Auto Durchsuchung
Hallo ich hab da mal eine Frage, heute wurde mein Auto unfreiwillig durchsucht. (steht auf einem öffentlichen Parkplatz hat ein saisonkennzeichen 4/11) Es geht nicht zuzuschließen da meine Freundin den einzigen Schlüsse letztes Jahr verloren hat. Da auf dem Öffentlichen Parkplatz, Kennzeichen geklaut wurden habe ich meine vorsichtshalber abgenommen, habe aber ein Zettel mit Namen,Telefonnummer und Kennzeichen-Daten hinter die Frontscheibe gelegt. Nun die Frage darf die Polizei ohne meine Anwesenheit bzw. Erlaubnis mein Auto durchsuchen auch wenn es auf ist? Ich mache gerade MPU und es wurde ein grinder (sozusagen Cannabismühle) gefunden (nicht meiner). Kann ich dagegen vorgehen oder ist das sinnlos?
Danke für Antworten
82 Antworten
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 11. März 2021 um 09:01:03 Uhr:
Zitat:
@jettamk21990 schrieb am 10. März 2021 um 18:43:05 Uhr:
Es geht nicht zuzuschließen da meine Freundin den einzigen Schlüsse letztes Jahr verloren hat.
Dir ist aber bewußt, daß dies kein Hinderungsgrund für ein Auswechseln der Schließanlage ist, oder? Ausreichend Zeit dafür war ja vorhanden.
soll wohl ein heissen?
und wie startet der te denn dann das auto wenn kein schlüssel vorhanden ist?
kurzschließen?
dann dürfte der kabelbaum entsprechend aussehen und auch dies wäre ein grund zur durchsuchung
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 11. März 2021 um 09:04:12 Uhr:
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 11. März 2021 um 09:01:03 Uhr:
Dir ist aber bewußt, daß dies kein Hinderungsgrund für ein Auswechseln der Schließanlage ist, oder? Ausreichend Zeit dafür war ja vorhanden.
soll wohl ein heissen?
Nein, ist schon korrekt, so wie ich es geschrieben habe. Dazu muß das Fahrzeug logischerweise in die Werkstatt geschleppt werden. Aber vielleicht erläutert uns der TE ja noch die genaueren Umstände, insbesondere die Frage, ob das Fahrzeug nach dem Verlust des letzten Schlüssels überhaupt noch bewegt wurde.
Da das Fahrzeug seit Dezember nicht mehr bewegt werden darf ( aber eigentlich nicht auf öffentlichem Grund stehen darf) kann es ja schon sein das der Schlüssel seit letztem Jahr verschwunden ist 😉
Der Polizei hier noch ans Bein pissen zu wollen nachdem hier zig Regelungen und Gesetze gebrochen wurde grenzt schon an Frechheit.
Der Drogentest der Freundin war übrigens komplett freiwillig, hätte sie abgelehnt hätten die Polizisten sie aber festnehmen können und ein Richter einen Drogentest anordnen können.
Ob sie es getan hätten? Durchaus möglich bei der Situation vor Ort.
timbow, hat natürlich recht sorry, gedankenfehler meinerseits, bzw selektives lesen 😁
Ähnliche Themen
Also, um es vielleicht mal mit rechtlichen Grundlagen zu machen, eine Durchsuchung einer Person oder einer Tasche (würde ein geöffnetes Auto jetzt eher darunter stellen) ist nach 102 StPO nur möglich, wenn die Person: sich verdächtig gemacht hat eine Straftat zu begehen. Dann darf der Wagen natürlich bei einem richterlichen Beschluss durchsucht werden (das hätte man deiner Freundin wahrscheinlich gesagt), außerdem darf der Zoll ein Auto durchsuchen 10 (1) ZollVG, hier gilt die Besonderheit, dass der Zoll dies jederzeit im Rahmen seiner Tätigkeiten darf, also entweder Grenznah oder im Rahmen einer zollamtlichen Überwachung (Pakete aus dem Ausland zB).
Jedoch sollte man Beamte nie daran hindern, lieber machen lassen und später durch ein Gericht überprüfen lassen. Die Polizei kann niemandem schuldig sprechen.
Bei einem Drogentest ist es so, dass dieser abgelehnt werden kann, dann muss die Polizei jedoch einen richterlichen Beschluss für einen Bluttest besorgen, auch nur der ist vor Gericht gültig, dieser darf nur auf der Wache durch einen Arzt durchgeführt werden.
Wenn du bestreitest dass es dein “Grinder” ist, wird man eventuell Fingerabdrücke nehmen. Eine pauschale Verurteilung nur weil er in deinem unverschlossenen Auto liegt, halte ich für unwahrscheinlich.
Welchen Einfluss das Ganze auf deine MPU hat, kann ich dir nicht sagen. Ein abgestelltes Fahrzeug ohne Kennzeichen würde wahrscheinlich unter 32 StVO laufen und könnte ein Verkehrshindernis darstellen (60 Euro + 1 Punkt + Abschleppdienst den du auch bezahlen wirst). Ein Auto unverschlossen abzustellen kostet dich auch was, 14 (2) StVO, denke das sind so 15-30 Euro(?).
