Auto gekauft, kein Fahrzeugschein und Brief

Hallo,

Ich habe ein Auto auf Finanzierung gekauft. Der Händler sagte, er schickt den Schein und den Brief an meine kfz Zulassung per Post, da bei der Finanzierung ich keinen Brief erhalte. Überführt habe ich mit seinen roten Kennzeichen, die ich ihm zurück geschickt habe. Ich habe ebenfalls die Finanzierungsanfrage sowie den Fahrzeugschein als Kopie (Foto) erhalten.

Bin ich auf der sicheren Seite ? Habe jetzt total Angst, dass er mich abgezockt hat. Kaufvertrag habe ich auch.

Was würde im schlimmsten Fall passieren, wenn der Händler den Schein und den Brief doch nicht geschickt hat? Wie gesagt, Kaufvertrag habe ich, da steht die Fahrzeuggestellnummer drauf. Eine schwarz-weiß kopierten Fahrzeugschein habe ich ebenfalls erhalten per Foto.

Verdammt, war ich blind.

141 Antworten

Seid wann darf man mit roten Kennzeichen keine Auto mehr überführen?

Ob der Kunde das stellvertretend für den Händler selber machen durfte könnte natürlich mittlerweile ein Hemmnis darstellen. Aber ist das wirklich so bescheiden mittlerweile?

Er machte es ja nicht stellvertretend (im Auftrag und auf Rechnung) des Händlers, sondern für sich. Und das ist leider nicht mehr zulässig. Dafür gibt es das Kurzzeitkennzeichen.

Bin ich trotzdem auf der sicheren Seite ?

Wegen der Überführung? Die ist doch erledigt, hat dich ja keiner angehalten.

Peter, da hätte man ja auch ne andere Nr. raus machen können, also fährt im Auftrag des Händlers. Das man das Auto gekauft hat muss man ja denen nicht gleich auf die Nase binden.

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Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 30. November 2020 um 20:43:20 Uhr:


Wegen der Überführung? Die ist doch erledigt, hat dich ja keiner angehalten.

Peter, da hätte man ja auch ne andere Nr. raus machen können, also fährt im Auftrag des Händlers. Das man das Auto gekauft hat muss man ja denen nicht gleich auf die Nase binden.

Nein, nicht wegen der Überführung. Das Auto steht sicher auf einem privaten Grundstück. Geht eher darum im Fall aller Fälle trotzdem das Auto auf mich zuzulassen (wenn Brief und Schein nicht verschickt wird..)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. November 2020 um 20:12:42 Uhr:


Die Zulassungsstelle braucht auch den Brief - da wirst du als neuer Eigentümer eingetragen.

Dieser Irrglaube ist leider immer noch weit verbreitet. Im Fahrzeugbrief wird jedoch lediglich der

Halter

des Fahrzeugs eingetragen, der nicht zwangsläufig auch Eigentümer des Fahrzeugs sein muß.

Aber benötigt wird der Brief trotzdem eine Zulasdung ist andernfalls nicht möglich.

Bei der Finanzierung bleibt der Käufer Eigentümer. Es ist lediglich eine Sucherheirsübereignung. Im Gsll der Fälle kann die Bank darauf zurück greifen.Mehr nicht.

Ahh, auch da meine ich bleibt die Bank bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bank, zumindest wenn es um eine fast Vollfinanzierung geht.

Bei Kleinsummen mag das anders sein.

Ja, der Brief wird bei der Bank bleiben wenn alles wie geplant läuft. Jedoch ist meine Sorgen eher, dass ich den zweiten Schlüssel sowie der Brief und der Fahrzeugschein nicht versendet wird

Was bringt dich denn zu der Befürchtung?

Bis jetzt hab ich dafür keinen Grund rauslesen können.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 30. November 2020 um 21:32:04 Uhr:


Was bringt dich denn zu der Befürchtung?

Bis jetzt hab ich dafür keinen Grund rauslesen können.

Naja das der kaufvertrag eben nicht reicht um nachzuweisen das das Auto mir gehört ums zuzulassen...

Mein Gott! Heute(!!) war der Versand....
Mach bitte erst am Donnerstag-Mittag frühestens ein Fass auf...

@Timbow7777 : Stimmt natürlich, steht sogar extra auf Schein und Brief "Der Inhaber...wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen". Aber schreib das mal dem TE, der kann dann heute nicht mehr schlafen...

@StephanRE : Auch eine Sicherungsübereignung, egal wegen welcher Summe, ist eine Übereignung mit Übertragung des Eigentums auf die Bank, wobei die Übergabe durch ein Besitzverhältnis ersetzt wird.

@xToXiCz : Und wie weist du der Zulassungsstelle nach, dass der Kaufvertrag echt ist? Letztlich interessiert sich die Zulassungsstelle nicht dafür, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist, weil sie das auch nicht überprüfen kann.

und auch nicht überprüfen wird.

Die wollen die zub 2, EVB, Lastschriftzettel, Perso und wenn Zulassung für Dritte den Perso und die Vollmacht.

Das war´s.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 30. November 2020 um 22:34:55 Uhr:


und auch nicht überprüfen wird.

Die wollen die zub 2, EVB, Lastschriftzettel, Perso und wenn Zulassung für Dritte den Perso und die Vollmacht.

Das war´s.

Und ohne ZUB2?

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