Auto Durchsuchung
Hallo ich hab da mal eine Frage, heute wurde mein Auto unfreiwillig durchsucht. (steht auf einem öffentlichen Parkplatz hat ein saisonkennzeichen 4/11) Es geht nicht zuzuschließen da meine Freundin den einzigen Schlüsse letztes Jahr verloren hat. Da auf dem Öffentlichen Parkplatz, Kennzeichen geklaut wurden habe ich meine vorsichtshalber abgenommen, habe aber ein Zettel mit Namen,Telefonnummer und Kennzeichen-Daten hinter die Frontscheibe gelegt. Nun die Frage darf die Polizei ohne meine Anwesenheit bzw. Erlaubnis mein Auto durchsuchen auch wenn es auf ist? Ich mache gerade MPU und es wurde ein grinder (sozusagen Cannabismühle) gefunden (nicht meiner). Kann ich dagegen vorgehen oder ist das sinnlos?
Danke für Antworten
82 Antworten
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 11. März 2021 um 09:45:38 Uhr:
Ein abgelehnter freiwilliger Drogentest, wäre für mich mehr als ausreichender Grund für eine richterlich angeordnete Blutabnahme, aber ich sehe das vielleicht etwas Konsequenter als die aktuelle Rechtssprechung 😉
ein abgelehnter freiwilliger Drogentest führt erstmal zu erheblichen Mehraufwand und Schreibkram bei der Polizei; ob die Pol. bei fehlendem begründeten Verdacht dann noch darauf besteht, kann man also beruhigt abwarten und ggf. auch ablehnen...
Hallo, jettamk21990,
Zitat:
@jettamk21990 schrieb am 10. März 2021 um 18:43:05 Uhr:
Da auf dem Öffentlichen Parkplatz, Kennzeichen geklaut wurden habe ich meine vorsichtshalber abgenommen, habe aber ein Zettel mit Namen,Telefonnummer und Kennzeichen-Daten hinter die Frontscheibe gelegt. Nun die Frage darf die Polizei ohne meine Anwesenheit bzw. Erlaubnis mein Auto durchsuchen auch wenn es auf ist?
die Polizei darf in so einem Fall nicht nur das Fahrzeug durchsuchen, sondern muss es im Grunde genommen sogar, wenn die Ermittlungen sauber durchgeführt werden sollen.
Überlege mal selber: Da steht ein PKW ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum
Allein das ist so schon mal nicht erlaubt und berechtigt den Beamten, der das Fahrzeug feststellt, schon mal zu weiteren Ermittlungen wegen möglicher Straftaten (man könnte sogar schon fast sagen, dass er nach § 163 Abs. 1 StPO schon verpflichtet sein kann, hier Ermittlungen anzustellen).
Der Zettel hinter der Frontscheibe ist ja gut und schön, aber würdest Du als Polizeibeamter dann einfach so nichts weiter unternehmen und davon ausgehen, dass ja alles in Ordnung ist? Wohl kaum
Wer sagt denn, dass das Kennzeichen auf dem Zettel tatsächlich mit dem übereinstimmt, das dem Fahrzeug zugeteilt wurde?
Also ist es schon mal erlaubt, zu schauen, ob das Fahrzeug verschlossen ist, um dann ggf. die Motorhaube zu öffnen und die Fahrgestellnummer festzustellen.
Des Weiteren sagt so ein Zettel nichts darüber aus, ob das unverschlossener Fahrzeug möglicherweise gestohlen ist und vielleicht sogar vor dem Abstellen bei einer Straftat benutzt wurde: Also darf der Beamte es durchsuchen, um hier Näheres zu überprüfen.
Wenn dann BTM - Utensilien gefunden werden, ist es meist recht schwer, diese irgendeiner bestimmten Person rechtssicher zuzuordnen, aber es ist legitim, einen Bericht an die Fsst zu schicken, in dem der Fund mitgeteilt wird. Ob diese dann gegenüber dem Halter (der ja erster Ansprechpartner wäre) tatsächlich etwas unternimmt, ist deren Sache.
