Auto gekauft, Händler will Auto nun doch nicht verkaufen
Servus,
folgendes Problem, ein Freund hat sich einen A4 beim Toyota Händler gekauft,bzw.bezahlt und den Brief+Gebrauchtwagengarantie+Rechnung bekommen. Das Auto sollte am Montag abgeholt werden.
Er hat die Versicherungsnummer, Kennzeichen schon besorgt, als gestern ein Anruf vom Händler gekommen sie wollen das Auto doch nicht verkaufen, da die Kupplung am Ende ist und der Klimakompressor
anscheinend auch defekt ist.
Als Alternative hat er ich gleich noch einen Rav4 angeboten mit 100000km
weniger Kilometer...
Wie sind hier die Rechte des Käufers?
Für was hat man eine Gebrauchtwagengarantie?
Auto ist ein 2.0TDI,230000km, Handschalter
22 Antworten
Grundsätzlich auf Verschleißteile wie hier z.B. die Kuplung sind bei einer Gebrauchtwagengarantie ausgeschlossen!
Was ist bei der Garantie den dabei? Verschleißteile schon mal nicht...aber alles am Auto unterliegt doch einen Verschleiß???
Oder sind da nur Sachen drin wie Bremskraftverstärker, Sitze, Armaturenbrett und Teppich die sowieso nie mehr getauscht werden
Gesetzliche Gewährleistung ist nicht das gleiche wie Garantie.
Das Auto muss grundsätzlich beim Verkauf mangelfrei sein, wenn nichts anderes im Kaufvertrag steht.
Das heisst, du hättest durch Zahlung des Kaufpreises ein Anrecht auf eine funktionierende Kupplung und auch funktionierende Klimaanlage. Man hätte den Händler "zwingen" können, die Kupplung und Klimaanlage bis zur Übergabe zu reparieren, und das ohne Zusatzkosten für den Käufer.
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In den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Beweispflicht und das macht es meist unmöglich sich da raus zu winden. Wäre ein guter Deal gewesen, der Händler hätte den Wagen mängelfrei machen müssen und Defekte die in den ersten 6 Monaten noch auffallen gehen in der Regel zu Lasten des Händlers.
Für den Händler wäre ein Rechtsstreit nur teurer gekommen als gleich zu reparieren.
Ich wäre da nicht zurück getreten.
Zitat:
@xavair1 schrieb am 23. Juni 2018 um 21:59:26 Uhr:
Gesetzliche Gewährleistung ist nicht das gleiche wie Garantie.
Das Auto muss grundsätzlich beim Verkauf mangelfrei sein, wenn nichts anderes im Kaufvertrag steht.
Das heisst, du hättest durch Zahlung des Kaufpreises ein Anrecht auf eine funktionierende Kupplung und auch funktionierende Klimaanlage. Man hätte den Händler "zwingen" können, die Kupplung und Klimaanlage bis zur Übergabe zu reparieren, und das ohne Zusatzkosten für den Käufer.
Naja zwingen kannst du da niemanden. Im Zweifelsfalle hättest du das Auto genommen und reklamiert , der hätte 3 erfolglose Reparaturversuche gestartet und am Schluss hätte er das Auto wieder zurückgenommen ( gewandelt ). Um diesem Prozedere vorzugreifen ( scheinbar steht die Reparatur der Klima und Kupplung in keinem Verhältnis zur Fahrzeugwert ) sagt der Händler lieber gleich, daß er das Fahrzeug nicht mehr verkaufen möchte. Alles nicht ganz astrein, aber ich denke keinen Rechststreit wert.
So ist es, das Auto hätte keine 5000€gekostet, der Verkäufer hat sich entschuldigt das es so gelaufen ist, die Rückabwicklung hat der Chef selbst gemacht+Kaufpreis und Unkosten die meinen Freund entstanden sind hat das Autohaus bezahlt...
Auch wenn mein Freund im Recht war, so einen Stress für was?
Einen 2.0 TDI (B8) für 5000 €, selbst mit 230tkm auf der Uhr klingt viel zu billig, trotz des Diesel Problems. Vielleicht war das ja das Problem und er hat die Kupplung nur vorgeschoben.