Auto an Privat verkauft und Fragen dazu
Hallo,
ich habe vor ein paar Wochen mein Auto Privat verkauft.
Nun wird es wieder verkauft zu dem dreifachen Preis wie ich verkauft habe. Ok hatte ich Pech .
Aber es wird mit anderem Datum der Erstzulassung und TÜV termin verkauft.
Dann aber wurde am Tachstand gestellt und mitmal hat das Auto knapp 100.000 km weniger.
Auch die Fehler die es hat warum wir es verkauft hatten werden nicht aufgezählt.
Als Kaufvertrag hatten wir uns einen ADAC ausgedruckt. Da Fehler und Tachostand reingeschrieben.
Meine Frage ,wenn der Typ das Auto verkauft und der neue Käufer die Schäden sprich den falschen Tachostand heraus findet, kann man uns belangen?
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@StephanRE schrieb am 24. August 2020 um 10:57:18 Uhr:
Bei einer Strafanzeige die unberechtigt ist kann es ihm auch unangenehm werden. Wenn der doch ehrliche Händler ihm bämlich wegen Verleumdung kommt.Also wirklich nur bei absolut wasserdichter Sicheheit anzeigen, ansonsten Füße ruhig halten.
Das ist einfach falsch.
Der TE soll nichts wider besseren Wissens oder ins Blaue hinein behaupten. Er soll den Sachverhalt nüchtern schildern.
" Ich habe am mein Auto XY mit Laufleistung XY verkauft. Jetzt wird nach meiner Einschätzung - ich kann das Auto an Hand von XY identifizieren - das selbe Auto mit geringerer Laufleistung angeboten."
Es ist nicht Aufgabe des Anzeigenerstatters, Sachverhalte eigenmächtig auszuermitteln. Es ist eben auch ein Unterschied, ob ich ggf. falsche Darstellungen öffentlich tätige oder aber schlicht der Ermittlungsbehörde einen zu ermittelnden Sachverhalt andiene.
56 Antworten
Niemand weiß was hier passiert ist. Ist auch für eine Strafanzeige nicht nötig. Da reicht ein Verdacht. Die Ermittlungen übernimmt die Staatsanwaltschaft und nicht der Anzeigeerstatter.
Wenn der Wagen auf dem Hof dann den korrekten km-Stand hat, dann war es ein Tippfehler, wenn er den km Stand aus der Anzeige hat, dann wurde gedreht. So einfach ist das.
Ja und wenn, ich kann meinen Kilometerstand täglich ändern, auch kann ich das Fahrzeug so anbieten, erst wenn ein Verkauf erfolgt und der wirkliche Kilometerstand nicht im Kaufvertrag angegeben ist, erst dann ist es strafbar.
Zitat:
@Astra Twinport schrieb am 25. August 2020 um 09:10:29 Uhr:
Ja und wenn, ich kann meinen Kilometerstand täglich ändern, auch kann ich das Fahrzeug so anbieten, erst wenn ein Verkauf erfolgt und der wirkliche Kilometerstand nicht im Kaufvertrag angegeben ist, erst dann ist es strafbar.
§ 22b StVG.
Mit dem öffentlichen Anbieten des Fahrzeuges mit manipulierten Tacho dürfte zudem auch die Schwelle zum versuchten Betrug überschritten sein.
Schrieb ich bereits, könnte man auch selber leicht recherchieren. Aber ist ja einfacher, mal irgendwas zu behaupten.
Aber klar... ist ja kein Problem, wenn Leute am Tacho drehen und die Kiste dann an irgendeinen anderen verkaufen. Saubere Einstellung!
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 25. August 2020 um 08:34:18 Uhr:
Genau das ist der Punkt:
Es hat keiner die Anzeige gesehen.
Es weiss keiner was darin steht.
Es weiss keiner ob nicht ein Tippfehler in der Anzeige vorliegt.
Es weiss somit auch keiner ob eine Tachomanipulation vorliegt.Aber alle wissen: BETRUG!
Das ist schlicht Unsinn.
Der TE hat einen Sachverhalt geschildert, der ein strafbares Verhalten des jetzigen Verkäufers nahelegt.
Ihm wurde dazu geraten, dies zur Anzeige zu bringen. Dies allein beruhend auf den Angaben des TE, welche natürlich auch falsch sein können. Der Ratschlag kann aber nur auf den Angaben des TE beruhen. Sind die Angaben falsch, ist auch der darauf resultierende Ratschlag eben falsch. Das sind die Spielregeln eines Forums. (shit in / shit out)
Ob ein strafbares Verhalten vorliegt, wird die Ermittlungsbehörde entscheiden. Wenn der Tachostand noch original sein sollte und es sich um einen Tippfehler handelt, lässt sich das schnell klären.