Also, mein Tipp, warten bis post kommt und danach zum Anwalt, oder eventuell davor wenn du Rechtschutzversichert bist oder einen befreundeten Anwalt hast, am besten Verkehrsrecht behaupte ich mal.
Zitat:
@v8.lover schrieb am 10. März 2021 um 22:59:42 Uhr:
Zitat:
molchhero schrieb am 10. März 2021 um 22:49:36 Uhr:
Auf welcher Grundlage darf die Polizei denn ohne weiter Anhaltspunkte irgendwelche Sachen durchsuchen? 😎
Gefahrenabwehr. PolG der Länder.
Unbefugte Benutzung wäre wohl solch eine "Gefahr"...
Gibts in Deutschland irgendwo ein PolG, bei welchem nur das Vorliegen einer solchen nicht-qualifizierten "Gefahr" ausreicht, um ein Fahrzeug zu durchsuchen?
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 11. Mar 2021 um 08:24:33 Uhr:
Der Drogentest der Freundin war übrigens komplett freiwillig, hätte sie abgelehnt hätten die Polizisten sie aber festnehmen können und ein Richter einen Drogentest anordnen können.
Festnehmen? Sicher nicht. Der Richtervorbehalt für die Blutentnahme ist seit 2.5 Jahren abgeschafft.
Die Argumente für eine Blutentnahme wären hier (auch ohne die genauen Hintergründe zu kennen) wohl sehr dünn...
Zitat:
@xadrus1799 schrieb am 11. März 2021 um 09:37:04 Uhr:
Also, um es vielleicht mal mit rechtlichen Grundlagen zu machen, eine Durchsuchung einer Person oder einer Tasche (würde ein geöffnetes Auto jetzt eher darunter stellen) ist nach 102 StPO nur möglich, wenn die Person: sich verdächtig gemacht hat eine Straftat zu begehen.
Dass die Durchsuchung des KFZ repressiver Natur war, bezweifle ich mal. Die StPO hat damit dann nichts zu tun.
Wenn das Fahrzeug unverschlossen war hat die Polizei sogar eine Sicherungspflicht und muss nach Wertgegenständen etc. schauen und diese ggf. sichern wenn sich das Fahrzeug nicht verschliessen lässt.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 11. März 2021 um 09:39:53 Uhr:
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 11. Mar 2021 um 08:24:33 Uhr:
Der Drogentest der Freundin war übrigens komplett freiwillig, hätte sie abgelehnt hätten die Polizisten sie aber festnehmen können und ein Richter einen Drogentest anordnen können.Festnehmen? Sicher nicht. Der Richtervorbehalt für die Blutentnahme ist seit 2.5 Jahren abgeschafft.
Die Argumente für eine Blutentnahme wären hier (auch ohne die genauen Hintergründe zu kennen) wohl sehr dünn...
Ein abgelehnter freiwilliger Drogentest, wäre für mich mehr als ausreichender Grund für eine richterlich angeordnete Blutabnahme, aber ich sehe das vielleicht etwas Konsequenter als die aktuelle Rechtssprechung 😉
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 11. März 2021 um 09:45:38 Uhr:
Ein abgelehnter freiwilliger Drogentest, wäre für mich mehr als ausreichender Grund für eine richterlich angeordnete Blutabnahme, aber ich sehe das vielleicht etwas Konsequenter als die aktuelle Rechtssprechung 😉
Was wäre denn an dem freiwilligen Drogentest noch freiwillig? 🙄
Zitat:
@molchhero schrieb am 11. März 2021 um 09:47:56 Uhr:
Was wäre denn an dem freiwilligen Drogentest noch freiwillig? 🙄
Die Zustimmung zu eben diesem.
Wir übernehmen hier immer noch den Begriff "Durchsuchung". Hatte die erste Handlung wirklich diesen Charakter, oder war es nur ein "auf diesem Zettel scheint sowas wie die Halterdaten zu stehen. Ich nehme ihn mal vom Armaturenbrett, damit ich ihn besser lesen kann - oh, da liegt ein Drogenutensil..." ?
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 11. März 2021 um 09:50:43 Uhr:
Zitat:
@molchhero schrieb am 11. März 2021 um 09:47:56 Uhr:
Was wäre denn an dem freiwilligen Drogentest noch freiwillig? 🙄
Die Zustimmung zu eben diesem.
Die tatsächlich keine Rechtsfolge hätte?
Experten...
Ja ist mir bewusst das genügend Zeit dafür war, da ich aber MPU mache und eine Ausbildung mache habe ich Schwierigkeiten überhaupt mit dem Geld über die Runden zukommen. Ich muss auch noch Anwaltskosten abzahlen die ich vom damaligen Gerichtsverfahren auferlegt bekommen habe deswegen sieht es bei mir immer schlecht aus Geld für andere Sachen auszugeben.