Auto bei Ebay verkauft! Probleme
Hallo...
Ich habe vor ca. 1 Woche mein zweitwagen bei ebay versteigert! hab in der Artikelbeschreibung geschrieben, "Da Privatverkauf keine Garantie oder Rücknahme!" Jetzt schreibt mir der jenige wo das auto ersteigert, gekauft und geholt hat, das er einige mängel hat, auf dem ich ihn nicht hingewissen habe! ( Es sind alles Mängel, von denen ich auch nix wusste)!!! im Kaufvertrag steht drin:
Zusicherung: Der Verkäufer sichert zu, dass er Eigentümer des Fahrzeugs und das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist.
Ausschluss der Sachmängelhaftung: Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine
Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmängelhaftung bleibt die Haftung für vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
bin ich damit aus dem "schneider"?
danke mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Mit dem kauf bei eBay trat der Käufer in die Pflicht den Wagen abzuholen und zu nehmen, mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag hat er alles rechtsgültig abgesegnet.
Das muss dann aber jetzt ganz neu sein. Bei Ebay schließe ich in dem Moment einen rechtsgültigen Kaufvertrag ab, wenn ein Käufer die Aution als Höchsbietender beendet. Da ist nichts mit Vorvertrag oder Verpflichtung zum Kauf per Kaufvertrag.
Das Auto wurde mit Auktionsende verkauft. Es gelten die Vertragsbedingungen der Auktionsbeschreibung.
Mfg Zille
71 Antworten
Auch bei Neuwagen gibt es keine Garantie. Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung der Hersteller / Händler. Deswegen kann ein Händler seinen Kunden auch nur anhand der Garantie binden, das er immer in seine Werke kommt. Fährt er in eine freie Werke, läuft die Gewährleistung des Herstellers trotzdem weiter, nur eben die (Zusatz) - Garantie verfällt.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Der Unterschied zwischen Garantie und einer Haftung eines technischen Mangels ist emens.
Was ist ein Emens?
Aaaaach... du meintest immens - im Sinne von sehr groß, bedeutend usw? Als Germanist bin ich immer wieder entsetzt ob der blühenden Ignoranz der eigenen Muttersprache gegenüber. Pisa lässt grüßen...
Kan jah auch nicht jeter so schläu seihn wie Du ! 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
Kan jah auch nicht jeter so schläu seihn wie Du ! 🙄
Hat mit schlau nix zu tun. Aber ich versuche dann, mich innerhalb des Wortschatzes zu bewegen, den ich beherrsche. Wenn ich ein Wort nicht schreiben kann, weiche ich auf ein Synonym aus. Und "immens" ist ja nun so kompliziert auch nicht, und wenn da solche Stilblüten bei herauskommen, finde ich das zumindest bemerkenswert. Und wenn sich einer andererseits "Mr Weisheit" nennt und mir hier durch diese Wortschöpfung sowie auch an anderen Stellen bereits durch, sagen wir mal, wenig differenzierte und einfache Denkweise auffällt, dann rutscht mir halt mal so´n Kommentar heraus 🙄
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Na Gott sei Dank sind wir hier bei Motor-Talk (typisch deutsch 😕) und nicht in der Duden-Redaktion.
Gibt es auch etwas Wissenswertes zum Thema, oder bist du nur zum korrekturlesen hier?
MfG Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Na Gott sei Dank sind wir hier bei Motor-Talk (typisch deutsch 😕) und nicht in der Duden-Redaktion.Gibt es auch etwas Wissenswertes zum Thema, oder bist du nur zum korrekturlesen hier?