Bzgl. Deiner Freundin: Wie kann man sich den Drogentest vorstellen, den diese mitmachen musste? Ein Urintest auf dem Parkplatz dürfte es ja wohl kaum gewesen sein.
Abgesehen davon wüsste ich keinen Grund für einen Drogentest, wenn sie nur zu Fuß zu einem schon seit längerem dort stehenden Fahrzeug kommt.
Hallo, Turbotobi28,Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 11. März 2021 um 09:24:33 Uhr:
Der Drogentest der Freundin war übrigens komplett freiwillig, hätte sie abgelehnt hätten die Polizisten sie aber festnehmen können und ein Richter einen Drogentest anordnen können.
richtig: Ein Drogentest ist immer freiwillig und dieser kann nicht einmal von einem Richter angeordnet werden.
Was Du meinst, ist vermutlich die Blutentnahme, die notwendig ist, um beweissicher festzustellen, ob ein Fahrzeuglenker unter BTM - Einfluss steht.
Dazu müsste die Freundin aber zum Einen erst einmal vorher nachweislich gefahren sein (ob dies zutrifft, wissen wir nicht) und zum Anderen müssen Anhaltspunkte vorliegen, die für den Beamten und ggf. den anordnenden Richter den Verdacht ergeben, dass sie tatsächlich unter BTM - Einfluss steht.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 11. März 2021 um 09:45:38 Uhr:
Ein abgelehnter freiwilliger Drogentest, wäre für mich mehr als ausreichender Grund für eine richterlich angeordnete Blutabnahme, aber ich sehe das vielleicht etwas Konsequenter als die aktuelle Rechtssprechung 😉
Wenn der Beamte als einzigen Anhaltspunkt nur einen abgelehnten freiwilligen Drogentest vorbringen kann, um eine Blutentnahme anzuordnen, kann er sich ganz schnell wegen einer Körperverletzung im Amt strafbar machen.
Es gibt Menschen, die schlicht und ergreifend ihr Recht wahrnehmen, so einen Test abzulehnen, auch dann, wenn sie noch nie im Leben mit Drogen zu tun hatten.
Nach welcher Rechtsgrundlage sollte ein Polizeibeamter hier dann, ohne irgendwelche anderen Anhaltspunkte, eine BE anordnen dürfen?
Hallo, Soundrei,Zitat:
@Scoundrel schrieb am 11. März 2021 um 09:39:53 Uhr:
Der Richtervorbehalt für die Blutentnahme ist seit 2.5 Jahren abgeschafft.
nur der Form halber: Der Richtervorbehalt wurde zwar abgeschafft, das heißt aber nicht, dass der Beamte, wenn er sich nicht so ganz sicher ist und lieber etwas Rückendeckung haben möchte, nicht die Möglichkeit nutzen kann, sich eine Anordnung des zuständigen Richters einzuholen.
Zitat:
Die Argumente für eine Blutentnahme wären hier (auch ohne die genauen Hintergründe zu kennen) wohl sehr dünn...
Ich möchte sogar behaupten, dass es nach vorliegendem Sachverhalt (wenn nichts verschwiegen oder überlesen wurde) überhaupt keine Argumente für eine Blutentnahme gab.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
Wenn der Beamte als einzigen Anhaltspunkt nur einen abgelehnten freiwilligen Drogentest vorbringen kann, um eine Blutentnahme anzuordnen, kann er sich ganz schnell wegen einer Körperverletzung im Amt strafbar machen.
Es gibt Menschen, die schlicht und ergreifend ihr Recht wahrnehmen, so einen Test abzulehnen, auch dann, wenn sie noch nie im Leben mit Drogen zu tun hatten.
Nach welcher Rechtsgrundlage sollte ein Polizeibeamter hier dann, ohne irgendwelche anderen Anhaltspunkte, eine BE anordnen dürfen?
Kein Polizist läuft durch die Straße oder hält einfach so x beliebige Fahrzeuge an und verlangt dann einen Schnelltest. Es wird immer einen Grund geben warum ein Polizist den Bürger um einen Drogentest bittet, das muss nicht immer was konkretes sein vielleicht ist es einfach nur die Erfahrung oder das Bauchgefühl eines Beamten.
