Auto an Privat verkauft und Fragen dazu
Hallo,
ich habe vor ein paar Wochen mein Auto Privat verkauft.
Nun wird es wieder verkauft zu dem dreifachen Preis wie ich verkauft habe. Ok hatte ich Pech .
Aber es wird mit anderem Datum der Erstzulassung und TÜV termin verkauft.
Dann aber wurde am Tachstand gestellt und mitmal hat das Auto knapp 100.000 km weniger.
Auch die Fehler die es hat warum wir es verkauft hatten werden nicht aufgezählt.
Als Kaufvertrag hatten wir uns einen ADAC ausgedruckt. Da Fehler und Tachostand reingeschrieben.
Meine Frage ,wenn der Typ das Auto verkauft und der neue Käufer die Schäden sprich den falschen Tachostand heraus findet, kann man uns belangen?
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@StephanRE schrieb am 24. August 2020 um 10:57:18 Uhr:
Bei einer Strafanzeige die unberechtigt ist kann es ihm auch unangenehm werden. Wenn der doch ehrliche Händler ihm bämlich wegen Verleumdung kommt.Also wirklich nur bei absolut wasserdichter Sicheheit anzeigen, ansonsten Füße ruhig halten.
Das ist einfach falsch.
Der TE soll nichts wider besseren Wissens oder ins Blaue hinein behaupten. Er soll den Sachverhalt nüchtern schildern.
" Ich habe am mein Auto XY mit Laufleistung XY verkauft. Jetzt wird nach meiner Einschätzung - ich kann das Auto an Hand von XY identifizieren - das selbe Auto mit geringerer Laufleistung angeboten."
Es ist nicht Aufgabe des Anzeigenerstatters, Sachverhalte eigenmächtig auszuermitteln. Es ist eben auch ein Unterschied, ob ich ggf. falsche Darstellungen öffentlich tätige oder aber schlicht der Ermittlungsbehörde einen zu ermittelnden Sachverhalt andiene.
56 Antworten
Ich werde keinen Link hier ein stellen. Auch werde ich nichts schreiben woran ich erkannt habe das es mein Auto war.
Zitat:
@Bergwiese schrieb am 24. August 2020 um 10:42:40 Uhr:
Ich werde keinen Link hier ein stellen. Auch werde ich nichts schreiben woran ich erkannt habe das es mein Auto war.
Wie bereits gesagt: Das ist auch richtig so. Wenn Du was tun willst, geh zur Polizei und schildere sachlich deinen Verdacht.
Bei einer Strafanzeige die unberechtigt ist kann es ihm auch unangenehm werden. Wenn der doch ehrliche Händler ihm nämlich wegen Verleumdung kommt.
Also wirklich nur bei absolut wasserdichter Sicheheit anzeigen, ansonsten Füße ruhig halten.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 24. August 2020 um 10:57:18 Uhr:
Bei einer Strafanzeige die unberechtigt ist kann es ihm auch unangenehm werden. Wenn der doch ehrliche Händler ihm bämlich wegen Verleumdung kommt.Also wirklich nur bei absolut wasserdichter Sicheheit anzeigen, ansonsten Füße ruhig halten.
Das ist einfach falsch.
Der TE soll nichts wider besseren Wissens oder ins Blaue hinein behaupten. Er soll den Sachverhalt nüchtern schildern.
" Ich habe am mein Auto XY mit Laufleistung XY verkauft. Jetzt wird nach meiner Einschätzung - ich kann das Auto an Hand von XY identifizieren - das selbe Auto mit geringerer Laufleistung angeboten."
Es ist nicht Aufgabe des Anzeigenerstatters, Sachverhalte eigenmächtig auszuermitteln. Es ist eben auch ein Unterschied, ob ich ggf. falsche Darstellungen öffentlich tätige oder aber schlicht der Ermittlungsbehörde einen zu ermittelnden Sachverhalt andiene.
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Lieber Heilige Florian ...
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 24. August 2020 um 09:00:32 Uhr:
Zitat:
@Lattementa schrieb am 24. August 2020 um 08:10:02 Uhr:
Da würde ich mal über eine Strafanzeige nachdenkenWieso? ...
Was bringt es dem TE? Ist er ggf. geschädigt? Nein.
