Auto fuhr rückwerts vor's Moped und Fahrer streitet es ab!

Hallöle;
Ich war heute auf dem Weg nach Mutter'n in ner 30 Zone unterwegs.
Ein Stück vor mir parkte ein Auto aus und fuhr langsam ein Stück die Strasse runter.
Er hielt an und ich rollte auf ihn zu und hielt etwa 1m hinter ihm als er den Rückwertsgang einlegte!
Ich hupte noch, aber leider zu spät so das er mir aufs Vorderrad auffuhr!

Weil die beiden Mitbürger einen Migrationshintergrund hatten entschloss ich mich die Polizei zu rufen, da mein Moped Speichenräder hat und die halt eventuell nen Knacks am Vorderrad mitbekommen haben.

Das blöde ist, es gibt keine Zeugen und in der guten halben Stunde bis die Beamten da waren haben die beiden sich natürlich schön abgesprochen das ich aufgefahren sei.

Kann ein Gutachter, anhand des Schadenbildes feststellen welches Fahrzeug stand?

Gruß Berni

Beste Antwort im Thema

In Deutschland gibt es eine Kultur für so etwas. Dem anderen eins dranhängen, eins auswischen, Polizei rufen, anschwärzen. In Frankreich wäre das mit einem Achselzucken gut gewesen. Jede Menge Ärger um nichts, und ein unverhältnismässiger Volkswirtschaftlicher Schaden. Blockierte Strasse, blockierte Verkehrsteilnehmer (nicht nur ihr drei), verpasste Termine, teure Beamte, Papierkram...für nichts und wieder nichts.

Ich wäre sehr dafür, dass bei solchen Bagatellen beide Beteiligte 50/50 den Einsatz bezahlen müssen. Entlastet alle Steuerzahler, denn dann käme niemand mehr auf den Gedanken, die Polizei mit Pipifax zu belästigen.

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Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 28. Juni 2017 um 11:07:26 Uhr:



Erkennst du deinen Widerspruch.

Nein. Da ist keiner. Du hast mich nur nicht richtig verstanden.
Les' meinen Beitrag nochmal genau. Vielleicht fällt dann der Groschen.

Mit Deinem Unfall vor 50 Jahren hat das nichts gemeinsam.

Nein der Groschen fällt nicht

weil eben meine Haftpflicht-Versicherung

auch meine eigenen Interessen wahren und vertreten muss.

Und in dem Sinne ist es so wie ich sagte:

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 25. Juni 2017 um 17:28:06 Uhr:


Wenn da Forderungen kommen,
dann sollte der Berni schleunigst selbst fordern
und das mit Stützung seiner eigenen Haftpflicht und (ggfs wenn wirklich ein Schaden bei ihm vorliegt) einen Versicherungs-Gutachter erwirken - er muss ihn dann nicht selbst bezahlen wenn ihm dieser von seiner Versicherung zu geteilt wird.

Deine Antwort:

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 26. Juni 2017 um 11:08:57 Uhr:



Die eigene Haftpflicht interessiert sich einen Kehricht für den Schaden am versicherten Fahrzeug. Haftpflicht reguliert nur Fremdschäden. Die machen auch kein Gutachten für lau an dem Motorrad.

Zwar grundsätzlich richtig

aber eben nicht ganz und allumfassend so.

Ich hatte zwei weitere Fälle
in welchem meine Haftpflicht nicht nur den Fremdschaden beäugte.

Tschüss

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 28. Juni 2017 um 14:21:41 Uhr:


Nein der Groschen fällt nicht

Ist auch egal. 😉

Der hatte wohl auch so einen richtig üblen Tag 😁😁

http://www.pnp.de/.../...er-verursacht-drei-Unfaelle-an-einem-Tag.html

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Ein Verwirrter. 🙄
Wohl wahr.

Immer diese Rentner. Die Überprüfung ab dem 50. Lebensjahr, wie beim LKW - Schein, wäre schon sinnvoll.

Ich plädiere aus naheliegenden Gründen für Überprüfungen ab dem 51. Lebensjahr. Und bis zum 40.
😉

Überprüfung ab 50. Lebensjahr beim LKW-Schein gibt's nur noch bei "Restbeständen".

Seit 01.01.1999, "darf" man, unabhängig vom Alter, ab Erwerbszeitpunkt der Klasse C/CE alle 5 Jahre auf die Führerscheinstelle dackeln und den Schein erneuern/verlängern lassen.
Natürlich nur mit allgemeinärztlicher Bescheinigung, augenärztlichem Gutachten und einem neuen biometrischen Passfoto.
Kostet neben Geld, vor allem einen Haufen Zeit...

Eigentlich müssten sich die Jungen dann konsequenterweise jedes halbe Jahr auf ihren geistigen Zustand untersuchen lassen.
Gemessen an ihrem Anteil an der fahrenden Bevölkerung verursachen sie mit Abstand die meisten Unfällen.

