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Auto bereits vor Überführung voll zulassen?

Themenstarteram 19. Juli 2020 um 23:22

Wenn man bei einem weiter entfernten Händler ein Auto kauft, dann braucht man ja Überführungskennzeichen für die Fahrt nach Hause. Meine Frage ist: Kann ich mein Auto auch gleich vollständig zulassen und versichern und mir das Überführungskennzeichen sparen?

Vorteile:

  • Ich spare mir die Kosten für Überführungszulassung, -kennzeichen und -versicherung (insg. ca. 80€).
  • Ich bin bereits für die Überführungsfahrt vollkaskoversichert (i.V.m. Überführungskennzeichen kann man nur eine Haftpflichtversicherung abschließen).
  • Falls ich das Auto doch nicht kaufe, kann ich die abgeschlossene KFZ-Versicherung ohnehin innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Nachteile:

  • Falls ich das Auto nicht kaufe, dann bleibe ich auf den Zulassungskosten sitzen (~30€ statt 13,10€ für die reine Überführungszulassung). Allerdings habe ich auch Geld gespart, weil ich mir meine Kennzeichen günstig online bestellen konnte (Überführungskennzeichen scheinen nur in Ladengeschäften vor Ort erhältlich zu sein und sind entsprechend teurer).

Übersehe ich hier etwas? Sonst hätte mein geplantes Vorgehen ja praktisch keine Nachteile...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Vodro12 schrieb am 20. Juli 2020 um 06:30:00 Uhr:

Hm, das kommt mir irgendwie bisschen "knapp" vor, vor allem weil ja alles an einem Tag abgewickelt werden soll. Machen das Leute wirklich so?

Und der Kaufvertrag wäre in diesem Fall ein Fernabsatzgeschäft (da Abwicklung per E-Mail), womit man ein 14-tägiges Rücktrittsrecht hat. Das sagt zumindest die ADAC-Rechtsberatung.

Du machst also per E-Mail einen Kaufvertrag - den du bei Nichtgefallen des Wagens zu widerrufen gedenkst - und erwartest, dass der Händler dir vor Ablauf der Widerrufsfrist und bevor er das Geld von dir hat, die Wagenpapiere zwecks Zulassung übersendet?

Ich kann natürlich nicht für den Händler sprechen, mit dem du es zu tun hast, aber ich kenne keinen Händler, der sich auf deinen Plan einlassen würde.

Jeder Händler weiß, dass auf jeden erfolgreichen Verkauf X erfolglose Besichtigungen und Probefahrten kommen. Die Wahrscheinlichkeit spricht einfach dafür, dass ein Kunde der sich zur Besichtigung angekündigt hat, den Wagen am Ende NICHT nimmt.

Falls dein Plan aber doch aufgeht: Kauf doch gleich mehrere Autos, lass sie zu und mach einen Tagesausflug um sie dir der Reihe nach anzuschauen. Den besten behältst du dann, die anderen Verträge widerrufst du. Auf diese Weise erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, an diesem Tag einen Wagen nach deinen Vorstellungen zu finden. :)

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Ummelden mit einem Scan wird kaum gehen, da brauchst Du schon das Original. Finanzierst Du bei dem Autohaus? Denn sonst hättest Du kein 14 tägiges Rückgaberecht.

Sprichst Du von einem Neuwagen mit Bestellung oder einem Gebrauchten?

 

Ich denke, kein Händler würde auf Deine Wünsche eingehen, das Risiko wäre zu hoch. Erst Kauf, dann Zulassung und er würde dann sicherlich 14 Tage warten, bevor er den Wagen zulässt. ;). Sollte er sich auf ein Spielchen mit Kaufvertrag via Mail einlassen.

 

Zitat:

@Vodro12 schrieb am 20. Juli 2020 um 06:30:00 Uhr:

Hm, das kommt mir irgendwie bisschen "knapp" vor, vor allem weil ja alles an einem Tag abgewickelt werden soll. Machen das Leute wirklich so?

Und der Kaufvertrag wäre in diesem Fall ein Fernabsatzgeschäft (da Abwicklung per E-Mail), womit man ein 14-tägiges Rücktrittsrecht hat. Das sagt zumindest die ADAC-Rechtsberatung.

Du machst also per E-Mail einen Kaufvertrag - den du bei Nichtgefallen des Wagens zu widerrufen gedenkst - und erwartest, dass der Händler dir vor Ablauf der Widerrufsfrist und bevor er das Geld von dir hat, die Wagenpapiere zwecks Zulassung übersendet?

Ich kann natürlich nicht für den Händler sprechen, mit dem du es zu tun hast, aber ich kenne keinen Händler, der sich auf deinen Plan einlassen würde.