Wird er ggf. geschädigt? Nein.
stimmt:
soll Sankt Florian andere Häuser anzünden - und wenn ein Betrüger jemand anderen bescheißt hat einem das egal zu sein
man KANN (wenn man grundsätzlich etwas gegen Betrüger hat) durchaus der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft anzeigen, dass ein Auto mit wenige Wochen deutlich höherem km-Stand JETZT entweder mit einem "Tippfehler" beim Erstellen der Anzeige oder möglicherweise mit einem runtergedrehten km-Stand angeboten wird
(und den Behörden eine Kopie des Verkaufsvertrags als Beweismittel zur Verfügung stellen)
alle weitere Ermittlungen und die juristische Würdigung sind Sache der entsprechenden Behörden
Zitat:
@Bergwiese schrieb am 24. August 2020 um 10:42:40 Uhr:
Ich werde keinen Link hier ein stellen. Auch werde ich nichts schreiben woran ich erkannt habe das es mein Auto war.
Dann schweig einfach!
Zitat:
@Astra Twinport schrieb am 24. August 2020 um 15:08:48 Uhr:
Wird solch eine Anzeige, oder Meldung, von der Polizei überhaupt verfolgt?
Im Raum steht immerhin die Tachomanipulation. Durch die Anzeigenerstellung würde ich auch die Schwelle zum versuchten Betrug bejahen.
Also ja
Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wird bei begründetem Verdacht tätig. Wenn der TE z.B. klar sagen würde: ...das Auto muß meines sein, da es eine ganz charteristice Beule am Kotflügel hat und eine exklusive Sonderfarbe, oder noch besser es ist die Fahrgestell Nr. meines Fahrzeuges...
Ein "Fuchschwanz an der Antenne" oder "Superspezialfelgen von Hersteller XY" reicht da nicht.
Zitat:
@Astra Twinport schrieb am 24. August 2020 um 15:08:48 Uhr:
Wird solch eine Anzeige, oder Meldung, von der Polizei überhaupt verfolgt?
evtl. braucht die Behörde (oder der Polizeichef) GELÖSTE Fälle zur Verbesserung ihrer Auflösungsquote?
1. Beweismittel für alten km-Stand sind da und 2. bei aktuellem Verkaufsangebot auch klare Belege für eine Straftat nach § 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern sowie ein versuchtes Betrugsdelikt
(bei "Erstkontakt" zum Verkäufer durch zwei Zivilbeamte zur Beweissicherung)
--> sollte recht schnell für die Staatsanwaltschaft aufbereitet sein 😉
Zitat:
@Bergwiese schrieb am 24. August 2020 um 10:42:40 Uhr:
Ich werde keinen Link hier ein stellen. Auch werde ich nichts schreiben woran ich erkannt habe das es mein Auto war.
Und was willst du jetzt machen?
2h weiter juristische Halbweisheiten in Foren durchlesen, 2 Folgen CSI Miami schauen, sein Gewissen anrufen ...
Gerade hier dieses Forum bietet eingehend Lesestoff von Sherlok Holmes, seinen Helfershelfern und Halbadvokaten.
Vornehmlich zu Themen wo immer nur eine Seite des Falles gehört bzw gelesen wurde.
Ich hab auch mal ein Moped für 650.- vor 3 Jahren verkauft. 40000 km lt.Tacho.
Neulich habe ich es auf einem Internet Portal als Verkaufsinserat entdeckt.
Verkäufer will 1800.- VB. Hat offenbar einen anderen gebrauchten Tacho montiert , neu gibt es den nämlich nicht mehr zu kaufen, schreibt 17000 km. Dazu Foto vom Tacho.
Und was mache ich jetzt?
Richtig! Gar nichts!
Der ein oder andere hier sollte wirklich mal seinen moralischen Kompass zur Inspektion bringen.
Einfach wegschauen und den Kopf in den Sand stecken ist natürlich die bequemste Variante, aber wo kämen wir dahin wenn das alle täten.
Würdet ihr genauso handeln, wenn ihr zum Beispiel seht wie jemand ein Auto zerkratzt oder wenn ihr seht wie jemand seine Frau schlägt? Oder ist es hier einfach so weil das ganze online abläuft und deshalb weniger sichtbar ist? Geht mal davon aus, dass der jenige der ein Tacho zurücktritt das nicht nur einmal macht sondern gewerbsmäßig…
Genau das ist der Punkt:
Es hat keiner die Anzeige gesehen.
Es weiss keiner was darin steht.
Es weiss keiner ob nicht ein Tippfehler in der Anzeige vorliegt.
Es weiss somit auch keiner ob eine Tachomanipulation vorliegt.
Aber alle wissen: BETRUG!
Wenn jemand seine Frau schlägt oder einer ein Auto zerkratzt ist das offensichtlich. Somit kann ich die Dinge anhand von Fakten bewerten.
Hier im Web handelt es sich um Couch-Kriminalismus...und den sehe ich erstmal kritisch.