Auto Durchsuchung
Hallo ich hab da mal eine Frage, heute wurde mein Auto unfreiwillig durchsucht. (steht auf einem öffentlichen Parkplatz hat ein saisonkennzeichen 4/11) Es geht nicht zuzuschließen da meine Freundin den einzigen Schlüsse letztes Jahr verloren hat. Da auf dem Öffentlichen Parkplatz, Kennzeichen geklaut wurden habe ich meine vorsichtshalber abgenommen, habe aber ein Zettel mit Namen,Telefonnummer und Kennzeichen-Daten hinter die Frontscheibe gelegt. Nun die Frage darf die Polizei ohne meine Anwesenheit bzw. Erlaubnis mein Auto durchsuchen auch wenn es auf ist? Ich mache gerade MPU und es wurde ein grinder (sozusagen Cannabismühle) gefunden (nicht meiner). Kann ich dagegen vorgehen oder ist das sinnlos?
Danke für Antworten
82 Antworten
Ich bitte doch um ausschliesslich sachliche auf die Frage bezogene Beiträge.
Die moralischen Bedenken lasst mal weg.
Das erledigen die inzwischen beteiligten Behörden besser schneller und sauberer als das hier abgehandelt werden kann.
Moorteufelchen
MT-Team/Moderator
Ne kein märkisches Viertel
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Freundin kommt zum "Tatort" und beschwert sich wegen der Durchsuchung. Da hat sie sich tatverdächtig gemacht.
Bei sowas sollte man konsequent den Mund halten und schweigen. Eine anwaltliche Beratung wird im weiteren Verlauf sicherlich sinnvoll sein.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 10. März 2021 um 18:56:14 Uhr:
Natürlich darf die Polizei eine Durchsuchung des Fahrzeugs vornehmen.
Achso 😁
Auf welcher Grundlage darf die Polizei denn ohne weiter Anhaltspunkte irgendwelche Sachen durchsuchen? 😎
Zitat:
molchhero schrieb am 10. März 2021 um 22:49:36 Uhr:
Auf welcher Grundlage darf die Polizei denn ohne weiter Anhaltspunkte irgendwelche Sachen durchsuchen? 😎
Gefahrenabwehr. PolG der Länder.
Unbefugte Benutzung wäre wohl solch eine "Gefahr"...
Klagen ist sehr sinnvoll, sofern man noch mehr Stress will. Besser kann man die zuständigen Stellen doch nicht auf eventuelle Sachverhalte bezüglich der MPU hinweisen.
Also bitte klage!
Zitat:
@molchhero schrieb am 10. März 2021 um 22:49:36 Uhr:
Auf welcher Grundlage darf die Polizei denn ohne weiter Anhaltspunkte irgendwelche Sachen durchsuchen? 😎
Wäre es zur Ermittlung des Halters angemessen, nachdem keine Kennzeichen dran waren, wenn die Beamten den vom TE deswegen hinterlegten Zettel mit seinen Daten aus seinem Auto in ihr Einsatzfahrzeug mitnehmen zur Prüfung? Dabei ist dann ein Drogenutensil aufgefallen...
Wir wissen nicht exakt, wie es abgelaufen ist.
Zitat:
@motor_talking schrieb am 10. März 2021 um 23:06:57 Uhr:
Wäre es zur Ermittlung des Halters angemessen, nachdem keine Kennzeichen dran waren, wenn die Beamten den vom TE deswegen hinterlegten Zettel mit seinen Daten aus seinem Auto in ihr Einsatzfahrzeug mitnehmen zur Prüfung? Dabei ist dann ein Drogenutensil aufgefallen...
Wir wissen nicht exakt, wie es abgelaufen ist.
Nun, den Zettel könnte auch ein,,Spassvogel,, reingelegt haben.
Ansonsten wurde hier ja schon geschrieben, was den Fahrzeughalter hier erwarten könnte/erwartet.
War auf alle Fälle eine blöde Idee, den Wagen unverschlossen, ohne Kennzeichen auf einem öffentlichen Platz zu stellen.
Es hätte mich echt gewundert, wenn die Polizei hier nicht tätig geworden wäre.
Zitat:
@v8.lover schrieb am 10. März 2021 um 22:59:42 Uhr:
Zitat:
molchhero schrieb am 10. März 2021 um 22:49:36 Uhr:
Auf welcher Grundlage darf die Polizei denn ohne weiter Anhaltspunkte irgendwelche Sachen durchsuchen? 😎
Gefahrenabwehr. PolG der Länder.
Unbefugte Benutzung wäre wohl solch eine "Gefahr"...
Das rechtfertigt keine Durchsuchung. Scherstellen wäre eine Möglichkeit der Gefahrenabwehr.
Natürlich darf die Polizei ein Auto ohne Durchsuchungsbefehl ebensowenig durchsuchen wie die Privatwohnung.
Letztlich kommt es ja auf die genauen Umstände des Einzelfalls an. "Ohne weitere Anhaltspunkte" ist hier ja gerade auch nur eine Hypothese. Wir waren schließlich nicht dabei.
hm lasst mich mal überlegen,
in der heutigen zeit mit bekloppten aus allen richtungen
da steht ein fz ohne kennzeichen über "tage" auf einem öffentlichen parkplatz
da dort nicht schon früher geschaut wurde im sinne der der gefahrenabwehr wundert mich
und natürlich durchsuche ich fz auch und gerade wenn es sichergestellt werden soll,
genau wie ich jeden verdächtigen den ich ins fz setze und zur wache verbring durchsuche
alleine schon zum eigenschutz
wer kann denn sagen was evtl noch alles in der karre gebunkert ist?
in den einsatzgebieten wurden bis zu 300 kg sprengstoff in fz gefunden die man durch bloßes hineinschauen nicht gefunden hätte, da sie im rahmen und unter dem himmel verbaut wurden
also muss ich als polizist erstmal die direkte gefahr für alle bürger im umkreis ausschließen auch vor einer evtl verladung auf einen abschlepper
ich sage nur zeitzünder, zündung über bewegungssensoren, fernzündung per handy
und wer nachrichten in den letzten 3 jahren verfolgt, dürfte mitbekommen haben, dass die benötigten chemikalien ohne weiters zu besorgen sind
also alleine das rechtfertigt für mich das durchsuchen einer solchen möhre unter den gegeben umständen
fahrt mal zum flughafen oder bahnhof und stellt mal euren koffer irgendwo ab und geht ne halbe std eine rauchen, was meint ihr was da dann los ist wenn ihr zurück kommt
Zitat:
@jettamk21990 schrieb am 10. März 2021 um 18:43:05 Uhr:
Es geht nicht zuzuschließen da meine Freundin den einzigen Schlüsse letztes Jahr verloren hat.
Dir ist aber bewußt, daß dies kein Hinderungsgrund für ein Auswechseln der Schließanlage ist, oder? Ausreichend Zeit dafür war ja vorhanden.