Jeder Händler weiß, dass auf jeden erfolgreichen Verkauf X erfolglose Besichtigungen und Probefahrten kommen. Die Wahrscheinlichkeit spricht einfach dafür, dass ein Kunde der sich zur Besichtigung angekündigt hat, den Wagen am Ende NICHT nimmt.

Falls dein Plan aber doch aufgeht: Kauf doch gleich mehrere Autos, lass sie zu und mach einen Tagesausflug um sie dir der Reihe nach anzuschauen. Den besten behältst du dann, die anderen Verträge widerrufst du. Auf diese Weise erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, an diesem Tag einen Wagen nach deinen Vorstellungen zu finden. :)

Die Versicherung erstattet bzw verrechnet die Kosten für die Kurzzeitkennzeichen.

Du kannst mit der Versicherung auch Vollkasko für die KZK vereinbaren

 

Über welchen Kaufpreis reden wir?

Welche Gründe würden dagegen sprechen, das Auto nicht zu kaufen?

 

Und ja, man wickelt einen Fahrzeugkauf innerhalb eines Tages ab, vor allem wenn der Standort des Fahrzeuges weiter weg ist.

Man fährt früh morgens oder gar in der Nacht los und kann noch am Vormittag die Kennzeichen Vorort besorgen

 

Wie schon einige erwähnt haben, die Händler warten idr 14 Tage nach Vertragsunterschrift, bis sie den Wagen "freigeben", eben für solche Pläne, die du hast

Zitat:

@Lukas_2014 schrieb am 20. Juli 2020 um 08:13:15 Uhr:

kann noch am Vormittag die Kennzeichen Vorort besorgen

Bei der aktuellen Lage und KZK vor Ort daran denken, dass Kunden bei einigen Kfz Zulassungsstellen

1. einen Termin (online / telefonisch) vorab vereinbaren muss und

2. es ist meinem Bekannten vorgekommen - "Fremdkunden" (d.h. mit Anmeldung/Adresse außerhalb des Kreises haben) nur an einigen Wochentagen bedient werden (z.B. mittwochs) und ebenso einen Termin benötigen.

 

Es gäbe noch die Möglichkeit, die Überführung mit Roten Kennzeichen (Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung) des Händlers durchzuführen, sofern der Händler dazu bereit ist.

Denkst Du ernsthaft, Du kannst mit ner Kopie ein Fahrzeug zulassen?

 

Damit bekommst Du allenfalls ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage.

 

 

Zitat:

@Vodro12 schrieb am 20. Juli 2020 um 06:16:31 Uhr:

Also die Kopie der Zulassungsbescheinigung will er mir nach Eingang des Kaufvertrags zuschicken, auch ohne Anzahlung.

Wieso wären Kurzzeitkennzeichen am Händlerstandort sinnvoller? Stellst du dir das so vor, dass am Tag des Kaufs nach gefällter Entscheidung die Kurzzeitzulassung gemacht wird?

Das ist untersagt!

 

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. Juli 2020 um 09:43:25 Uhr:

Es gäbe noch die Möglichkeit, die Überführung mit Roten Kennzeichen (Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung) des Händlers durchzuführen, sofern der Händler dazu bereit ist.

Was soll da untersagt sein.

Die Roten Kennzeichen sind dafür da.

Themenstarteram 20. Juli 2020 um 11:18

Zitat:

@Lukas_2014 schrieb am 20. Juli 2020 um 08:13:15 Uhr:

Die Versicherung erstattet bzw verrechnet die Kosten für die Kurzzeitkennzeichen.

Du kannst mit der Versicherung auch Vollkasko für die KZK vereinbaren

Okay, das wusste ich nicht. Ich hatte nur auf Seiten geschaut, die Versicherungen explizit für Kurzzeitkennzeichen anbieten, und da war nur von Haftpflicht die Rede. Bei einem "Vollversicherer" scheint das aber möglich zu sein.

Zitat:

Über welchen Kaufpreis reden wir?

Welche Gründe würden dagegen sprechen, das Auto nicht zu kaufen?

Ca. 18.000€. Gründe wären eben gravierende Mängel, z.B. verschwiegene Beschädigungen, Motor macht ein komisches Geräusch, Auto stellt sich als Unfallauto heraus etc.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 20. Juli 2020 um 10:49:20 Uhr:

Denkst Du ernsthaft, Du kannst mit ner Kopie ein Fahrzeug zulassen?

Damit bekommst Du allenfalls ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage.

Danke, das ist die Antwort auf meine eigentliche Frage. Eine Vollzulassung ist ohne Originalpapiere nicht möglich. Damit hat sich der Plan erledigt.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. Juli 2020 um 13:16:13 Uhr:

Was soll da untersagt sein.

