Auto gekauft, kein Fahrzeugschein und Brief
Hallo,
Ich habe ein Auto auf Finanzierung gekauft. Der Händler sagte, er schickt den Schein und den Brief an meine kfz Zulassung per Post, da bei der Finanzierung ich keinen Brief erhalte. Überführt habe ich mit seinen roten Kennzeichen, die ich ihm zurück geschickt habe. Ich habe ebenfalls die Finanzierungsanfrage sowie den Fahrzeugschein als Kopie (Foto) erhalten.
Bin ich auf der sicheren Seite ? Habe jetzt total Angst, dass er mich abgezockt hat. Kaufvertrag habe ich auch.
Was würde im schlimmsten Fall passieren, wenn der Händler den Schein und den Brief doch nicht geschickt hat? Wie gesagt, Kaufvertrag habe ich, da steht die Fahrzeuggestellnummer drauf. Eine schwarz-weiß kopierten Fahrzeugschein habe ich ebenfalls erhalten per Foto.
Verdammt, war ich blind.
141 Antworten
kein Zulassung.
Da muss dann erst die zub aufgeboten und neu beantragt werden.
Aber jetzt mach dich doch nicht bekloppt. Wenn die Papiere bis Donnerstag Nachmittag nicht bei deiner Zulassungsstelle angekommen sind dann kannst mal anfangen Terz zu machen.
Was willst denn jetzt vorher dich wild machen?
Du kannst höchstens Fragen ob das mit Einschreiben oder so geschickt hat und ob er die Sendungsnummer bekommen könntest. Dann kannst dich vor den PC setzen und den Versand verfolgen.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 30. November 2020 um 22:58:37 Uhr:
...
Da muss dann erst die zub aufgeboten und neu beantragt werden.
...
Warum? Der Händler hat die Zulassungsbescheinigung(en) doch.
Es muß daher garnichts aufgeboten werden, sondern der Händler muß und wird die ZUB zusenden... und sollte er dennoch Probleme machen, dann kann man vielleicht noch eine Zivilklage auf Herausgabe anstrengen.
Eine eidesstattliche Aussage bzw. Versicherung, wie sie im Aufbietungsverfahren abverlangt wird kann, wenn falsche Dinge behauptet z.B. wenn der Verlust der ZUB versichert wird, obwohl diese sich bei jenem Händler befindet mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe zu Buche schlagen.
Zitat:
§ 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sind alle hier verrückt geworden?? Warum sollte der Händler den Brief nicht an die Zulassungsstelle schicken??? Was hätte er davon? Und wenn es um Eigentumsfrage geht - es gibt kein besseres Beweis als Kaufvertrag.
Das was hier beschrieben worden sind, sind ganz gewöhnliche Abläufe wenn das Auto finanziert wird.
Woher kommt die ganze Panik, die ich aus den Beiträgen des TE herauslese??
Zitat:
@gumajan schrieb am 1. Dezember 2020 um 00:35:10 Uhr:
Sind alle hier verrückt geworden?? Warum sollte der Händler den Brief nicht an die Zulassungsstelle schicken??? Was hätte er davon? Und wenn es um Eigentumsfrage geht - es gibt kein besseres Beweis als Kaufvertrag.
Das was hier beschrieben worden sind, sind ganz gewöhnliche Abläufe wenn das Auto finanziert wird.
Woher kommt die ganze Panik, die ich aus den Beiträgen des TE herauslese??
Mich hat es nur gewundert dass auch der Fahrzeugschein geschickt wurde..
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Naja es giebt schon gerade bei Autohändlern zwielichtige Gestalten. In den 90ern hatte mein Vater mal son Heini. Es war ein Vertragshändler. Die Marke möchte ich nicht nennen. Mein Vater hatte das Auto bezahlt und auch alle Papiere für die Anmeldung da gelassen der Händler hat das Auto aber nicht angemeldet und auch nicht ausgehändigt. Das Auto stand bei ihm schon auf dem Hof. Es war ein Neuwagen auf Bestellung. Grund: Er hatte die Papiere bei der Bank noch nicht ausgelöst. Er war wohl kurz vor der Pleite und hat das Geld anderswo verwendet. Selbst eine Klage hat nix bewirkt weil der Verhandlungstermin erst so spät war. Erst als die Presse eingeschaltet wurde ( RTL, Sendung "wie bitte!?"😉 War das Auto innerhalb von 2 Tagen angemeldet und konnte abgeholt werden. Ein halbes Jahr später stand der Laden leer.
