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Auto bei Ebay verkauft! Probleme

Hallo...

Ich habe vor ca. 1 Woche mein zweitwagen bei ebay versteigert! hab in der Artikelbeschreibung geschrieben, "Da Privatverkauf keine Garantie oder Rücknahme!" Jetzt schreibt mir der jenige wo das auto ersteigert, gekauft und geholt hat, das er einige mängel hat, auf dem ich ihn nicht hingewissen habe! ( Es sind alles Mängel, von denen ich auch nix wusste)!!! im Kaufvertrag steht drin:

Zusicherung: Der Verkäufer sichert zu, dass er Eigentümer des Fahrzeugs und das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist.
Ausschluss der Sachmängelhaftung: Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine
Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmängelhaftung bleibt die Haftung für vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

bin ich damit aus dem "schneider"?

danke mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi


Mit dem kauf bei eBay trat der Käufer in die Pflicht den Wagen abzuholen und zu nehmen, mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag hat er alles rechtsgültig abgesegnet.

Das muss dann aber jetzt ganz neu sein. Bei Ebay schließe ich in dem Moment einen rechtsgültigen Kaufvertrag ab, wenn ein Käufer die Aution als Höchsbietender beendet. Da ist nichts mit Vorvertrag oder Verpflichtung zum Kauf per Kaufvertrag.

Das Auto wurde mit Auktionsende verkauft. Es gelten die Vertragsbedingungen der Auktionsbeschreibung.

Mfg Zille

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so wie der TE in seiner Auktion von den selbst getätigten Umbauten redet kann man ihm durchaus gewisses Fachwissen anvermuten. Ob man damit noch als Laie durchgeht?

Wenn ein zweiter Vertrag abgeschlossen wird, gilt der zeitlich spätere Vertrag. Damit ist der erste Vertrag aber nicht aufgehoben, es sei denn dies wird im zweiten explizit erwähnt.

Es gelten also praktisch beide Verträge nebeneinander. Ist eine Sache unterschiedlich in beiden Verträgen geregelt, gilt die Regelung des jüngeren Vertrages. Ist eine Sache nicht im zweiten, aber im ersten Vertrag geregelt, gilt die Regelung des ersten Vertrages.

O.

wenn man sich das verbastelte auto ansieht und dabei die beschreibung liesst kommt schon der eindruck auf das der verkäufer nicht gerade wenig ahnung von autos und deren technik haben kann ,allerdings muss man sowas vorher ansehen da gerade solche umbauten oftmals sehr zweifelhaft sind und daher zu besonderer vorsicht greifen muss

Zitat:

Original geschrieben von F-Caravaner


hier der link :

http://cgi.ebay.de/.../230498196028?...

Hat er wirklich die Euro 2 Norm wie es im Angebot steht, oder steht E2 in der Zulassungsbescheinigung?

Zitat:

Gekauft wie gesehen und tschüss. Soll der Käufer sich den Wagen halt vorher genau angucken.

Son Quatsch gibt es nicht. Es zählt kein gekauft wie gesehen usw.

Und wenn man ein Fahrzeug bei Ebay verkauft, lässt man vorher einen Check machen, welcher schriftlich nieder geschrieben wird vom Gutachter. Wie zB. vorher TÜV machen. Kostet 50 Euro und man hat eine evtl. Mängelliste.

Wenn der Käufer jetzt einen Anwalt nimmt, hat er sehr gute Chancen.
Denn auch als Privatperson muss ich auf sowas achten.

Ausserdem ist es eine neue Masche bei Ebay.
Viele kaufen und schlagen danach ordentlich Kohle raus.
Das sollte auch schon jeder Wissen, sonst muss er nun mit Konsequenzen leben.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ



Zitat:

Gekauft wie gesehen und tschüss. Soll der Käufer sich den Wagen halt vorher genau angucken.

Son Quatsch gibt es nicht. Es zählt kein gekauft wie gesehen usw.

Und wenn man ein Fahrzeug bei Ebay verkauft, lässt man vorher einen Check machen, welcher schriftlich nieder geschrieben wird vom Gutachter. Wie zB. vorher TÜV machen. Kostet 50 Euro und man hat eine evtl. Mängelliste.

Wenn der Käufer jetzt einen Anwalt nimmt, hat er sehr gute Chancen.
Denn auch als Privatperson muss ich auf sowas achten.

Ausserdem ist es eine neue Masche bei Ebay.
Viele kaufen und schlagen danach ordentlich Kohle raus.
Das sollte auch schon jeder Wissen, sonst muss er nun mit Konsequenzen leben.

Es reicht als Privatverkäufer vollkommen aus die Sachmangelhaftung auszuschließen. da braucht man keine 50 € für irgendwelche Gebrauchtwagengutachter zu investieren.

Der zweite Vertrag ergänzt den Ausschluß der Gewährleistung, also hat sie Gültigkeit.

