanente schlechte Laune und nur negativen Postings hier bei MT nerven ungemein.

Hier kann keiner etwas dafür,  dass du jeden Tag den Mülleimer runter bringen musst, also lass deine schlechte Laune an wem anders aus.

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Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, dass an einen Privatverkäufer dieselbe Messlatte angelegt wird wie an einen gewerblichen Verkäufer.

Richtig: An einen gewerblichen Verkäufer werden von der Rechtsprechung erheblich höherer Anforderungen gestellt.

Z.B. ist die Verwendung diverser Vertragsklauseln, welche missverständlich für den Käufer sein könnten, nicht zulässig.

Ferner trifft den gewerblichen Händler eine erweiterte Sorgfalts- und Prüfpflicht in Bezug auf das verkaufte Fahrzeug (Kilometerstand korrekt, Unfallfreiheit usw. usw.).

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Ferner trifft den gewerblichen Händler eine erweiterte Sorgfalts- und Prüfpflicht in Bezug auf das verkaufte Fahrzeug (Kilometerstand korrekt, Unfallfreiheit usw. usw.).

Und genau da wird es für mich spannend.

Wenn der Privatverkäufer nun die Eigenschaft Unfallfrei im Vertrag zusichert, und dem Kunden im Falle das es nicht so ist Ansprüche entstehen, weil diese zugesicherte Eigenschaft fehlt, in wie weit würde ein Richter einen Privatverkäufer überhaupt die Fähigkeit zutrauen so eine Eigenschaft überhaupt zusichern zu können.

Wenn ich etwas vertraglich zusichere, dann bin ich auch für diese Zusicherung verantwortlich.

Und wenn ich mir bei einer Sache nicht sicher bin, dann darf ich eben eine solche Zusicherung nicht abgeben.

Übertragen auf den Verkauf eines Fahrzeuges: Wenn ich die Historie des Fahrzeuges nicht lückenlos kenne, dann muss ich eben im Zweifelsfall einen Kaufvertrag mit den genannten Formulierungen verwenden, welche die Zusicherung einschränken (z.B. auf die Zeit, in welcher sich das Fahrzeug in meinem Besitz befunden hat).

Wer allerdings "blind" eine Zusicherung abgibt, der wird sich hinterher auch daran festhalten lassen müssen.

Unwissenheit schützt hier tatsächlich nicht.

Okay, danke.

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Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Wenn der Privatverkäufer nun die Eigenschaft Unfallfrei im Vertrag zusichert, und dem Kunden im Falle das es nicht so ist Ansprüche entstehen, weil diese zugesicherte Eigenschaft fehlt, in wie weit würde ein Richter einen Privatverkäufer überhaupt die Fähigkeit zutrauen so eine Eigenschaft überhaupt zusichern zu können.

Die entscheidende Frage ist ja, ob überhaupt Ansprüche entstehen. Wenn der Unfall nicht in die Zeit seines Besitzes fällt und ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er vom Schaden durch den Vorbesitzer wusste, ist er offensichtlich raus.

Erscheint mir zwar irgendwie nicht richtig, nach dem Motto "Den Letzten beissen die Hunde", ist aber offenbar so.

MfG

Was will den der TE? - er will 1.500 € - die Forengemeinde macht dann wieder ein Fass auf. 😁

Passt nur alles nicht zum Problem - aber wir haben mal wieder was (unpassendes) geschrieben.😉

Zitat:

Original geschrieben von tomold


Was will den der TE? - er will 1.500 €

Nicht einmal das.

Zitat:

Original geschrieben von LancerD2.0


Habe ich bei diesem Sachverhalt eine Chance darauf, dass sich der VK an den Reparaturkosten von geschätzten 1500€ beteiligt?

Es geht um die Frage der

Beteiligung

des Verkäufers an den geschätzten Reparaturkosten von EUR 1500,00.

Zitat:

Original geschrieben von tomold


Passt nur alles nicht zum Problem - aber wir haben mal wieder was (unpassendes) geschrieben.😉

Das passt alles sogar sehr gut zum Problem.

Bitte nochmal alles durchlesen.

Die Frage, ob sich der Verkäufer an den Reparaturkosten beteiligen muss (oder diese sogar ganz zu tragen hat), hängt nämlich einzig und allein davon ab, ob, wie und ggf. in welchem Umfang der Verkäufer für die zugesicherte Eigenschaft

Zitat:

Original geschrieben von LancerD2.0


einziges vermeintliches, aber auch vom VK angegebenes Manko, ein Hagelschaden, den er mit seiner Versicherung abgerechnet hat und dies im Verkaufsgespräch sowie im KV angegeben hat.

einzustehen hat.

In diesem Thread wurde (im Gegensatz zu evtl. anderen Threads hier) ausschliesslich genau diese Frage erörtert.

Danke für eure wirklich sinnvollen und aussagekräftigen Beiträge.

Frohe weihnachten 🙂

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Wenn ich etwas vertraglich zusichere, dann bin ich auch für diese Zusicherung verantwortlich.
...
Unwissenheit schützt hier tatsächlich nicht.