""Mich hat es nur gewundert dass auch der Fahrzeugschein geschickt wurde..""
Anders geht doch nicht - die Zulassungsstelle braucht beide ZB`s - korrekte Weg wäre - im Brief wird der neue Halter eingetragen - alte Zulassungsschein wird eingezogen, neuer ausgestellt und an den Halter geschickt. Brief geht meistens direkt an die Bankadresse. Also absolut nichts zu beanstanden.
Mal eine Frage am Rande, willst du das Auto selbst zulassen oder macht das ein Zulassungsdienst für den Händler? Nicht das ZB I u. II schon bei der Zulassungsstelle auf dich warten...
Zitat:
@PeterBH schrieb am 1. Dezember 2020 um 21:15:22 Uhr:
Mal eine Frage am Rande, willst du das Auto selbst zulassen oder macht das ein Zulassungsdienst für den Händler? Nicht das ZB I u. II schon bei der Zulassungsstelle auf dich warten...
Entweder ich mach es selber (Termin am Montag) oder ich lass es hier in meinem Ort von einem Zulassungsdienst durchführen (anscheinend können die jeden Tag fragen ob's da ist..)
Jedoch hab ich ja kein Fahrzeug Schein. Hoffentlich reicht hier eine Kopie.
wenn das auto abgemeldet ist, brauchst du doch wohl zum wiederanmelden gar keinen fahrzeugschein
(der alte fahrzeugschein vom vorbesitzter ist doch seit dem abmelden eh ungültig gemacht also entwertet. den kann man bei bedarf auch direkt auf der zulassungstelle lassen damit sie ihn entsorgen)
du brauchst zum (neu)anmelden des fahrzeugs:
- den fahrzeugbrief (den schickt der händler/dessen bank zur zulassungstelle)
- deinen perso (oder du schickst jemand mit vollmacht UND deinem person
- und den letzten hu bericht
- und mußt hat dann bei zulassung noch das sepa dings für den einzug der kfz steuer ausfüllen
- evb nummer der versicherung
Ein NEUER Fahrzeuschein wird dir bei Anmeldung des Fahrzeugs dann ausgestellt
Falls du den letzten HU bericht nicht hast klärst du mit dem Händler dass der dir den Beschafft. Vermutlich hat die Zulassungstelle den kompletten Bericht oder mindestens die Nummer des Berichts gespeichert - man kann dann bei der entsprechenden Prüforga gegen eine Gebühr auch eine zweitschrift anfordern. Kiregt man das nicht hin dann halt neu HU machen.
---------------
FALLS das fahrzeug noch angemeldet ist brauchst du den Schein um "ummelden" zu können UND den Brief (und auch die alten schilder zwecks entwerten der siegel).
"ummelden" ist eigentlich nichts anderes als "abmelden" und "neuanmelden" Aber normal sind Fahrzeug die man vom Händler kauft abgemeldet.
STELLT sich bei der Zulassungstelle raus, dass das Fahrzeug was du anmelden möchtest noch angemeldet ist dann solltest du mißtrauisch werden und klären was los ist (schein vorhanden aber kein brief und keine kennzeichen. entweder also schein UND fahrzeug geklaut. oder fahrzeug geklaut was der zeitige fahrzeughalter finanziert hatte und der händler deshalb im besitz des briefes. ODER ganz banal bei der inzahlungnahme einen unfähigen mitarber der neu im job ist und nicht darauf geachtet hat dass das fahrzeug was er gekauft hat abgemeldet ist. normal läßt man sich das auf dem kaufvertrag ankreuzen und verlangt entweder den alten entwerteten brief oder eine abmeldebescheinigung....wobei ich bei letzter gar nicht weiß ob das nicht inzwischen nur noch eine rechnungsquittung ist ohne jeglichen vermerk von halter, kennzeichen oder gar fahrgestellnummer ODER ebenso banal ein angemeldetes fahrzeug angekauft und dem besitzer das abmelden versprochen aber das ganze vergessen...weil aufwand+paar € abmeldegebühr...pech für den letzten halter der weiter kfz steuer und versicherung bezahlt bis zu abmeldung)
Dann gäbs noch das "wiederanmelden". Das bedeutet ein abgemeldetes Fahrzeug auf den SELBEN Halter wiederanzumelden. Hier recht der (entwertete) Schein und man braucht keinen Brief mitbringen meine ich.