Die Roten Kennzeichen sind dafür da.

Offenbar dürfen Privatpersonen nicht mit einem roten Kennzeichen fahren. Daher will mir der Händler auch keine solche zur Verfügung stellen.

Rote Kennzeichen werden nicht an Privatpersonen ausgegeben.

Zu Probe- und Überführungsfahrten darf der Händler diese aber zur Verfügung stellen.

Weil mit Roten Kennzeichen Schindluder getrieben wurde, wird das restriktiv gehandhabt.

Weil Händler diese Kennzeichen aber ständig benötigen, werden sie die nur für einen sehr kurzen Zeitraum zur Verfügung stellen, also nicht für mehrere Tage.

Im Zweifelsfall bei der zuständigen Zulassungsstelle nachfragen, aber wenn der Händler das ohnehin ablehnt, erübrigt sich das.

Die sind für die betrieblichen Dinge der Autohändler einschl. Probefahrten. Allerdings nicht für den Kunden zur Überführung.

 

 

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. Juli 2020 um 13:16:13 Uhr:

Was soll da untersagt sein.

Die Roten Kennzeichen sind dafür da.

https://www.leverkusen.de/.../...Kennzeichen__aktuelles_Merkblatt_.pdf

https://www.iww.de/.../...enden-im-umgang-mit-roten-kennzeichen-f39215

„ Das heißt aber nicht, dass nurBetriebsangehörige die Roten Kennzeichen benutzen dürfen.Betriebsfremde können problemlos mit Roten Kennzeichen desBetriebs versehene Fahrzeuge führen, wenn es sich bei der Fahrt umeine Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrt handeltund wenn es einen inneren Zusammenhang mit Zwecken des Betriebs gibt.“

Dort steht nichts davon, dass der Fahrer ein Firmenangehöriger sein muß und nicht der Käufer sein darf.

Aber ich würde, wie bereits gesagt, das mit der Zulassungsstelle klären und nicht in einem Forum.

Ich hab das mal konkret mit der Chefin der hiesigen Zulassungsstelle besprochen.

Ich als Händler bzw. ein Mitarbeiter kann natürlich das Fahrzeug zum Kunden "überführen", das ist ein betrieblicher Grund.

Überführt der Kunde es selbst, dann ist es KEIN betrieblicher Grund, sondern des Kunden privates Vergnügen!

 

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. Juli 2020 um 16:00:11 Uhr:

https://www.leverkusen.de/.../...Kennzeichen__aktuelles_Merkblatt_.pdf

https://www.iww.de/.../...enden-im-umgang-mit-roten-kennzeichen-f39215

„ Das heißt aber nicht, dass nurBetriebsangehörige die Roten Kennzeichen benutzen dürfen.Betriebsfremde können problemlos mit Roten Kennzeichen desBetriebs versehene Fahrzeuge führen, wenn es sich bei der Fahrt umeine Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrt handeltund wenn es einen inneren Zusammenhang mit Zwecken des Betriebs gibt.“

Dort steht nichts davon, dass der Fahrer ein Firmenangehöriger sein muß und nicht der Käufer sein darf.

Aber ich würde, wie bereits gesagt, das mit der Zulassungsstelle klären und nicht in einem Forum.

"Ich als Händler bzw. ein Mitarbeiter kann natürlich das Fahrzeug zum Kunden "überführen", das ist ein betrieblicher Grund."

Und dabei darfst du nicht einmal beim Supermarkt anhalten und den Wochenendeinkauf tätigen, schon wäre der betriebliche Grund entfallen.

Abgesehen davon, verleiht der Händler Montags das rote Kennzeichen für die Überführung, ist der Kunde abends wieder zu Hause und könnte erst am Dienstag die Dinger auf den Postweg bringen. Vor Mittwoch also nicht wieder beim Händler und mit etwas Pech erst einige Tage später.

Ein Kurzzeitkennzeichen wird nicht im Fahrzeugbrief eingetragen, dafür gibt es nur einen extra Fahrzeugschein. Lässt sich auch nur für das eine, genannte Fahrzeug nutzen.

Das Rückgaberecht ist bei einer Zulassung auf den TE meiner Meinung nach auch verwirkt. Es hat die Sache verschlechtert bzw wurde die Sache durch den Eintrag "personalisiert" und damit gibt es keine Rückgaberecht.

 

Ansonsten klappt das im Regelfall aber schon.

- mehrere Fzg anschauen

- abends Entscheiden und Vertrag per Mail

- Anzahlen oder Bezahlen

- Papiere per Post erhalten

- Zulassen

- Fzg zugelassen abholen

 

Grüße

Steini

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