Damit kann der Beamte natürlich auch komplett falsch liegen, aber dann ist es ja auch überhaupt kein Problem so einen Schnelltest zu machen.
Natürlich gibt es auch unter den Polizisten Ar..... und viele sind aufgrund ihrer täglichen Erlebnisse gefrustet, grundsätzlich denke ich aber das die nur ihren Job machen und die kennen ihre "Kunden" schon ganz gut.
Ich hatte nur mal während einer relativ kurzen Zeit mit einem aufgemotzten Auto häufiger mal ein Kontrolle, dank entsprechendem Verhalten von beiden Seiten gab es aber nie Probleme.
ich musste auch noch nie einen Alkohol oder Drogentest machen, scheinbar haben die Beamten da ein ganz gutes Gespür für, denn ich trinke nie Alkohol und Drogen konsumiere ich erst Recht nicht, hätte das gerne mal unter beweis gestellt war aber nie nötig.
Gruß tobias
Edit, halt doch kürzlich durfte ich zum ersten mal pusten, morgens um 6 nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit
Zitat:
@remix schrieb am 11. März 2021 um 10:38:58 Uhr:
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 11. März 2021 um 09:45:38 Uhr:
Ein abgelehnter freiwilliger Drogentest, wäre für mich mehr als ausreichender Grund für eine richterlich angeordnete Blutabnahme, aber ich sehe das vielleicht etwas Konsequenter als die aktuelle Rechtssprechung 😉ein abgelehnter freiwilliger Drogentest führt erstmal zu erheblichen Mehraufwand und Schreibkram bei der Polizei; ob die Pol. bei fehlendem begründeten Verdacht dann noch darauf besteht, kann man also beruhigt abwarten und ggf. auch ablehnen...
Dies sehe ich auch so,da ich schon drei mal den freiwilligen Drogentest verweigert habe und danach weiterfahren durfte.
Auf diesen Mehraufwand haben die meisten Beamten dann auch keine Lust,oder sie sind sich ihrer Sache nicht ganz sicher
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Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 11. März 2021 um 09:45:38 Uhr:
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 11. März 2021 um 09:39:53 Uhr:
Die Argumente für eine Blutentnahme wären hier (auch ohne die genauen Hintergründe zu kennen) wohl sehr dünn...
Ein abgelehnter freiwilliger Drogentest, wäre für mich mehr als ausreichender Grund für eine richterlich angeordnete Blutabnahme, aber ich sehe das vielleicht etwas Konsequenter als die aktuelle Rechtssprechung 😉
Es ist ja nicht nur der abgelehnte Test.
Es ist das Drogenutensil im FZ. Das einzige was dagegen spricht, ist das schon länger stehende FZ. Sollte sowas in einem fahrenden zu finden/sehen sein, würde ich hier auch den Bluttest als angemessen ansehen.
Übrigens, die Aussage: "Ist doch nicht meins..." ist ja wohl mehr wie lächerlich. Wer um alles in der Welt bunkert in seinem PKW Drogenutensilien eines fremden ? Bohrmaschine vom Kumpel, Spaten vom Nachbarn, alles kein Prob und durchaus glaubhaft. Aber bei Drogen/Waffen und Co. hört die Glaubhaftigkeit ala "Ist nicht meins" ja wohl auf.
Gruß Jörg.
Zitat:
@jettamk21990 schrieb am 11. März 2021 um 10:12:21 Uhr:
Ja ist mir bewusst das genügend Zeit dafür war, da ich aber MPU mache und eine Ausbildung mache habe ich Schwierigkeiten überhaupt mit dem Geld über die Runden zukommen. Ich muss auch noch Anwaltskosten abzahlen die ich vom damaligen Gerichtsverfahren auferlegt bekommen habe deswegen sieht es bei mir immer schlecht aus Geld für andere Sachen auszugeben.