Zitat:
@newt3 schrieb am 1. Dezember 2020 um 23:55:11 Uhr:
wenn das auto abgemeldet ist, brauchst du doch wohl zum wiederanmelden gar keinen fahrzeugschein
(der alte fahrzeugschein vom vorbesitzter ist doch seit dem abmelden eh ungültig gemacht also entwertet. den kann man bei bedarf auch direkt auf der zulassungstelle lassen damit sie ihn entsorgen)du brauchst zum (neu)anmelden des fahrzeugs:
- den fahrzeugbrief (den schickt der händler/dessen bank zur zulassungstelle)
- deinen perso (oder du schickst jemand mit vollmacht UND deinem person
- und den letzten hu bericht
- und mußt hat dann bei zulassung noch das sepa dings für den einzug der kfz steuer ausfüllen
- evb nummer der versicherung
Ein NEUER Fahrzeuschein wird dir bei Anmeldung des Fahrzeugs dann ausgestelltFalls du den letzten HU bericht nicht hast klärst du mit dem Händler dass der dir den Beschafft. Vermutlich hat die Zulassungstelle den kompletten Bericht oder mindestens die Nummer des Berichts gespeichert - man kann dann bei der entsprechenden Prüforga gegen eine Gebühr auch eine zweitschrift anfordern. Kiregt man das nicht hin dann halt neu HU machen.
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FALLS das fahrzeug noch angemeldet ist brauchst du den Schein um "ummelden" zu können UND den Brief (und auch die alten schilder zwecks entwerten der siegel).
"ummelden" ist eigentlich nichts anderes als "abmelden" und "neuanmelden" Aber normal sind Fahrzeug die man vom Händler kauft abgemeldet.
STELLT sich bei der Zulassungstelle raus, dass das Fahrzeug was du anmelden möchtest noch angemeldet ist dann solltest du mißtrauisch werden und klären was los ist (schein vorhanden aber kein brief und keine kennzeichen. entweder also schein UND fahrzeug geklaut. oder fahrzeug geklaut was der zeitige fahrzeughalter finanziert hatte und der händler deshalb im besitz des briefes. ODER ganz banal bei der inzahlungnahme einen unfähigen mitarber der neu im job ist und nicht darauf geachtet hat dass das fahrzeug was er gekauft hat abgemeldet ist. normal läßt man sich das auf dem kaufvertrag ankreuzen und verlangt entweder den alten entwerteten brief oder eine abmeldebescheinigung....wobei ich bei letzter gar nicht weiß ob das nicht inzwischen nur noch eine rechnungsquittung ist ohne jeglichen vermerk von halter, kennzeichen oder gar fahrgestellnummer ODER ebenso banal ein angemeldetes fahrzeug angekauft und dem besitzer das abmelden versprochen aber das ganze vergessen...weil aufwand+paar € abmeldegebühr...pech für den letzten halter der weiter kfz steuer und versicherung bezahlt bis zu abmeldung)Dann gäbs noch das "wiederanmelden". Das bedeutet ein abgemeldetes Fahrzeug auf den SELBEN Halter wiederanzumelden. Hier recht der (entwertete) Schein und man braucht keinen Brief mitbringen meine ich.
Vielen Dank! Da ich den originalen TÜV Bericht habe, sollte ja dann alles in Ordnung sein. Das alte Auto ist abgemeldet ja 🙂
Herzlichen Dank.
Zitat:
@newt3 schrieb am 1. Dezember 2020 um 23:55:11 Uhr:
wenn das auto abgemeldet ist, brauchst du doch wohl zum wiederanmelden gar keinen fahrzeugschein
(der alte fahrzeugschein vom vorbesitzter ist doch seit dem abmelden eh ungültig gemacht also entwertet. den kann man bei bedarf auch direkt auf der zulassungstelle lassen damit sie ihn entsorgen)du brauchst zum (neu)anmelden des fahrzeugs:
- den fahrzeugbrief (den schickt der händler/dessen bank zur zulassungstelle)
- deinen perso (oder du schickst jemand mit vollmacht UND deinem person
- und den letzten hu bericht
- und mußt hat dann bei zulassung noch das sepa dings für den einzug der kfz steuer ausfüllen
- evb nummer der versicherung
Ein NEUER Fahrzeuschein wird dir bei Anmeldung des Fahrzeugs dann ausgestelltFalls du den letzten HU bericht nicht hast klärst du mit dem Händler dass der dir den Beschafft. Vermutlich hat die Zulassungstelle den kompletten Bericht oder mindestens die Nummer des Berichts gespeichert - man kann dann bei der entsprechenden Prüforga gegen eine Gebühr auch eine zweitschrift anfordern. Kiregt man das nicht hin dann halt neu HU machen.
