Auto angemeldet verkaufen - ja oder nein?
Hallo,
ich bin gerade in den Bemühungen mein Fahrzeug zu verkaufen. Von Privat zu Privat.
Nun war ein Interessent da, er möchte sich im Lauf der Woche dann bei mir melden und Bescheid geben.
Nun ist die Sache, ob ich das Auto auf "meine Zulassung" übergebe.
Sinnvoll oder eher davon abzuraten? Wie schaut es für mich aus, wenn der Käufer das nicht abmeldet?
Man kann es ja in den Vertrag reinschreiben, aber was mache ich wenn der Käufer damit noch monatelang herumfährt?
Danke 😉
Beste Antwort im Thema
Sollte hinlänglich bekannt sein das man nur ein abgemeldetes Auto übergibt beim Verkauf.
Im nachhinein hat man nur Ärger am Hals.
188 Antworten
Jepp,
dehalb steht ja auch oben auf dem Vertragsvordruck:
"Kfz-Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug von privat" 😁
@
Aber es ist schon erschreckend, wieviele unterschiedliche und nicht mehr aktuelle Kaufverträge zum herunterladen im Net sind.
das steht da drauf weil das Formular für einen gewerblichen Verkauf nicht geeignet ist. Dann dürfte es zum Beispiel den Gewährleistungsausschluss nicht enthalten.
Auch beim gewerblichen Kauf gibt es keine Rückgaberecht. Nur beim Fernabsatz gibt es das und das lässt sich nicht ausschließen.
Kleine Außnahme, Sonderanfertigungen.
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Zitat:
@tartra schrieb am 24. September 2015 um 19:17:34 Uhr:
Kleine Außnahme, Sonderanfertigungen.
Richtig, Außnahmen gibt es immer 😉.
Sehr viele Antworten und eine enorme Beteiligung - danke!
Letztendlich ist noch nichts geschehen, der Interessent meldete sich einige Tage später und meinte, für ihn sei der Wagen doch zu groß. Naja, ob ich dafür so eine weite Fahrt auf mich genommen hätte?
Es kamen noch andere, aber wenn ich von dem einen berichte, würde man mir eh nicht glauben. Naja egal. Einfach weiter warten, das ist nun mal ein Exot.
Guten Abend! Wollte keinen neuen Thread aufmachen daher die Sufu bemüht. Da ich jetzt einen Firmenwagen ab Mai bekomme, verkaufe ich gerade mein jetziges KFZ. Interessenten gibt es einige, die wohnen leider alle zu weit weg. Alle wollen das Fahrzeug wenns geht mit Kennzeichen mitnehmen, was ich aber verneine, weil a) meine Versicherung auf VK läuft und b) macht man das einfach nicht.
Jetzt hat mir der Interessent angeboten 300€ anzuzahlen, ich solle das Fahrzeug abmelden und ihm die Papiere zum anmelden schicken. Restbetrag wird dann entweder Bar oder per Überweisung bezahlt. Bin da nicht so glücklich damit weil ich nicht genau weiß, ob das schon zu viel entgegen kommen von mir ist. Was wäre denn wenn der Käufer das Fahrzeug auf sich anmeldet aber den Restbetrag von 20k nicht begleicht?
Die Anfahrt von mehreren Stunden stehen im Weg, sonst würde ich ja bei der Überführung da mitwirken. Leider fehlt mir auch jegliche Erfahrung im KFZ Bereich mit solchen Situationen daher möchte ich mal nach Tipps fragen wie ich das am besten angehe bevor etwas falsch läuft.
Im Motorradbereich war das immer easy, angezahlt, ich hab sie abgemeldet, am WE wurde das Bike mit Hänger abgeholt und Schuld beglichen, beide Happy.
Bitte um Tipps!
Danke und LG
13inch
Zitat:
@13inch schrieb am 27. Februar 2025 um 18:15:44 Uhr:
Was wäre denn wenn der Käufer das Fahrzeug auf sich anmeldet aber den Restbetrag von 20k nicht begleicht?
Dann hast Du ein Auto, was auf einen anderen angemeldet ist, auf dem Hof zu stehen und kannst die Herausgabe der ZB einklagen.
