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Auto beschädigt, durch Vollkasko abgedeckt?

Themenstarteram 17. März 2017 um 23:21

Hallo zusammen,

ich habe vorhin entdeckt das unser Auto beschädigt wurde.

Die Windschutzscheibe ist im unteren Bereich kaputt, der Kotflügel hat eine Delle, die Motorhaube ist im oberen Bereich verbogen und an der Kante der Haube ist der Lack beschädigt.

Ich kann mir nur vorstellen dass der Schaden diese Woche in einer Parklücke in der Stadt entstanden ist. Wir waren am Mittwoch aus und haben das Auto am späten Abend zuhause in der Garage abgestellt.

Gerade habe ich in der TG unserer Firma den Schaden entdeckt.

Ort und Zeit der Beschädigung kann eigentlich nur der Mittwoch gewesen sein, da ich das Auto danach nicht mehr bewegt habe.

Muss ich zur Polizei und ist so ein Schaden durch die Vollkasko gedeckt?

Ist unser erster Vollkaskoschaden, daher die Fragen.

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

Beste Antwort im Thema

Ich würde den Schaden telefonisch der Versicherung melden und den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern.

Vermutlich wird die Versicherung einen Sachverständigen entsenden, der den Schaden begutachtet.

Ob eine Meldung bei der Polizei erfolgen muss, solltest du mir der Versicherung besprechen oder dich selbst dafür entscheiden, wenn du das für sinnvoll hältst.

Ich nehme an, dass du den Schaden fachgerecht reparieren lassen möchtest und nicht fiktiv abrechnen willst.

Hast du Werkstattbindung vereinbart, gibt die Versicherung die Werkstatt vor.

Wenn nicht, dann solltest du den Schaden in der Markenwerkstatt deines Vertrauens reparieren lassen.

Die Versicherung wird vermutlich auch im letzteren Fall versuchen, dir ihre Werkstatt zu empfehlen und dir das mit Zusatzleistungen, z. B. kostenloses Ersatzfahrzeug, schmackhaft zu machen. Du solltest dir vor dem Anruf überlegen, ob du das annehmen möchtest.

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Hat die Versicherung keine Schadenhotline?

Was steht in den AKB dazu?

Das ist schon ein ziemlich teurer Schaden, der IMO eindeutig nicht aus mehreren Vorfällen resultiert.

Sieht für mich danach aus, als wäre etwas drauf gefallen.

Interessant wird sein, ob der Sachverständige die Blechschäden als instandsetungsfähig einstuft, oder Neuteile vorsieht.

Wie das exakt passiert ist, sollte für die VK eigentlich ziemlich egal sein, solange keine vorsätzliche Eigenschädigung vermutet wird. Vorliegend sollte das aber nicht in Betracht kommen.

Das Wörtchen "vorsätzliche" würde ich streichen.

Themenstarteram 18. März 2017 um 16:56

Gibt es da einen Unterschied ob telefonisch oder online?

Die Onlinemeldung ist ja auch ziemlich knapp gehalten.

Am Montag werde ich sowieso die Schadensabteilung in der Hauptstelle anrufen.

Ich weiß nicht, was in deinen Vertragsbedingungen dazu steht.

Themenstarteram 7. Juli 2017 um 14:21

habe die Scheibe über die Teilkasko erneuern lassen und für den Rest habe ich einen Lackierer gefunden der es instand setzt.

Habs erst jetzt gelesen. Kann das auch durch Sturm verursacht worden sein, so daß es ein Teilkaskoschaden wäre?

Wollte dir auch vorschlagen zu rechnen. Die Scheibe ohne das sich die Beiträge erhöhen über Teilkasko und den Rest per Smartrepair aus eigener Tasche - sofern möglich.

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