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Auto beim Einparken touchiert- Unfallflucht?

Themenstarteram 1. Juli 2019 um 7:02

Am Freitag parkte ich mein Auto in einer engen Parklücke. Links von mir eine Laterne, rechts von mir ein größeres Auto. Beim Einparken habe ich keine Berührung des anderen Fahrzeugs bemerkt.

Am gestrigen Sonntag bin ich zu meinem Auto zurückgekehrt und hatte einen Zettel der Polizei an der Scheibe, dass mein Auto in ein Verkehrsunfall involviert ist. Ich habe sofort bei der angegebenen Dienststelle angerufen. Dort wurde mir gesagt, dass ich der Unfallflucht beschuldigt werde und mich an die Unfallstelle der Polizei am heutigen Mittag wenden soll.

Wie soll ich mich verhalten?

Wie bereits oben angemerkt, habe ich von einem Einparkrempler nichts mitbekommen und hatte auch nicht die Intention mich etwaigen Folgen zu entziehen. Durch meine Versicherung (Vollkasko) habe ich eine Schadensfreiheit von einem Unfall und hätte es darüber abwickeln können, wenn ich davon etwas bemerkt habe. Das Auto stand das ganze Wochenende dort. Hätte ich mich entziehen wollen, hätte ich einen anderen Parkplatz gesucht.

Auch war ein guter Freund vor Ort, hat nicht den ganzen Einparkvorgang beobachtet aber ein Teil davon. Ihm war auch nichts aufgefallen.

Dazu kommt, dass ich mir nach dem Einparken auch die Seite angeschaut und mir nichts aufgefallen ist. Heute habe ich mir die Seite nochmals angeschaut und konnte nur einen Kratzer oberhalb des Radkastens erkennen. Wie hoch der Schaden bei dem anderen PKW ist weiß ich nicht.

Beste Antwort im Thema

Als Beschuldigter einer Straftat sollte man zunächst mal ganz rasch einen Anwalt aufsuchen und bis dahin schweigen, schweigen und nochmals schweigen.

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Themenstarteram 12. Juli 2019 um 10:29

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 12. Juli 2019 um 12:22:36 Uhr:

Fahrerflucht oder Fahrzeugflucht? Ja, ich weiß ... aber seien wir mal ehrlich.

Was könnte man dem TE denn wirklich vorwerfen? Er hat da eingeparkt, nix gemerkt und ist übers Wochenende nicht mehr zu seinem Auto gegangen.

Aber klemmt die Polizei wirklich solche "Zettel" ans Auto? (Ja, hier offenbar schon.)

Wäre nicht eigentlich eine Halterermittlung usus und der bekommt dann Post nach Hause? Bzw. dass man alternativ über den Halter versucht, an den verantwortlichen Fahrer zu kommen, im Sinne von "anrufen, klingeln etc."?)

Gibt ja leider Spaßvögel, die auch mal Knöllchen/Zettel/whatever von Scheibenwischern wegnehmen. Was hätte man polizeiseitig dem Fahrer dann vorgeworfen? Vernichten einer behördlichen "Vorladung", die am Scheibenwischer klemmte?

Über den Zettel hat sich meine lokale Polizeistelle , wo ich zur Aussage war, auch gewundert und eine Kopie davon gemacht. Der Vorgang wurde von der Polizeistelle aus der Großstadt dann an meine lokale Polizeistelle weitergeleitet und von dort habe ich die telefonisch der Vorladung erhalten.

Ich halte euch auf dem Laufenden - falls ich in einem Monat nichts mehr schreibe, sitze ich doch in der JVA :D

Ich hoffe mal, der Haftrichter ist gnädig und sieht bis zum Prozess keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. :D

Ich mein, wo sollst du auch hin ohne Führerschein. ;)

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