ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto beschädigt, durch Vollkasko abgedeckt?

Auto beschädigt, durch Vollkasko abgedeckt?

Themenstarteram 17. März 2017 um 23:21

Hallo zusammen,

ich habe vorhin entdeckt das unser Auto beschädigt wurde.

Die Windschutzscheibe ist im unteren Bereich kaputt, der Kotflügel hat eine Delle, die Motorhaube ist im oberen Bereich verbogen und an der Kante der Haube ist der Lack beschädigt.

Ich kann mir nur vorstellen dass der Schaden diese Woche in einer Parklücke in der Stadt entstanden ist. Wir waren am Mittwoch aus und haben das Auto am späten Abend zuhause in der Garage abgestellt.

Gerade habe ich in der TG unserer Firma den Schaden entdeckt.

Ort und Zeit der Beschädigung kann eigentlich nur der Mittwoch gewesen sein, da ich das Auto danach nicht mehr bewegt habe.

Muss ich zur Polizei und ist so ein Schaden durch die Vollkasko gedeckt?

Ist unser erster Vollkaskoschaden, daher die Fragen.

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

Beste Antwort im Thema

Ich würde den Schaden telefonisch der Versicherung melden und den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern.

Vermutlich wird die Versicherung einen Sachverständigen entsenden, der den Schaden begutachtet.

Ob eine Meldung bei der Polizei erfolgen muss, solltest du mir der Versicherung besprechen oder dich selbst dafür entscheiden, wenn du das für sinnvoll hältst.

Ich nehme an, dass du den Schaden fachgerecht reparieren lassen möchtest und nicht fiktiv abrechnen willst.

Hast du Werkstattbindung vereinbart, gibt die Versicherung die Werkstatt vor.

Wenn nicht, dann solltest du den Schaden in der Markenwerkstatt deines Vertrauens reparieren lassen.

Die Versicherung wird vermutlich auch im letzteren Fall versuchen, dir ihre Werkstatt zu empfehlen und dir das mit Zusatzleistungen, z. B. kostenloses Ersatzfahrzeug, schmackhaft zu machen. Du solltest dir vor dem Anruf überlegen, ob du das annehmen möchtest.

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten

Bin zwar kein Versicherungsexperte, aber ja, das ist durch die VK abgedeckt abzüglich deiner Selbstbeteiligung. Ob du zur Polizei musst? Einige Versicherungen bestehen glaub ich drauf. Ich würde aber immer eine Anzeige erstatten.

Ich würde den Schaden telefonisch der Versicherung melden und den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern.

Vermutlich wird die Versicherung einen Sachverständigen entsenden, der den Schaden begutachtet.

Ob eine Meldung bei der Polizei erfolgen muss, solltest du mir der Versicherung besprechen oder dich selbst dafür entscheiden, wenn du das für sinnvoll hältst.

Ich nehme an, dass du den Schaden fachgerecht reparieren lassen möchtest und nicht fiktiv abrechnen willst.

Hast du Werkstattbindung vereinbart, gibt die Versicherung die Werkstatt vor.

Wenn nicht, dann solltest du den Schaden in der Markenwerkstatt deines Vertrauens reparieren lassen.

Die Versicherung wird vermutlich auch im letzteren Fall versuchen, dir ihre Werkstatt zu empfehlen und dir das mit Zusatzleistungen, z. B. kostenloses Ersatzfahrzeug, schmackhaft zu machen. Du solltest dir vor dem Anruf überlegen, ob du das annehmen möchtest.

Handelt es sich um einen ursächlichen Schaden oder um mehrere?

Für mich hören sich die Beschädigungen danach an, als wenn ein LKW beim Rückwärtssetzen, mit der Ladefläche, das verursacht haben könnte. Ob das realistisch ist weiß ich natürlich nicht, denn ich kenne weder die vermutete Unfallstelle, noch habe ich Fotos gesehen.

Das wäre dann aber eine sehr hohe TG für Lkw gewesen.

Wie verhält es sich bei einem Schadensereignis mit Schäden für Voll- und Teilkasko, muss man dann jeweils die SB bezahlen?

es wird der VK-Selbstbehalt fällig

am 18. März 2017 um 14:31

@UliBN Der TE schreibt ja das er aus war Abends... und es ihm später in der TG der Firma erst aufgefallen ist das dort der Wagen beschädigt wurde. Er schreibt ja nicht das der Schaden in der TG passiert sein dürfte...

War darauf bezogen:

Zitat:

Für mich hören sich die Beschädigungen danach an, als wenn ein LKW beim Rückwärtssetzen, mit der Ladefläche, das verursacht haben könnte. Ob das realistisch ist weiß ich natürlich nicht, denn ich kenne weder die vermutete Unfallstelle, noch habe ich Fotos gesehen.

Zitat:

@UliBN schrieb am 18. März 2017 um 11:59:24 Uhr:

Das wäre dann aber eine sehr hohe TG für Lkw gewesen.

Hast du die Eingangsfrage gelesen und verstanden?

am 18. März 2017 um 15:23

Ja ich weiß ja... und der Unfall scheint ja wie der TE vermutet nicht in der TG passiert zu sein... somit wäre ja auch ein LKW möglich. Aber das is ja letztlich egal. Wenn offensichtlich die Schäden alle von dem Ereignis stammen und die VK das übernimmt geht ja erstmal nur die SB flöten... von späteren Steigerungen der Beiträge erstmal abgesehen.

@Oetteken

Klar habe ich das. Wenn ein Lkw reininterpretiert wird, habe ich die TG reininterpretiert. Alle Spekulation nutzt nichts und hat keinerlei Auswirkungen auf die Regulierung durch die VK. Und mehr wollte der TE nicht wissen.;)

Die Tiefgarage könnte man nicht reininterpretieren, weil die lediglich der Ort war, an dem der Schaden bemerkt wurde.

Die Schadenbeschreibung läßt kaum ein niedriges Fahrzeug als Verursacher zu, daher die Vermutung, das es die Rückseite eines LKW gewesen sein könnte, Vandalismus wäre auch eine denkbare Variante.

Themenstarteram 18. März 2017 um 16:02

Vielen Dank für die Antworten.

Die Zeitspanne der Verursachung grenze ich mal auf die letzten drei Tage ein.

Am Montag Abend war ich an der Tankstelle, da wäre es mir wahrscheinlich aufgefallen.

Mittwoch und Donnerstag war ich unterwegs und habe auf öffentlichen Plätzen geparkt.

Der Schaden ist von innen aber auch nicht erkennbar. Daher vermute ich das Mittwoch oder Donnerstag passiert ist.

In der TG kann es nicht gewesen sein, da ich dort nur parke wenn ich Nachtdienst habe (Wir haben nämlich einen Marder am Gelände)

VK mit 300 € SB.

Den Fall habe ich jetzt Online gemeldet und warte mal ab was die Versicherung noch wissen will.

Ach ja, es ict ein Volvo C70II

Img-1127
Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto beschädigt, durch Vollkasko abgedeckt?