Auto fuhr rückwerts vor's Moped und Fahrer streitet es ab!

Hallöle;
Ich war heute auf dem Weg nach Mutter'n in ner 30 Zone unterwegs.
Ein Stück vor mir parkte ein Auto aus und fuhr langsam ein Stück die Strasse runter.
Er hielt an und ich rollte auf ihn zu und hielt etwa 1m hinter ihm als er den Rückwertsgang einlegte!
Ich hupte noch, aber leider zu spät so das er mir aufs Vorderrad auffuhr!

Weil die beiden Mitbürger einen Migrationshintergrund hatten entschloss ich mich die Polizei zu rufen, da mein Moped Speichenräder hat und die halt eventuell nen Knacks am Vorderrad mitbekommen haben.

Das blöde ist, es gibt keine Zeugen und in der guten halben Stunde bis die Beamten da waren haben die beiden sich natürlich schön abgesprochen das ich aufgefahren sei.

Kann ein Gutachter, anhand des Schadenbildes feststellen welches Fahrzeug stand?

Gruß Berni

Beste Antwort im Thema

In Deutschland gibt es eine Kultur für so etwas. Dem anderen eins dranhängen, eins auswischen, Polizei rufen, anschwärzen. In Frankreich wäre das mit einem Achselzucken gut gewesen. Jede Menge Ärger um nichts, und ein unverhältnismässiger Volkswirtschaftlicher Schaden. Blockierte Strasse, blockierte Verkehrsteilnehmer (nicht nur ihr drei), verpasste Termine, teure Beamte, Papierkram...für nichts und wieder nichts.

Ich wäre sehr dafür, dass bei solchen Bagatellen beide Beteiligte 50/50 den Einsatz bezahlen müssen. Entlastet alle Steuerzahler, denn dann käme niemand mehr auf den Gedanken, die Polizei mit Pipifax zu belästigen.

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Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 30. Juni 2017 um 11:19:33 Uhr:


Zeig mir doch mal unter welchen § der FeV das geschrieben steht 😕?

Das ist einfach: § 23 Abs 1 FEV.
WorldEater666 ist kein "Quatschkopf"

Mit Beleidigungen sollte man insgesamt zurückhaltender sein. 🙄

@moppedsammler Danke.
@der_kasper ich glaube der C1E, wenn aus Klasse 3 stammend, ist davon ausgenommen.
Auch wieder Thema "Altbestand".
Wenn man aber heutzutage C1/C1E macht, gilt die gleiche 5 Jahresregel.
https://www.tuev-nord.de/.../

Zitat:

@WorldEater666 schrieb am 30. Juni 2017 um 17:49:55 Uhr:


ich glaube der C1E, wenn aus Klasse 3 stammend, ist davon ausgenommen.

Ja. C1E bleibt mir unbenommen.
Ich gehöre auch zu den "Restbeständen"

Eigentlich braucht man für den CE, der mir mit dem 50. Lebensjahr verfallen ist, erstmal C.
Einen LKW - Führerschein habe ich nie gemacht. Nur Klasse 4, später 1 und 3.

Aber die Regelung von 1975 schloß eine lustige Sattelzug-Kombination mit ein.
Der durfte eben nicht mehr als drei Achsen haben.
Habe ich aber nie gebraucht.

Zitat:

@Desmo 748 schrieb am 28. Juni 2017 um 18:59:22 Uhr:


Der hatte wohl auch so einen richtig üblen Tag 😁😁

http://www.pnp.de/.../...er-verursacht-drei-Unfaelle-an-einem-Tag.html

Der arme Kerl! Sollte lieber Autoscooter fahren... 😉 (Ist gehässig, ich weiß.)

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Zitat:

@moppedsammler schrieb am 30. Juni 2017 um 10:36:47 Uhr:


Ist MT auch ein Medium ?

Wenn man hier so liest, dann gibt es hier zumindest mit Sicherheit den einen oder anderen, der ein Medium ist oder sich dafür hält. 🙂

Um nochmal auf das eigentliche Thema zurückzukommen, hier ist eine interessante und informative Seite zum Thema Unfallrekonstruktion.

http://www.unfallaufnahme.info/
Jens Petersen, der Autor, ist Angehöriger der Polizei Niedersachsen.

All OT

Hallo Sammler.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 30. Juni 2017 um 12:38:29 Uhr:



Das ist einfach: § 23 Abs 1 FEV.
WorldEater666 ist kein "Quatschkopf"

Danke für den Hinweis
ich habe den O-Text
in den Seiten des Justizministeriums gelesen.

Wann wurde diese Geltungs-Vorgabe 'so' geändert 😕?

Entschuldige @WorldEater666
mein Fehler und Nachlässigkeit 😮.

Dein Eintrag,
der [für dich] als 1957 geborener am 27.94.2007 verfallen ist,
wäre mM nach unvollständig - doch viele Menschen können nicht so verknotet denken wie Verwaltungsrechtler.

Grund des Eintrages

C

(

79

)

Zitat:

Die Berechtigung zum Führen von Sattelkombinationen über 7,5 t war in Klasse 3 nicht enthalten, so dass eine dem Umfang der Klasse C1E von 12 t Gesamtmasse überschreitende Sattelkombination nur mit der Klasse CE (unbeschränkt) geführt werden darf.

CE (79),
[allerdings bis 31.12.2010 nur auf besonderen Antrag, ab 01.01.2011 auch ohne Antrag; die entsprechende Eintragung berechtigt zum Führen von 3-achsigen Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to.]
Bei CE(79) handelt es sich nicht um eine gesonderte Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Eintragungskonstruktion. Es wird quasi die Berechtigung für CE mit der Einschränkung durch die Schlüsselzahl 79 erteilt.

Das Gaudium ging ursprünglich noch weiter,

man wollte die aufkommende Praxis der kleinen Sattelkombinationen mit [gesamt]

3

Achsen ganz unterbinden.

Tschüss

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 01. Juli 2017 um 13:28:25 Uhr:


Entschuldige @WorldEater666
mein Fehler und Nachlässigkeit ??.

Schwamm drüber!

Petrus ging nicht über'n See, nein er schwamm drüber...

https://www.youtube.com/watch?v=4W1aDu0PkLg

Zitat:

@WorldEater666 schrieb am 1. Juli 2017 um 15:09:07 Uhr:


Schwamm drüber!

Gilt heute als politisches Statement

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