Diese Diskussion ist doch populistisch und diskriminiert Menschen die mehr erlebt haben! 🙂

Aber wir schweifen ab!
Im Ausgangsfall war keiner über 50, vielleicht das "Opfer"!

Zitat:

@WorldEater666 schrieb am 29. Juni 2017 um 06:44:22 Uhr:


Überprüfung ab 50. Lebensjahr beim LKW-Schein gibt's nur noch bei "Restbeständen".

Seit 01.01.1999, "darf" man, unabhängig vom Alter, ab Erwerbszeitpunkt der Klasse C/CE alle 5 Jahre auf die Führerscheinstelle dackeln und den Schein erneuern/verlängern lassen.

Ich glaube du liegst falsch 😰😕.

Die Gesetzeinsatz ist zwar der 01.01.1999
doch in Kraft erst mit dem 01.01.2000, und auch für weiteres ist die Gültigkeit der Fahrerlaubnis immer bis zum 50ten Lebensjahr ohne Verfallsdatum.

Eine Besonderheit bildet bei Alt-Besitzern der C1E
der idF (bei Inhabern der Kl3) für Züge bis 18 Tonnen Gültigkeit hat.
Besitzstandwahrung für Alt-Fahrerlaubnis-Inhaber wird das so behördlich tituliert.
Ansonsten wird in allen Medien so viel Mist geschrieben, ja sogar die Führerschein-Behörden blicken nicht durch.

Der Verfall der Klassen C + CE ist jedoch in jedem Fall erst mit dem 50ten Lebensjahr, und hat nichts damit zu tun, dass für den Gewerblichen-Betrieb eine regelmäßige Weiterbildung beauflagt ist für die Klassen C, CE + C1 und C1E .
Wenn der Fahrerlaubnis-Inhaber diese Klassen privat nutzt, egal in welcher Form, dann sind diese sogenannten Module nicht erforderlich 😛!

Und zu deiner Info:
Mein C1E hat noch heute Gültigkeit
ohne Module und Gesundheitszeugnis + Augengutachten,
allerdings nur für Züge oder Zug-Kombinationen bis 12 Tonnen 😉.

War jetzt alles OT,
aber eben eine Antwort für @WorldEater666 😎.

Tschüss

Ja, mein CE ist quasi letzten Dezember ausgelaufen, mein C1E ist weiterhin ohne Schlüsselzahlen gültig.

Haben sich die Spezis mit dem Corsa schon zwecks aberwitziger Forderungen gemeldet?

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 30. Juni 2017 um 06:20:42 Uhr:


Ich glaube du liegst falsch...

Abgelaufen ist abgelaufen. Steht hinten auf dem Führerschein (unter "11" glaub ich).
Und hat nix mit der Grundquali und den Modulen für Berufskraftfahrer zu tun.
Auch Privat hat man dann keine Fahrerlaubnis für C/CE mehr.

Müsste für C1/C1E genauso gelten, bin mir da aber nicht 100pro sicher.

Du fällst wahrscheinlich noch über die, von mir weiter oben sog. "Restbestände".

Zitat:

@WorldEater666 schrieb am 30. Juni 2017 um 08:52:22 Uhr:


......Müsste für C1/C1E genauso gelten, bin mir da aber nicht 100pro sicher......

Ne, C1E ist da raus. Meiner ist Mitte der 80er ausgestellt und C1E beinhaltet keinerlei Einschränkungen oder irgendein Ablaufdatum. Ist die alte Klasse 3.

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 30. Juni 2017 um 06:20:42 Uhr:
Ansonsten wird in allen Medien so viel Mist geschrieben,

Das stimmt. Ist MT auch ein Medium ?

Ja Sammler
auch MT ist ein Medium - oder nicht.

Quatschköpfe erzählen so vieles:

Zitat:

@WorldEater666 schrieb am 29. Juni 2017 um 06:44:22 Uhr:


Überprüfung ab 50. Lebensjahr beim LKW-Schein gibt's nur noch bei "Restbeständen".

Seit 01.01.1999, "darf" man, unabhängig vom Alter, ab Erwerbszeitpunkt der Klasse C/CE alle 5 Jahre auf die Führerscheinstelle dackeln und den Schein erneuern/verlängern lassen.
Natürlich nur mit allgemeinärztlicher Bescheinigung, augenärztlichem Gutachten und einem neuen biometrischen Passfoto.

Zeig mir doch mal unter welchen § der FeV das geschrieben steht 😕?

Tschüss

Wenn dein Vorderrad komplett stand, da sind im Lack der Stoßstänge nur "Punkte" zu sehen. Hat sich dein Rad noch gedreht sind es Striche- das sieht jeder Gutachter mit einem Blick - früher haben das auch Polizisten noch erkannt und sowas sofort geklärt...

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