Auto beschädigt, Fahrerflucht aber Kennzeichen notiert -> Rat weitere Vorgehensweise

Guten Tag,

schade, dass man meist erst aus unerfreulichen Gründen auf ein Forum/Community aufmerksam wird.

Zum Thema;

Ich war mit Freundin und Kind unterwegs, als wir stehend auf der Abbiegespur von einem vorbeifahrenden LKW touchiert wurden. Dadurch wurden Spiegel, Kotflügel sowie Teile der Stoßstange (vorne) beschädigt wurden.
Ganz perplex haben wir natürlich keine Zeugen gesucht und sind dann später zur Polizei, die den Unfall aufgenommen hat. Auch unserer Versicherung haben wir den Schaden gemeldet.
Da die Werkstatt bei einer in Augenscheinnahme 3T€ angesetzt hat und dies auch so weitergemeldet wurde, fordert die Polizei nun etwas Schriftliches. Hier die erste Frage, dabei geht es wohl lediglich um ein mögliches Strafmaß des Verursachers, da der Schaden über 1T€ liegt, korrekt?

Das Auto ist Vollkasko versichert und ich möchte nun im weiteren natürlich die Kosten möglichst gering halten. Wie verfahre ich jetzt aber, damit weiterhin was geschieht, Anwalt? komplett aus eigener Tasche? oder doch über die VK? Ich würde ungern einen Kostenvoranschlag oder Gutachter aus eigener Tasche zahlen.

Danke für Tipps und Ratschläge, ist für mich der ersten Kontakt mit einer Versicherung überhaupt.

Beste Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich schreibe Dir mal aus eigener Erfahrung:

Anzeige bei der Polizei ist ja erfolgt. Unfallflucht ist eine Strafsache und wird somit behördlich verfolgt. Darauf hast Du keinerlei Einfluss. Somit ermittelt die Polizei Halter und Fahrer des Fahrzeugs. Üblicherweise wird das unfallverursachende Fahrzeug von den Beamten in Augenschein genommen und mögliche Beweise gesichert. In Deinme Fall müssten die Spuren schon deutlich zu sehen sein. Ein Sachverständiger wird von den Behörden eher selten eingeschaltet. Ein eigener zusätzlicher Gutachter wäre auch sinnlos, weil der Halter die Besichtigung ohne behördliche Anordnung verweigern darf und auch wird.

Die Höhe des Schadens nimmt Einfluss auf das weitere Geschehen. Weil die wenigsten Polizisten die Schadenhöhe realistisch einschätzen können (obwohl nicht bindend), benötigen sie richtigerweise Unterstützung von Fachleuten.
Bei "Bagatellen" kümmert sich Anwaltschaft, bei Schäden über 1.500 Euro der Staatsanwalt drum. Daher fordert die Polizei eine entsprechende Auskunft. Dies muss kein vom Sachverständigen auf Cent und Euro berechneter KV sein, eine Bestätigung des Autohauses über voraussichtliche Reparaturkosten von rund 3.000 Euro genügt bereits.

Den richtigen Kostenvoranschlag benötigst Du erst, wenn die Schuld zugewiesen ist. Hier liegt der Fallstrick: gibt der Unfallverursacher seine Schuld zu, reguliert die Versicherung des Halters auf Basis des Gutachters, der Dein Auto in Augenschein nimmt. Du kannst auch ein weiteres Gutachten anfertigen lassen, in der Regel nimmt sich das aber nichts.

Weist der Kontrahent die Schuld von sich, reguliert die Versicherung erst nach Schuldspruch bzw. bei Freispruch durch das Gericht gar nicht. Wenn sich das ein Jahr hinzieht (wie in meinem Fall), musst Du entweder den Schaden so belassen oder auf Deine Kosten instand setzen lassen und hinterher mit der Versicherung abrechnen.

Konkret heißt es ganz realistisch: Bescheinigung des Hauses bei der Polizei abliefern, die Ermittlung der Polizei abwarten und dann bei der gegnerischen Versicherung den Schaden geltend machen. Den Anwalt kannst Du Dir (zumindest vorläufig) schenken, denn der kann auch nichts tun außer abwarten, lässt sich´s halt nur bezahlen.

