Auto an Privat verkauft und Fragen dazu

Hallo,
ich habe vor ein paar Wochen mein Auto Privat verkauft.
Nun wird es wieder verkauft zu dem dreifachen Preis wie ich verkauft habe. Ok hatte ich Pech .
Aber es wird mit anderem Datum der Erstzulassung und TÜV termin verkauft.
Dann aber wurde am Tachstand gestellt und mitmal hat das Auto knapp 100.000 km weniger.
Auch die Fehler die es hat warum wir es verkauft hatten werden nicht aufgezählt.
Als Kaufvertrag hatten wir uns einen ADAC ausgedruckt. Da Fehler und Tachostand reingeschrieben.

Meine Frage ,wenn der Typ das Auto verkauft und der neue Käufer die Schäden sprich den falschen Tachostand heraus findet, kann man uns belangen?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 24. August 2020 um 10:57:18 Uhr:


Bei einer Strafanzeige die unberechtigt ist kann es ihm auch unangenehm werden. Wenn der doch ehrliche Händler ihm bämlich wegen Verleumdung kommt.

Also wirklich nur bei absolut wasserdichter Sicheheit anzeigen, ansonsten Füße ruhig halten.

Das ist einfach falsch.

Der TE soll nichts wider besseren Wissens oder ins Blaue hinein behaupten. Er soll den Sachverhalt nüchtern schildern.

" Ich habe am mein Auto XY mit Laufleistung XY verkauft. Jetzt wird nach meiner Einschätzung - ich kann das Auto an Hand von XY identifizieren - das selbe Auto mit geringerer Laufleistung angeboten."

Es ist nicht Aufgabe des Anzeigenerstatters, Sachverhalte eigenmächtig auszuermitteln. Es ist eben auch ein Unterschied, ob ich ggf. falsche Darstellungen öffentlich tätige oder aber schlicht der Ermittlungsbehörde einen zu ermittelnden Sachverhalt andiene.

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Zitat:

@Astra Twinport schrieb am 24. August 2020 um 15:08:48 Uhr:


Wird solch eine Anzeige, oder Meldung, von der Polizei überhaupt verfolgt?

von der Pol nicht-das ist erstmal nicht deren Job- von der Staatsanwaltschaft schon die schicken dann die Kripo los-das Echo kann dann halt die Gegenanzeige sein wenn da nichts dran ist oder es nicht beweisbar ist

Zitat:

@Flykai schrieb am 25. August 2020 um 21:52:25 Uhr:



Zitat:

@Astra Twinport schrieb am 24. August 2020 um 15:08:48 Uhr:


Wird solch eine Anzeige, oder Meldung, von der Polizei überhaupt verfolgt?

...... von der Staatsanwaltschaft schon die schicken dann die Kripo los.....

Selten solch einen Stuss gelesen.
Kamen heute nachmittag wieder die Rosenheim-Cops?

Zitat:

@Flykai schrieb am 25. August 2020 um 21:37:07 Uhr:


Naja-Falsche Verdächtigung ist schon eine Straftat,Verleumdung,üble Nachrede und Ehrabschneidung eben so
§ 164
§185-187
StGB
doch eine Strafanzeige ist da ein Risiko wenn der Angezeigte darauf reagiert

und jetzt lies nochmal die Normen und überleg dir, ob das Vorgehen des TE - so seine Darstellung nicht frei erfunden - irgendeine dieser Straftatbestände erfüllen würde.

Zitat:

@Flykai schrieb am 25. August 2020 um 21:37:07 Uhr:



Zitat:

@Lattementa schrieb am 24. August 2020 um 09:12:32 Uhr:


Eine Strafanzeige zu erheben ist kein Risiko. Selbst wenn hinterher nichts dran ist. Dafür muss man auch nicht Geschädigter sein. Du verwechselst eine Strafanzeige mit einen Strafantrag.

Ein Ausstauschmotor verringert nicht die km des Autos. Es sind immer die km des Fahrzeugs anzugeben, nicht die des Motors. Es gibt unter de. Händlern natürlich schwarze Schafe die solche Taschenspielertricks verwenden.

