Auto gekauft - Inspektion fällig...!
Hallo Leute,
ich habe das Thema schon im Skoda Forum angesprochen, jedoch denke ich, dass das Thema dort etwas zu "versteckt" ist. Da sich ja mit Masse nur Skoda-Fahrer in diesem Forum rumtreiben und mich das Thema persönlich sehr wurmt.
Zur Situation:
Ich habe am 10.10. (vor 4! Tagen) einen Vorführwagen (Fabia RS) bei einem Skoda/VW Händler gekauft.
Vorgestern spielte ich ein wenig am Boardcomputer rum, um die ganzen Funktionen auszutesten und stieß auf den Punkt "Service", ganz fix mal "Info" angewählt und siehe da: "Service fällig in 20.000km oder 45 Tagen"
Heute habe ich promt den Händler angerufen und gefragt, was da schief gelaufen ist.
Aussage des Verkäufers "Das Fahrzeug ist ein Vorführwagen und hat die Laufleistung nicht, am besten einfach zum örtlichen Händler gehen und den Service zurückstellen lassen - Das Auto hat doch nur 5000km gelaufen!"
Gutgläubig wie man ist (zusätzlich zur Unerfahrenheit) bin ich zum örtlichen Händler gefahren und habe das so wiedergegeben. Dort konnte man nur schmunzeln. Ein Service-Reset ist nicht möglich, da durch die verstrichene Zeit der Service fällig ist, als Beispiel gab man mir "Rentner"-Fahrzeuge, die auch nicht viel fahren und trotzdem zur Inspektion müssen.
Diese ganze Sache macht mich einfach nur wütend, es kann ja nicht sein, dass man ein Fahrzeug kauft, welches man nach 6 Wochen das erste Mal zur Inspektion vorstellen darf (Kostenpunkt € 260,--).
Nun habe ich gerade nochmal den Verkäufer angerufen und ihm erklärt, dass ich damit definitiv nicht einverstanden bin und das es nicht zulässig ist, einfach den Servicetermin zu resetten um somit entstehende Kosten zu sparen.
Nun meine Frage: Wie verhalte ich mich nun? Mit welchen Argumenten kann ich den Verkäufer dazu bringen, die Inspektionskosten zu übernehmen? - Aufgrund des Vorfalls will ich 1. nicht 130km zum Verkaufsort fahren und 2. traue ich dem Laden auch nicht mehr, weil ich die befürchtung habe, dass die Inspektion nicht durchgeführt wird sondern der Zähler resettet wird.
Ich selbst habe keine Erfahrung mit sowas und bin echt sauer und steh auf dem Schlauch.... 🙁
MfG
Kaeyz
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Kaeyz86
Nun meine Frage: Wie verhalte ich mich nun
MfG
Kaeyz
Also rein rechtlich kannst du nix machen, wenn das Auto als Vorführwagen bereits so lange in Betrieb war, dass nun der nächste Service fällig ist, ist das nun mal so. Auch bei wenig gefahrenen Kilometern.
Du könntest lediglich den Verkäufer (der muss ja selber auch eine Werkstatt haben, sonst hättest du von dem ja keinen Vorführwagen kaufen können) freundlichst bitten, doch bitte bitte diese Inspektion noch auf seine Kosten durchzuführen, eventuell könntest du ihm die Sache schmackhafter machen, indem du alle Materialkosten zahlst, er nur den Lohnanteil. Aber fordern kannst du das nicht, weils nicht vereinbart war.
Beim Kauf meines letzten Vorführwagens habe ich mit der verkaufenden Werkstatt vereinbart, dass die die nächste Inspektion auch noch machen, und zwar völlig kostenlos für mich. Die fand dann erst ein Jahr später statt und wurde auch völlig kostenlos sogar mit Gestellung eines Leihwagens, durchgeführt, auch kostenlos. Sowas muss man mit dem Verkäufer gleich beim Kauf schriftlich vereinbaren, das gehört dann zum Angebot, zum Fahrzeugverkauf dann dazu.
Wenn mans nicht macht ....... Pech gehabt.
Erstaunlich, wegen was die Leute sich so alles aufregen, manche Personen möchte ich nicht als Kunde haben, wäre ich Händler oder Verkäufer.
