Auto beschädigt, Fahrerflucht aber Kennzeichen notiert -> Rat weitere Vorgehensweise
Guten Tag,
schade, dass man meist erst aus unerfreulichen Gründen auf ein Forum/Community aufmerksam wird.
Zum Thema;
Ich war mit Freundin und Kind unterwegs, als wir stehend auf der Abbiegespur von einem vorbeifahrenden LKW touchiert wurden. Dadurch wurden Spiegel, Kotflügel sowie Teile der Stoßstange (vorne) beschädigt wurden.
Ganz perplex haben wir natürlich keine Zeugen gesucht und sind dann später zur Polizei, die den Unfall aufgenommen hat. Auch unserer Versicherung haben wir den Schaden gemeldet.
Da die Werkstatt bei einer in Augenscheinnahme 3T€ angesetzt hat und dies auch so weitergemeldet wurde, fordert die Polizei nun etwas Schriftliches. Hier die erste Frage, dabei geht es wohl lediglich um ein mögliches Strafmaß des Verursachers, da der Schaden über 1T€ liegt, korrekt?
Das Auto ist Vollkasko versichert und ich möchte nun im weiteren natürlich die Kosten möglichst gering halten. Wie verfahre ich jetzt aber, damit weiterhin was geschieht, Anwalt? komplett aus eigener Tasche? oder doch über die VK? Ich würde ungern einen Kostenvoranschlag oder Gutachter aus eigener Tasche zahlen.
Danke für Tipps und Ratschläge, ist für mich der ersten Kontakt mit einer Versicherung überhaupt.
Beste Grüße
Beste Antwort im Thema
Ich schreibe Dir mal aus eigener Erfahrung:
Anzeige bei der Polizei ist ja erfolgt. Unfallflucht ist eine Strafsache und wird somit behördlich verfolgt. Darauf hast Du keinerlei Einfluss. Somit ermittelt die Polizei Halter und Fahrer des Fahrzeugs. Üblicherweise wird das unfallverursachende Fahrzeug von den Beamten in Augenschein genommen und mögliche Beweise gesichert. In Deinme Fall müssten die Spuren schon deutlich zu sehen sein. Ein Sachverständiger wird von den Behörden eher selten eingeschaltet. Ein eigener zusätzlicher Gutachter wäre auch sinnlos, weil der Halter die Besichtigung ohne behördliche Anordnung verweigern darf und auch wird.
Die Höhe des Schadens nimmt Einfluss auf das weitere Geschehen. Weil die wenigsten Polizisten die Schadenhöhe realistisch einschätzen können (obwohl nicht bindend), benötigen sie richtigerweise Unterstützung von Fachleuten.
Bei "Bagatellen" kümmert sich Anwaltschaft, bei Schäden über 1.500 Euro der Staatsanwalt drum. Daher fordert die Polizei eine entsprechende Auskunft. Dies muss kein vom Sachverständigen auf Cent und Euro berechneter KV sein, eine Bestätigung des Autohauses über voraussichtliche Reparaturkosten von rund 3.000 Euro genügt bereits.
Den richtigen Kostenvoranschlag benötigst Du erst, wenn die Schuld zugewiesen ist. Hier liegt der Fallstrick: gibt der Unfallverursacher seine Schuld zu, reguliert die Versicherung des Halters auf Basis des Gutachters, der Dein Auto in Augenschein nimmt. Du kannst auch ein weiteres Gutachten anfertigen lassen, in der Regel nimmt sich das aber nichts.
Weist der Kontrahent die Schuld von sich, reguliert die Versicherung erst nach Schuldspruch bzw. bei Freispruch durch das Gericht gar nicht. Wenn sich das ein Jahr hinzieht (wie in meinem Fall), musst Du entweder den Schaden so belassen oder auf Deine Kosten instand setzen lassen und hinterher mit der Versicherung abrechnen.
Konkret heißt es ganz realistisch: Bescheinigung des Hauses bei der Polizei abliefern, die Ermittlung der Polizei abwarten und dann bei der gegnerischen Versicherung den Schaden geltend machen. Den Anwalt kannst Du Dir (zumindest vorläufig) schenken, denn der kann auch nichts tun außer abwarten, lässt sich´s halt nur bezahlen.
Und immer dran denken: im Fernseher ermitteln Detektiv Matula und Konsorten, auch schon mal in Nacht- und Nebelaktionen. Da gibt es die tollsten Versicherungsdetektive, die sogar reparierte Schäden noch bis auf den kleinster Kratzer nachvollziehen können. Leider sind wir aber in der Realität und der Schaden ist zwar sehr ärgerlich, aber im Verhältnis nicht so groß. D. h. auch die damit verbundenen Tätigkeiten sind in der Regel angemessen.
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Gar nicht