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Auto beim Einparken touchiert- Unfallflucht?

Themenstarteram 1. Juli 2019 um 7:02

Am Freitag parkte ich mein Auto in einer engen Parklücke. Links von mir eine Laterne, rechts von mir ein größeres Auto. Beim Einparken habe ich keine Berührung des anderen Fahrzeugs bemerkt.

Am gestrigen Sonntag bin ich zu meinem Auto zurückgekehrt und hatte einen Zettel der Polizei an der Scheibe, dass mein Auto in ein Verkehrsunfall involviert ist. Ich habe sofort bei der angegebenen Dienststelle angerufen. Dort wurde mir gesagt, dass ich der Unfallflucht beschuldigt werde und mich an die Unfallstelle der Polizei am heutigen Mittag wenden soll.

Wie soll ich mich verhalten?

Wie bereits oben angemerkt, habe ich von einem Einparkrempler nichts mitbekommen und hatte auch nicht die Intention mich etwaigen Folgen zu entziehen. Durch meine Versicherung (Vollkasko) habe ich eine Schadensfreiheit von einem Unfall und hätte es darüber abwickeln können, wenn ich davon etwas bemerkt habe. Das Auto stand das ganze Wochenende dort. Hätte ich mich entziehen wollen, hätte ich einen anderen Parkplatz gesucht.

Auch war ein guter Freund vor Ort, hat nicht den ganzen Einparkvorgang beobachtet aber ein Teil davon. Ihm war auch nichts aufgefallen.

Dazu kommt, dass ich mir nach dem Einparken auch die Seite angeschaut und mir nichts aufgefallen ist. Heute habe ich mir die Seite nochmals angeschaut und konnte nur einen Kratzer oberhalb des Radkastens erkennen. Wie hoch der Schaden bei dem anderen PKW ist weiß ich nicht.

Beste Antwort im Thema

Als Beschuldigter einer Straftat sollte man zunächst mal ganz rasch einen Anwalt aufsuchen und bis dahin schweigen, schweigen und nochmals schweigen.

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Zitat:

@gelnhausen11 schrieb am 1. Juli 2019 um 16:09:46 Uhr:

Kann man sowas noch nachträglich abschließen? Bei der Arag ist es möglich habe ich gesehen, greift aber wohl nicht bei Unfallflucht. Und die wird mir ja erstmal vorgeworfen.

Das wird erst relevant wenn du wegen Unfallflucht verurteilt bist (und das ist bei dem Schaden an deinem Auto bei nahe 0%). Ich würde mich da nicht allzu sehr verrückt machen und erst mal abwarten was kommt.

Gruß Metalhead

im Moment wäre es sinnvoll, keinerlei Aussage zu machen, auch nicht zu der Frage, wer denn das Auto da abgestellt hat. Dann einfach abwarten, was kommt. Der eigenen Versicherung würde ich melden, dass eine Anzeige vorliegt, dass Du aber keinen Schaden verursacht hast.

Der Staatsanwalt müsste beweisen, dass Du wissentlich einen Unfall nicht gemeldet hast. Dabei ist die Frage, dass Du der Fahrer warst, dass es überhaupt einen Unfall gab und dass Du es hättest bemerken müssen. Gelingt in einem Punkt der Beweis nicht, ist die Sache einzustellen.

Der angeblich Geschädigte müsste beweisen, dass mit Deinem Auto ein Schaden an seinem Auto verursacht wurde. Auch nicht so leicht.

Themenstarteram 1. Juli 2019 um 15:15

Ich ärgere mich gerade einfach nur, dass ich es nicht gemerkt habe bzw. evtl nicht richtig geschaut habe nach dem Einparken. Dann hätte ich es gemeldet, so ehrlich bin, meiner Versicherung gemeldet ohne Probleme wäre der Fall abgeschlossen gewesen da ich auch einen Schaden frei habe...

Ich hatte mich gestern direkt nach Einsteigen bei der Polizei gemeldet dass ich nach Wiederaufsuchen meines Autos den Zettel an der Scheibe gefunden habe. Daher habe ich wohl zugegeben dass ich mit dem Auto gefahren bin.

Aber ich hoffe dadurch dass bei mir der Schaden quasi 0 ist, dass das Argument zieht es nicht bemerkt zu haben.

Zitat:

@gelnhausen11 schrieb am 1. Juli 2019 um 17:15:09 Uhr:

dass ich nach Wiederaufsuchen meines Autos den Zettel an der Scheibe gefunden habe. Daher habe ich wohl zugegeben dass ich mit dem Auto gefahren bin.

die Fahrerermittlung ist immer die erste Verteidigungslinie. Aber nur weil Du das Auto wegfahren wolltest, musst Du es nicht dort abgestellt haben.

wer saght denn, das nicht er dich beim ausparken erwischt hat und es nun so aussehen lassen will, dass du ihn erwischt hast?