MfG Zille
hehe... nicht ganz unberechtigter Hinweis. Zum Thema hatte ich vorher schon was geschrieben, mit Verlaub 🙂
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Hat mit schlau nix zu tun. Aber ich versuche dann, mich innerhalb des Wortschatzes zu bewegen, den ich beherrsche. Wenn ich ein Wort nicht schreiben kann, weiche ich auf ein Synonym aus. Und "immens" ist ja nun so kompliziert auch nicht, und wenn da solche Stilblüten bei herauskommen, finde ich das zumindest bemerkenswert. Und wenn sich einer andererseits "Mr Weisheit" nennt und mir hier durch diese Wortschöpfung sowie auch an anderen Stellen bereits durch, sagen wir mal, wenig differenzierte und einfache Denkweise auffällt, dann rutscht mir halt mal so´n Kommentar heraus 🙄Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
Kan jah auch nicht jeter so schläu seihn wie Du ! 🙄
Siehste, hast doch verstanden was ich geschrieben habe. Denn rege Dich doch nicht über solche Kleinigkeiten auf. Und woher soll einer wissen, das er was falsch schreibt, wenn er nicht weiß, das es falsch ist. Denke bist Germanist, denn solltest auch wissen, das es Mitmenschen gibt, welche eine LRS haben.
Ich reg mich doch gar nicht auf, ich hab mich nur drüber lustig gemacht. Und MrWeisheit leidet nicht unter Legasthenie, das sieht anders aus. Er wollte nur besonders klug klingen und n hochtrabendes Wort verwenden, hat das aber voll in den Sand gesetzt. Ich gebe zu: Wäre es nicht MrWeisheit gewesen, hätte ich das gar nicht kommentiert, reine Boshaftigkeit meinerseits 😁
Aber wir sind schon wieder Off-Topic 😁
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Was ist ein Emens?Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Der Unterschied zwischen Garantie und einer Haftung eines technischen Mangels ist emens.Aaaaach... du meintest immens - im Sinne von sehr groß, bedeutend usw? Als Germanist bin ich immer wieder entsetzt ob der blühenden Ignoranz der eigenen Muttersprache gegenüber. Pisa lässt grüßen...
Oh Entschuldigung für meinen Schreibfehler, ich war in Gedanken nicht ganz bei der Sache und gelobe Besserung,🙄 ich hoffe dir ist noch nie ein Fehler im Leben unterlaufen.
Zitat:
Original geschrieben von KarstenSchilder
Bei dem Text wurde ja gesagt, dass die Verwendung dieses Passus "Keine Gewährleistung" nach etwa 5 mal keine Individualvereinbarung mehr ist, sondern AGB sind.Dann werden noch verschiedene Situationen aufgelistet. Jedoch fehlt da die Situation "Verkauf von gebrauchter Ware durch Privatperson"
Findet doch Erwähnung:
Zitat:
3.1 Grundsätze
[…]Verkauft […] ein Verbraucher an einen Verbraucher […] (Privatverkauf) kommt es darauf an, ob der Haftungsausschluss in einem Individualvertrag vorgenommen wird oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In einem Individualvertrag kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. […] In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dies so nicht möglich!
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Zitat:
3.1 Grundsätze
[…]Verkauft […] ein Verbraucher an einen Verbraucher […] (Privatverkauf) kommt es darauf an, ob der Haftungsausschluss in einem Individualvertrag vorgenommen wird oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In einem Individualvertrag kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. […] In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dies so nicht möglich!
Na dann ist doch alles paletti. Den Individualvertrag gibt es, soviel wir wissen. Und nach Auskunft des TE wurde dort die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Findet doch Erwähnung:Zitat:
Original geschrieben von KarstenSchilder
Bei dem Text wurde ja gesagt, dass die Verwendung dieses Passus "Keine Gewährleistung" nach etwa 5 mal keine Individualvereinbarung mehr ist, sondern AGB sind.Dann werden noch verschiedene Situationen aufgelistet. Jedoch fehlt da die Situation "Verkauf von gebrauchter Ware durch Privatperson"
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Zitat:
3.1 Grundsätze
[…]Verkauft […] ein Verbraucher an einen Verbraucher […] (Privatverkauf) kommt es darauf an, ob der Haftungsausschluss in einem Individualvertrag vorgenommen wird oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In einem Individualvertrag kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. […] In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dies so nicht möglich!
Und weiter unten wird erwähnt, dass wenn man ein und den selben Passus mehr als 5 mal verwendet ist es keine Individualvereinbarung, sondern AGB. Und was dann ist bei "Gebraucht von Privat", darüber schweigt sich der Text aus.