Unter diesen Umständen hätte es mehr Sinn gemacht, das Fahrzeug zu veräußern und nach dem Bestehen der MPU und der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis einen Neustart zu wagen. Damit wären etliche Probleme, die jetzt Realität geworden sind, gar nicht erst entstanden.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 12. März 2021 um 09:15:14 Uhr:
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 11. März 2021 um 09:45:38 Uhr:
Ein abgelehnter freiwilliger Drogentest, wäre für mich mehr als ausreichender Grund für eine richterlich angeordnete Blutabnahme, aber ich sehe das vielleicht etwas Konsequenter als die aktuelle Rechtssprechung 😉
Es ist ja nicht nur der abgelehnte Test.
Es ist das Drogenutensil im FZ. Das einzige was dagegen spricht, ist das schon länger stehende FZ. Sollte sowas in einem fahrenden zu finden/sehen sein, würde ich hier auch den Bluttest als angemessen ansehen.Übrigens, die Aussage: "Ist doch nicht meins..." ist ja wohl mehr wie lächerlich. Wer um alles in der Welt bunkert in seinem PKW Drogenutensilien eines fremden ? Bohrmaschine vom Kumpel, Spaten vom Nachbarn, alles kein Prob und durchaus glaubhaft. Aber bei Drogen/Waffen und Co. hört die Glaubhaftigkeit ala "Ist nicht meins" ja wohl auf.
Gruß Jörg.
Das liest man doch in jedem thread dieser Art.. da gehören die gefunden drogen oder was auch immer NIE dem TE. Das ist immer zufällig von nem bekannten da drin. 😁
So wie sich die Geschichte darstellt, habe ich volles Verständnis für die Polizisten. Und ich bin persönlich auch immer n bisschen misstrauisch und bin kein Freund von einer allzu übergriffigen Staatsmacht.
Der TE sagt dass sie nicht ihm gehören, also sollten wir das Thema hier so auch bearbeiten. Wenn ihr andere Überlegungen dazu habt, würde ich diese bei mir behalten und was die Polizei davon hält ist, abgesehen für die Überlegung den Richter anzurufen oder nicht (um eine Blutabnahme durch einen Arzt durchzusetzen, ziemlich egal. Am Ende ist jeder erst nach Schuldspruch schuldig und ich bin froh das keiner der hier bis jetzt geantwortet hat, unseren Rechtsstaat in offizieller Funktion vertritt. Die Mutmaßungen und Unterstellungen in diesem Forum sind oft einfach nur noch absurd.
Außerdem sollten wir hier bedenken dass die Freundin vom TE zum Test gebeten wurde und nicht der Besitzer des KfZ (der TE) selbst. Einen freiwilligen Drogentest kann die Polizei immer erfragen, eine Blutentnahme mit einem gefundenen Utensil das in einem Fahrzeug gefunden wurde, das in einer zu dem Zeitpunkt zumindest teilweise unbekannten Relation zu der Freundin stand, zu begründen, halte ich für sehr dünn und um ehrlich zu sein wird das wahrscheinlich auch bei keinem Richter so durchgehen. WENN sie einwilligt und der Test ist positiv, sieht die Sache natürlich anders aus.
Zitat:
@molchhero schrieb am 10. März 2021 um 22:49:36 Uhr:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 10. März 2021 um 18:56:14 Uhr:
Natürlich darf die Polizei eine Durchsuchung des Fahrzeugs vornehmen.Achso 😁
Auf welcher Grundlage darf die Polizei denn ohne weiter Anhaltspunkte irgendwelche Sachen durchsuchen? 😎
Bei einem offenen Auto ohne Kennzeichen darf sie das gleich aus mehreren Gründen:
- Halterfeststellung bzw. Identifikation
- Gefahrenabwehr
- Sicherung des Fahrzeugs
etc
@TE: Du oder wer das Fahrzeug dort abgestellt hat, hat gleich zig Ordnungswidrigkeiten begangen. Basta.
