Auto angemeldet verkaufen - ja oder nein?
Hallo,
ich bin gerade in den Bemühungen mein Fahrzeug zu verkaufen. Von Privat zu Privat.
Nun war ein Interessent da, er möchte sich im Lauf der Woche dann bei mir melden und Bescheid geben.
Nun ist die Sache, ob ich das Auto auf "meine Zulassung" übergebe.
Sinnvoll oder eher davon abzuraten? Wie schaut es für mich aus, wenn der Käufer das nicht abmeldet?
Man kann es ja in den Vertrag reinschreiben, aber was mache ich wenn der Käufer damit noch monatelang herumfährt?
Danke 😉
Beste Antwort im Thema
Sollte hinlänglich bekannt sein das man nur ein abgemeldetes Auto übergibt beim Verkauf.
Im nachhinein hat man nur Ärger am Hals.
188 Antworten
Der könnte das Auto doch sogar direkt nach Kauf in deinem Beisein online-zulassen.
Für meine Definition der Rückfahrt sprechen aber die Hinweise, die von verschiedenen Zulassungsstellen gegeben werden. Mag jeder für sich entscheiden und wie bereits geschrieben, im Zweifelsfall entscheidet das ein Richter. Und auch da gibt es viele Hinweise, dass die Gerichte den Begriff "Rückfahrt" eher eng auslegen.
Wir haben über 400 Zulassungsstellen in Deutschland, jede sagt da was anderes. Nur weil drei oder vier deine Richtung favorisieren, ist das doch kein Beweis für deine Annahme. Wenn drei oder vier genau das Gegenteil sagen, dann widerlegt das deine Interpretation genausowenig in Gänze. Aber dann zeig doch einfach mal die Urteile, die den Begriff „eng“ auslegen. Nicht immer nur behaupten, auch mal Belege bringen.
Da ich nicht von Urteilen gesprochen habe, sondern nur von vielen Hinweisen der Zulassungsstellen, dass der Begriff zunehmend eng ausgelegt wird, werde ich Dir keine Urteile raussuchen. Wer plant , eine längere Rückfahrt mit entstempelten Kennzeichen zu machen, soll für sich ausmachen ob er die Hinweise ernst nimmt oder nicht.
Und damit soll es jetzt gut sein, für mich ist das Thema mit diesem Statement beendet.
Ähnliche Themen
Ich würde als Käufer von privat nur ein angemeldetes Auto kaufen und es anschließend ummelden. Vom Händler hätte ich mir vorab die Papiere für die Anmeldung geben lassen.
Somit würde ich umgekehrt ein Auto angemeldet übergeben und dies natürlich mit hochladen des Kaufvertrag auch sofort der Versicherung melden.
Und wo wäre das ein Problem?
Und der Zul.Stelle natürlich auch mitteilen.
Ansonsten gehe ich da konform mit.
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 2. März 2025 um 11:55:54 Uhr:
Ich würde als Käufer von privat nur ein angemeldetes Auto kaufen und es anschließend ummelden. Vom Händler hätte ich mir vorab die Papiere für die Anmeldung geben lassen.
Somit würde ich umgekehrt ein Auto angemeldet übergeben und dies natürlich mit hochladen des Kaufvertrag auch sofort der Versicherung melden.
Und wo wäre das ein Problem?
Ich auch. Aber wir sind vermutlich ehrliche und zuverlässige Menschen. Das ist da draußen mittlerweile wie im wilden Westen, man weiß nicht mit wem man es zu tun bekommt. Wie oft gabs hier Threads wo Käufer das Fahrzeug nicht abmelden und Nachforderungen stellen? Habe die letzten Tage viel gelesen. Wer wirklich Interesse in dieser Preisklasse hat der fährt auch 2x.
Wer viel ließt, ließt auch viel mist, bzw. natürlich finden sich eher die negativen Erfahrungen im Netz niedergeschrieben wieder...
Die wenigsten werden ins Internetz stürzen und schreiben das alles normal ohne Probleme abgelaufen ist ...
Neu, mittlerweile u.s.w. ist überhaupt nichts .. beim autokauf geht es um geld und da wurde auch schon immer mit betrug und Tricksereien gearbeitet, das war vor 20, vor 50 Jahren auch schon so... und auch vor 2000 Jahren beim Pferde oder Kuhhandel...
