Auto gekauft ohne Fahrzeugschein.

Hallo liebes Forum,

Hoffe jemand kann mir vielleicht helfen.
Also, ich habe vor knapp einem Monat ein Auto gekauft.
Fahrzeugbrief hab ich bekommen und das Auto auch direkt mitgenommen. Der Verkäufer teilte mir mit das sein Chef den Fahrzeugschein und die Kennzeichen hat um das Auto abzumelden und er es mir dann zuschickt sobald das Auto abgemeldet ist. So nun ist knapp ein Monat vorbei und ich werde von dem Verkäufer nur hingehalten. Er meint er könne nichts machen da sein Chef nichts tut. Habe bei der Zulassungsstelle heute angerufen und mal nachgefragt ob das Auto noch angemeldet ist und ja es ist noch angemeldet. Das Auto steht nun bei mir und ich kann nichts damit anfangen was natürlich super ist.

Weis vielleicht jemand wie man bei sowas vorgehen kann?

Vielen dank schonmal im voraus.

Beste Antwort im Thema

Du hast bestimmt eine Erklärung, wie Du auf deine pseudokluge Diebstahlskonstruktion gekommen bist. Erkläre es mal allgemeinverständlich. 😛

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O.k. halten wir fest: Du verstehst nicht. 🙂

Erkläre einfach mal, wie Du auf deinen Unfug kommst. Verkäufer ist die Baufirma. Die steht auch als Halter in der ZB Teile 1 + 2. Auto, Schlüssel und ZB Teil 2 wurden dem TE zur Eigentumsübertragung übergeben. Und erkläre bitte auch gleich, wie der Verkäufer (Baufirma) für ein angeblich gestohlenes Auto eine Haltereintragung auf sich in die ZB Teil 2 nach dem von dir vermuteten Diebstahl erhalten haben soll, wenn das deine Ausweichstory werden sollte. 😛

Moin,

bitte nicht streiten und auf die Wortwahl achten , wäre doch sehr Schade für den TE.

Grüße
Steini

Wenn ich das richtig gelesen habe war der Verkäufer nicht der Geschäftsführer der Baufirma, sondern ein Mitarbeiter (der Fahrer des Firmenwagens, der völlig normal mit ZB Teil 2 herumfuhr).
Das lässt einen Diebstahl zumindest nicht mehr völlig ausschließen (Mitarbeiter bestiehlt die Firma).
Weitere Möglichkeit wäre, dass das Fahrzeug der Bank oder Leasinggesellschaft gehörte (und womöglich noch immer gehört!).
Der Haltereintrag sagt eben nichts zum Thema Eigentum aus.

Beides wäre keinesfalls der Diebstahlstatbestand. Davon abgesehehen rückt der Leasinggeber die ZB Teil 2 ganz sicher nur gegen vollständige Bezahlung eines Kaufpreises raus. Die ZB Teil 2 hat der TE allerdigns übergeben bekommen.

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Auch wenn man keine Unterschlagung unterstellt, ist die Angelegenheit mehr als merkwürdig.
Ob der Verkäufer berechtigt war das Fahrzeug zu verkaufen und wenn, unter welchen Voraussetzungen, kann man nur raten.
Durch Falschaussagen gegenüber der Zulassungsstelle bekommt der TE vermutlich zusätzlichen Ärger, also lieber bei der Wahrheit bleiben.

Firma kurz vorm Konkurs, Verkäufer erhält kein Gehalt mehr, will noch was rausschalgen und verkauft die Kiste?

Noch eine andere Möglichkeit, die auch nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Einen solchen Fall hatten wir hier (oder in einem anderen Unterforum) vor einiger Zeit: Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 könnte auch schlicht gefälscht sein. Das ist zwar alles reine Mutmaßung, aber leider stellt sich eben unter den gegebenen Umstände die Frage, ob das Eigentum wirklich wirksam dem TE verschafft worden ist. Dies wird er hoffentlich bald klären können.

Die Diebstahlsthese ist widerlegt. Eine Unterschlagung wäre für den Eigentumserwerb des TE irrelevant. Eine Aufbietung der ZB Teil 1 und die Verlustmeldung unter Angabe der wahren Tatsachen ist nicht strafbar. Nun wird auch noch über eine gefälschte ZB Teil 2 phantasiert, obschon der TE deren Eintragungen bei der Zulassungsstelle telefonisch hintergefragt hat. Alternative Tatsachen at is best ... 🙄

Als Besitzer des Autos ist der TE dessen Eigentümer soloange ein anderer ihm nicht das Gegenteil nachweist. In der Situation befindet sich jeder, der sich z.B. ein Auto gekauft und bezahlt hat.

Moin,

da ich keine Zeit habe hier eine Einzelbetreuung durchzuführen haben @Holgernilsson und @berlin-paul in diesem Thema ab sofort Schreibverbot.

Bei Verstoß dagegen bleibt mir nur noch die Möglichkeit die Sperre technisch für ganz MT umzusetzen.

Schade das ihr nicht einsichtig gewesen seid.

Grüße
Steini

Warst du denn jetzt schon bei der Polizei wegen der Fahrgestellnr?
Hat mal bei einer Anwaltshotline angerufen?
Alternativ beantwortet meine Zulassungsstelle sogar Mails, vll. dort mal den Sachverhalt schildern? Also bei deiner zuständigen 🙂

Also war bei der Polizei. Das Auto ist sauber. Habe denen alles geschildert und den Verkäufer angezeigt. Die Polizei hat mir einen Zettel ausgehändigt mit der ich zur Zulassungsstelle gehen werde. Hoffe damit wird es mit der Zulassung klappen.
Der Verkäufer meldet sich mittlerweile auch nicht mehr.

Drücke die Daumen!

Moin,

nach ein paar Tagen der Besinnung, gebe ich dieses Thema wieder für alle frei.

Bitte denkt weiter an unsere Beitragsregeln wenn ihr Beiträge schreibt.

Grüße
Ralf

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