Naja-Falsche Verdächtigung ist schon eine Straftat,Verleumdung,üble Nachrede und Ehrabschneidung eben so
§ 164
§185-187
StGB
doch eine Strafanzeige ist da ein Risiko wenn der Angezeigte darauf reagiert

Nein, daraus ergibt sich kein Risiko, denn für alle diese Tatbestände fehlt doch der Vorsatz. 🙄

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Zitat:

@camper0711 schrieb am 25. August 2020 um 09:57:30 Uhr:



Zitat:

@Astra Twinport schrieb am 25. August 2020 um 09:10:29 Uhr:


Ja und wenn, ich kann meinen Kilometerstand täglich ändern,



PS:
Wegen Verstoß gegen die NuBs gelöscht. Puntomaniac, MT Moderation.

Wo hat er zu Straftaten aufgerufen? Kilometerstand im Inserat ändern heisst nicht ihn im Auto zurückzudrehen oder überhaupt ihn auf einen niedrigeren Wert zu setzen. Kilometerstand im Auto ändern heisst noch lange nicht, den Tacho zurückzudrehen oder anderweitig zu manipulieren. Die Angabe in einer Anzeige bei einem Auto, das noch benutzt wird, wird nie exakt mit dem Wert auf dem Tacho übereinstimmen. Die Straftat liegt erst vor, wenn der Tacho im Wagen manipuliert ist.

Bei meinem Auto ändert sich der Kilometerstand tatsächlich auch (beinahe) täglich. Und daran ist in nichts eine Straftat zu erkennen, das nennt man auch "Nutzung des Fahrzeugs"... .

Amen

Zitat:

@StephanRE schrieb am 24. August 2020 um 10:57:18 Uhr:


Bei einer Strafanzeige die unberechtigt ist kann es ihm auch unangenehm werden. Wenn der doch ehrliche Händler ihm nämlich wegen Verleumdung kommt.

Also wirklich nur bei absolut wasserdichter Sicheheit anzeigen, ansonsten Füße ruhig halten.

Quatsch mit Soße. Jeder Bürger hat das Recht, eine Strafanzeige zu erstatten, solange er nicht wider besseren Wissens handelt. Für die Einleitung eines Ermittlungsverfahren genügt die auf Tatsachen beruhende MÖGLICHKEIT, dass eine Straftat begangen wurde. Wenn der TE sein Auto wiederzuerkennen glaubt und dieses jetzt 100.000 km weniger hat, sind diese Voraussetzungen erfüllt.

Es ist unsolidarisch, hier zu zögern!

Zitat:

@camper0711 schrieb am 25. August 2020 um 09:57:30 Uhr:



Zitat:

@Astra Twinport schrieb am 25. August 2020 um 09:10:29 Uhr:


Ja und wenn, ich kann meinen Kilometerstand täglich ändern,

kannst Du

wird von

Zitat:

@camper0711 schrieb am 25. August 2020 um 09:57:30 Uhr:



Zitat:

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder ... das Ergebnis der Messung beeinflusst,


erfasst

Zitat:

@camper0711 schrieb am 25. August 2020 um 09:57:30 Uhr:



Zitat:

@Astra Twinport schrieb am 25. August 2020 um 09:10:29 Uhr:


auch kann ich das Fahrzeug so anbieten,



PS:
Durch puntomaniac, wegen Verstoß gegen die NuBs gelöscht.

Das sind ja jetzt schon 4 davon😰... hälst du das aus ohne nochmal ausfällig zu werden?

Zitat:

@Amen schrieb am 26. August 2020 um 09:17:50 Uhr:



Wo hat er zu Straftaten aufgerufen? Kilometerstand im Inserat ändern heisst nicht ihn im Auto zurückzudrehen oder überhaupt ihn auf einen niedrigeren Wert zu setzen. Kilometerstand im Auto ändern heisst noch lange nicht, den Tacho zurückzudrehen oder anderweitig zu manipulieren.

Genau...

in einem Kontext, in dem es möglicherweise um die Strafbarkeit eines zurückgedrehten Kilometerstandes geht, schreibt Astra Twinport:

Zitat:

@Astra Twinport schrieb am 25. August 2020 um 09:10:29 Uhr:


Ja und wenn, ich kann meinen Kilometerstand täglich ändern, auch kann ich das Fahrzeug so anbieten, erst wenn ein Verkauf erfolgt und der wirkliche Kilometerstand nicht im Kaufvertrag angegeben ist, erst dann ist es strafbar.