Hat sich was neues ergeben? Oder schon in Handschellen? ;)

Themenstarteram 3. Juli 2019 um 14:23

Bei der Unfallfluchtstelle erreiche ich niemanden. Der Papierkram soll wohl dort heute angekommen sein. Dann warte ich jetzt nun bis mir was nachhause geschickt wird und dann sehe ich weiter

Dann genieß' die Freiheit bis dahin. :D

Ich denke, es wird schwierig, dir einen Fehler nachzuweisen.

Themenstarteram 12. Juli 2019 um 6:31

Habe gestern bei der Polizei ausgesagt. Habe meinen Parkvorgang erklärt und das ich nichts gemerkt habe.

Das ganze wird dann jetzt seinen normalen Gang über die Staatsanwaltschaft gehen.

Sieh zu, dass du in der JVA ins oberste Geschoss kommst, denn dann kannst du über die Mauer hinweg schauen. Ich spreche aus Erfahrung (nicht als Insasse).

Themenstarteram 12. Juli 2019 um 7:41

Zitat:

@Goify schrieb am 12. Juli 2019 um 09:04:07 Uhr:

Sieh zu, dass du in der JVA ins oberste Geschoss kommst, denn dann kannst du über die Mauer hinweg schauen. Ich spreche aus Erfahrung (nicht als Insasse).

JVA? :D Hier geht es um einen minimalen Schaden. Werde entsprechend auch noch einen Anwalt einschalten.

Du solltest schonmal Jahresurlaub fuer die Zeit in der JVA ansparen, dann ist der Verdienstausfall nicht so groß....

Zitat:

@gelnhausen11 schrieb am 3. Juli 2019 um 16:23:12 Uhr:

Bei der Unfallfluchtstelle erreiche ich niemanden. Der Papierkram soll wohl dort heute angekommen sein. Dann warte ich jetzt nun bis mir was nachhause geschickt wird und dann sehe ich weiter

Warum willst Du denn zwingend irgendjemanden erreichen?

Mach und sag einfach GAR NICHTS.

Die melden sich schon wenn sie etwas von dir wollen.

Edit: Ist ja nun bereits zu spät.

Manchmal ist Schweigen tatsächlich Gold.

Themenstarteram 12. Juli 2019 um 10:04

Zitat:

@Matsches schrieb am 12. Juli 2019 um 11:42:32 Uhr:

Zitat:

@gelnhausen11 schrieb am 3. Juli 2019 um 16:23:12 Uhr:

Bei der Unfallfluchtstelle erreiche ich niemanden. Der Papierkram soll wohl dort heute angekommen sein. Dann warte ich jetzt nun bis mir was nachhause geschickt wird und dann sehe ich weiter

Warum willst Du denn zwingend irgendjemanden erreichen?

Mach und sag einfach GAR NICHTS.

Die melden sich schon wenn sie etwas von dir wollen.

Edit: Ist ja nun bereits zu spät.

Manchmal ist Schweigen tatsächlich Gold.

Naja, die Polizeistelle hat mich vorgeladen. Ich bin dort erschienen. Habe nur meine Sicht geschildet und nichts zugegeben oder sonstiges. Weiß jetzt nicht was momentan gegen mich verwendet werden soll.

Ich habe lediglich meine Sicht geschildert wie ich eingeparkt habe und nichts gemerkt habe.

Wie gesagt mein Schaden beträgt null. Ich konnte den Streifen auf dem Lack per Hand abwischen ohne Rücktände. Daher wird der Schaden beim Gegner auch nicht hoch ausfallen können.

Ein Rechtsanwalt wird auch noch Einsicht in die Vorgangsakte vornehmen...

am 12. Juli 2019 um 10:22

Fahrerflucht oder Fahrzeugflucht? Ja, ich weiß ... aber seien wir mal ehrlich.

Was könnte man dem TE denn wirklich vorwerfen? Er hat da eingeparkt, nix gemerkt und ist übers Wochenende nicht mehr zu seinem Auto gegangen.

Aber klemmt die Polizei wirklich solche "Zettel" ans Auto? (Ja, hier offenbar schon.)

Wäre nicht eigentlich eine Halterermittlung usus und der bekommt dann Post nach Hause? Bzw. dass man alternativ über den Halter versucht, an den verantwortlichen Fahrer zu kommen, im Sinne von "anrufen, klingeln etc."?)

Gibt ja leider Spaßvögel, die auch mal Knöllchen/Zettel/whatever von Scheibenwischern wegnehmen. Was hätte man polizeiseitig dem Fahrer dann vorgeworfen? Vernichten einer behördlichen "Vorladung", die am Scheibenwischer klemmte?

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