Grüße
Udo
57 Antworten
Meine Ausführungen waren schon so gewählt das nicht 100% bezeichnet wurden, aber da ich selbst bei renomierten Händlern von Premiumfahrzeugen erlebt habe...
Zitat:
Original geschrieben von Kaeyz86
Ja, rechtlich wird er wohl raus sein, das denke ich mittlerweile auch. 🙁
Die Tatsache, dass er mir geraten hat, den Servicezähler zurückzudrehen/ resetten, zeigt mir, dass ihm wirklich total egal ist, was aus der ganzen Sache wird.
Wäre ich ein Kunde aus dem Ort von dem Händler, hätte er meinen Servicezähler resettet und im gleichen Atemzug wäre mein Garantieanspruch/ Garantieverlängerung verfallen.
Nein, so ist das nicht ....... du hast meinen Beitrag anscheinend nicht gelesen ..... oder nicht verstanden: Eine Markenwerkstatt kann nicht nur alle Daten auslesen und einen "Werksreset" machen, sondern auch jede gewünschte Kilometerleistung, jedes gewünschte Erstinbetriebnahmedatum usw. dort eintragen, wie mans braucht, eben.
Das ist notwendig, wenn nach einem Austausch der Tachoeinheit/Blackboxeinheit wegen eines Defekts dort was neues, ein Austauschteil eingebaut werden muss, das dann ja naturgemäß auf dem Stand: "Null" ist.
Auch lassen sich gebrauchte Blackboxen und Tachoanzeigeinstrumente aus anderen baugleichen Fahrzeugen einbauen und auf den Stand des Autos ummanipulieren, damit das alles wieder stimmt (allerdings geben die Werkstätten DIESE Möglichkeit der Manipulation nicht gerne zu, die lügen ihre Kunden an und sagen: "sowas geht nicht", weil sie natürlich anstatt billige Ersatzteile aus Schrottautos lieber Neuteile einbauen wollen.
Also: Jede Fachwerkstatt kann jeden gewünschten Wartungsstand/Kilometerstand dort reinschreiben.
Grüße
Udo
Zitat:
Original geschrieben von DerMeisterSpion
Meine Ausführungen waren schon so gewählt das nicht 100% bezeichnet wurden, aber da ich selbst bei renomierten Händlern von Premiumfahrzeugen erlebt habe...
Seit wann sind Händler von "Premiumfahrzeugen" seriöser als Händler von Jedermannsfabrikaten? Bist du so naiv, dass du meinst, je teurer das Auto, je "dicker" der Schlitten umso seriöser und vertrauenswürdiger wäre der Händler/die Werkstatt?
Kopfschüttel. Du scheinst der ideale Käufer zu sein, auf jeden Anschein hereinfallend, wahrscheinlich beurteilst du die Qualität einer Werkstatt nach der Sauberkeit des Showrooms und dem feinen Anzug und einer gut sitzenden Krawatte des Verkäufers?
Grüße
Udo
Ich nicht, aber viele andere und bevor es heiß das kommt nur bei Fähnchenhändlern vor, habe ich dies erwähnt, weil letzlich alle gleich sind und nur das Geld des Kunden wollen und nicht dem sein Bestes!
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Zitat:
Original geschrieben von udogigahertz
Also: Jede Fachwerkstatt kann jeden gewünschten Wartungsstand/Kilometerstand dort reinschreiben.
Man muss nichtmal Fachwerkstatt sein um es zu können. Es gibt genug Geräte über das Internet zu kaufen mit denen man es kann. Man muss sich nur mit den Geräten auskennen.
Nichtsdestotrotz fehlt dann aber Kundendienst-Eintrag im Serviceheft, und das kann dann zu Garantie-Ausschluß führen.
Ja, also bzgl des verfallenden Garantieanspruches, hat mich die Skoda Werkstatt vor Ort extra hingewiesen.
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Nichtsdestotrotz fehlt dann aber Kundendienst-Eintrag im Serviceheft, und das kann dann zu Garantie-Ausschluß führen.
Denke ich nicht, da einge Hersteller gar kein Serviceheft mehr vorhalten, denke ich wird es auch bei anderen Herstellern reichen, wenn es im System vermerkt ist.