Oder man guckt halt weg, weil das ja nur ein Problem anderer Leute ist und im eigenen Geldbeutel nicht weh tut. Man darf eben auch Opportunist sein... nur das gerade dieser Menschenschlag oft besonders laut jammert, wenn sie selber mal Opfer eines Betruges geworden sind.
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 24. August 2020 um 19:04:53 Uhr:
2h weiter juristische Halbweisheiten in Foren durchlesen, 2 Folgen CSI Miami schauen, sein Gewissen anrufen ...Gerade hier dieses Forum bietet eingehend Lesestoff von Sherlok Holmes, seinen Helfershelfern und Halbadvokaten.
Vornehmlich zu Themen wo immer nur eine Seite des Falles gehört bzw gelesen wurde.
Niemand rät dem TE hier, sich selber als Ermittler aufzuspielen.
Aber nur der TE hat hier Sonderwissen, welches möglicherweise einen ehrlichen Käufer davor bewahren kann, übers Ohr gehauen zu werden.
Dieses Sonderwissen soll er der Ermittlungsbehörde mitteilen. Die kann dann den Sachverhalt aufklären und bewerten.
Zitat:
@Astra Twinport schrieb am 25. August 2020 um 09:10:29 Uhr:
Ja und wenn, ich kann meinen Kilometerstand täglich ändern,
kannst Du
wird von
Zitat:
§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder ... das Ergebnis der Messung beeinflusst,
erfasst
Zitat:
@Astra Twinport schrieb am 25. August 2020 um 09:10:29 Uhr:
auch kann ich das Fahrzeug so anbieten,
kannst Du auch
Du kannst auch jeden Tag eine alte Oma an der Bushaltestelle ausrauben
sind halt alles Straftaten!
PS:
***wegen Verstoß gegen die NuBs gelöscht. Puntomaniac, MT Moderation***
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@ixtra
Unsinn ist ein Zitat nur teilweise zu nutzen und somit den Inhalt bzw die eigentliche Aussage zu kassieren.
In meinem Post bringe ich NICHT zum Ausdruck, dass ich das gutheiße. Lediglich dass ich der vorschnellen Be-/Verurteilung aufgrund einer einseitigen Aussage kritisch gegenüber stehe.
Zu aller erst gilt hier in DE immer noch die Unschuldsvermutung.
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 25. August 2020 um 10:11:39 Uhr:
@ixtra
Unsinn ist ein Zitat nur teilweise zu nutzen und somit den Inhalt bzw die eigentliche Aussage zu kassieren.
Ok, schauen wir uns an, was da noch stand...
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 25. August 2020 um 08:34:18 Uhr:
Wenn jemand seine Frau schlägt oder einer ein Auto zerkratzt ist das offensichtlich. Somit kann ich die Dinge anhand von Fakten bewerten.
Hier im Web handelt es sich um Couch-Kriminalismus...und den sehe ich erstmal kritisch.
durch das Kürzen dieses Abschnittes habe ich deine eigentliche Aussage verzerrt? Verstehe ich nicht.
Deine Aussage ist, "alle böse Couchkriminalisten, die ohne Kenntnis der ganzen Sachlage den armen Verkäufer vorverurteilen."
Ich sage eben: Nö, nur böse Couchkriminalisten, die den Sachverhalt auf Grundlage der Darstellung des TE auf eine mögliche Strafbarkeit hin bewerten.
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 25. August 2020 um 08:34:18 Uhr:
Wenn jemand seine Frau schlägt oder einer ein Auto zerkratzt
Bleiben wir bei deinem Beispiel... du hörst deine Nachbarn immer laut streiten, die Frau hat nachher immer wieder überall blaue Flecken.
Da weist Du auch nicht, ob ihr Mann sie schlägt. Vielleicht ist sie auch nur sehr ungeschickt und läuft gegen die Möbel, was den Mann immer wieder ärgert.
Du bist also der Meinung, dass Du das nur anzeigen darfst, wenn Du selber gesehen hast, wie die Frau geschlagen wird?
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 25. August 2020 um 08:34:18 Uhr:
In meinem Post bringe ich NICHT zum Ausdruck, dass ich das gutheiße.
Wie darf ich dann diese Ausführungen verstehen?
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 24. August 2020 um 09:00:32 Uhr:
Was bringt es dem TE? Ist er ggf. geschädigt? Nein.
Wird er ggf. geschädigt? Nein.
Wurde nachweislich bereits jemand anderes geschädigt? Nein.