Zitat:
@afis schrieb am 12. März 2021 um 14:43:51 Uhr:
Zitat:
@molchhero schrieb am 10. März 2021 um 22:49:36 Uhr:
Achso 😁
Auf welcher Grundlage darf die Polizei denn ohne weiter Anhaltspunkte irgendwelche Sachen durchsuchen? 😎
Bei einem offenen Auto ohne Kennzeichen darf sie das gleich aus mehreren Gründen:
- Halterfeststellung bzw. Identifikation
- Gefahrenabwehr
- Sicherung des Fahrzeugs
etc@TE: Du oder wer das Fahrzeug dort abgestellt hat, hat gleich zig Ordnungswidrigkeiten begangen. Basta.
pst
das will er aber nicht hören
er will hören, dass er alles richtig und die polizei alles falsch gemacht hat
Vielleicht sollten wir in diesem Fall mal zwischen Durchsuchung (zur Beweissicherung) und Untersuchung (zur Gefahrenabwehr) unterscheiden.
Wenn der kritische Bürger auch so vorschriftsmäßig Handeln würde wie er es von der Polizei verlangt, gäbe es solche Diskussionen gar nicht.
Grüße vom Ostelch
Und so sehr überrascht mich der Drogentest auch nicht ... da kommt die Polizei zu einem Fahrzeug, was ohne Kennzeichen, offen und mit Drogenutensilien auf einem Parkplatz steht. Da man nicht zwangsläufig erkennen kann, das dieses Fahrzeug schon wochenlang steht, muss man ausgehen, das die nächste eintreffende Person am Fahrzeug auch selbiges erst vor kurzem auf dem Supermarktparkplatz abgestellt hat oder mindestens mitgefahren ist.
Mich wundert, dass das Fahrzeug nicht vorsorglich sichergestellt wurde....Zur Gefahrenabwehr. Der Halter wäre sehr schnell zu ermitteln gewesen und da wundert es mich, dass der TE nicht direkt kontaktiert wurde. Zumindest ist dies bei uns so üblich.
Er hätte es aber noch toppen können. Fahrzeug ohne Kennzeichen vor einem Bundeswehrstandort abstellen. Mit AntiFa-Aufklebern drauf. War interessant anzusehen, wie die Feldjäger das volle Programm abspielen.
Denke nicht, dass hier viel passieren wird. Das Abstellen im öffentlichnen Raum wird ein Bußgeld kosten. Zugelassen war der Wagen ja, nur die Kennzeichen waren nicht am Fahrzeug.
Dass er nicht abgeschlossen war...ja, wird auch was kosten. Und die Mühle... der Besitz ist doch nicht verboten; was sollte daran strafbar sein. Im Rahmen der MPU natürlich ungünstig.
Tipp für die Zukunft: Ausserhalb der Saison einen Parkplatz (in einem Hinterhof) oder Garage mieten; oder das Fahrzeug ganzjährig zulassen. Je nachdem, was billiger ist.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 12. März 2021 um 20:06:46 Uhr:
Mich wundert, dass das Fahrzeug nicht vorsorglich sichergestellt wurde....Zur Gefahrenabwehr. Der Halter wäre sehr schnell zu ermitteln gewesen und da wundert es mich, dass der TE nicht direkt kontaktiert wurde. Zumindest ist dies bei uns so üblich.(...)
Wie soll denn der direkte Kontakt aussehen? Es wird der Stelle XY mitgeteilt, das irgendwo ein Fahrzeug ohne Kennzeichen steht oder die Polizei trifft zufällig darauf. Bei beiden Situationen sind die Beamten erst vor Ort, um überhaupt etwas festzustellen ... der Rest hat ja anscheinend gut zusammengepasst. Der Rest kommt sicher auch noch per Brief zum TE. Wenn der Vorfall am 10. März war, geht der Brief kaum vorm 11.März raus und wäre frühestens heute (12. März) da.
Fahrgestellnummer... Anfrage an die Zulassungsstelle... Halter anrufen (sofern die Telefonnummer irgendwo aktenkundig ist... Manch einer steht noch im Telefonbuch, oder die Zulassungsstelle hat die Daten)
Ganz easy und wird gelegentlich so praktiziert.
Hier wäre es ganz easy gewesen...lies mal den Eingangspost. Der TE hat seine Daten hinter die Windschutzscheibe gelegt... Wäre für die Polizei nur ein Anruf gewesen, er möge zu seinem Fahrzeug kommen .