Und immer dran denken: im Fernseher ermitteln Detektiv Matula und Konsorten, auch schon mal in Nacht- und Nebelaktionen. Da gibt es die tollsten Versicherungsdetektive, die sogar reparierte Schäden noch bis auf den kleinster Kratzer nachvollziehen können. Leider sind wir aber in der Realität und der Schaden ist zwar sehr ärgerlich, aber im Verhältnis nicht so groß. D. h. auch die damit verbundenen Tätigkeiten sind in der Regel angemessen.

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Der Fahrer des LKW ist bekannt.
Und bezüglich Anwalt wurde mir gesagt, dass das nichts bringen würde, wenn der LKW Fahrer alles abstreitet. Denn dann würden die meisten Richter auf einen Vergleich entscheiden, was dann lediglich dem Richter Arbeit spart und dem Anwalt dennoch sein Geld bringt. Einziger Verlierer wäre also ich.

Anhand der Unfallspuren sollte ein Sachverständiger in der Lage sein, die Fahrzeuge zuzuordnen.
Der LKW-Fahrer kann dann kaum bestreiten, am Unfall beteiligt gewesen zu sein.
Ob eine Unfallflucht vorliegt ist für die Regulierung des Schadens unerheblich.
Du hast eine Zeugin, der LKW-Fahrer aber nicht, denn hätte er einen, dann wäre es Unfallflucht.

Wenn du deine Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmst und nicht die gegnerische Versicherung, dann hast du auf jeden Fall einen finanziellen Schaden.

Bei deinen Befürchtungen könntest du den Schaden der gegnerischen Versicherung melden und deren Sachverständigen akzeptieren.
Weitere Zugeständnisse würde ich nicht machen.

Herbert, stimme Dir voll zu.

Zitat:

@0ben0 schrieb am 2. Juli 2015 um 20:53:49 Uhr:


Der Fahrer des LKW ist bekannt.
Und bezüglich Anwalt wurde mir gesagt, dass das nichts bringen würde, wenn der LKW Fahrer alles abstreitet. Denn dann würden die meisten Richter auf einen Vergleich entscheiden, was dann lediglich dem Richter Arbeit spart und dem Anwalt dennoch sein Geld bringt. Einziger Verlierer wäre also ich.

Ich habe schon gegen eine Lügnerin einen Rechtsstreit gewonnen.

Aber wenn man solchem Gesindel einfach klein bei geben möchte obwohl die Chancen auf Basis Deiner Schilderung eigentlich total für Dich stehen, na dann.

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Zitat:

@0ben0 schrieb am 2. Juli 2015 um 20:53:49 Uhr:


Der Fahrer des LKW ist bekannt.
Und bezüglich Anwalt wurde mir gesagt, dass das nichts bringen würde, wenn der LKW Fahrer alles abstreitet.

Was will er denn abstreiten wenn am Fahrzeug passende Unfallspuren gefunden wurden?

Was sagt die Polizei? Wurde das Fahrzeug besichtigt?

Außerdem sagen zwei Zeugen aus, daß es so passiert ist, der LKW-Fahrer war sicherlich alleine unterwegs.

Gruß Metalhead

Recht haben und Recht bekommen ist manchmal nicht so einfach.

In meinem Fall hat der Unfallverursacher (ein Berufskraftfahrer) trotz zweier völlig unbeteiligter Zeugen einfach alles abgestritten. Die Ermittlung der Polizei und die Anzeige wegen Fahrerflucht ließen ihn scheinbar völlig unbeeindruckt. Er wusste wohl, was auf ihn zukommen kann.

Gerichtsverhandlung war ziemlich genau ein Jahr später. Ich war zwar als Zeuge geladen, brauchte aber wegen des eindeutigen Sachverhalts gar nicht aussagen. Der Beklagte hat dann erst auf Zureden der Richterin und seiner Anwältin seine Schuld eingeräumt. Das Urteil (für meine Begriffe recht heftig): 9 Monate Führerscheinentzug und 30(!) Tagessätze. Seine Versicherung hat erst nach Inkrafttreten des Urteils reguliert. Die Schadenshöhe übrigens: gerade mal 1.600 Euro.

Ob sich das für den Mann gelohnt hat, weiß ich nicht. Aber hat es halt bis zuletzt probiert.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 3. Juli 2015 um 09:30:42 Uhr:


Recht haben und Recht bekommen ist manchmal nicht so einfach.

