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Auto angezahl.als ich es abholen wollte sind mir Mängel aufgefallen

Themenstarteram 19. August 2019 um 11:17

Moin,

Ich wollte ein Gebrauchtwagen kaufen. Hab emir das Auto angeguckt, es sollte noch Tüv bekommen und dann an mich abgegeben werden, dafür habe ich 400€ angezahlt. Heut wollte ich das Auto abholen und den rest bezahlen. Da sind mir aber Mängel aufgefallen. Blech ist rechts hinten und rechts vorne total verzogen, teilweise schließt der Kofferraum nicht richtig.

Der Käufer will mir meine Anzahlung nicht zurückgeben sondern nur einen Kaufvertrag auftischen wo zusätzlich noch drin steht das das Auto trotz neuem Tüv bericht nicht fahrbereit ist, Motor und Getriebeschäden ect vorweisen soll....wtf

Beste Antwort im Thema

@StephanRE

"ist ein Kaufvertrag nie zustande gekommen"

"ist der kaufvertrag JETZT nicht mehr gültig"

Nun entscheide dich mal, entweder nie zustande gekommen oder nicht mehr gültig.

Wobei es letztlich egal ist, sind nämlich beide Alternativen falsch. Natürlich ist der Kaufvertrag zustande gekommen, auch wenn zwischen Vertragsabschluss und geplanter Übergabe Mängel aufgetreten sind.

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am 19. August 2019 um 11:21

Die Macken sieht ein blinder mit Krückstock, hätte

dir sofern sie bei der Besichtigung schon vorhanden

waren auffallen müssen, Arglist ist das keine.

Andre Baustelle, solang ihr noch keinen Kaufvertrag habt,

ist das Geschäft für beide seiten nicht bindent.

Sprich er muss Kohle rausrücken, ohne wenn und aber.

Wie du an das Geld kommst ist dein Bier, von

zart bis hart ist die Bandbreite sehr weit.:D

Allg. sollten beim Autokauf generell keine Anzahlungen

geleistet werden, ist ein ungeschriebenes Gesetz.;)

Themenstarteram 19. August 2019 um 11:25

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 19. August 2019 um 13:21:41 Uhr:

 

Andre Baustelle, solang ihr noch keinen Kaufvertrag habt,

ist das Geschäft für beide seiten nicht bindent.

Sprich er muss Kohle rausrücken, ohne wenn und aber.

Ich habe gelesen das es ein mündlicher Kaufvertrag wäre weil ich angezahlt habe, da hat er aber nichts von diesen Mängeln erwähnt.

am 19. August 2019 um 11:31

Was soll er den erzählen von den Mängeln?

Wer die nicht sieht sollte besser mal zum Augenarzt.

Andre Spielwiese, beim mündlichen kaufvertrag steht

Aussage gegen Aussage, da kann jeder sonstwas

behaupten auch du, nur beweisen läst sich nix.

Defakto 1:1, er kann damit kaum die Kohle einstecken.

Hi

 

Die meistens Seicento sind mit 400 schon gut bezahlt. Wie viel.sollte die Kiste denn kosten?

 

Der Verkäufer darf evtl. einen Teil der Anzahlung behalten wenn ihm nachweisbar Kosten entstanden sind.

 

400€ erscheinen mir da aber deutlich zu viel.

 

Themenstarteram 19. August 2019 um 11:33

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 19. August 2019 um 13:31:47 Uhr:

Hi

Die meistens Seicento sind mit 400 schon gut bezahlt. Wie viel.sollte die Kiste denn kosten?

Der Verkäufer darf evtl. einen Teil der Anzahlung behalten wenn ihm nachweisbar Kosten entstanden sind.

400€ erscheinen mir da aber deutlich zu viel.

ich sollte den für 850 kaufen, da er nur 78.000 gefahren ist dachte ich mir sei das ein günstigen Angebot. Jetzt im Nachhinein war das auf so vielen Ebenen falsch.

Hast Du denn den Wagen vorher gar nicht gesehen, also nur online betrachtet und daraufhin die Anzahlung (wie, per Banküberweisung?) geleistet?

Themenstarteram 19. August 2019 um 11:42

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 19. August 2019 um 13:40:13 Uhr:

Hast Du denn den Wagen vorher gar nicht gesehen, also nur online betrachtet und daraufhin die Anzahlung (wie, per Banküberweisung?) geleistet?

nein ich war vor Ort, da war das definiv nicht so. Ich habe als ich heute da war um das abzuholen den Käufer darauf angesprochen, der meinte die hätten das in der Werkstatt bestimmt nur falsch montiert... das glaube ich denen nicht

Zitat:

@bluarp schrieb am 19. August 2019 um 13:17:04 Uhr:

... Hab emir das Auto angeguckt, ... Heut wollte ich das Auto abholen ... Da sind mir aber Mängel aufgefallen. Blech ist rechts hinten und rechts vorne total verzogen, teilweise schließt der Kofferraum nicht richtig.

Ja, war das nicht schon, wie Du Dir den Wagen angeguckt hast?

Unabhängig davon:

Grundlage der Anzahlung war wohl ein mündlicher Vertragsabschluss?