Wenn die Kiste vorher nicht besichtigt wurde, wird bei der fälligen restzahlung mit Sicherheit auch noch gehandelt werden und da der Wagen bereits umgemeldet ist, wird es interessant werden.
Der Käufer kann sich doch KZK mitbringen, wenn bei seiner Zulassungsstelle Kopien genügen oder Du besorgst die, wenn Du den Wagen abmeldest.
Die Dokumente aushändigen, ohne den vollen Kaufpreis zu haben, ist von abzuraten.
Verkauf den Wagen angemeldet.
Kaufvertrag mit Übergabezeitpunkt ausfüllen soviel eine Veräußerungsanzeige ausfüllen und an die Versicherung und ans Straßenverkehrsamt schicken.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 27. Februar 2025 um 19:00:58 Uhr:
Verkauf den Wagen abgemeldet.
Kaufvertrag mit Übergabezeitpunkt ausfüllen soviel eine Veräußerungsanzeige ausfüllen und an die Versicherung und ans Straßenverkehrsamt schicken.
Ersetze abgemeldet durch angemeldet und der Beitrag wird erst richtig sinnvoll.
Unendliche Geschichte … hier werden wieder die Vor und Nachteile deutlich.
Der Käuferkreis schränkt sich halt nunmal deutlich ein wenn das Fzg. nicht gleich mitgenommen werden kann und alles verkompliziert sich.
Wenn Du Angst hast angemeldet zu verkaufen musst Du mit den Nachteilen leben und länger auf den passenden Käufer warten oder preislich nachlassen.
Eigentlich kann man mit etwas Menschenkenntnis scvon seriöse Interessenten erkennen und wenn die bekannten Sicherheitsregel beachtet werden, ist das Risiko sehr überschaubar.
(Nur meine persönliche Erfahrung und Meinung)
Edit: Von welchem Preisbereich reden wir?
Low Cost bis ca. 2500.- oder mehr Fünfstellig?
Danke für die Tipps. Das Fahrzeug ist im Bereich von 23k angesiedelt und VK versichert. Hatte bei solchen Fahrzeugen immer einen Zulassungsservice aber da ich eh das Fabrikat wechsle (muss, wegen Dienstwagenrabatte) bleibt mir nur der Privatverkauf über. Händler bieten freche Preise aber wären irgendwo wohl besser.
Werde es nur abgemeldet übergeben. Vorher eine Anzahlung in Höhe vom Anmeldebetrag fordern. Jetzt wo ich viele Seiten durchgeblättert habe ist mir das egal obs länger dauert. Sicher ist sicher.
Hast du den Tipp mit dem Kurzzeitkennzeichen gelesen?
Das wäre für beide Seiten die einfachste Lösung.
Ja. mach das womit Du Dich wohl fühlst.
23 k ist natürlich schon ne Menge Holz.
PS: Das mit der Anzahlung in Höhe v. Anmeldebetrag verstehe ich nicht.
Wenn jemand für den Kauf eines Fzg. etwas anzahlen soll oder will, verlangt man für gewöhnlich mindestens 10 oder 20 Prozent der Kaufsumme.
Bei 23000 € eine Anzahlung von nur 50 € (Ungefähre Kosten der Anmeldung, Ummeldung beim Amt) ist iwie sinnfrei oder ich hab da etwas komplett falsch verstanden.
Ja habe ich den Interessenten mitgeteilt. Kopien vom Schein und Brief würde ich ja zukommen lassen die werden für ein KZK benötigt.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 27. Februar 2025 um 20:15:46 Uhr:
Ja. mach das womit Du Dich wohl fühlst.
23 k ist natürlich schon ne Menge Holz.PS: Das mit der Anzahlung in Höhe v. Anmeldebetrag verstehe ich nicht.
Wenn jemand für den Kauf eines Fzg. etwas anzahlen soll oder will, verlangt man für gewöhnlich mindestens 10 oder 20 Prozent der Kaufsumme.
Bei 23000 € eine Anzahlung von nur 50 € (Ungefähre Kosten der Anmeldung, Ummeldung beim Amt) ist iwie sinnfrei oder ich hab da etwas komplett falsch verstanden.
Das ist nur ne Aufwandsentschädigung fürs Anmelden für den Fall dass der Interessent das abgemeldete Auto doch nicht kauft.