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Auto bezahlt steht aber nicht im Kaufvertrag

Themenstarteram 10. April 2012 um 11:13

Hallo,

meine Frage:

Mein Schwager hat vor zwei Jahren ein Auto gekauft. Im Kaufvertrag steht seine Ex-Freundin drin, aber er hat es bezahlt. Er hat auch den Kfz-Brief, in dem leider die Ex drin steht und eine mündliche Absprache, dass seine Ex-Freundin das Auto bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nutzen darf.

Jetzt befürchtet er, dass Sie das Auto nicht mehr rausrückt.

Wie ist eure Meinung dazu? Ich würde sagen, dass er die A-Karte hat und sie das Auto einfach behalten kann, oder?

Danke schonmal für eure Hilfe.

Gruß Sebastian

P.s. Suchfunktion hat leider nicht das gewünschte Ergebnis gebracht :-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 30. Juli 2015 um 22:11:20 Uhr:

Nein, die meisten haben den Brief zu Hause und die paar die ich kenne, die ihn nicht zu Hause haben, bei denen ist es ein Dienstwagen. So zumindest meine Erfahrung, aber vielleicht liegt es auch am sozialen Umfeld ;).

Zahlen zu Neuzulassungen trügen da gerne.

Wow, ihr sprecht im gesamten Bekanntenkreis darüber, wer von euch seine KFZ-Briefe zu Hause liegen hat und wer nicht?

Bei uns ist das eigentlich nicht so üblich, liegt aber vielleicht ebenfalls am sozialen Umfeld.

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Warum meldet er das Fahrzeug nicht einfach auf seinen Namen um, wo er doch schon im Besitz des Fahrzeugbriefes ist?

Themenstarteram 10. April 2012 um 11:43

Weil sie die Versicherungskarte hat. Oder geht das auch ohne?

Er braucht sich nur von seiner Versicherung eine Versicherungskarte schicken zu lassen für die Ummeldung.

am 10. April 2012 um 11:47

Die Frage ist, ob man ohne Kaufvertrag da nicht nachträglich dran rütteln kann!? Wenn Sie anzeigt, dass das Fahrzeug gestohlen/unterschlagen wurde, wird es vielleicht heikel!

 

Man braucht auf jeden Fall die Nummernschilder für die Ummeldung, was u.U. ja auch ein Problem sein könnte.

Zitat:

Original geschrieben von kommerzkiller

...und eine mündliche Absprache, dass seine Ex-Freundin das Auto bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nutzen darf.

Erfolgte diese Absprache unter Zeugen?

Themenstarteram 10. April 2012 um 11:52

Das geht ja schnell hier :-) Vielen Dank dafür schon mal.

@Drahkke

Nein leider ohne Zeugen. Deswegen hat er ja die Befürchtung, dass er das AUto nicht wieder bekommt.

@milliway42

Es existiert ja ein Kaufvertrag. Nur steht da nicht sein Name drin. Oder hab ich dich jetzt falsch verstanden?

Was war denn der Hintergrund für diese seltsame Kaufkonstruktion?

Vielleicht hilft das Verständnis beim Finden einer Lösung.

am 10. April 2012 um 11:58

Wenn meine Freundin losgehen würde und mein Auto auf sich anmelden würde (was sie könnte, weil sie Zugriff auf die Papiere und die Nummernschilder hat), würde ich sie wegen Diebstahl anzeigen, da ich das Fahrzeug nicht an sie veräußert habe. Das es kein Diebstahl war, könnte sie nach meinem Verständnis nur durch einen Kaufvertrag oder Zeugen des Handels nachweisen.

 

Wenn Du keinen Kaufvertrag hast, in dem deine Freundin das Auto an Dich verkauft hat und Du meldest die Kiste einfach auf Dich an, hat sie Möglichkeiten, dagegen vorzugehen!

Themenstarteram 10. April 2012 um 11:58

Der Grund dafür war, dass mein Schwager einen Befristeten Arbeitsvertrag hatte (Beim Bund). Da er nicht wusste, ob er schnell genug wieder Arbeit findet, haben die alles auf ihren Namen gemacht, weil er dachte, dass er das Auto bei Arbeitslosigkeit abgeben muss.

Ist die Scheidung denn schon rechtskräftig durch, d.h. wurde schon über alle Güter aus der Ehe verhandelt?

Edit: Sehe, gerade, sie waren wohl nicht verheiratet...

Zitat:

Original geschrieben von kommerzkiller

@Drahkke

Nein leider ohne Zeugen. Deswegen hat er ja die Befürchtung, dass er das AUto nicht wieder bekommt.

Zu beweisen das er bezahlt hat wird ihm durchaus noch gelingen.

Zu beweisen das es kein Geschenk war, wenn Sie solches behauptet wird imho unmöglich sein.

Mit ihr Name in Brief und Kaufvertrag und mündliche Absprachen ohne Zeugen hat er sehr wenig(/nichts) in der Hand.

Läuft der Versicherung auf ihm oder Sie?

Themenstarteram 10. April 2012 um 12:00

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ist die Scheidung denn schon rechtskräftig durch, d.h. wurde schon über alle Güter aus der Ehe verhandelt?

Die waren ja nicht verheiratet. Nur verlobt.

Themenstarteram 10. April 2012 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von Nissan-Mann

Zitat:

Original geschrieben von kommerzkiller

@Drahkke

Nein leider ohne Zeugen. Deswegen hat er ja die Befürchtung, dass er das AUto nicht wieder bekommt.

Zu beweisen das er bezahlt hat wird ihm durchaus noch gelingen.

Zu beweisen das es kein Geschenk war, wenn Sie solches behauptet wird imho unmöglich sein.

Mit ihr Name in Brief und Kaufvertrag und mündliche Absprachen ohne Zeugen hat er sehr wenig(/nichts) in der Hand.

Läuft der Versicherung auf ihm oder Sie?

Es läuft alles auf ihren Namen.

Er kann wirklich nur durch seinen Kontoauszug den Kauf nachweisen. Sonst steht er nirgens drin.

Zitat:

Original geschrieben von kommerzkiller

...eine mündliche Absprache, dass seine Ex-Freundin das Auto bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nutzen darf.

Ist dieser Zeitpunkt schon erreicht oder bleibt bis dahin noch etwas Zeit?

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