Auto bezahlt steht aber nicht im Kaufvertrag
Hallo,
meine Frage:
Mein Schwager hat vor zwei Jahren ein Auto gekauft. Im Kaufvertrag steht seine Ex-Freundin drin, aber er hat es bezahlt. Er hat auch den Kfz-Brief, in dem leider die Ex drin steht und eine mündliche Absprache, dass seine Ex-Freundin das Auto bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nutzen darf.
Jetzt befürchtet er, dass Sie das Auto nicht mehr rausrückt.
Wie ist eure Meinung dazu? Ich würde sagen, dass er die A-Karte hat und sie das Auto einfach behalten kann, oder?
Danke schonmal für eure Hilfe.
Gruß Sebastian
P.s. Suchfunktion hat leider nicht das gewünschte Ergebnis gebracht :-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 30. Juli 2015 um 22:11:20 Uhr:
Nein, die meisten haben den Brief zu Hause und die paar die ich kenne, die ihn nicht zu Hause haben, bei denen ist es ein Dienstwagen. So zumindest meine Erfahrung, aber vielleicht liegt es auch am sozialen Umfeld.
Zahlen zu Neuzulassungen trügen da gerne.
Wow, ihr sprecht im gesamten Bekanntenkreis darüber, wer von euch seine KFZ-Briefe zu Hause liegen hat und wer nicht?
Bei uns ist das eigentlich nicht so üblich, liegt aber vielleicht ebenfalls am sozialen Umfeld.
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77 Antworten
Da wird wohl dann nur ein vernüftiges Gespräch helfen...
Zitat:
Original geschrieben von kommerzkiller
Es läuft alles auf ihren Namen.
Er kann wirklich nur durch seinen Kontoauszug den Kauf nachweisen. Sonst steht er nirgens drin.
Ok, wie ich vermutete.
Wenn Sie behauptet es sei ein Geschenk gewesen wird es schwer das Gegenteil zu beweisen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von kommerzkiller
...eine mündliche Absprache, dass seine Ex-Freundin das Auto bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nutzen darf.
Ist dieser Zeitpunkt schon erreicht oder bleibt bis dahin noch etwas Zeit?
Ist noch ewtas Zeit. Sie will dieses oder nächstes Jahr, glaub ich, für ein Jahr nach ENgland
Zitat:
Original geschrieben von kommerzkiller
Es läuft alles auf ihren Namen.
Er kann wirklich nur durch seinen Kontoauszug den Kauf nachweisen. Sonst steht er nirgens drin.
Dann kann er es vergessen - KV auf sie, KFZ-Brief auf sie.
Es ist unabhängig, wer bezahlt - die Eigentumsrechte dürften damit geklärt sein!
Durch den Kontoauszug kann er lediglich nachweisen, daß die Zahlungen über sein Konto gelaufen sind - was denn sonst noch?
Selbst - wie ja schon hingewiesen - die Bezahlung ist unabhängig von den Eigentumsverhältnissen, wenn man keine schriftliche Regelung hat.
BTW: Dein Kumpel ist recht blauäugig. Wenn ich einen Kauf absichern möchte, dann lasse ich es nicht auf meine "Freundin" laufen sondern frage sie höflich, ob sie sich meiner Liebe wert zeigen würde, indem sie als Bürge bereit steht

Na ja - jeder macht die Erfahrungen seines Lebens; wenn es auch schlechte sind.
Aber wer weiß, vielleicht hat seine Freundin ja so viel "Ehre", daß sie das Auto bereitwillig herausrückt; glaube ich zwar nicht, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt!
http://www.moskau-inkasso.com/
sorry, der musste sein.
Im Ernst: er soll sich nen Rechtsanwalt suchen
Zitat:
Original geschrieben von kommerzkiller
Jetzt befürchtet er, dass Sie das Auto nicht mehr rausrückt.
Gibt es Gründe dafür, dass diese Befürchtung realistisch ist?
Ist Sie zB andere Absprachen nicht nachgekommen?
Zitat:
Ist dieser Zeitpunkt schon erreicht oder bleibt bis dahin noch etwas Zeit?
Na, Du bist ja ein ganz Neugieriger. Was würde wohl die Beantwortung dieser - sehr persönlichen - Fragen zur Lösung beitragen.