Völlig richtig, von vornherein ausschließen würde ich es aber auch nicht.

Außerdem: Es besteht ja noch die Möglichkeit daß es ein Ehrlicher ist und den Unfall einfach wirklich nicht realisiert hat.

Gruß Metalhead

Hast recht, wäre wirklich Glück für beide.
Ich drück´ jedenfalls die Daumen für einen guten Ausgang.
Gruß
HariG

Bei meinem Fall war der Richter in der Lage eindeutig die Richtigkeit der Angaben herauszukitzeln und Vertuschungen als solche einzuordnen. Meine Gegnerin war übrigens eine "sozial Starke", eine Ärztin, sie blieb bis zuletzt bei ihrer Lüge.

Aber vielleicht kann das nur 1 Promille der Richter u. ich hatte einfach nur Glück.

Ich habe meinen PKW auch nicht vorschnell reparieren lassen, die Verkehrssicherheit war unberührt. Aber ein Gutachten habe ich sofort nach dem Unfall beauftragt u. anfertigen lassen, Anwalt die Sache übergeben u. dann begann der Ärger durch die verlogene Ärztin worauf hin die Versicherungsgesellschaft nur 50% des Schadens übernehmen wollte. Die Vers. kann ich verstehen, die "sozial Starke" nicht. Jedenfalls gewonnen, die Lüge hat nicht gesiegt.

Zitat:

@0ben0 schrieb am 2. Juli 2015 um 20:53:49 Uhr:


Denn dann würden die meisten Richter auf einen Vergleich entscheiden, was dann lediglich dem Richter Arbeit spart und dem Anwalt dennoch sein Geld bringt. Einziger Verlierer wäre also ich.

Zu einem Vergleich gehören immer 3: Die zwei Prozeßparteien, die beide dem Vergleich zustimmen

müssen und der Richter, der ihn protokolliert. Deshalb ist es in solchen Fällen sinnvoll, nicht nur den Anwalt in die Verhandlung zu schicken, sondern selbst dabei zu sein. Im übrigen kann es mehr Arbeit machen, einen vernünftigen Vergleich zustandezubringen als ein Urteil runterzudiktieren.

Zitat:

@rufus608 schrieb am 3. Juli 2015 um 09:54:47 Uhr:


Bei meinem Fall war der Richter in der Lage eindeutig die Richtigkeit der Angaben herauszukitzeln und Vertuschungen als solche einzuordnen. Aber vielleicht kann das nur 1 Promille der Richter u. ich hatte einfach nur Glück. I

Du hast keine sehr hohe Meinung von der deutschen Richterschaft. 99,9 % sind nicht in der Lage, die Wahrheit herauszufinden? Wie schätzt du dann erst die Fähigkeit von US-amerikanischen oder griechischen Richtern ein? Weniger als 1 Promille?

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. Juli 2015 um 08:34:03 Uhr:



Was will er denn abstreiten wenn am Fahrzeug passende Unfallspuren gefunden wurden?

Zum Beispiel dass er der Verursacher war.

Er könnte beispielsweise behaupten, der TE sei IHM in die Seite gefahren, davon gafahren und ER sei das Opfer.

Er könnte unterstellen der TE sei erst später zur Polizei gefahren, habe dort eine erfundene Geschichte aufgetischt um heil aus der Affäre zu kommen.

Fahrer PKW behauptet das eine, der Fahrer des LKW das Gegenteil.

Welches Gewicht der Aussage der Lebenspartnerin als Zeugin des PKW Fahrers eingeräumt wird ist vorher kaum abzuschätzen.

Ihre Aussage zählt je nach Richter zwischen sehr viel und gar nichts.

Ob das hier so ist weiss ich nicht aber meinst Du, so etwas gab es noch nie?

Sicherlich gab es sowas, aber ich vermute, das läßt sich aus den Unfallspuren schon herauslesen (ist ehr unwahrscheinlich das das Auto den LKW rückwärts mit 60km/h touchiert hat).

Gruß Metalhead

Zitat:

@soringer schrieb am 20. Juli 2015 um 00:51:28 Uhr:


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Wie schätzt du dann erst die Fähigkeit von US-amerikanischen oder griechischen Richtern ein?.........

Gar nicht.

Scheiß wurstfinger.. wie kann man meinen Beitrag löschen?

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