Und damit meinte er nicht etwa, dass er den Tachostand an seinem Auto für sich jederzeit zurückdrehen könnte, sondern das er - welch spannende Position - den Kilometerstand durch fahren ordnungsgemäß verändern darf.

Sehr realitätsnahe Auslegung

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 26. August 2020 um 10:02:47 Uhr:


Das sind ja jetzt schon 4 davon😰... hälst du das aus ohne nochmal ausfällig zu werden?

und trotzdem ist die Aussage von Astra schlicht falsch. Da können auch noch 100 Likes aus Solidarität (ob moralisch oder im rechtlichen Nichtwissen vereint) dazukommen.

Ach so. Und deshalb legitimiert das den mittlerweile durch einen Mod gelöschten Post des einen Users. Na dann ist ja alles ok.......

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 26. August 2020 um 14:45:46 Uhr:


Ach so. Und deshalb legitimiert das den mittlerweile durch einen Mod gelöschten Post des einen Users. Na dann ist ja alles ok.......

das habe ich nicht gesagt.

Der Post wurde zu Recht gelöscht, da er eine Beleidigung enthielt. Auch der Vorwurf des Aufrufes zu einer Straftat war m.E. drüber.

Vielleicht können wir uns ja hier zum Abschluss auf folgenden Minimalkonsens einigen:

1. Niemand weiß, ob der TE einen wahren Sachverhalt angibt. Niemand weiß, ob sein "Identifizierungsmerkmal" tatsächlich Aussagekraft hat.

2. Sollte der Sachverhalt stimmen, besteht ein Verdacht, dass hier eine Straftat (§22b StVG) stattgefunden und ein Betrug in Vorbereitung sein könnte.

3. Es kann aber auch nur ein Missverständnis/Tippfehler sein. Aus diesem Grund (und 1.) sollte auch hier kein öffentlicher Pranger eingerichtet werden

4. Der TE kann gefahrlos zur Polizei gehen und denn Sachverhalt wahrheitsgemäß anzeigen.

5. Er muss dies nicht tun. Ob er dies moralisch tun sollte, muss jeder für sich beantworten.

Die Punkte 1. bis 4. sind m.E. nicht ernsthaft einem Streit zugänglich, da entweder selbstverständlich oder leicht recherchierbar.

Das man über 5. ernsthaft streitet, überrascht mich. Aber damit komme ich klar.

Zitat:

@ixtra schrieb am 26. August 2020 um 17:11:33 Uhr:



Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 26. August 2020 um 14:45:46 Uhr:


Ach so. Und deshalb legitimiert das den mittlerweile durch einen Mod gelöschten Post des einen Users. Na dann ist ja alles ok.......

das habe ich nicht gesagt.

Der Post wurde zu Recht gelöscht, da er eine Beleidigung enthielt. Auch der Vorwurf des Aufrufes zu einer Straftat war m.E. drüber.

Vielleicht können wir uns ja hier zum Abschluss auf folgenden Minimalkonsens einigen:

1. Niemand weiß, ob der TE einen wahren Sachverhalt angibt. Niemand weiß, ob sein "Identifizierungsmerkmal" tatsächlich Aussagekraft hat.

2. Sollte der Sachverhalt stimmen, besteht ein Verdacht, dass hier eine Straftat (§22b StVG) stattgefunden und ein Betrug in Vorbereitung sein könnte.

3. Es kann aber auch nur ein Missverständnis/Tippfehler sein. Aus diesem Grund (und 1.) sollte auch hier kein öffentlicher Pranger eingerichtet werden

4. Der TE kann gefahrlos zur Polizei gehen und denn Sachverhalt wahrheitsgemäß anzeigen.

5. Er muss dies nicht tun. Ob er dies moralisch tun sollte, muss jeder für sich beantworten.

Die Punkte 1. bis 4. sind m.E. nicht ernsthaft einem Streit zugänglich, da entweder selbstverständlich oder leicht recherchierbar.

Das man über 5. ernsthaft streitet, überrascht mich. Aber damit komme ich klar.

Genau so! Dem ist nicht hinzuzufügen!

Gut, dann hammwa's.

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