Bist Du Reporter bei RTL und suchst 'ne gute Story

Zitat:
Im Ernst: er soll sich nen Rechtsanwalt suchen
Warum denn dem schlechten Geld noch gutes hinterher werfen?
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß der RA da was machen kann.
Oder aber er ist Richter's Liebling...
Zitat:
Original geschrieben von uricken
Zitat:
Original geschrieben von kommerzkiller
Es läuft alles auf ihren Namen.
Er kann wirklich nur durch seinen Kontoauszug den Kauf nachweisen. Sonst steht er nirgens drin.
Dann kann er es vergessen - KV auf sie, KFZ-Brief auf sie.
Es ist unabhängig, wer bezahlt - die Eigentumsrechte dürften damit geklärt sein!
Durch den Kontoauszug kann er lediglich nachweisen, daß die Zahlungen über sein Konto gelaufen sind - was denn sonst noch?
Selbst - wie ja schon hingewiesen - die Bezahlung ist unabhängig von den Eigentumsverhältnissen, wenn man keine schriftliche Regelung hat.
BTW: Dein Kumpel ist recht blauäugig. Wenn ich einen Kauf absichern möchte, dann lasse ich es nicht auf meine "Freundin" laufen sondern frage sie höflich, ob sie sich meiner Liebe wert zeigen würde, indem sie als Bürge bereit steht![]()
Na ja - jeder macht die Erfahrungen seines Lebens; wenn es auch schlechte sind.
Aber wer weiß, vielleicht hat seine Freundin ja so viel "Ehre", daß sie das Auto bereitwillig herausrückt; glaube ich zwar nicht, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt!
Musst du mir nicht sagen :-) Hätte es auch anders geregelt. Nur zahlt sie jetzt auch die Miete für die gemeinsame Wohnung nicht mehr und er kann sich das alleine nicht leisten. Daher wollte er das Auto wieder haben um es zu verkaufen und dann die Schulden damit begleichen.
Zitat:
Original geschrieben von Nissan-Mann
Zitat:
Original geschrieben von kommerzkiller
Jetzt befürchtet er, dass Sie das Auto nicht mehr rausrückt.Gibt es Gründe dafür, dass diese Befürchtung realistisch ist?
Ist Sie zB andere Absprachen nicht nachgekommen?
Sie will sich heute die Sommerreifen von ihm abholen... :-D
Zitat:
Original geschrieben von milliway42
Da wird wohl dann nur ein vernüftiges Gespräch helfen...
Der von Allen bisher sinnvollste Vorschlag zur Vermeidung von Konflikten.
Damit sparen alle Ärger und Geld (für den RA)
Zitat:
Original geschrieben von uricken
Zitat:
Ist dieser Zeitpunkt schon erreicht oder bleibt bis dahin noch etwas Zeit?
Na, Du bist ja ein ganz Neugieriger. Was würde wohl die Beantwortung dieser - sehr persönlichen - Fragen zur Lösung beitragen.
Damit ist abzuschätzen, ob die Zeit noch reicht, um sich einen versierten Rat von einem Fachanwalt einzuholen.
Zitat:
Original geschrieben von uricken
Zitat:
Original geschrieben von milliway42
Da wird wohl dann nur ein vernüftiges Gespräch helfen...
Der von Allen bisher sinnvollste Vorschlag zur Vermeidung von Konflikten.
Damit sparen alle Ärger und Geld (für den RA)
Das Gespräch findet heute Abend statt (bin auch dabei). Nur so wie ich sie einschätze, wird sie nicht sehr kooperativ sein.
Der Anwalt soll auf jeden Fall die letzte Lösung sein! Da geht die Kosten-Nutzen-Rechnung nämlich nicht wirklich auf.
Zitat:
Original geschrieben von uricken
..... Wenn ich einen Kauf absichern möchte, dann lasse ich es nicht auf meine "Freundin" laufen sondern frage sie höflich, ob sie sich meiner Liebe wert zeigen würde, indem sie als Bürge bereit steht....
Aber wer weiß, vielleicht hat seine Freundin ja so viel "Ehre", daß sie das Auto bereitwillig herausrückt;
Uricken, in deine Ader fließt wirklich reines Unternehmerblut.
Wenn im Ader der Freundin Mutter-Theresa-blut fließt gibts für den Schwager noch Hoffnung. Sonst wirds eine teure Erfahrung.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Werde nach her oder morgen mal berichten, wie das Gespräch verlaufen ist.
Gruß Sebastian