Das klingt für mich deutlich nach "Problem anderer Leute"
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 25. August 2020 um 10:11:39 Uhr:
Lediglich dass ich der vorschnellen Be-/Verurteilung aufgrund einer einseitigen Aussage kritisch gegenüber stehe.Zu aller erst gilt hier in DE immer noch die Unschuldsvermutung.
Der Verkäufer wird hier weder namentlich benannt noch befindet hier im Forum irgendwer über die Schuld.
Die Unschuldsvermutung bedeutet, dass eben bis zum Schuldspruch von der Unschuld auszugehen ist. Denklogisch steht sie aber nicht der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entgegen, wofür eben "nur" ein Anfangsverdacht benötigt wird.
Hier im Forum wurde lediglich abstrakt mitgeteilt, dass die Tachomanipulation - so sie denn erfolgt sein sollte - strafbar wäre. Ebenso der (versuchte) Verkauf mit einer falschen Laufleistung.
Wird ein Auto kurz nach dem Verkauf mit einem deutlich geringeren Kilometerstand angeboten, dürfte von einem Anfangsverdacht auszugehen sein. Ergeben die Ermittlungen einen Tippfehler, wäre der Verdacht eben ausgeräumt.
Grundsätzlich gilt aber: If it looks like a duck, walks like a duck and quacks like a duck... then it just may be a duck
Ixtra, wird nicht besser wenn Zitate weiter fein zersäbelt und positioniert werden um damit deine Sichtweise zu hinterfüttern.
Der Betrugsvorwurf bzw. die BEurteilung fand so in dem Thread statt, natürlich keine VERurteilung.
Gleichzeitig interpretierst du in meine Aussagen "Problem anderer Leute". Habe ich nie geschrieben.
Und obendrein wird dann aus Couch-Kriminalismus...alle BÖSE Couchkriminalisten..steht da nirgends!
Hier ging es um sehen...und somit konkret bewerten können. Wenn die Frau schreit und blaue Flecken hat...kann ich etwas vermuten. Wenn ich SEHE dass sie geschlagen wird...ist das eindeutig.
Also bis ich es sehe werde ich das erstmal NICHT beurteilen, die könnten ja auch hemmungslosen Sex haben...:-)
Und das ist des Pudels Kern... vermuten oder rein-iterpretieren ist in meinen Augen etwas anderes.
Du vollziehst das ja gerade sehr schön...was ich als Problem anderer Leute sehe .... Oder die freie Wortschöpfung Böse. Alles frei nach ixtra.
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 25. August 2020 um 10:56:38 Uhr:
Ixtra, wird nicht besser wenn Zitate weiter fein zersäbelt und positioniert werden um damit deine Sichtweise zu hinterfüttern.
Klar, statt auf den Inhalt der Zitate einzugehen wirfst Du mir das zitieren an sich vor. Sehr erwachsener Diskussionsstil.
Ich neige eben dazu, mein Gegenüber an seinen eigenen Aussagen festzuhalten.
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 25. August 2020 um 10:56:38 Uhr:
Der Betrugsvorwurf bzw. die BEurteilung fand so in dem Thread statt, natürlich keine Verurteilung.
Hier wurde mitgeteilt, dass - so die Darstellung des TE stimmt - ein nicht benannter Verkäufer möglicherweise eine Straftat begangen haben könnte. Dem TE wurde geraten, zum Schutz Dritter den Sachverhalt zur Anzeige zu bringen.
Du machst daraus einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung.
Zitat:
@Astra Twinport schrieb am 25. August 2020 um 10:56:44 Uhr:
Wen habe ich denn zu Straftaten aufgerufen? Nun lass mal die Kirche im Dorf!
wer hat was von Aufruf zu Strafbarkeit gesagt? Du hast mitgeteilt, was Du deiner Meinung nach alles jeden Tag machen kannst.
Camper hat dir eben nüchtern mitgeteilt, dass Du das zwar machen kannst, strafrechtlich aber eben nicht darfst.
PS:
und welcher asoziale Vollprosten hat @Astra Twinport für diesen Aufruf zu Straftaten ein "Danke" gegeben?
Kannste lesen?
Hmm, besser gehst Du nie in die Berge, beim Echo kommst nie wieder heim wenn du stets das letzte Wort haben willst.
Du sezierst die Passagen so wie es passt...das ist mein Punkt. Bzw. kommst der lyrischen Ader nach und dichtest Dinge hinzu, die nie so geschrieben standen. Darauf gehst du dann aber geflissentlich nicht ein...oder ist der Teil beim Seziervorgang unter den Tisch gefallen?
wir werden hier keine gemeinsame Basis finden. Ich für mein Teil bewerte gerne anhand von Fakten, solange bin ich zurückhaltend bzw. neutral. Andere machen es anders.