Der Gewährleistungsauschluß besitzt nur Gültigkeit bei Dingen/Eigenschaften, die bei einem gleichartigen Modell vorzufinden sind.
Der Gewährleistungsausschluß gilt nicht beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder bei offensichtlichen Mängeln, die verschwiegen wurden (z.B. falscher km-Stand).
Hätte der Verkäufer die Mängel als fehlerfrei/Bestzustand verkauft, hätte er nachbessern müssen.

Die genannten Mängel zählen nicht zu den offensichtlichen Mängeln, insofern ist davon auszugehen, daß der Verkäufer hier nichts zu befürchten hat.

Verwendet in Zukunft bitte eindeutige Angaben:
Da Privatverkauf, Ausschluß jeglicher Gewährleistung für Sachmängel am Kaufgegenstand.

Bei dieser Artikelbeschreibung seh ich da 2 Probleme. Der Verkäufer war in der Lage einen kompletten Motorumbau zu machen incl. neuer Bremsanlage und will nagelneue Bremsleitungen verbaut haben. Davon ist jetzt eine angerostet. Des weiteren das der Motor sifft.

Ist wirklich die Ölwannendichtung undicht, dann tropft das Auto Öl auf den Boden was man als Betreiber des Fahrzeuges auch merkt. Wenn ich Anwalt des Käufers wäre würde ich, falls überhaupt gültig, den zweiten Kaufvertrag wegen arglistischer Täuschung anfechten. Bei diesen Vorkenntnissen war der Verkäufer durchaus in der Lage die Fehler zu erkennen und hat in meinen Augen mitdem zweiten Kaufvertrag nur versucht, die Fehler im ersten Kaufvertrag die Ihn in die Sachmängelhaftung bringen zu korrigieren.

Ob der Verkäufer dann zahlen muss steht auf einem anderen Blatt. Meines Erachtens fallen die genannten Mängel unter normalen Verschleiß. Insofern wäre zu klären ob man diese als Mängel angeben muss was meines Wissens aktuell rechtlich nicht gefordert wird.

Gruß Frank

Das mit den erneuerten Bremsleitungen habe ich garnicht gelesen, also wenn die wirklich angerostet ist, kann hier schon eine Täuschung vorliegen.

Zitat:

Original geschrieben von F-Caravaner


nein, unfallschäden habe ich nicht verschwiegen! es soll ne bremsleitung angerostet sein, Der Querlenker soll spiel haben, die Ölwannendichtung ist undicht und Irgendwelche Rahmenspitzen sollen durchgerostet sein! es handelt dich um ein Astra f bj 94!
es stand auch in der artikelbeschreibung drin, das man sich das auto vor ende der auktion anschauen kann, dies hat er aber weder vor noch nach der auktion gemacht!

Ich seh absolut keine Probleme für dich.

Für den Käufer ärgernlich, keine Frage aber wer so... ich sag mal "dumm" ist und sich das Fahzeug vor dem Kauf nicht anschaut ist selber Schuld.

Du hast in der Auktion eindeutig auf die möglichkeit hingewisen, wenn er die nicht wahrnimmt - selber schuld.

Denke selbst wenn der Zivilrechtliche Schritte gehen will kommt er da nicht weit.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ



Zitat:

Gekauft wie gesehen und tschüss. Soll der Käufer sich den Wagen halt vorher genau angucken.

Son Quatsch gibt es nicht. Es zählt kein gekauft wie gesehen usw.

Doch, bei Privat eben schon.

Zitat:

Doch, bei Privat eben schon.

Das ist nicht richtig, weil auch hier vorsätzlich Mängel verdeckt werden können, für die der Verkäufer im Nachhinein grade stehen muß.

Also ich hab mir grad mal die Auktion angesehen, und ich denke da kann gar nix passieren. Den Nachweis, dass Du diese angeblichen Mängel arglistig verschwiegen hast, kann er nicht erbringen. Eine Ölwanne, wenn wirklich undicht, muss nicht gleich tropfen, und es kann ja auch grad erst angefangen haben. Rost, Querlenker etc. sind normale Alters- und Verschleißerscheinungen. Das gilt auch für evtl. Rost an Bremsleitungen. Er schreibt ja nicht welche und wo, aber selbst wenn die Schläuche (!) (genau lesen bzw. Ahnung haben: Es geht um die Schläuche, und die rosten nicht, sondern werden porös 😁) zu den Bremssätteln gewechselt sind, muss man deswegen nicht zwingend alle Bremsleitungen prüfen.
Außerdem hat er ja schriftlich auf Gewährleistungsansprüche verzichtet, indem er den Vertrag unterschrieben hat. Bei solchen Dingen gehen die Gerichte, sofern sie nicht einen Betrug vermuten, weniger nach formalen Gesichtspunkten als vielmehr danach, was bei den jeweiligen Vereinbarungen von den Vertragsparteien beabsichtigt war. Und das war eindeutig ein Verzicht auf weitergehende Gewährleistung bzw. Garantie. Also zurücklehnen und der Dinge harren, die da vermutlich eh nicht kommen werden.

Naja das mit den erneuerten Bremsleitung kann schon so interpretiert werden, daß alle mängelfrei sind, weil der Verkäufer explizit darauf hinweist.

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