Auto gekauft ohne Fahrzeugschein.
Hallo liebes Forum,
Hoffe jemand kann mir vielleicht helfen.
Also, ich habe vor knapp einem Monat ein Auto gekauft.
Fahrzeugbrief hab ich bekommen und das Auto auch direkt mitgenommen. Der Verkäufer teilte mir mit das sein Chef den Fahrzeugschein und die Kennzeichen hat um das Auto abzumelden und er es mir dann zuschickt sobald das Auto abgemeldet ist. So nun ist knapp ein Monat vorbei und ich werde von dem Verkäufer nur hingehalten. Er meint er könne nichts machen da sein Chef nichts tut. Habe bei der Zulassungsstelle heute angerufen und mal nachgefragt ob das Auto noch angemeldet ist und ja es ist noch angemeldet. Das Auto steht nun bei mir und ich kann nichts damit anfangen was natürlich super ist.
Weis vielleicht jemand wie man bei sowas vorgehen kann?
Vielen dank schonmal im voraus.
Beste Antwort im Thema
Du hast bestimmt eine Erklärung, wie Du auf deine pseudokluge Diebstahlskonstruktion gekommen bist. Erkläre es mal allgemeinverständlich. 😛
60 Antworten
Sieh zu, dass du das Geld vom Verkäufer zurück bekommst.
@Oetteken Habe aber auch bereits einiges in das Auto gesteckt. Neuer Tüv etc...
Lass doch bei der Zulassungsstelle die ZB Teil 1 als Verlust aufbieten und melde den Hocker dann auf dich um ....
Sagte ich ja bereits, ohne Anwalt wirst du hier nicht weit kommen.... Lass dich nicht zu lang hinhalten... Grüße
Ähnliche Themen
Manche brauchen den Stress - da leben tausende Dominas von...😁
@berlin-paul das Auto ist ja aber immernoch angemeldet und Kennzeichen habe ich ja auch nicht mitbekommen ...
@Crome38 Das war eigentlich das letzte was ich machen wollte da es sich sehr in die länge wahrscheinlich ziehen wird... Aber so wies aussieht gehts wahrscheinlich nicht anders...
Und? Das Eigentum ist aber bei dir. Meldest eben auch die Schilder verlustig, weil die Verkäuferfirma nicht mehr existiert. Mach's dir doch nicht selbst so kompliziert!
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. November 2019 um 21:26:56 Uhr:
Und? Das Eigentum ist aber bei dir. Meldest eben auch die Schilder verlustig, weil die Verkäuferfirma nicht mehr existiert. Mach's dir doch nicht selbst so kompliziert!
Das ist nicht gesagt. Wenn das Auto z.B. gestohlen worden ist, kann der TE kein Eigentum erworben haben.
Du hast bestimmt eine Erklärung, wie Du auf deine pseudokluge Diebstahlskonstruktion gekommen bist. Erkläre es mal allgemeinverständlich. 😛
Vielleicht sollte man das mit der Zulassungsstelle klären, bevor man sich, durch unrichtige Angaben, strafbar macht.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. November 2019 um 21:54:27 Uhr:
Du hast bestimmt eine Erklärung, wie Du auf deine pseudokluge Diebstahlskonstruktion gekommen bist. Erkläre es mal allgemeinverständlich. 😛
Wenn so viele Dokumente fehlen, ist es nicht unwahrscheinlich, dass das Fahrzeug gestohlen worden ist.
Das sollte nicht weiter erklärt werden müssen, um allgemeinverständlich zu sein.
Werde mal die kommende Woche zur Polizei gehen und die Fahrgestellnummer kontrollieren lassen...
Mir kommt auch alles so langsam komisch vor.
Als Verlust melden wäre auch soeine Sache...
Am Ende taucht der Vorbesitzer irgendwann mal bei der Zulassungsstelle mit dem Schein und Kennzeichen auf.
Zitat:
@Seviller schrieb am 24. November 2019 um 22:10:49 Uhr:
Werde mal die kommende Woche zur Polizei gehen und die Fahrgestellnummer kontrollieren lassen...
Mir kommt auch alles so langsam komisch vor.Als Verlust melden wäre auch soeine Sache...
Am Ende taucht der Vorbesitzer irgendwann mal bei der Zulassungsstelle mit dem Schein und Kennzeichen auf.
Das macht Sinn und ich hoffe für Dich, dass sich meine Befürchtung nicht bewahrheitet.
Aber natürlich ist das erklärungsbedürftig. Du hältst es in der Konstellation des TE doch für möglich, dass das Auto gestohlen worden sein könnte. Das kannst du doch bestimmt ganz genau erklären, wie man hier auf den von dir für möglich gehaltenen Tatbestand eines Diebstahls kommen könnte. Erkläre das doch mal was Du da so alles als erfüllt ansiehst. 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. November 2019 um 22:13:45 Uhr:
Aber natürlich ist das erklärungsbedürftig. Du hältst es in der Konstellation des TE doch für möglich, dass das Auto gestohlen worden sein könnte. Das kannst du doch bestimmt ganz genau erklären, wie man hier auf den von dir für möglich gehaltenen Tatbestand eines Diebstahls kommen könnte. Erkläre das doch mal was Du da so alles als erfüllt ansiehst. 🙂
Ich verstehe Deine Aufregung nicht. Ich habe nur auf die Möglichkeit hingewiesen, dass das Auto vom vermeintlichen Verkäufer gestohlen worden sein könnte. Was soll ich da genau erklären? Soll ich Dir die rechtliche Definition der widerrechtlichen Aneignung liefern? Soll ich Dir erklären, dass der TE kein Eigentum an einer Sache erwerben kann, die vorher gestohlen worden ist? Soll ich Dir erklären, dass es in diesen Fällen keinen gutgläubigen Erwerb gibt?