Die Frage ist, ob generelle Unfallfreiheit zugesichert ist oder ob, wie in eigentlich allen KFZ-Kaufverträgen von privat an privat, die ich kenne, sinngemäß steht: unfallfrei in der Zeit, in der es Eigentum des Verkäufers war und soweit ihm bekannt, auch davor.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Die Frage ist, ob generelle Unfallfreiheit zugesichert ist oder ob, wie in eigentlich allen KFZ-Kaufverträgen von privat an privat, die ich kenne, sinngemäß steht: unfallfrei in der Zeit, in der es Eigentum des Verkäufers war und soweit ihm bekannt, auch davor.

Das Posting, aus welchem du zitierst, hast du aber schon ganz gelesen oder?

Ich zitiere dann mal den Rest hiervon:

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Übertragen auf den Verkauf eines Fahrzeuges: Wenn ich die Historie des Fahrzeuges nicht lückenlos kenne, dann muss ich eben im Zweifelsfall einen Kaufvertrag mit den genannten Formulierungen verwenden, welche die Zusicherung einschränken (z.B. auf die Zeit, in welcher sich das Fahrzeug in meinem Besitz befunden hat).

Aber doppelt hält ja bekanntlich besser.

Kurze Frage zu dem Thema:

Wenn ich nächstes Jahr mein Cabrio verkaufe, welches ich seit Juli besitze, kann ich im Kaufvertrag schreiben Unfallfrei in der Zeit meines Besitzes.
Ich weiß zwar von den Vorbesitzern es gab keinen Unfall, allerdings gibt es eine Lücke in den Zeiten. Der Vorbesitzer hat den Wagen in Zahlung gegeben, da weiß ich allerdings nicht genau wann und dann kann es sein, dass er ein paar Monate beim Händler stand, in der Zeit ist sicher kein Unfall passiert, aber es könnte ja sein und mit dem Satz sicher ich ja nur die Eigenschaft in meinem Besitz zu???

Am besten den Kaufvertrag des ADAC nehmen.

Hier kann man sehr dezidiert den Fahrzeugzustand eintragen.

Einmal unter 1.3 zu Vorschäden während der Zeit des eigenen Besitzes des Fahrzeuges, zudem unter 2. zum Fahrzeug insgesamt.

Wenn die Historie des Fahrzeuges nicht lückenlos bekannt ist, dann einfach unter 2.1. noch als Zusatz eintragen:"Über evtl. frühere Vorbeschädigungen des Fahrzeuges ist der Verkäuferin nichts bekannt".

http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_privat_33300.pdf

Ich verstehe hier die Problematik nicht, hier wird über Summen geredet für ein Fahrzeug welches (zumindest bei uns) für ein Butterbrot erhältlich ist weil es niemand kauft. Ich hatte auch einen, ich weiss wovon ich rede. Ich hatte vor 5 Jahren für einen 1999 2400SFR gezahlt, zwischenzeitlich sin die Preise gefallen.

Hier ist die Rede von einem 9 jahre alten Fahrzeug mit wohl beschädigter Gasanlage. So wie der Heckschaden aussieht ist das Auto evtl. noch vezogen. Ich würde das Thema abhaken und das Auto irgendwie abstossen.

Zum Verkauf:

Wenn der Verkäufer nicht nachgewiesen werden kann dass er den Schaden verschwiegen hat kann man ihm juristisch gar nichts.
Ich habe das bei einem WoMo erlebt, und da ging es um mehrere Tausender.
Der Verkäufer hatte es aus der Insolvenzmasse einer Vermietfirma ersteigert und hat es 6 Monate später als privater unfallfrei weiter verkauft. Die Sache ist vor Gericht gescheitert. So wirds mit dem 300er auch gehn, schade um die Selbstbeteiligung der RS Versicherung.

Immer wieder schön zu lesen, wenn der eine oder andere meint, seine einmaligen "eigenen Erfahrungen oder das was Sie mal so gehört haben" entspricht Rechtsprechung.....🙄

Es soll tatsächlich Leute geben, die in solchen Dingen tatsächlich über etwas mehr Erfahrungen verfügen.

Selbstverständlch kann man dem Verkäufer ewas, einfach mal die bereits hier stehenden Postings lesen und verstehen. 

Und was der Unfallschaden hier mit dem mögen oder nicht mögen des Autos und dem Kaufpreis zu tun hat ist ebenfalls völlig unwichtig. Im übrigen ist es Sache von LancerD2.0 ob er das Auto mag, was er damit macht und ob der Kaufpreis in Ordung geht oder nicht. 

Das ist hier alles nicht Thema und Kommentare hierzu sind überflüssig wie ein Kropf.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Und was der Unfallschaden hier mit dem mögen oder nicht mögen des Autos und dem Kaufpreis zu tun hat ist ebenfalls völlig unwichtig. Im übrigen ist es Sache von LancerD2.0 ob er das Auto mag, was er damit macht und ob der Kaufpreis in Ordung geht oder nicht. 

Das ist hier alles nicht Thema und Kommentare hierzu sind überflüssig wie ein Kropf.

Danke Dellenzähler, du sprichst mir aus dem Munde und ich werde deinem Posting nichts hinzufügen. Ich freue mich dass es hier im Versicherungsforum solche kompetenten Leute gibt, die Sinnvolles zu den Themen schreiben, um den TE'n zu helfen, und nicht wie manch anderer, zu belehren....

Schönen 1. Weihnachtstag allen...

Jacky

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