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FALLS das fahrzeug noch angemeldet ist brauchst du den Schein um "ummelden" zu können UND den Brief (und auch die alten schilder zwecks entwerten der siegel).
"ummelden" ist eigentlich nichts anderes als "abmelden" und "neuanmelden" Aber normal sind Fahrzeug die man vom Händler kauft abgemeldet.
STELLT sich bei der Zulassungstelle raus, dass das Fahrzeug was du anmelden möchtest noch angemeldet ist dann solltest du mißtrauisch werden und klären was los ist (schein vorhanden aber kein brief und keine kennzeichen. entweder also schein UND fahrzeug geklaut. oder fahrzeug geklaut was der zeitige fahrzeughalter finanziert hatte und der händler deshalb im besitz des briefes. ODER ganz banal bei der inzahlungnahme einen unfähigen mitarber der neu im job ist und nicht darauf geachtet hat dass das fahrzeug was er gekauft hat abgemeldet ist. normal läßt man sich das auf dem kaufvertrag ankreuzen und verlangt entweder den alten entwerteten brief oder eine abmeldebescheinigung....wobei ich bei letzter gar nicht weiß ob das nicht inzwischen nur noch eine rechnungsquittung ist ohne jeglichen vermerk von halter, kennzeichen oder gar fahrgestellnummer ODER ebenso banal ein angemeldetes fahrzeug angekauft und dem besitzer das abmelden versprochen aber das ganze vergessen...weil aufwand+paar € abmeldegebühr...pech für den letzten halter der weiter kfz steuer und versicherung bezahlt bis zu abmeldung)Dann gäbs noch das "wiederanmelden". Das bedeutet ein abgemeldetes Fahrzeug auf den SELBEN Halter wiederanzumelden. Hier recht der (entwertete) Schein und man braucht keinen Brief mitbringen meine ich.
Ist das so korrekt? Ich kämpfe mich nämlich auch gerade da durch und habe dazu folgendes gefunden. Vorraussetzung: Wagen ist ein Gebrauchtwagen und steht abgemeldet beim Händler:
Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
Sicherheitsfeld auf der ZB I freilegen, darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar
Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
Sicherheitsfeld auf der ZB II freilegen, darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar
Besitz eines Personaldokumentes
Sie müssen im Rahmen der Antragstellung ihr Personaldokument als Scan oder Foto hochladen.
Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
Die Halterdaten (Daten auf dem Personalausweis) dürfen nicht von den eVB-Daten abweichen, es sei denn, ein abweichender Halter ist durch den Versicherer erlaubt.
Verdeckung der Siegelplakette(n) des / der Kennzeichen(s) abziehen um den darunterliegenden Sicherheitscode zu erhalten
gilt für die Varianten:
(1) Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs mit Berliner Kennzeichen auf einen anderen Halter / eine andere Halterin mit Kennzeichenwechsel
(4) Ummeldung des Kraftfahrzeugs, nach einem Umzug nach Berlin mit Kennzeichenwechsel
(6) Zulassung eines Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel
Eingabe des Fahrzeugkennzeichens, Eingabe des / der Sicherheitscode(s) auf dem Formular des Portals
Quelle ist: https://www.berlin.de/.../
Ist das Ländersache und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? Denn da steht nix von der HU, was mich selbst verwundert.