Postskriptum lese ich grundsätzlich nicht 😉
Habe ich in der Tat überlesen, ja. Einen Aufruf zu strafbaren Verhalten sehe ich auch nicht, wohl aber eine Strafbarkeit des von dir zwar nicht propagiert, wohl aber legimierten Verhaltens.
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 25. August 2020 um 11:14:12 Uhr:
Hmm, besser gehst Du nie in die Berge, beim Echo kommst nie wieder heim wenn du stets das letzte Wort haben willst.
Das geht schon, weil ich das Echo meiner eigenen Worte als ausreichend klug empfinde, um es einfach mal in der Luft stehen zu lassen.
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 25. August 2020 um 11:14:12 Uhr:
Ich für mein Teil bewerte gerne anhand von Fakten, solange bin ich zurückhaltend bzw. neutral. Andere machen es anders.
ich bin vollkommen neutral. Wenn der Verkäufer nur einen Tippfehler gemacht hat, ist doch alles fein. Was ist denn an meiner Aussage nicht neutral oder nicht faktenbasiert?
Zitat:
@ixtra schrieb am 24. August 2020 um 11:03:53 Uhr:
Der TE soll nichts wider besseren Wissens oder ins Blaue hinein behaupten. Er soll den Sachverhalt nüchtern schildern." Ich habe am mein Auto XY mit Laufleistung XY verkauft. Jetzt wird nach meiner Einschätzung - ich kann das Auto an Hand von XY identifizieren - das selbe Auto mit geringerer Laufleistung angeboten."
Es ist nicht Aufgabe des Anzeigenerstatters, Sachverhalte eigenmächtig auszuermitteln. Es ist eben auch ein Unterschied, ob ich ggf. falsche Darstellungen öffentlich tätige oder aber schlicht der Ermittlungsbehörde einen zu ermittelnden Sachverhalt andiene.
ich habe dem TE davon abgeraten, hier den Verkäufer irgendwie öffentlich identifizierbar zu machen, weil genau das kritisch wäre.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 24. August 2020 um 10:57:18 Uhr:
Bei einer Strafanzeige die unberechtigt ist kann es ihm auch unangenehm werden. Wenn der doch ehrliche Händler ihm nämlich wegen Verleumdung kommt.Also wirklich nur bei absolut wasserdichter Sicheheit anzeigen, ansonsten Füße ruhig halten.
Ich kann dir nur wärmstens empfehlen, dir klar zu machen was eine Strafanzeige inhaltlich überhaupt ist, sowie zu versuchen, den Tatbestand einer Verleumdung zu verstehen.
Aus dem Wortlaut der Verleumdungsvorschrift (das offensichtliche Fehlen von juristischen Vorkenntnissen ist da komplett unschädlich, trau dich!) "Wer wider besseres Wissen(...)" ergibt sich doch bereits, dass es komplett ungefährlich ist, diesen Tatbestand den Ermittlungsbehörden anzuzeigen.
Im Strafrecht gilt (, wie ja auch du weißt,) die Unschuldsvermutung. Zugunsten des Beschuldigten einer Verleumdung. Überzeug mal das Gericht, dass der den Sachverhalt Anzeigende von der Unwahrheit seiner Behauptungen überzeugt war.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 24. August 2020 um 09:12:32 Uhr:
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 24. August 2020 um 09:00:32 Uhr:
Wieso? Was weiss der TE was mit dem Fahrzeug geschehen ist? Vlt. ein Fehler in KM-Angabe...
vlt. wurde aber auch ein AT-Motor mit weniger KM verbaut, das das Fahrzeug diverse techn. Probleme hatte.Bevor ich mich hier als TE auf dünnes Eis begebe...
Was bringt es dem TE? Ist er ggf. geschädigt? Nein.
Wird er ggf. geschädigt? Nein.
Wurde nachweislich bereits jemand anderes geschädigt? Nein.
Sind die o.g. Punkte mit ATM usw. geklärt? NeinEine Strafanzeige zu erheben ist kein Risiko. Selbst wenn hinterher nichts dran ist. Dafür muss man auch nicht Geschädigter sein. Du verwechselst eine Strafanzeige mit einen Strafantrag.
Ein Ausstauschmotor verringert nicht die km des Autos. Es sind immer die km des Fahrzeugs anzugeben, nicht die des Motors. Es gibt unter de. Händlern natürlich schwarze Schafe die solche Taschenspielertricks verwenden.
Naja-Falsche Verdächtigung ist schon eine Straftat,Verleumdung,üble Nachrede und Ehrabschneidung eben so
§ 164
§185-187
StGB
doch eine Strafanzeige ist da ein Risiko wenn der Angezeigte darauf reagiert