(dem ggfs. ein mobile-/wo auch immer-Inserat zugrunde lag)

--> Du musst lediglich eine Empfangsbestätigung (wann mit welchem km-Stand das Auto übergeben wurde) unterschreiben - und der Verkäufer Zahlung des restlichen Kaufpreises quittieren

wenn der Verkäufer zu dusselig war, VOR Vertragsabschluss = im Anzeigentext die Gewährleistung auszuschließen ... sein Problem ...

(gilt aber nur für nicht Verschleiß-Mängel, die nicht - wie das verzogene Blech - bei der Besichtigung erkennbar sind!)

 

Bist du auf Verdacht zum Verkäufer gefahren oder gab es zuvor eine Verkaufsanzeige? Was stand denn darin? Hast du bereits eine Kopie des HU-Berichts? Hat das Auto denn mit den aufgezählten Mängeln die HU bestanden?

Und warst du alleine, war der Verkäufer alleine?

Prinzipiell gilt auch ein mündlicher Kaufvertrag, denn beim PKW-Kauf ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Dann gelten die Regeln des BGB, also auch die zweijährige Gewährleistungspflicht des Händlers für auftretende Sachmängel.

Den vorgelegten Kaufvertrag also keinesfalls unterschreiben. Und den Händler mal freundlich fragen, was ihm lieber ist - 400,- € erstatten oder für die Kiste eine zweijährige Händlergewährleistung übernehmen.

Themenstarteram 19. August 2019 um 12:07

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. August 2019 um 13:56:49 Uhr:

Bist du auf Verdacht zum Verkäufer gefahren oder gab es zuvor eine Verkaufsanzeige? Was stand denn darin? Hast du bereits eine Kopie des HU-Berichts? Hat das Auto denn mit den aufgezählten Mängeln die HU bestanden?

Und warst du alleine, war der Verkäufer alleine?

Prinzipiell gilt auch ein mündlicher Kaufvertrag, denn beim PKW-Kauf ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Dann gelten die Regeln des BGB, also auch die zweijährige Gewährleistungspflicht des Händlers für auftretende Sachmängel.

Den vorgelegten Kaufvertrag also keinesfalls unterschreiben. Und den Händler mal freundlich fragen, was ihm lieber ist - 400,- € erstatten oder für die Kiste eine zweijährige Händlergewährleistung übernehmen.

es gab zuvor eine Verkaufsanzeige in der keine Mängel genannt wurden. Einfach nur dieses Auto mit TÜV. al sich angekommen bin, haben sie gesagt sie machen das Auto noch Tüv-bereit und reparieren alles(Der Blech verzug war dort noch nicht)

Im Tüv bericht sind keine Mängel aufgelistet worden.

Bei der Anzahlung war ich nicht alleine, gerade beim angucken war ich es, habe aber fotos von den Mängeln gemacht.

Wenn Du das Auto ohne den Blechverzug angezahlt hast und es jetzt verzogen ist, ist ein Kaufvertrag nie zustande gekommen da eine wesentliche Eigenschaft nicht vorhanden bzw. falsch ist.

der Händler MUSS umgehnd die Anzahlung zurück geben. Ich hoffe Du hast darüber eine Quittung. Kannst ihm ja mal die Pistole auf die Brust setzten wie oben geschrieben mit Gewährleistung. und wenn er kommt mit Abzug eigener Auslagen konterst du mir deinen Auslagen (hingefahren 2 mal, Frei genommen, Fahrgeld, etc.) mal sehen wie er dann schaut.

hi,

sind eigentlich die im KV aufgeführten Mängel wirklich vorhanden oder dient das dem Gewährleistungsausschluß?

Weil ich frage mich gerade ernsthaft wie er mängelfreien TÜV mit den aufgelisteten Sachen bekommen hat.

Von der Rückleuchte mal abgesehen.

Gruß

Christoph

Moin,

Zum Blech sag ich mal nix - ich weiß ja nicht ob du es übersehen hast oder nicht.

Die aufgezählten Mängel sollen folgendes: der Verkäufer schreibt die rein, weil auf bekannte Mängel keine Gewährleistung gilt. Allerdings müssen die Mängel auch existieren und dürfen nicht ausgedacht sein. Heißt - die sind wahrscheinlich alle nicht da, aber sie könnten eben in den kommenden 6 Monaten eintreten. So - meint der VK kommt er um die Gewährleistung drumrum. Dummerweise - kennen Gerichte das schon und sagen - sowas kauft doch dann keiner. Alles in allem ist dieser Kaufvertrag eh denkwürdig - weil jegliche Verantwortung für das Verkaufsobjekt versucht wird auszuschließen. Warum macht er sich überhaupt die Mühe eas schriftlich zu machen? Irgendwie wäre es da doch sinnvoller alles ohne Papier zu machen und zu behaupten, dass man das Auto nie verkauft hätte :D.

LG Kester

Wäre ja auch denkbar, dass das Auto auf der Fahrt zum TÜV oder beim Rangieren in der Werkstatt oder aufm Hof beschädigt wurde.

Den Kaufvertrag unterschreibst du nicht, ist ja klar. Die Anzahlung soll er wieder rausrücken, da muß man aber wahrscheinlich renitent auftreten und sich nicht einschüchtern lassen.

So ein Auto kauft doch niemand mit den Mängeln zu dem Preis. Das würde wahrscheinlich auch ein Richter so sehen, von daher denke ich, dass er sich nicht glaubhaft auf einen mündlichen Kaufvertrag berufen können wird.

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