Passt zwar nicht so gut ins Thema, aber hier auch nochmal ein Hinweis für den TE:
Mach auf jeden Fall die Inspektion in dem vorgegebenen Zeitraum! Die 1,4 TFSI gelten nicht wirklich als Haltbar. Das ist ein Problemmotor. VW tauscht auch nur dann auf Kulanz, sofern die Inspektionsintervalle eingehalten wurden. Das kann auch eine VW-Fremde Werkstatt machen, nach jüngstem Urteil des Bundesgerichtshofs. Hauptsache der Inspektionsplan und Herstellervorgaben wurden eingehalten.
VW bestand früher darauf, dass der Service bei einer Vertragswerkstatt gemacht wurde.
Gleich einen manipulierten Tachostand zu unterstellen finde ich übertrieben. Es ist genauso üblich Autos eine Tageszulassung zu verpassen um es billiger zu verkaufen. Da es dann wie Blei stand wurde er als Vorführer zugelassen. Ob 5.000 km oder deutlich mehr gefahren wurden, lässt sich ja wohl kontrollieren. TE Schau dir die Bremsen und die Reifen genau an. Das muss ja bei 5.000 km noch nagelneu aussehen. Wenn der Händler den Tacho manipuliert hat, hätte er ja wohl den Service gleich mit zurück gesetzt, oder? Wurde das Auto mit Qualitätssiegel gekauft? Da ist normalerweise mind. 6 Monate bis zum nächsten Service garantiert. Wenn nicht, lass den Service in einer seriösen Skoda-Werkstatt machen und fertig. Da würde ich jedenfalls nicht nochmal hin gehen oder beim Service dabei bleiben. Freue dich, dass du dann erstmal wieder 2 Jahre bzw 30.000 km Ruhe hast. Bremsflüssigkeitswechsel ist ja jetzt auch mit bei.
Zitat:
Original geschrieben von Ascender
Das kann auch eine VW-Fremde Werkstatt machen, nach jüngstem Urteil des Bundesgerichtshofs. Hauptsache der Inspektionsplan und Herstellervorgaben wurden eingehalten.
Das ist so leider nicht richtig. Der BGH hat entschieden, daß eine AGB-Beschränkung auf Vertragswerkstätten eines Herstellers dann unwirksam ist, wenn der Käufer bei einem gebrauchten Kfz
gegen Entgelteine Gebrauchtwagen-Garantie erwirbt.
Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 25.09.2013Zitat:
"Denn bei einer Wartungsklausel handelt es sich jedenfalls dann um eine die Leistungsabrede lediglich ergänzende und damit der Inhaltskontrolle unterliegende Regelung, wenn die Garantie – wie vorliegend – nur gegen Zahlung eines dafür zu entrichtenden Entgelts zu erlangen war."
Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, daß bei einer (mit dem Fahrzeug übertragbaren) Garantie des Herstellers, die ein Käufer kostenlos mit einen Neuwagen erhält, eine Festlegung auf Vertragswerkstätten des jeweiligen Herstellers zulässig ist.
Wenn es beim TE also darum geht, die Werksgarantie von Skoda zu erhalten, sollte er das Inspektionsintervall gemäß der Herstellervorgabe einhalten. Dann kann er sich im Anschluss immer noch mit dem Verkäufer um die Kostenverteilung streiten.
Zitat:
Original geschrieben von Classic-Fan
Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, daß bei einer (mit dem Fahrzeug übertragbaren) Garantie des Herstellers, die ein Käufer kostenlos mit einen Neuwagen erhält, eine Festlegung auf Vertragswerkstätten des jeweiligen Herstellers zulässig ist.
Falsch! diese Regelung wurde schon vor vielen Jahren vor Gericht gekippt! Unabhänig vom aktuellen Urteil,da ging es nur um Gebrauchtwagengarantien.
Kurz gesagt solange die Wartung nach Werksvorschrift erfolgt verfällt auch eine Werksgarantie nicht auch wenn die Wartung nicht beim Vertragspartner erfolgte.
Gruß Tobias
Zitat:
Falsch! diese Regelung wurde schon vor vielen Jahren vor Gericht gekippt! Unabhänig vom aktuellen Urteil,da ging es nur um Gebrauchtwagengarantien.
Hallo Tobias,
hast Du dafür zufällig Quellen? Nach meinen Informationen ist eine Vertragswerkstattbindung bei Neuwagengarantien zulässig und zwar unabhängig davon, daß viele Hersteller inzwischen darauf verzichten, den Kunden solche Vorgaben zu machen (wohl auch aufgrund europäischer Wettbewerbsrichtlinien).