" gilt für die Varianten:"
->die 'Varianten' die du beschreibst gelten alle für ein aktuell noch angemeldetes fahrzeug!
du solltest ggf hier bei "neuzulassung" schauen. was du machst ist eine neuzulassung eines gebrauchten fahrzeugs (eigentlich wiederzulassung auf einen neuen halter)
https://www.berlin.de/.../
ist etwas verwirrend formuliert der zweite satz meine ich (weil dort das wort "erstmalig" in bezug auf ein gebrauchtes fahrzeug vorkommt? es ist damit vermutlich "erstmalig auf den jetzigen halter" gemeint! )
unter dem punkt "vorrausetzungen" wird es dann deutlich "Besitz eines fabrikneuen oder GEBRAUCHTfahrzeugs, dass bisher nicht zugelassen wurde "
Warum bei den "erforderlichen unterlagen" der HU bericht nicht (nicht mehr?) mit erwähnt wird keine Ahnung (bei neuwagen wird es so sein ganz klar). Evtl haben die Zulassungstellen inzwischen onlineZzugriff darauf?? (sprich evtl werden die Hu berichte inzwischen Seitens der prüforganisationen auch ans kba oder irgend einen zwischendienstleister übermitteln das weiß ich nicht genau).
Ich würde den HU Bericht in jedem Fall mit zur Zulassungstelle nehmen bzw bei einer Online Zulassung im "Dokumentenupload" mit hochladen.
100% genau weiß ich es aber auch nicht hier steht es nämlich dann auch wieder anders:
https://www.bmvi.de/.../internetbasierte-fahrzeugzulassung.html
->bei NEUFAHRZEUGEN brauchst du ja keinen HU bericht deshalb ist er auf der berliner seite ggf nicht mit erwähnt. bei gebrauchten wird der aber gebraucht (und eben entweder von dir beigebracht oder kann seitens der zulassung abgerufen werden keine ahnung)
->bei wiedezulassung ist hier die zulassungsbescheinigung teil 1 incl einem sicherheitscode als vorraussetzung erwähnt. ICH kann mir nicht vorstellen, dass man sich hier auf ein "bereits entwertetes" dokument des vorbesitzers bezieht! eher ist die neue gemeint die dir die zulassungstelle ausstellt. Ggf geschieht das dann irgendwie vorab oder das wiederanmelden eines abgemeldeten fahrzeugs auf einen neuen halter geht eben nur vor ort auf der zulassungsstelle, keine ahnung.
Okay da kann ich korrigiere, denn das ist so nicht richtig was ich schon in Erfahrung gebracht habe. Neuzulassung ist es definitiv nicht, denn die gilt nur, wenn das Fahrzeug noch nie zugelassen worden ist:
https://www.check24.de/kfz-versicherung/lexikon/neuzulassung/
Oben wurde mein Text eingekürzt - warum auch immer. Denn unter Punkt 8 steht:
(8) Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit auswärtigen Kennzeichen mit Halterwechsel und Kennzeichenwechsel
Ich finde das alles mega nervig und versaut mir auch die Lust an einem möglichen neuen Wagen.
Ist doch ganz einfach:
Früher gabs ein Zettelchen auf dem stand wann das Fshrzeug still gelegt wurde. Im Brief wurde ein Stempel gemacht. Der Schein wurde entwertet oder vernichtet. Wenn ich das yauto neu anmelden wollte mußte ich den ybrief mitnehmen und den Zettel mit der Abmeldung. Den Schein hatte ich ja eh nicht mehr bzw der war ungültig. Den TÜV mußte ich nachweisen indem ich das Protokoll beigefügt habe.
Heute giebtves keinen Zettel mehr sondern es wird im Schein eingetragen. Der TÜV wird im Schein eingetragen deswegen ist das yprotokoll nicht mehr unbedingt nötig.
Der Brief muß noch immer zur Neuanmeldung mitgenommen werden und statt dem Zettel und dem HU Protokoll halt der alte Kfz Schein. Das wars im wesentlichen schon an Unterschieden. Die anderen Papiere werden wie eh und je benötigt.
Kopien der ydokumente sind normalerweise nicht zulässig. Erst recht nicht wenn Eintragungen vorgenommen werden müssen bzw. Die alten Papiere entwertet werden.
Ich bin am verzweifeln.
Laut Händler sind die Sachen am Dienstag verschickt worden (Brief an Zulassung und Zweitschlüssel an mich). Bisher ist immer noch nichts angekommen.
Kann ich am Montag mit einem Anwalt drohen ? Anscheinend wurde versehentlich der Brief und Schein sowie der Zweitschlussel nicht Mal als Einschreiben versendet worden.
Ich hab auch angst, dass die auf dem Postweg verloren gegangen sind. Was kann ich nun tun ?