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Auto angezahl.als ich es abholen wollte sind mir Mängel aufgefallen

Themenstarteram 19. August 2019 um 11:17

Moin,

Ich wollte ein Gebrauchtwagen kaufen. Hab emir das Auto angeguckt, es sollte noch Tüv bekommen und dann an mich abgegeben werden, dafür habe ich 400€ angezahlt. Heut wollte ich das Auto abholen und den rest bezahlen. Da sind mir aber Mängel aufgefallen. Blech ist rechts hinten und rechts vorne total verzogen, teilweise schließt der Kofferraum nicht richtig.

Der Käufer will mir meine Anzahlung nicht zurückgeben sondern nur einen Kaufvertrag auftischen wo zusätzlich noch drin steht das das Auto trotz neuem Tüv bericht nicht fahrbereit ist, Motor und Getriebeschäden ect vorweisen soll....wtf

Beste Antwort im Thema

@StephanRE

"ist ein Kaufvertrag nie zustande gekommen"

"ist der kaufvertrag JETZT nicht mehr gültig"

Nun entscheide dich mal, entweder nie zustande gekommen oder nicht mehr gültig.

Wobei es letztlich egal ist, sind nämlich beide Alternativen falsch. Natürlich ist der Kaufvertrag zustande gekommen, auch wenn zwischen Vertragsabschluss und geplanter Übergabe Mängel aufgetreten sind.

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Wie oben schon geschrieben: wenn die Schäden zum zeitpunkt der Anzahlung noch nicht vorlagen, ist der kaufvertrag JETZT nicht mehr gültig, also ist geld zurück die einzige variante. oder eben wenn Du das Auto trotzdem haben willst: neuverhandlungen und alles zurück auf Start.

am 19. August 2019 um 17:35

Zitat:

@StephanRE schrieb am 19. August 2019 um 14:25:00 Uhr:

Wenn Du das Auto ohne den Blechverzug angezahlt hast und es jetzt verzogen ist, ist ein Kaufvertrag nie zustande gekommen da eine wesentliche Eigenschaft nicht vorhanden bzw. falsch ist.

der Händler MUSS umgehnd die Anzahlung zurück geben. Ich hoffe Du hast darüber eine Quittung. Kannst ihm ja mal die Pistole auf die Brust setzten wie oben geschrieben mit Gewährleistung. und wenn er kommt mit Abzug eigener Auslagen konterst du mir deinen Auslagen (hingefahren 2 mal, Frei genommen, Fahrgeld, etc.) mal sehen wie er dann schaut.

Und wie willst du das beweisen. Ich als Händler habe dem TE den Blechschaden gezeigt und erklärt und er war offensichtlich. Der TE hat sich bereit erklärt den Wagen mit Blechschaden zu kaufen und hat 400€ abgezahlt.

@StephanRE

"ist ein Kaufvertrag nie zustande gekommen"

"ist der kaufvertrag JETZT nicht mehr gültig"

Nun entscheide dich mal, entweder nie zustande gekommen oder nicht mehr gültig.

Wobei es letztlich egal ist, sind nämlich beide Alternativen falsch. Natürlich ist der Kaufvertrag zustande gekommen, auch wenn zwischen Vertragsabschluss und geplanter Übergabe Mängel aufgetreten sind.

Moin,

Stephan - nehmen wir mal an, der Schaden war beim VK Gespräch noch nicht da und ist erst nach Anzahlung aufgetreten. Dann ist es dummerweise NICHT so, dass der Vertrag dadurch automatisch nichtig wird. Das ist nämlich dann eine Frage des vereinbarten Gefahrenübergangs. Der Punkt den du ansprichst gilt für genau zwei Sachverhalte - erstens eine Auktion VOR Bezahlung d.h. der Käufer konnte seinen Teil zur Erfüllung der Auktion noch nicht erfüllen oder man hat sich generell nur über eine Kaufabsicht verständigt - heißt in beiden Fällen - der KV ist noch nicht vollständig zustande gekommen. Hier ist er aber eigentlich bereits zustande gekommen (also - sehr wahrscheinlich jedenfalls).

Davon unberührt bleiben natürlich z.B. Schadensersatzansprüche ggü. dem Schädiger - sei es wegen eines Unfalls oder wegen schlecht ausgeführte Arbeiten.

LG Kester

Hier reden einige von neuen Schäden ... wie kommt ihr denn darauf? Die sind eindeutig alt, also können die kaum in letzter Zeit enstanden sein.

Und 850 € für ein Auto mit neuem TÜV trotz der eher optischen Mängel sind jetzt nicht gerade Summen, die man als Betrug bzw. viel zu teuer bezeichnet. Das er sämtliche Teile als defekt erklärt, st für den Verkäufer übrigens nachteilig ... denn ein Auto mit Achsschäden und den sonstigen Sachen bekommt keinen TÜV. Der versucht nur die Gewährleistung äußerst schlecht komplett auszuschließen.

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