Wir müssen in diesem Zusammenhang übrigens zwischen einer Verkäufer- und einer Herstellergarantie unterscheiden. Der BGH urteilte in 2 Fällen, in denen es um die Werkstattbindung in Verkäufergarantien ging, daß eine solche Klausel unwirksam sei, wenn der Verstoß des Käufers gegen diese Werkstattbindung zu einem Verlust der Rechte aus der Garantie führe. (BGH vom 24.04.1991 - VIII ZR 180/90 und BGH vom 17.10.2007 – VIII ZR 251/06).
Dagegen ist eine Regelung in den Garantiebedingungen eines Herstellers, der eine 30jährige Durchrostungsgarantie gegeben hatte (hier im Falle von Mercedes-Benz), mit der Begründung als wirksam erkannt worden, daß durch regelmäßige Wartungen das Risiko von Garantiefällen generell vermindert werde und der Hersteller ein legitimes Interesse habe, eine langfristige Bindung an das Vertragswerkstättennetz zu erreichen (BGH vom 12.12.2007 – VIII ZR 187/06).
Hi,
schau mal hier habe ich von der Homepage des GVA (Gesammtverband Autoteilehandel)
Zitat:
Ein nachträglicher, ergänzender Hinweis zum Thema Neuwagen-Garantien:
Garantiezusagen dürfen auch bei Neuwagen nicht an die regelmäßige Wartung in der Vertragswerkstatt geknüpft werden. Dies hat die EU-Kommission in den Leitlinien zur GVO 461/2010 deutlich betont, ebenso das Bundeskartellamt, die französische Wettbewerbsbehörde und (vor wenigen Monaten) das Marktgericht Stockholm. Alles andere verzerrt den Wettbewerb. Der BGH hat in seinem älteren Urteil zur Rostgarantie von Mercedes-Benz lediglich festgestellt, dass kein Verstoss gegen AGB-Recht vorliegt. Die Vereinbarkeit einschränkender Neufahrzeug-Garantiebedingungen mit dem Kartellrecht hingegen haben die Richter seinerzeit (dies geht aus dem Volltext jenes Urteils ausdrücklich hervor) nur offen gelassen, weil der damalige Kläger den kartellrechtlichen Sachverhalt nicht rechtzeitig vorgetragen hatte.
Gruß Tobias
Bei dem Skoda mit dem 1,4TSI würde ich übrigens dennoch den Service beim Vertragshändler vorschlagen. Die Motoren gehen wirklich reihenweise hops und da ist man ja schon nach wenigen Jahren auf die kulanz des herstellers angewiesen.
Da Kulanz ein freiwilliges Entgegenkommen des Herstellers ist ist ein gut geführtes Scheckheft hier besonders wichtig.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
Wenn nicht, lass den Service in einer seriösen Skoda-Werkstatt machen und fertig. Da würde ich jedenfalls nicht nochmal hin gehen oder beim Service dabei bleiben. Freue dich, dass du dann erstmal wieder 2 Jahre bzw 30.000 km Ruhe hast. Bremsflüssigkeitswechsel ist ja jetzt auch mit bei.
Ja, den Service werde ich zu 100% machen.
Das Fahrzeug hat noch bis März 2014 die Neuwagengarantie von Werk aus.
Ab März greift dann die, von mir gekaufte, Garantieverlängerung für 36 Monate.
Den Service bei dieser Werkstatt zu machen, fällt aus zwei Gründen für mich komplett aus dem Raster.
a) Die Werkstatt wäre 115km (eine Strecke) entfernt - wo hingegen der nächste Skoda Partner im Ort keine 2km entfernt ist
b) Durch die Aussagen am Telefon hat der Herr mein komplettes Vertrauen verloren.
Meine Idee ist, dass er sich, sofern er Kulant ist, an den Kosten beteiligt. Wie viel Prozent das im Endeffekt sind, bleibt abzuwarten.
Zu angesprochenen Tachomanipulierung:
So weit würde ich nicht gehen, ich denke das am Km-Stand alles zu 100% sauber ist.
Das Auto sieht von außen, innen und auch Motor, Bremsen, Reifen etc. wie neu aus.
Auch wenn ich mit dem bisherigen Verhalten unzufrieden bin, würde ich dem Typen das keineswegs unterstellen!!!