Einzige Unterschied... heute kann auch der Flensburger sofort lesen, wenn ein verkäufer in München Probleme hat das ein Käufer nicht rechtzeitig ummeldet und sein Frust ins Netz schreibt...😉
Wenn die Erfahrungswerte anderer Mist sind, wozu turtelst du dich denn in Foren rum?
Ich bleibe dabei, Fahrzeug wird abgemeldet übergeben.
Und ich traue zumindest 90% der Empfehlungen die sich hier mit meinem Bauchgefühl decken. Dicken Dank für die hilfreichen Kolleginnen und Kollegen!
Antwort auf die Ausgangsfrage des TE - nein.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 28. Februar 2025 um 19:20:41 Uhr:
Bevor ich mit einem ungestempelten Kennzeichen durch die halbe Republik fahre, besorge ich mir Kurzzeitkennzeichen.
Warum?
Gruß Metalhead
Zitat FZV § 12 Abs. 4:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichenschildern durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Weil das in diesem Fall in meinen Augen keine Rückfahrt nach dem Abmelden des Fahrzeugs wäre. Das Fahrzeug wird dann woanders hin überführt. Auf Diskussionen mit der Polizei auf der Heimfahrt hätte ich keine Lust, dann lieber für 29,95€ KZK.
Zitat von @13inch https://www.motor-talk.de/.../...kaufen-ja-oder-nein-t5437822.html?...
Interessenten gibt es einige, die wohnen leider alle zu weit weg.........
...........
Die Anfahrt von mehreren Stunden stehen im Weg, sonst würde ich ja bei der Überführung da mitwirken...
Zitat:
@13inch schrieb am 27. Februar 2025 um 19:59:16 Uhr:
Werde es nur abgemeldet übergeben. Vorher eine Anzahlung in Höhe vom Anmeldebetrag fordern. Jetzt wo ich viele Seiten durchgeblättert habe ist mir das egal obs länger dauert. Sicher ist sicher.
Vorsicht!
Mit einer Anzahlung schließt du so etwas wie einen Kaufvertrag (Absicht) ab.
Wenn sich der Käufer nicht mehr melden sollte, kannst du das Fahrzeug nicht einfach verkaufen, weil du mit dem anderen Käufer schon eine "Abmachung" im Sinne eines Kaufvertrages hast.
Wenn du so etwas machen möchtest, dann begrenze das Zeitlich!!
Du machst einen Vertag in dem drin steht, das du eine Anzahlung erhältst und der Käufer bis spätestens Datum XX.YY.2025 das Fahrzeug unter Begleichung des Vollen Kaufpreises von XXXXXEuro abholen (wichtig) muss (oder willst du dein Ex- Fahrzeug bei dir rum stehen haben ..).
Kommt der Käufer dem nicht bis zu dem genannten Termin nach, ist der kauf nichtig.
Lässt der Käufer die Frist verstreichen, kannst du das Fahrzeug anderweitig veräußern.
Sonst müsstest du vom Käufer erst schriftlich haben, das er vom Kauf zurücktritt, er hätte dich in der Hand ..!
MfG Günter
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 3. März 2025 um 19:27:08 Uhr:
Weil das in diesem Fall in meinen Augen keine Rückfahrt nach dem Abmelden des Fahrzeugs wäre.
Du kaufst es, meldest es ab und fährst zurück (was soll das sonst sein).
Das muß dann natürlich der direkte Weg sein, wenn du in Bonn ein Auto nach Berlin überführen willst und damit in München angetroffen wirst hast du ein Problem.
Aber egal, das Thema gibt's hier im Forum schon in dutzenden Threads. Einfach mal danach suchen.
Gruß Metalhead
Du hast mich nach dem Warum gefragt, ich habe darauf aus meiner Sicht geantwortet.
Ich muss auch nicht danach suchen weil ich weiß, dass ich nicht von Bonn nach Berlin oder von Stuttgart nach Köln mit frisch entstempelten Kennzeichen fahren würde. Was der Rest der Leser macht und wie er (der Rest) den Gesetzestext interpretiert interessiert mich nicht, das macht sowieso jeder, wie es für ihn gerade am bequemsten oder einfachsten ist.